Rechtsprechung
   BVerwG, 07.09.1979 - IV C 45.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,624
BVerwG, 07.09.1979 - IV C 45.77 (https://dejure.org/1979,624)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1979 - IV C 45.77 (https://dejure.org/1979,624)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1979 - IV C 45.77 (https://dejure.org/1979,624)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,624) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 29 S. 1; BBauG § 29 S. 3; BBauG § 35
    Bestandsschutz bei einem Schrottlagerplatz im Außenbereich; Begriff der baulichen Anlage; Zulässigkeit der Zusammenfassung mehrerer baulicher Anlagen zu einer einzigen einheitlich zu beurteilenden Anlage; Beeinträchtigung öffentlicher Belange; Gebot der Rücksichtnahme ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1980, 232
  • DÖV 1980, 175
  • BauR 1980, 53
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.10.1977 - 4 C 47.75

    Baugenehmigungsbehörde - Zustimmungsbedürftige Baugenehmigung - Bauliche Anlage -

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 45.77
    Sie sind es aber jedenfalls dann nicht, wenn sie - wie hier - keine den ursprünglichen Zustand verändernde Befestigung aufweisen (vgl. Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 47.75 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 18 S. 29 [40]).
  • BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54
    Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 45.77
    Sollte die Nutzung von dieser Vorschrift nicht erfaßt worden und demzufolge auch einer Beurteilung nach § 35 BBauG 1960 entzogen gewesen sein, würde die Nutzung infolge ihrer legalen Aufnahme einen Bestandsschutz genießen, der es ausschließt, von der Klägerin jetzt - solange es an einer zum Untergang des Bestandsschutzes führenden Änderung der Sachlage fehlt - die Aufgabe der Lagerplatznutzung zu fordern (vgl. Urteil vom 28. Juni 1956 - BVerwG I C 93.54 - BVerwGE 3, 351 [353 f.]).
  • BVerwG, 21.01.1977 - 4 C 28.75

    Geltung der Neufassung des BBauG

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 45.77
    Allerdings können Lagerplätze bauliche Anlagen im Sinne des § 29 Satz 1 BBauG 1960 (bzw jetzt des § 29 Satz 1 des Bundesbaugesetzes in seiner zuletzt durch das Gesetz vom 6. Juli 1979 (BGBl I S 949 - BBauG 1979) geänderten Neufassung vom 18. August 1976 (BGBl I S 2256, 3617 - BBauG 1976) sein (Urteil vom 21. Januar 1977 - BVerwG IV C 28.75 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 38 S 34 (41)).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 45.77
    Die vom Berufungsgericht schließlich noch ins Feld geführte Beeinträchtigung des Wohnwertes der dem Lagerplatz gegenüberliegenden Bebauung könnte uU unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme als Beeinträchtigung öffentlicher Belange anzusehen sein (vgl. dazu insbesondere die Urteile vom 22. Februar 1977 - BVerwG IV C 22.75 - BVerwGE 52, 122 und vom 3. Juni 1977 - BVerwG IV C 37.75 - BVerwGE 54, 73 ).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 45.77
    Die vom Berufungsgericht schließlich noch ins Feld geführte Beeinträchtigung des Wohnwertes der dem Lagerplatz gegenüberliegenden Bebauung könnte uU unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme als Beeinträchtigung öffentlicher Belange anzusehen sein (vgl. dazu insbesondere die Urteile vom 22. Februar 1977 - BVerwG IV C 22.75 - BVerwGE 52, 122 und vom 3. Juni 1977 - BVerwG IV C 37.75 - BVerwGE 54, 73 ).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 4 B 44.99

    Begriff des Vorhabens; Lagerstätte; Ausstellungsfläche für Landmaschinen;

    Er umfaßt Grundstücksflächen, auf denen dauerhaft Gegenstände im weitesten Sinne gelagert, d.h. abgelegt oder abgestellt werden, unabhängig von dem Zweck, den der Betreiber der Lagerstätte mit der Lagerung verfolgt und unabhängig davon, ob und innerhalb welcher Zeiträume die gelagerten Gegenstände (hier: zum Verkauf ausgestellte Landmaschinen) jeweils ausgewechselt werden (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 7. September 1979 BVerwG 4 C 45.77 DVBl 1980, 232 ).

    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß zu den Lagerstätten im Sinne dieser Vorschrift nicht nur Fundorte von Rohstoffen, sondern auch Lagerplätze gehören (Urteil vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 45.77 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 14, S. 22 f. = DVBl 1980, 232 ).

    Der Begriff der "Lagerstätte" erstreckt sich vielmehr auf sämtliche Fälle der Lagerung - mit oder ohne Entledigungsabsicht - (Senatsurteil vom 7. September 1979, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 B 28.00

    Ende des Bestandsschutzes infolge einer Nutzungsänderung

    Die Beschwerde macht geltend, das Berufungsurteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 83.77 - (BRS 38 Nr. 89 = Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 177) und vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 45.77 - (BRS 35 Nr. 157 = Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 14) ab.
  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 B 260.95

    Außenbereich - Privilegiertes Vorhaben - Ortsgebundenheit - Lagevorteile

    Es hat keinen Zweifel daran geäußert, daß Lagerplätze, die "völlig unbefestigt" sind (so BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1977 - BVerwG 4 C 28.75 - BRS 32 Nr. 92), die "keine den ursprünglichen Zustand verändernde Befestigung aufweisen" (so BVerwG, Urteil vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 45.77 - BRS 35 Nr. 157) oder die nicht "mit Baumaterial aufgefüllt oder sonst befestigt" sind (so BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG 4 C 47.75 - BRS 32 Nr. 176) vom Anwendungsbereich des § 29 Satz 1 BauGB nicht erfaßt werden, da es sich bei ihnen nicht um Vorhaben handelt, die die Merkmale einer baulichen Anlage erfüllen.
  • VG Düsseldorf, 26.10.2006 - 11 K 4507/05

    Umbau und Nutzungsänderung eines Hallenbaus für kulturelle und wirtschaftliche

    Die insoweit zunächst angeführte höchstrichterliche Rechtsprechung - vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1979 - IV C 45.77 -, BRS 35 (1979) Nr. 157 - behandelt im übrigen die - sich hier nicht stellende - Frage, ob eine auf einem Grundstücksteil vorhandene Anlage Bestandteil einer sich über weitere Grundstücksteile erstreckenden Gesamtanlage ist, so dass ein Bestandsschutz nur bei Fortbestand der Gesamtanlage gegeben ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1993 - 10 S 380/92

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Motorsportanlage; Stillegung nach

    Der - geplante und realisierte - Anlagenkern weist sowohl nach Aktenlage als auch nach dem Ergebnis des eingenommenen Augenscheins mehrere unselbständige Teile auf, die in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden sind und - jedenfalls funktional im Zusammenhang mit der Motorsportanlage insgesamt - bodenrechtliche Relevanz besitzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.1973, BVerwGE 44, 59; Urt. v. 1.11.1974, DVBl. 1975, 497; Urt. v. 7.9.1979, DVBl. 1980, 232; Schlichter, in: Berliner Kommentar zum BauGB, § 29 RdNr. 6).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 4 B 113.95

    Rechtmäßigkeit einer bauaufsichtlichen Räumungsverfügung - Grundstück (nicht

    Denn der Senat hat bereits entschieden, daß Lagerplätze Lagerstätten im Sinne von § 29 Satz 3 BBauG 1976/79 sind (BVerwG, Urteil vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 45.77 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 14 - ZfBR 1980, 43); dies gilt auch für die identische Vorschrift des § 29 Satz 3 BauGB.
  • VGH Hessen, 20.12.1994 - 3 TH 2631/94

    Umbau einer Jagdhütte im Außenbereich und Nutzung als Wochenendhaus; zum Wegfall

    Lassen sich die Nutzungen voneinander trennen, dann sind sie auch einem "selbständigen" Bestandsschutz zugänglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.09.1979, BauR 1980, 53 (54); Grosse/Suchsdorf/ Schmaltz/Wiechert, Nds BauO, 5. Aufl., § 99 Rdnr. 15).
  • OVG Berlin, 08.04.1994 - 2 S 29.93

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Sandlagerplatzes im unbeplanten Innenbereich

    Bauplanungsrechtlich ist es eine bauliche Anlage im Sinne von § 29 Satz 1 BauGB , wenn die in Rede stehende Teilfläche des ehemaligen Nordbahnhofs gegenüber dem ursprünglichen Zustand mit Schotter, Splitt oder Bitumen befestigt sein sollten; andernfalls würde es sich um eine Lagerstätte im Sinne von § 29 Satz 3 BauGB handeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1979, BRS 35 Nr. 157; BayVGH, Urteil vom 22. April 1992, NJW 1993, 81).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.1990 - 8 S 48/89

    Ausstellungsplatz für Landmaschinen im Außenbereich; Nutzungsänderung; fehlende

    Zu den Lagerstätten im Sinne des § 29 S. 3 BauGB gehören auch Lagerplätze, auf denen Gegenstände ohne Entledigungsabsicht gelagert werden, wenn sie mit anderen Teilen des Gewerbebetriebs des Klägers zusammengefaßt und als Folge der Zusammenfassung als Bestandteil einer ihrerseits von § 29 S. 1 BauGB erfaßten baulichen Anlage gewertet werden dürften (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.9.1979 -- 4 C 45.77 --, DÖV 1980, 175).
  • VG München, 12.11.2019 - M 1 K 17.2807

    Nutzungsuntersagung für eine Lagerhalle

    In diesem Fall genießt die genehmigte Nutzung Bestandsschutz, die ungenehmigte Nutzung hingegen nicht (vgl. BVerwG, U.v. 7.9.1979 - 4 C 45.77 - BauR 1980, 53; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand 135. EL Dezember 2019, Art. 76 Rn. 122).
  • OVG Saarland, 30.06.1983 - 2 R 26/82

    Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Nutzungsverbots eines Lagerplatzes;

  • VG Schleswig, 17.11.2016 - 8 A 153/14

    Bauordnungsverfügung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht