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   BVerwG, 20.10.1978 - IV C 48.76   

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https://dejure.org/1978,163
BVerwG, 20.10.1978 - IV C 48.76 (https://dejure.org/1978,163)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1978 - IV C 48.76 (https://dejure.org/1978,163)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1978 - IV C 48.76 (https://dejure.org/1978,163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Löschung eines Sanierungsvermerks; Konkretisierung des Sanierungszieles; Außerkrafttreten der Sanierungssatzung wegen Zeitablaufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2577
  • DVBl 1979, 153
  • DÖV 1979, 217
  • BauR 1979, 139
  • ZfBR 1979, 34
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 48.76
    Richtig ist allerdings, daß eine Veränderungssperre nach § 14 BBauG nicht "zur Sicherung einer Planung" ergehen darf, "die sich in ihrem Inhalt noch in keiner Weise absehen" läßt (Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG IV C 39.74 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 7 S. 1 [6]).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 48.76
    Die Annahme eines Außerkrafttretens "wegen Zeitablaufs" oder "wegen Verzögerung" läßt sich auch nicht - anders als das Außerkrafttreten wegen entgegenstehenden Gewohnheitsrechts oder das Außerkrafttreten wegen Funktionslosigkeit (vgl. dazu Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 39.75 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 7 S. 3 [5 ff.]) - auf einen anerkannten allgemeinen Rechtsgrund zurückführen.
  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

    Weder der Zeitablauf noch eine unzureichend zügige Förderung der Sanierung haben für sich genommen jedoch zur Folge, dass die Sanierungssatzung automatisch außer Kraft tritt (Urteil vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 48.76 - Buchholz 406.15 § 50 StBauFG Nr. 1).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 20.81

    Genehmigungsbedürftigkeit von Nutzungs- bzw. Mietverträgen für Räume in noch zu

    Zu Beginn des Sanierungsverfahrens reicht eine geringere Konkretisierung der Sanierungsziele für die Genehmigungsversagung nach § 15 Abs. 3 StBauFG aus; jedoch sind mit fortschreitendem Sanierungsverfahren höhere Anforderungen an die Konkretisierung zu stellen (Modifizierung der Auffassung im Urteil vom 20. Oktober 1978 - BVerwG IV C 48.76 - Buchholz 406.15 § 50 StBauFG Nr. 1).

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, daß § 15 StBauFG - bei verfassungskonformer Auslegung - nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG verstößt (vgl. BVerwGE 57, 87; Urteil vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 48.76 - [Buchholz 406.15 § 50 StBauFG Nr. 1] und Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 94.79 - [Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 4]).

    Insoweit modifiziert der Senat seine sich aus dem Urteil vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 48.76 - (Buchholz 406.15 § 50 StBauFG Nr. 1 = ZfBR 1979, 34 = BauR 1979, 139 ) ergebende Rechtsauffassung.

    Der Senat hält jedoch daran fest, daß in Fällen, in denen eine Sanierungssatzung vor längerer Zeit erlassen wurde, ohne daß seither das Sanierungsverfahren vorangetrieben worden ist und ohne daß die Sanierungsziele - bis hin zur Aufstellung eines Sanierungsbebauungsplans - zunehmend konkreter geworden sind, sich dies dergestalt auswirken kann, daß dann gegebenenfalls eine Genehmigung nach § 15 StBauFG erteilt werden muß (Urteil vom 20. Oktober 1978 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Er gebietet zu verhindern, dass die Entwicklung eines Grundstücks für einen nicht unbeträchtlichen Zeitraum gestoppt werden darf, obwohl für den Betroffenen nichts darüber zu erkennen ist, was mit der Sperre erreicht werden soll (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 48.76 - ZfBR 1979, 34 ).
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