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   BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71   

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BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71 (https://dejure.org/1973,33)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1973 - IV C 49.71 (https://dejure.org/1973,33)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1973 - IV C 49.71 (https://dejure.org/1973,33)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bau- oder Bebauungsgenehmigung für den Nichteigentümer eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 42, 115
  • NJW 1973, 1518
  • MDR 1973, 787
  • DÖV 1973, 714
 
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Wird zitiert von ... (129)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68

    Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71
    Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile kann ein Vorhaben, das nach § 34 BBauG zulässig ist, über Vorschriften des Waldschutzes allenfalls in den Einzelheiten seiner Ausführung beeinflußt, nicht hingegen als solches verhindert werden (im Anschluß an das Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 77.68 - [BVerwGE 35, 256 [BVerwG 12.06.1970 - IV C 77/68]]).

    Die Unbeachtlichkeit des vormaligen Leitplanes ergibt sich aus dem Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 77.68 - (BVerwGE 35, 256 [BVerwG 12.06.1970 - IV C 77/68] [257 f.]).

    Was endlich das landesrechtliche Forstrecht anlangt, gelten - wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat - keine anderen Regeln, als sie nach dem Urteil vom 12. Juni 1970 (a.a.O.) für das Verhältnis zwischen § 34 BBauG und Vorschriften des Landschaftsschutzes maßgebend sind.

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71
    Das Berufungsgericht stützt seine Annahme, daß das Flurstück 242 innerhalb eines Bebauungszusammenhanges liege und dieser Bebauungszusammenhang zu einem Ortsteil gehöre, in tatsächlicher Hinsicht auf das Ergebnis einer Augenscheinseinnahme und in rechtlicher Hinsicht auf die sich insbesondere aus den Urteilen vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - (BVerwGE 31, 20) und - BVerwG IV C 31.66 - (BVerwGE 31, 22) ergebenden Grundsätze der Rechtsprechung des erkennenden Senats.

    Das gilt vor allem für die Behauptung, daß ein Grundstück, um innerhalb eines Bebauungszusammenhanges zu liegen, völlig von Bebauung umschlossen sein müsse (vgl. demgegenüber das Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - [a.a.O.]), und es gilt ferner für die Ansicht, daß bei der Würdigung nicht allein auf den zur Bebauung vorgesehenen vorderen Teil des Flurstücks 242 abgestellt werden dürfe (vgl. demgegenüber zuletzt das Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 13.71 - [S. 7] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 17.12.1964 - I C 130.63

    Rechtmäßigkeit der Klage gegen die Versagung einer Baugenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71
    Ein solcher Fall kann bei fehlender (und nach Lage der Dinge auch nicht erreichbarer) privatrechtlicher Berechtigung gegeben sein: An einer (Bau-)Genehmigung, die sich mit Rücksicht auf die privatrechtlichen Verhältnisse nicht verwirklichen läßt, hat der Antragsteller kein schutzwürdiges Interesse; die zur Entscheidung berufene Behörde ist daher zwar nicht verpflichtet, wohl aber berechtigt, die Genehmigung allein aus diesem Grunde zu verweigern (vgl. dazu - teilweise in Fortbildung des Urteils vom 17. Dezember 1964 - BVerwG I C 130.63 - in BVerwGE 20, 124 [126 f.] - die Beschlüsse vom 31. Oktober 1966 - BVerwG IV B 129.65 - [BlfGBW 1967, 78] , vom 10. August 1967 - BVerwG IV CB 210.65 - [S. 5] , vom 29. Februar 1968 - BVerwG IV B 43.66 - [S. 2] und das Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 8.67 - EPlaR I 4 b BVerwG 5.68/3 [IV] sowie Gierth DVBl. 1967, 848 ff., Kienzle NJW 1965, 1497 f., Menger/Erichsen a.a.O. und Schwerdtfeger a.a.O. insbes.
  • BVerwG, 31.10.1966 - IV B 129.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71
    Ein solcher Fall kann bei fehlender (und nach Lage der Dinge auch nicht erreichbarer) privatrechtlicher Berechtigung gegeben sein: An einer (Bau-)Genehmigung, die sich mit Rücksicht auf die privatrechtlichen Verhältnisse nicht verwirklichen läßt, hat der Antragsteller kein schutzwürdiges Interesse; die zur Entscheidung berufene Behörde ist daher zwar nicht verpflichtet, wohl aber berechtigt, die Genehmigung allein aus diesem Grunde zu verweigern (vgl. dazu - teilweise in Fortbildung des Urteils vom 17. Dezember 1964 - BVerwG I C 130.63 - in BVerwGE 20, 124 [126 f.] - die Beschlüsse vom 31. Oktober 1966 - BVerwG IV B 129.65 - [BlfGBW 1967, 78] , vom 10. August 1967 - BVerwG IV CB 210.65 - [S. 5] , vom 29. Februar 1968 - BVerwG IV B 43.66 - [S. 2] und das Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 8.67 - EPlaR I 4 b BVerwG 5.68/3 [IV] sowie Gierth DVBl. 1967, 848 ff., Kienzle NJW 1965, 1497 f., Menger/Erichsen a.a.O. und Schwerdtfeger a.a.O. insbes.
  • BVerwG, 29.02.1968 - IV B 43.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Genehmigung einer

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71
    Ein solcher Fall kann bei fehlender (und nach Lage der Dinge auch nicht erreichbarer) privatrechtlicher Berechtigung gegeben sein: An einer (Bau-)Genehmigung, die sich mit Rücksicht auf die privatrechtlichen Verhältnisse nicht verwirklichen läßt, hat der Antragsteller kein schutzwürdiges Interesse; die zur Entscheidung berufene Behörde ist daher zwar nicht verpflichtet, wohl aber berechtigt, die Genehmigung allein aus diesem Grunde zu verweigern (vgl. dazu - teilweise in Fortbildung des Urteils vom 17. Dezember 1964 - BVerwG I C 130.63 - in BVerwGE 20, 124 [126 f.] - die Beschlüsse vom 31. Oktober 1966 - BVerwG IV B 129.65 - [BlfGBW 1967, 78] , vom 10. August 1967 - BVerwG IV CB 210.65 - [S. 5] , vom 29. Februar 1968 - BVerwG IV B 43.66 - [S. 2] und das Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 8.67 - EPlaR I 4 b BVerwG 5.68/3 [IV] sowie Gierth DVBl. 1967, 848 ff., Kienzle NJW 1965, 1497 f., Menger/Erichsen a.a.O. und Schwerdtfeger a.a.O. insbes.
  • BVerwG, 18.04.1968 - IV B 211.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Notwendige Beteiligung des

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71
    Das Bundesrecht selbst stellt zwar in der zuletzt genannten Richtung keine Anforderungen (vgl. die bereits angeführten Beschlüsse vom 31. Oktober 1966 und 10. August 1967 sowie den Beschluß vom 18. April 1968 - BVerwG IV B 211.66 - [BlfGBW 1969, 39]), nimmt jedoch entsprechende Anforderungen des Landesrechts hin, weil in ihnen nichts anderes als eine nähere Regelung des Grundsatzes zu sehen ist, daß bei fehlendem (oder nicht dargetanem) Antragsinteresse eine Genehmigung nicht erteilt zu werden braucht.
  • BVerwG, 10.05.1968 - IV C 8.67

    Wesen einer Bebauungsgenehmigung - Bebauungsgenehmigung als eine auf bestimmte

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71
    Ein solcher Fall kann bei fehlender (und nach Lage der Dinge auch nicht erreichbarer) privatrechtlicher Berechtigung gegeben sein: An einer (Bau-)Genehmigung, die sich mit Rücksicht auf die privatrechtlichen Verhältnisse nicht verwirklichen läßt, hat der Antragsteller kein schutzwürdiges Interesse; die zur Entscheidung berufene Behörde ist daher zwar nicht verpflichtet, wohl aber berechtigt, die Genehmigung allein aus diesem Grunde zu verweigern (vgl. dazu - teilweise in Fortbildung des Urteils vom 17. Dezember 1964 - BVerwG I C 130.63 - in BVerwGE 20, 124 [126 f.] - die Beschlüsse vom 31. Oktober 1966 - BVerwG IV B 129.65 - [BlfGBW 1967, 78] , vom 10. August 1967 - BVerwG IV CB 210.65 - [S. 5] , vom 29. Februar 1968 - BVerwG IV B 43.66 - [S. 2] und das Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 8.67 - EPlaR I 4 b BVerwG 5.68/3 [IV] sowie Gierth DVBl. 1967, 848 ff., Kienzle NJW 1965, 1497 f., Menger/Erichsen a.a.O. und Schwerdtfeger a.a.O. insbes.
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71
    Das Berufungsgericht stützt seine Annahme, daß das Flurstück 242 innerhalb eines Bebauungszusammenhanges liege und dieser Bebauungszusammenhang zu einem Ortsteil gehöre, in tatsächlicher Hinsicht auf das Ergebnis einer Augenscheinseinnahme und in rechtlicher Hinsicht auf die sich insbesondere aus den Urteilen vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - (BVerwGE 31, 20) und - BVerwG IV C 31.66 - (BVerwGE 31, 22) ergebenden Grundsätze der Rechtsprechung des erkennenden Senats.
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71
    In seiner Beurteilung der Unbedenklichkeit des Vorhabens beruht die angefochtene Entscheidung auf einer zutreffenden Anwendung der Grundsätze des Urteils vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - (BVerwGE 32, 31 ff.).
  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 13.71

    Begriff des "Ortsteils" i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71
    Das gilt vor allem für die Behauptung, daß ein Grundstück, um innerhalb eines Bebauungszusammenhanges zu liegen, völlig von Bebauung umschlossen sein müsse (vgl. demgegenüber das Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 2.66 - [a.a.O.]), und es gilt ferner für die Ansicht, daß bei der Würdigung nicht allein auf den zur Bebauung vorgesehenen vorderen Teil des Flurstücks 242 abgestellt werden dürfe (vgl. demgegenüber zuletzt das Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 13.71 - [S. 7] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 10.08.1967 - IV CB 210.65

    Anforderungen an das Vorliegen eines nachbarrechtlichen Anspruchs auf Aufhebung

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Denn eine derartige verfahrensrechtliche Befugnis der Baugenehmigungsbehörde, einen Bauantrag wegen fehlenden Antragsinteresses abzulehnen, hat jedenfalls keine drittschützende Funktion: Der Senat hat in seinem Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG IV C 49.71 - (BVerwGE 42, 115 [116]) unter Weiterentwicklung des Urteils des I. Senats vom 17. Dezember 1964 - BVerwG I C 130.63 - (BVerwGE 20, 124 [126]) ausgeführt, daß das Eigentum oder ein vergleichbares Recht nicht Voraussetzung einer Baugenehmigung, sondern daß umgekehrt das Fehlen einer solchen Berechtigung nur unter bestimmten Umständen ein verfahrensrechtlicher Grund sei, die beantragte Genehmigung zu versagen; das beruhe darauf, daß der Anspruch auf Baugenehmigung nicht erst in Art. 14 Abs. 1 GG, sondern in der Entfaltungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG seine Grundlage finde.
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87

    Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

    Der Versagungsbescheid stützt sich nicht auf mangelndes Antrags- oder Sachbescheidungsinteresse (zum diesbezüglichen Ermessensspielraum vgl. BVerwGE 42, 115 [BVerwG 23.03.1973 - IV C 49/71]; 50, 282 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 81/75]), und er läßt sich darauf auch nicht stützen.
  • BVerwG, 29.08.2019 - 7 C 33.17

    Kein presserechtlicher Anspruch auf Auskunft zu steuerlichen Daten

    Ein Sachbescheidungsinteresse besteht nur dann, wenn der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an der begehrten Handlung der Behörde hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23. März 1973 - 4 C 49.71 - BVerwGE 42, 115 ; Engel/Pfau, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 22 Rn. 52 m.w.N.).
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