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   BVerwG, 12.06.1970 - IV C 5.68   

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BVerwG, 12.06.1970 - IV C 5.68 (https://dejure.org/1970,126)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1970 - IV C 5.68 (https://dejure.org/1970,126)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1970 - IV C 5.68 (https://dejure.org/1970,126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "Erschließungseinheit" - Erforderlichkeit von Erschließungsanlagen - Erschließungseinheit bei fehlender Regelung in der Ortssatzung - Kostenspaltung in Erschließungskostenbescheiden - Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlagen - Vertragliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 130
    Vorliegen einer Schrschließungseinheit; Erschließung eines Eckgrundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1970, 382
  • DVBl 1970, 904
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65

    Erschließungsbeiträge für Eckgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1970 - IV C 5.68
    Für die Erschließung eines Grundstücks genügt es jedoch nach BVerwG IV C 99.65 (BVerwGE 25, 147), wenn rechtlich und tatsächlich die Möglichkeit besteht, von der Straße her Zugang zum Grundstück zu nehmen.

    Auch die Tatsache, daß es sich bei dem Grundstück der Klägerin um ein Eckgrundstück handelt, steht der Annahme seiner Erschließung durch den H.pfad und damit durch die Erschließungseinheit Am H. nicht entgegen, wie sich aus dem angerührten Urteil BVerwG IV C 99.65 ergibt.

  • BVerwG, 23.10.1968 - IV C 26.68

    Ermittlung des Erschließungsaufwandes für einheitliche Erschließungsgebiete bei

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1970 - IV C 5.68
    Weder zur Bildung der Erschließungseinheit noch zum Ausspruch der in der Ortssatzung vorgesehenen Kostenspaltung bedarf es einer Ortssatzung oder eines veröffentlichten Beschlusses des Gemeinderates (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 26.68 [BVerwGE 30, 293] und BVerwG IV C 121.65 [BVerwGE 26, 180]).

    Die Bildung einer Erschließungseinheit ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats in BVerwG IV C 26.68 (BVerwGE 30, 293) auch dann möglich, wenn dies in der Ortssatzung nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

  • BVerwG, 10.02.1967 - IV C 121.65

    Voraussetzungen für eine Kostenspaltung; Heranziehung bei Inkrafttreten des BBauG

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1970 - IV C 5.68
    Weder zur Bildung der Erschließungseinheit noch zum Ausspruch der in der Ortssatzung vorgesehenen Kostenspaltung bedarf es einer Ortssatzung oder eines veröffentlichten Beschlusses des Gemeinderates (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 26.68 [BVerwGE 30, 293] und BVerwG IV C 121.65 [BVerwGE 26, 180]).

    Für diesen Fall hat der erkennende Senat in der Sache BVerwG IV C 121.65 (BVerwGE 26, 180) entschieden, daß der Ausspruch der Kostenspaltung im einzelnen Fall einer weiteren Ortssatzung nicht bedarf.

  • BVerwG, 06.05.1966 - IV C 136.65

    Voraussetzungen für die Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1970 - IV C 5.68
    Vielmehr genügt es, wie der erkennende Senat in der Sache BVerwG IV C 136.65 (BBauBl. 1967, 120) ausgesprochen hat, wenn sie für das gesamte Erschließungsgebiet erforderlich war.
  • BVerwG, 05.09.1969 - IV C 106.67

    Voraussetzungen für die Annahme eines einheitlichen Erschließungsgebiets

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1970 - IV C 5.68
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats in der Sache BVerwG IV C 106.67 (BVerwGE 34, 15) bilden mehrere Anlagen dann für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit, wenn es sich um ein in unmittelbarem Zusammenhang stehendes sichtbar abgegrenztes System mehrerer Erschließungsanlagen handelt.
  • BVerwG, 29.05.1970 - IV C 140.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1970 - IV C 5.68
    Der erkennende Senat hat bereits am 29. Mai 1970 in der Sache BVerwG IV C 140.68 ausgesprochen, daß es in einem solchen Falle nicht erforderlich ist, nachträglich, d.h. inmitten der laufenden Bauarbeiten, einen Bebauungsplan festzusetzen oder auch nur die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Bei der demnach gebotenen entsprechenden Anwendung des § 129 Abs. 1 Satz 1 BBauG auf die "Erforderlichkeit" der gezahlten Kaufpreise ist es freilich geboten, der Gemeinde einen ebenso weiten Entscheidungsspielraum zuzubilligen, wie er ihr nach der Rechtsprechung des Senats in unmittelbarer Anwendung des § 129 Abs. 1 Satz 1 BBauG z.B. bei der Beurteilung der Frage zusteht, ob eine Straße überhaupt und ob sie nach Umfang und Art erforderlich ist (vgl. dazu Urteil des Senats vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6, vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 51.69 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 10 und vom 8. August 1975 - BVerwG IV C 74.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 22).
  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84

    Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und

    In Anbetracht der dargelegten Rechtslage wird das Grundstück des Klägers je teilweise nicht durch drei, sondern jeweils durch zwei Anbaustraßen erschlossen, nämlich infolge der begrenzten Erschließungswirkung der ... und des ... einerseits durch die ... und die ... und andererseits durch die ... Straße und den ... Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann in der Heranziehung eines von zwei Anbaustraßen erschlossenen Grundstücks zu Erschließungsbeiträgen für jede dieser Straßen grundsätzlich eine unbillige Härte im Sinne des § 135 Abs. 5 BBauG nicht gesehen werden (Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 3 [9], Beschlüsse vom 23. April 1969 - BVerwG IV B 19.69 - und vom 14. August 1984 - BVerwG 8 B 59.84 -).
  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum

    Diese Folgerungsweise entspricht im wesentlichen den einschlägigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts: Der 4. Senat des Gerichts hat in der Zeit seiner Zuständigkeit für Streitsachen aus dem Erschließungsbeitragsrecht mehrfach ausgesprochen, daß § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG - in bestimmten Fällen - zu einer Billigkeitsentscheidung bereits im Zeitpunkt der Heranziehung verpflichte (vgl. u.a. Urteile vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 67.68 - Urteilsabdruck S. 7 und vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 3 [9]), und er hat, wie sich (zwar nicht einer dafür gegebenen Begründung, wohl aber) dem Ergebnis seiner Entscheidungen entnehmen läßt, daraus geschlossen, daß ein Beitragsbescheid, der ohne den gebotenen Erlaß ergeht, rechtswidrig und deshalb auf Anfechtungsklage aufzuheben sei (vgl. etwa Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG IV C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 [57]).

    Es kommt - damit zusammenhängend - hinzu, daß eine Pflicht zur Berücksichtigung von Erlaßgründen nur dort gegeben sein kann, wo auch eine (echte) Pflicht zum Erlaß besteht, und das heißt: wo das in § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG vorgesehene Entscheidungsermessen derart reduziert ist, daß allein die Gewährung des Erlasses der Rechtslage entspricht (vgl. dazu Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung;

    Neben den sich daraus ergebenden Hinweisen auf den Raumbedarf für einen - jedenfalls bei längeren, durch Gewerbe- und Industriegebieten verlaufenden Straßen zu berücksichtigenden - Lkw-Begegnungsverkehr kann die Gemeinde unter dem Blickwinkel der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (vgl. dazu auch Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 3 ) entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts in ihre Überlegungen einbeziehen sowohl, daß ein sicheres Ein- und Ausfahren von Lkw auf bzw. von angrenzenden Grundstücken einen über den für einen üblichen Lkw-Begegnungsverkehr ausreichenden Fahrbahnraum hinausgehenden Flächenbedarf begründet, als auch, daß es - je nach den Umständen des Einzelfalls - angezeigt sein kann, Vorsorge für das Abstellen von Kraftfahrzeugen und Anhängern zu treffen.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Denn angesichts des weiten Ermessensspielraums, der mit diesem Merkmal verknüpft ist (vgl. dazu etwa die Urteile vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 3 [5] und vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 51.69 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 10 S. 11 [13]), wird sich bei den hier in Rede stehenden Fallgruppen eine Überschreitung der durch die Erforderlichkeit gezogenen Grenze nur selten bejahen lassen.
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Das Vorliegen eines Bebauungsplans und die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde (§ 125 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BBauG) hat der Senat Jedoch nicht für alle Fälle eines solchen "Erschlossenseins" für entbehrlich erklärt, sondern nur dann, wenn der Ausbau, der Erschließungsanlage bereits vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes begonnen worden war (vgl. Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 - und Urteil vom 29. Mai 1970 - BVerwG IV C 141.68 - BVerwGE 35, 222 [225]), d.h. - um es genauer auszudrücken - dann, wenn sich auf Grund der vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes durchgeführten Ausbauarbeiten Umfang und Führung der Erschließungsanlage schon derart abzeichneten, daß es unnötig wäre, zu ihrer Festsetzung noch eine förmliche Planungsentscheidung herbeizuführen, weil eine solche auf die Herstellung der Straße keinen Einfluß mehr hätte nehmen können.
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 37.71

    Notwendige Kennzeichen einer Erschließungseinheit

    Da der Gesetzgeber diese sogenannte Erschließungseinheit nicht näher bestimmt hat, hat sich der erkennende Senat in mehreren Entscheidungen um ihre Begriffsbestimmung bemüht (vgl. Urteile von5. September 1969 - BVerwG IV C 106.67 - [BVerwGE 34, 15 ff.], von12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - [DVBl. 1970, 904] undvom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen]).

    Daß es auf eine Abgrenzung des System der Erschließungsanlagen, nicht des Erschließungsgebietes im Sinne seines Grundstücksbeständes, ankommt, wird in Urteil vom 12. Juni 1970 (a.a.O.) deutlich.

    Wenn im Urteil vom 5. September 1969 (a.a.O.) verschiedentlich von einer deutlichen Abgrenzung "des Erschließungsgebiet es" gesprochen wurde, so war damit nichts anderes als die Abgrenzung des Systems von Erschließungsanlagen gemeint, wie durch den Leitsatz jenes Urteils (BVerwGE 34, 15/16) und durch die soeben wiedergegebenen Darlegungen in dem Urteil vom 12. Juni 1970 (a.a.O.) bestätigt wird.

  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 16.72

    Begriffe der "einzelnen Erschließungsanlage", des "Abschnitts" einer

    Es hat mit Recht und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats für unwesentlich gehalten, daß der Hauptstraßenzug und der ostwärts abbiegende Straßenteil einheitlich die Straßenbezeichnung "R.straße" tragen (Urteile vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - [Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 4] und vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - in BVerwGE 40, 182 [183]).

    Seine Auffassung steht andererseits im Einklang mit dem Urteil des Senats vom 12. Juni 1970 (a.a.O.).

    Schon im Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - (Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6) ist ausgesprochen worden, daß ein einheitliches Erschließungsgebiet nicht ausdrücklich als solches bezeichnet werden muß, sondern daß es ausreicht, wenn sich die einheitliche Abrechnung eindeutig erkennen läßt.

  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 21.81

    Anderweitige Deckung des Erschließungsaufwands; Planunterschreitung; Heilung

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß Eckgrundstücke durch beide angrenzenden Erschließungsanlagen erschlossen werden, wenn für die Anlieger die Möglichkeit gegeben ist, eine Zufahrt oder - bei vorhandener Zufahrt - einen Zugang anzulegen (vgl. Urteile vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6, vom 11. Dezember 1970 - BVerwG IV C 25.69 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 7, vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 11.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 54 und vom 13. August 1976 - BVerwG IV C 23.74 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 21).
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 54.85

    Heranziehungsverfahren - Billigkeitserlaß - Vereinbarung - Beitragspflicht -

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. unter anderem Urteile vom 29. Mai 1970 - BVerwG IV C 141.68 - BVerwGE 35, 222 und vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 3 ), an der festzuhalten ist.
  • BVerwG, 24.11.1978 - 4 C 18.76

    Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Überörtlicher und innerörtlicher

  • BVerwG, 08.08.1975 - IV C 74.73

    Sammelstraße als Erschließungsanlage; Erforderlichkeit zusätzlicher Fahrspuren

  • VGH Hessen, 15.03.1989 - 5 UE 1833/85

    Erschließungsbeitrag - Wohnwege als selbständige Verkehrsanlagen

  • BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 83.11

    Willenserklärung; Bindungswirkung für das Revisionsgericht

  • OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 523/00

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides; Nichtigkeit einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1993 - 11a NE 64/89

    Bauleitpläne; Planrechtfertigung; Allgemeinbelange; Einschränkung der

  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 7.88

    Festsetzung von Verkehrsanlagen im Bebauungsplan - Vereinbarkeit eines

  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 58.74

    Rückwirkende Änderung einer Beitragssatzung; Entbehrlichkeit eines Bebauungsplans

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1989 - 2 S 1119/89

    Erschließungsbeitrag - Verzicht auf Beitragserhebung - Erschlossensein eines

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 47.74

    Rückwirkende Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; Entbehrlichkeit eines

  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 21.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.03.1986 - 8 B 7.86

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Gemeinsame Aufwandsermittlung und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1999 - 3 A 5262/95

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke;

  • BVerwG, 14.08.1984 - 8 B 59.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 17.10.1972 - IV B 117.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bayerischer

  • BVerwG, 02.04.1971 - IV B 149.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Straßensicherungsvertrag als

  • BVerwG, 31.03.1971 - IV B 170.70

    Rechtswirksamkeit von Anlieger durch Zahlung eines bestimmten Betrages für alle

  • BVerwG, 31.03.1971 - IV B 169.70

    Rechtswirksamkeit von Anlieger durch Zahlung eines bestimmten Betrages für alle

  • BVerwG, 31.03.1971 - IV B 171.70

    Rechtswirksamkeit von Anlieger durch Zahlung eines bestimmten Betrages für alle

  • OVG Niedersachsen, 26.05.1993 - 9 L 163/90

    Erschließungsbeitrag: Ablösungsvertrag;; Ablösebetrag (Rückforderung);

  • OVG Saarland, 04.10.1982 - 3 W 1842/82

    "Berechnungsmodus" und Positionen der Berechnung des Erschließungsaufwandes bei

  • BVerwG, 12.07.1971 - IV B 58.71

    Ablösungsvertrag als Hindernis für eine Erschließungsbeitragserhebung

  • VG Schleswig, 15.11.2002 - 9 B 67/02

    Kostenspaltungsbeschluss, Ausspruch der Kostenspaltung, Formelle Wirksamkeit,

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