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   BVerwG, 21.09.1979 - IV C 55.76   

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https://dejure.org/1979,166
BVerwG, 21.09.1979 - IV C 55.76 (https://dejure.org/1979,166)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.1979 - IV C 55.76 (https://dejure.org/1979,166)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 1979 - IV C 55.76 (https://dejure.org/1979,166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsanlage - Erscheinungsbild - Straßenbezeichnung - Richtungsfahrbahnen - Schnellstraße - Grünstreifen und Bordsteine von Gehwegen als Grenzmarkierungen von Erschließungseinheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung einzelner Erschließungsanlagen voneinander

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1980, 220
  • DÖV 1980, 833
  • BauR 1980, 165
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 16.72

    Begriffe der "einzelnen Erschließungsanlage", des "Abschnitts" einer

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 55.76
    Vielmehr ist, ausgehend von einer "natürlichen Betrachtungsweise", maßgebend auf das "Erscheinungsbild (z.B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge, Straßenausstattung)" abzustellen, so daß Unterschiede, welche jeden der Straßenteile zu einem augenfällig abgegrenzten Element des öffentlichen Straßennetzes machen, jeden dieser Straßenteile als eine eigene Erschließungsanlage kennzeichnen (vgl. Urteil des Senats vom 3. Mai 1974 - BVerwG IV C 16.72 - [Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 14 S. 29]).
  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 50.76

    Kostenspaltung für Teillänge ("Querspaltung") im Erschließungsbeitragsrechts;

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 55.76
    Zwar vermag die Gemeinde Anfang und Ende einer Erschließungsanlage durch Abschnittsbildung nach ihrem Ermessen zu bestimmen, wobei sie freilich auf "erkennbare Markierungen" abzustellen hat (vgl. Urteil des Senats vom 15. September 1978 - BVerwG 4 C 50.76 - BVerwGE 56, 238 [241]).
  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

    Für die Beantwortung der Frage, ob ein Straßenzug eine einzelne Erschließungsanlage ist oder aus mehreren Anlagen besteht, ist - ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise - grundsätzlich auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Erschließungsbeitragspflichten (§ 133 Abs. 2 BauGB) geprägte Erscheinungsbild abzustellen (im Anschluß u.a. an Urteil vom 21. September 1979 - BVerwG 4 C 55.76 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 24 S. 23 (25)).

    Für die Beantwortung der Frage, ob ein Straßenzug eine einzelne Erschließungsanlage ist oder aus mehreren Anlagen besteht, ist - ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise - grundsätzlich auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Erschließungsbeitragspflichten (§ 133 Abs. 2 BauGB) geprägte Erscheinungsbild abzustellen (vgl. dazu u.a. Urteil vom 21. September 1979 - BVerwG 4 C 55.76 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 24 S. 23 (25)).

  • BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 25.15

    Abschnitt; Beitrittsgebiet; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag; Gebot der

    Vielmehr kommt es auf das Erscheinungsbild, also auf die tatsächlichen Verhältnisse an, wie sie z.B. durch die Straßenführung, Straßenbereite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 21. September 1979 - 4 C 55.76 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 24 S. 25 und vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139 Rn. 16).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 21. September 1979 - BVerwG 4 C 55.76 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 24 S. 23 [24]) ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, daß der Erschließungsaufwand nicht nur für mehrere einzelne Erschließungsanlagen, sondern auch für Abschnitte von Erschließungsanlagen gemäß § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG gemeinsam ermittelt werden darf.
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