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   BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74   

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BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74 (https://dejure.org/1976,99)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.1976 - IV C 56.74 (https://dejure.org/1976,99)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 1976 - IV C 56.74 (https://dejure.org/1976,99)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verteilung eines Erschließungsaufwandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 131
    Gemeindliches Ermessen bei der erschließungsbeitragsrechtlichen Berücksichtigung von Eckgrundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eckermäßigung - Erschließungsbeitragssatzung - Eckgrundstücksermäßigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 51, 158
  • NJW 1977, 1741
  • MDR 1977, 428
  • ZMR 1977, 312
  • DÖV 1977, 247
  • BauR 1977, 123
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.09.1970 - IV C 98.69

    Bemessung des Erschließungsbeitrags für Eckgrundstücke

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74
    Zum anderen darf die Eckermäßigung nur für einen Teil besonders großer Grundstücke gewährt werden, wenn dies unter Berücksichtigung ihrer Form und Größe und des angewendeten Verteilungsmaßstabes zur Vermeidung einer zu hohen Belastung der anderen Beitragspflichtigen geboten ist (Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 4. September 1970 - BVerwG IV C 98.69 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 4).

    So hat der Senat bereits entschieden, daß die zu Lasten der anderen Anlieger gehende Eckermäßigung dadurch begrenzt ist, daß ihretwegen die Erschließungsbeiträge für andere Grundstücke nicht höher ansteigen, dürren als bis zum Anderhalbfachen des Betrages, der auf sie bei einer vollen Belastung der Eckgrundstücke entfallen würde (Urteil vom 4. September 1970 - BVerwG IV C 98.69 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 4 S. 7).

    Soweit der Senat über diese Begrenzung der Eckermäßigung hinaus gefordert hat, die Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück dürften insgesamt nicht niedriger sein als der Beitrag für gleichartige Grundstücke, die an der Straße mit dem höchsten Erschließungsaufwand liegen (Urteil vom 4. September 1970 - BVerwG IV C 98.69 - a.a.O.), gibt er seine Rechtsprechung auf.

    Deshalb hängt die Anwendung dieser - dritten - Begrenzung der Eckermäßigung jeweils von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab (Urteil des Senats vom 4. September 1970 - BVerwG IV C 98.69 - a.a.O. [S. 10]).

  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65

    Erschließungsbeiträge für Eckgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74
    Es stellt im Ermessen der Gemeinde, in der Erschließungsbeitrags Satzung eine Eckgrundstücksermäßigung allgemein und ohne Rücksicht auf die Art der baulichen oder gewerblichen Nutzung der Grundstücke vorzusehen oder die Eckgrundstücksermäßigung auf Wohngrundstücke zu beschränken oder von einer Eckgrundstücksermäßigung ganz abzusehen (im Anschluß an BVerwGE 25, 147).

    Das es an sich rechtmäßig ist, eine Eckermäßigung mit der Folge zu gewähren, daß sich dadurch der Verteilungsschlüssel ändert und der Ausfall nicht von der Gemeinde, sondern von den übrigen Beitragspflichtigen getragen wird, entspricht seit den Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 99.65 - (BVerwGE 25, 147) der ständigen Rechtsprechung des Senats.

    Umgekehrt liegt aber auch in der Erhebung des vollen Erschließungsbeitrages für die zweite Erschließungsanlage kein Verstoß gegen den Grundsatz der Typengerechtigkeit und damit keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes: Die zweite Erschließungsanlage kann nämlich gewerblichen oder öffentlichen, unter Umständen sogar auch Wohnzwecken dienenden Grundstücken einen ungeschmälerten zusätzlichen Vorteil verschaffen (Urteil des Senats vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 99.65 - a.a.O. [S. 149]).

  • BVerwG, 11.12.1970 - IV C 25.69

    Voraussetzungen für eine getrennte Ermittlung des Erschließungsaufwands;

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74
    Das Grundstück der Klägerin ist von diesem Fußweg schon deswegen - zusätzlich - im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossen, weil die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit besteht, einen Zugang zu schaffen (Urteile des Senats vom 11. Dezember 1970 - BVerwG IV C 25.69 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 7 [S. 9] und vom 2. Juli 1971 - BVerwG IV C 71.69 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 6 [S. 14]).
  • BVerwG, 02.07.1971 - IV C 71.69

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags für ein Eckgrundstück -

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74
    Das Grundstück der Klägerin ist von diesem Fußweg schon deswegen - zusätzlich - im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossen, weil die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit besteht, einen Zugang zu schaffen (Urteile des Senats vom 11. Dezember 1970 - BVerwG IV C 25.69 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 7 [S. 9] und vom 2. Juli 1971 - BVerwG IV C 71.69 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 6 [S. 14]).
  • BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71

    Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht; Zugrundelegung einer

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74
    Dieser Gedanke trifft jedoch bei ungewöhnlich großen Grundstücken unter Umständen nur für den eigentlichen Eckbereich zu, während der von der Ecklage weiter entfernt liegende (Mittel-)Teil eines solchen Grundstücks unter Umständen von der Erschließungsanlage die gleichen Vorteile empfangen kann, den die Straße auch anderen Mittelgrundstücken bietet; das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein großes Buchgrundstück - vom Buchgrundstück ist im Erschließungsbeitragsrecht in der Regel auszugehen, vgl. Urteil vom 20. Juni 1973 - BVerwG IV C 62.71 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 8) - mit mehreren selbständigen Gebäuden bebaut ist oder bebaut werden darf und die Erschließungsanlage jedenfalls den nicht im Schnittwinkel zweier Straßen liegenden (Mittel-)Gebäuden den notwendigen Zugang oder eine Zufahrt in gleicher Weise vermittelt, wie den sonstigen von der Anlage erschlossenen (Mittel-)Grundstücken.
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bestehen hiergegen keine Bedenken (Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 15 A 465/99

    Geschossigkeit beim Beitrag

    Aus der erschließungsbeitragsrechtlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Begrenzung der Eckgrundstücksermäßigung bei übergroßen Grundstücken, vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1976 - IV C 56.74 -, KStZ 1977, 91 (93); Urteil vom 4. September 1970 - IV C 98.69 -, DVBl 1971, 215 (216), kann nicht abgeleitet werden, es dürfe keine Eckgrundstücksermäßigung für das gesamte Friedhofsgelände gewährt werden.
  • BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88

    Selbstständige öffentliche Aufgabe der Gemeinde - Gegenstand der Straßenbaulast -

    Ordnet eine Satzung die Gewährung einer Vergünstigung für Eckgrundstücke zu Lasten der Mittelgrundstücke einer "normalen" gemeindlichen Anbaustraße für den Fall an, daß es sich bei der die Ecklage begründenden weiteren Anlage um die Ortsdurchfahrt einer sog. klassifizierten Straße handelt, gebietet Bundesrecht, die Vergünstigungsregelung ausschließlich zu beziehen auf die Kosten solcher Teilanlagen der abzurechnenden Anbaustraße, deren erstmalige Herstellung auch in der Ortsdurchfahrt der klassifizierten Straße grundsätzlich einen beitragsfähigen Erschließungsaufwand auszulösen geeignet ist (im Anschluß an Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 18 S. 15 ).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. statt vieler Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 18 S. 15 ) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, das Bundesrecht gestatte den Gemeinden grundsätzlich, ihre Verteilungsregelung dahin zu modifizieren, daß Grundstücken, die neben der jeweils abzurechnenden Anbaustraße durch eine oder mehrere weitere Erschließungsanlagen der gleichen Art erschlossen werden, eine Vergünstigung mit der Folge einzuräumen ist, daß zu Lasten der übrigen beitragspflichtigen Grundstücke die mehrfach erschlossenen Grundstücke nicht in vollem, der Art und dem Maß ihrer Nutzung entsprechenden, sondern nur in einem geringeren Umfang an der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands jeder der sie erschließenden Anlagen teilnehmen.

    Eine solche Entscheidung des Ortsgesetzgebers rechtfertigt sich aus der Überlegung, daß die zweifache Erschließung durch etwa zwei Anbaustraßen regelmäßig einem Eckgrundstück nur einen minderen als einen gleichsam doppelten Erschließungsvorteil vermittelt und es angesichts dessen gerechtfertigt erscheint, "einer konkreten finanziellen Doppelbelastung des Eckgrundstücks" entgegenzuwirken (Urteil vom 8. Oktober 1976, a.a.O. S. 17).

    Zwar kann der Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität eine ortsgesetzliche Anordnung rechtfertigen, nach der Eckgrundstücken eine Ermäßigung ohne Rücksicht auf eine erfolgte oder zukünftige Beitragszahlung für die zweite Anbaustraße und damit ohne Rücksicht auf eine konkrete finanzielle Doppelbelastung zu gewähren ist (vgl. Urteil vom 8. Oktober 1976, a.a.O. S. 17).

    Doch greift der Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität als Rechtfertigungsgrund für die unterschiedliche Behandlung von Eckgrundstücken und Mittelgrundstücken nur dort, wo die Beantwortung der Frage, ob eine finanzielle Doppelbelastung eintreten würde, mit umfangreichen Nachforschungen und beträchtlichen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden ist, wie es beispielsweise zutrifft bei der Klärung der Fragen, ob eine Beitragspflicht für die zweite, die Ecklage begründende Straße in früheren Zeiten abgelöst worden ist oder ob es sich bei ihr um eine vorhandene Erschließungsanlage im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG handelt (vgl. Urteil vom 8. Oktober 1976, a.a.O.).

  • VerfGH Berlin, 13.06.2003 - VerfGH 161/00

    Umstellung vom Frontmetermaßstab auf Grundstücksflächenmaßstab bei der Bemessung

    Bei einem durch mehrere Straßen erschlossenen Grundstück wäre es allerdings im Hinblick auf den Gleichheitssatz ebenso zulässig, das Grundstück mehrfach für die Kosten der Reinigung heranzuziehen und hierbei für jede Straße den vollen Betrag zu fordern (OVG NW, Urteil vom 7. Januar 1982 - 2 A 1778/81 -, NVwZ 1983, 491 ; HessVGH, Urteil vom 3. Juli 1996 - 5 UE 4078/95 - NVwZ-RR 1998, 133 f.; vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwGE 25, 147 ; 51, 158 ; 68, 249 ).

    Dies rechtfertigt sich daraus, daß eine Zweiterschließung sich verallgemeinernd nicht quantifizieren läßt und einem Grundstück nicht denselben Vorteil wie die Ersterschließung verschaffen muß oder gar sich der Erschließungsvorteil entsprechend der Zahl der Straßen vervielfacht (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwGE 51, 158 ; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1985 - 8 C 24/85 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 93; vgl. Quaas, Kommunales Abgabenrecht, 1997, Rn. 443).

    Zum Zweck einer vorteilsgerechteren, dem Gleichheitssatz Rechnung tragenden Verteilung des Kostenaufwands auf die erschlossenen Grundstücke (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a.a.O., § 18 Rn. 73), sind sog. Eckgrundstücksvergünstigungen mit der Anordnung einer zunächst mehrfachen und sich dann der Höhe nach ermäßigenden Berücksichtigung der Straßen zu Lasten der anderen Kostenpflichtigen von der Rechtsprechung sowohl für das Erschließungsbeitragsrecht (BVerwGE 51, 158 ; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1985, a.a.O., Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 92) als auch für das Straßenreinigungsrecht (OVG NW, Urteil vom 7. Januar 1982, a.a.O., NVwZ 1983, 491 ; HessVGH, Urteil vom 3. Juli 1996, a.a.O., NVwZ-RR 1998, 133 f.) grundsätzlich für zulässig gehalten worden, und zwar auch dann, wenn die Vergünstigung so weit geht, daß das Eckgrundstück im Vergleich zu einem gleichartigen Mittelgrundstück weniger belastet wird (BVerwGE 51, 158 ).

    Um eine daraus resultierende Höherbelastung der anderen Anlieger in Grenzen zu halten, dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch die Erschließungsbeiträge für andere Grundstücke nicht höher ansteigen als bis zum Anderthalbfachen des Betrages, der auf sie bei einer vollen Belastung der Eckgrundstücke anfallen würde (BVerwG, Urteil vom 4. September 1970 - BVerwG IV C 98.69 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 4 S. 8 f.; BVerwGE 51, 158 ).

  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

    Eine solche Modifikation durch Satzung ist nach § 131 Abs. 2 BBauG erlaubt (vgl. u.a. Urteile vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 23.66 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 25 S. 92 [94 f.] und vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - BVerwGE 51, 158 [159]).
  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 6 B 12.704

    Ausschluss der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen bei Vorteilslageneintritt

    Dass es nicht mit einem Artzuschlag belastet wird, steht dem nicht entgegen; denn der Ortsgesetzgeber hat sich dafür entschieden, die sog. Eckermäßigung in seiner Satzung auf Wohngrundstücke zu beschränken, was rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerwG, U.v. 8.10.1976 - IV C 56.74 - BVerwGE 51, 158/160; BVerwG, U.v. 13.8.1976 - IV C 23.74 - ZMR 1978, 125).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere

    Insoweit handele es sich nicht um ein "übergroßes" Grundstück im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - (BVerwGE 51, 158 ).

    Diese Begrenzung - so hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - (a.a.O.) ausgeführt - verhindere eine sachlich ungerechtfertigte Bevorzugung der Eigentümer übergroßer Grundstücke und wirke sich damit zugunsten der übrigen Anlieger aus; sie beruhe auf folgenden Überlegungen: Der Eckermäßigung liege die Vorstellung zugrunde, daß der durch die zweite Anlage vermittelte Vorteil im Verhältnis zu dem durch die Ersterschließung verursachten Vorteil geringer sein könne.

  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85

    Verteilung des Erschließungsaufwands bei Eckgrundstücken

    a) Weisen die ein Eckgrundstück erschließenden Straßen - z.B. in ihrer Ausbaubreite - deutliche Unterschiede auf und hat der Erschließungsaufwand beider Straßen deshalb deutlich ins Gewicht fallend eine unterschiedliche Höhe, so gebietet der Gleichheitssatz, daß die Belastung des Eckgrundstücks mit Erschließungsbeiträgen für beide Straßen insgesamt nicht wesentlich niedriger sein darf als die Belastung eines vergleichbaren Mittelgrundstücks an einer dieser Straßen (im Anschluß an das Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - BVerwGE 51, 158 ).

    Mit Rücksicht darauf hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es grundsätzlich im ortsgesetzgeberischen Ermessen steht, eine Eckermäßigung - generell für alle durch mehrere Anlagen erschlossenen Grundstücke ohne Rücksicht auf die Art der baulichen oder sonstigen Nutzung - vorzuschreiben oder davon abzusehen (vgl. z.B. Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 99.65 - BVerwGE 25, 147 [150] und vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - BVerwGE 51, 158 [160]).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß sie - deshalb - bei ungewöhnlich großen Eckgrundstücken nicht auf das gesamte Grundstück erstreckt werden darf (Urteile vom 4. September 1970 a.a.O. S. 9 und vom 8. Oktober 1976 a.a.O. S. 162).

    Ferner muß sie dahin begrenzt sein, daß die Mittelanlieger infolge der Ermäßigung nicht mehr als das Anderthalbfache des Betrages zahlen müssen, den sie bei nicht-ermäßigter Belastung der Eckgrundstücke zu tragen hätten (Urteile vom 4. September 1970 a.a.O. S. 8 f., vom 13. August 1976 - BVerwG IV C 23.74 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 21 S. 14 [18] und vom 8. Oktober 1976 a.a.O. S. 161).

    Diese Rechtsprechung hat der 4. Senat später wieder aufgegeben (s. Urteil vom 8. Oktober 1976 a.a.O. S. 161 f.).

  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88

    Kosten des Grunderwerbs - Erschließungsanlage - Sondergebiet - Allgemeines

    In diesem Sinne ist der Rechtsprechung des Urteils vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - (BVerwGE 51, 158 [BVerwG 08.10.1976 - IV C 56/74]), ohne daß davon die weitergehenden Erwägungen dieses Urteils berührt würden, klarstellend hinzuzufügen, daß die Beschränkung der Eckermäßigung auf einen Teil eines Grundstücks aus dem nur teilweisen Erschlossensein dieses Grundstücks durch eine der an sie grenzenden Straßen folgen kann.
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des

    Wenn - erstens - Grundstücke bei Hinzutreten einer weiteren Erschließungsanlage ungeachtet des häufig fehlenden (Zweiterschließungs-)Bedarfs überhaupt zu einem weiteren Erschließungsbeitrag herangezogen werden dürfen, und wenn sie - zweitens -, wie es gesicherte Rechtsprechung ist, weder kraft Verfassung noch kraft des Bundesbaugesetzes Anspruch auf eine "Befreiung" oder doch eine Ermäßigung haben - die Gewährung einer sogenannten Eckermäßigung steht im Ermessen der Gemeinden (Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 99.65 - BVerwGE 25, 147 [148], vom 13. August 1976 - BVerwG IV C 23.74 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 21 S. 14 [17] und vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 18 S. 15 [16]) -, fehlt es an einem einleuchtenden Grund, die Minderung des Bedarfs für eine Rechtfertigung zu halten, den Beitrag grundsätzlich auch für eine qualitativ mindere Vorteilszuwendung erheben zu dürfen.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 2 S 3312/11

    Heranziehung eines Hinterliegergrundstücks zu Erschließungsbeiträgen

    Die Gemeinde kann die Gewährung einer Ermäßigung für mehrfach erschlossene Grundstücke durch Satzungsregelung davon abhängig machen, dass ermäßigend nur solche das Grundstück erschließende Anlagen berücksichtigt werden, für die ein Beitrag schon gezahlt wurde oder noch zu zahlen ist, und damit im Ergebnis auf die Vermeidung nur einer konkreten finanziellen Doppelbelastung abstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.10.1976 - IV C 56.74 - BVerwGE 51, 158).

    Es ist deshalb ebenfalls vom ortsgesetzgeberischen Ermessen gedeckt, wenn eine Gemeinde - auch um derartigen Verwaltungserschwernissen zu begegnen - die Ermäßigung generell ohne Rücksicht auf die (erfolgte oder zukünftige) Beitragszahlung für die weiteren Erschließungsanlagen gewährt (BVerwG, Urteil vom 08.10.1976, aaO).

  • BVerwG, 14.12.2010 - 9 B 58.10

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschließung; Erschließungsanlage;

  • BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 2 S 198/99

    Eckgrundstücksermäßigung

  • BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88

    Rechtfertigung für die Mehrbelastung der Mittelgrundstücke - Anforderungen an als

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 4 L 169/07

    Zur Eckgrundstücksvergünstigung im Erschließungsbeitragsrecht

  • VG Neustadt, 05.05.2021 - 3 K 1102/20

    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung; Erlass aus

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Rechtmäßigkeit einer

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2021 - 6 A 10793/20

    Vorausleistungen auf einen einmaligen Straßenausbaubeitrag;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - 5 B 63.16

    Erschließungsbeitrag; Grundstück im allgemeinen Wohngebiet (WA);

  • VG Stuttgart, 06.07.2005 - 2 K 1890/04

    Erschließungsbeitrag für großes Eckgrundstück und Fraglichkeit der historischen

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 14/20

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10530/04

    Eine Wertermittlung nach § 154 Abs 2 BauGB orientiert sich an dem

  • VGH Hessen, 12.05.1987 - 5 TH 1565/86

    Erschließungsbeitragsrecht: Bodenmaterial von gemeindlichen Flächen als

  • BVerwG, 22.01.1998 - 8 B 5.98

    Erschließungswirkung, übergroßes Grundstück, Frontlänge, Ausrichtung der

  • VGH Bayern, 24.06.2010 - 6 ZB 09.1964

    Erschließungsbeitragsrecht; Eckgrundstücksvergünstigung; Ausnahme im Falle der

  • OVG Saarland, 11.01.2010 - 1 A 7/09

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; Vorhandene Erschließungsanlage;

  • VG Stuttgart, 27.10.2004 - 2 K 4735/02

    Erschließungsbeitragsbescheid nach Zustimmung und historische Straße

  • VGH Hessen, 19.06.2008 - 5 UE 1146/07

    Vorausleistungen auf Erschließungsbeitrag

  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Unselbständige Kinderspielplätze als Bestandteile von

  • BVerwG, 14.08.1984 - 8 B 59.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 25.01.1984 - 8 C 77.82

    Merkmal des Erschlossenseins i.S. des § 131 Abs. 1 Bundesbaugesetzbuch (BBauG) -

  • VG Berlin, 17.12.1982 - 13 A 286.80

    Klage gegen die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die erstmalige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 15 A 466/99

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides zur Erhebung eines Straßenbaubeitrages;

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 2 LB 22/16

    Straßenausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung nur für Wohnbebauung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2019 - 15 A 445/18

    Vermittlung der Zugänglichkeit eines Grundstücks in

  • OVG Bremen, 24.03.2009 - 1 A 42/07

    Ermäßigungsregelungen in Erschließungsbeitragssatzung

  • BVerwG, 15.07.2003 - 4 B 60.03

    Beseitigungsanordnung für einen überdachten Stellplatz (Carport) - Carport als

  • VG Frankfurt/Oder, 05.08.2013 - 3 K 1087/11

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags für die sukzessive erstmalige Herstellung

  • VG Bremen, 08.02.2013 - 2 K 183/11

    Straßenausbaubeiträge - Abrechnungsfähigkeit; Abschnittsbildung;

  • BVerwG, 10.04.2001 - 11 B 78.00

    Voraussetzungen für die Rechtfertigung der Zulassung der Revision - Zulässigkeit

  • BVerwG, 18.05.1993 - 8 B 72.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Bremen, 13.09.1983 - 1 BA 71/82

    Rechtmäßigkeit einer Erschließungsbeitragsforderung für erstmalige

  • VG Regensburg, 20.02.2019 - RO 11 K 17.804

    Erschließungsbeitrag für Gewerbepark - Keine Gewährung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1999 - 3 B 1977/98

    Berufung; Zulassungsgrund; Divergenz; Anforderungen an die Darlegung

  • OVG Hamburg, 25.07.1989 - Bf VI 1/89

    Ermäßigung des Erschließungsbeitrages wegen Belegenheit an einer weiteren

  • VG Potsdam, 07.10.2016 - 12 K 2246/12

    Klage wegen Straßenausbaubeitrag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1999 - 3 A 2973/94

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitrags i.R.d. Herstellung einer Straße;

  • VGH Bayern, 28.01.1993 - 6 B 92.166

    Erschließungsbeitragsrecht: Erstmaliges Entstehen einer Beitragspflicht, Begriff

  • VG Leipzig, 07.04.2014 - 6 K 410/12

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Straßenausbaubeitrags zur Ausbesserung der

  • VG Düsseldorf, 29.10.2001 - 12 K 9308/97

    Baurechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Verlangens von Vorausleistungen

  • VG Münster, 08.03.2013 - 3 L 4/13

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorausleistung auf einen

  • VG Augsburg, 04.10.2012 - Au 2 K 11.1549

    Die Rechtmäßigkeit einer Vorausleistung nach der Genehmigungs- wie nach der

  • VG Berlin, 23.10.1978 - XIII A 262.78

    Ermittlung des Verkehrswertes von Bauland zur Erlangung des

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