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   BVerwG, 22.02.1974 - IV C 6.73   

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BVerwG, 22.02.1974 - IV C 6.73 (https://dejure.org/1974,162)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1974 - IV C 6.73 (https://dejure.org/1974,162)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1974 - IV C 6.73 (https://dejure.org/1974,162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Fortbestand von Flächennutzungsplänen bei Gebietsänderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 45, 25
  • NJW 1974, 1010
  • NJW 1974, 1578 (Ls.)
  • DVBl 1974, 528
  • DÖV 1974, 561
  • BauR 1974, 181
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 3.70

    Anforderungen an die Funktionsnachfolge im Planungsverfahren - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1974 - IV C 6.73
    Lediglich zur Vermeidung von Mißverständnissen mag ergänzend folgendes hervorgehoben werden: Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 3.70 - (BVerwGE 40, 173 ) zur Möglichkeit einer Funktionsnachfolge innerhalb von Bebauungsplanverfahren Stellung genommen.

    Was den Zusammenhang zwischen § 5 Abs. 1 BBauG und anderen Vorschriften der §§ 1 ff. BBauG anlangt, erweist sich weder die Berufung auf § 2 Abs. 1 BBauG ("Planungshoheit") noch die (mit dem erwähnten Urteil des Senats vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 3.70 - zusammenhängende) Berufung auf § 2 Abs. 6 BBauG als zugunsten der Rechtsauffassung des Beklagten überzeugend.

    Soweit das im Schrifttum dem Urteil des Senats vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 3.70 - (BVerwGE 40, 173 ) entgegengehalten worden ist (vgl. Brügelmann-Grauvogel, Bundesbaugesetz, § 2 Anm. VI 11a, aa und Otto, BauR 1973, 217), geht diese Kritik schon deshalb fehl, weil der Senat nicht darauf abgestellt hat, ob etwas geltend gemacht werden konnte, sondern darauf, ob dazu angesichts der die Planung tragenden Autorität hinreichender Anlaß bestand (a.a.O. S. 175 f.).

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 14.71

    Überleitung von Vorschriften und Plänen nach § 173 III 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1974 - IV C 6.73
    Im gleichen Sinne hat er in seinen Urteilen vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 14.71 - (BVerwGE 41, 67 [71]) und vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 39.70 - (S. 10) hervorgehoben, daß beim Abwägungsgebot des § 1 Abs. 4 Satz 2 BBauG zwischen dem Abwägen als einem Vorgang und dem Abgewogensein als einem Zustand zu unterscheiden sei.

    Ein solches Überwirken hat der Senat für die - darin der hier zu beantwortenden Frage vergleichbare - Planüberleitung nach § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG in seinem Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 14.71 - (BVerwGE 41, 67 [70 f.]) bejaht.

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 18.70

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Ausschluß der

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1974 - IV C 6.73
    So gesehen liegt eine (bewußte) Lücke des Bundesrechts vor, die durch das Landesrecht und innerhalb des Landesrechts namentlich durch das Kommunalrecht ausgefüllt wird (vgl. zur Aufstellung von Bauleitplänen das Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 18.70 - in Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 8 S. 17 [18]).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1974 - IV C 6.73
    Der erkennende Senat hat in seinem § 2 Abs. 4 und 5 BBauG betreffenden Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 17.71 - (BVerwGE 40, 323 [328]) betont zwischen dem Abstimmen als einem Vorgang des Planverfahrens (§ 2 Abs. 5 BBauG) und dem Abgestimmtsein als einem Zustand von Plänen (§ 2 Abs. 4 BBauG) unterschieden.
  • BVerwG, 11.05.1973 - IV C 39.70

    Voraussetzungen für die Fortgeltung von vor Inkrafttreten des BBauG Bestehenden

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1974 - IV C 6.73
    Im gleichen Sinne hat er in seinen Urteilen vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 14.71 - (BVerwGE 41, 67 [71]) und vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 39.70 - (S. 10) hervorgehoben, daß beim Abwägungsgebot des § 1 Abs. 4 Satz 2 BBauG zwischen dem Abwägen als einem Vorgang und dem Abgewogensein als einem Zustand zu unterscheiden sei.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Dieser Unterschied kehrt bei fast allen Bestandteilen des Planens wieder, als Unterschied zwischen dem Abstimmen von Plänen und dem Abgestimmtsein dieser Pläne (vgl. § 2 Abs. 4 und 5 BBauG und dazu das Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 17.71 - BVerwGE 40, 323 [328]) ebenso wie als Unterschied zwischen dem Abwägen von Belangen und dem inhaltlichen Abgewogensein eines Planes (Urteile vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 14.71 - BVerwGE 41, 67 [71], vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 39.70 - Buchholz 406.11 § 173 BBauG Nr. 12 S. 7 [9] und vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 6.73 - BauR 1974, 181 [184 ff.]).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Daß diese Anforderung nicht nur an übergeleitete Bebauungspläne, sondern in gleicher Weise an Flächennutzungspläne zu stellen ist, hat der Senat bereits - wenn auch in Richtung auf die Weitergeltung von Flächennutzungsplänen bei Gebietsänderungen - entschieden(Urteil vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 6.73 - Buchholz 406.11 § 5 BBauG Nr. 2 S. 1 [10]).
  • VGH Bayern, 25.03.2004 - 25 N 01.308

    Bebauungsplan; Antragsbefugnis bei Zwangsversteigerung; Sondergebiet Kurgebiet;

    a) Bereits in einer frühen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht ein Außerkrafttreten von Festsetzungen für möglich gehalten, wenn und soweit diese Festsetzungen unter veränderten Umständen in ihrer Ordnungsfunktion so intensiv erschüttert worden sind, dass sie "einfach nicht mehr brauchbar oder als Folge einer im Ergebnis nunmehr schlechterdings nicht mehr vertretbaren Abwägung der betroffenen Belange nicht mehr vertretbar sind" (BVerwG vom 10.9.1976 NJW 1977, 405/406 - Fortgeltung der Festsetzungen eines Bebauungsplans nach kommunaler Gebietsreform -, im Anschluss an BVerwG vom 22.2.1974 NJW 1974, 1010 - Fortgeltung der Darstellungen eines Flächennutzungsplans nach kommunaler Gebietsreform -).

    Ein wesentlicher Unterschied zwischen Inkrafttreten und Inkraftbleiben planerischer Festsetzungen liegt darin, dass bei einem bereits in Kraft getretenen Plan schutzwürdige (Vertrauens-) Interessen Dritter entstanden sind (vgl. BVerwG vom 22.2.1974 NJW 1974, 1010/1012 sowie BVerwGE 54, 5/10).

    Insoweit kann dahingestellt bleiben, ob dieses Vertrauen zu einer Art für die Fortgeltung sprechenden Vermutung führt, wie das Bundesverwaltungsgericht erwogen hat (BVerwG vom 22.2.1974 a.a.O. S. 1013).

  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren

    Bebauungspläne treten im Zuge von Maßnahmen der kommunalen Neuordnung außer Kraft, wenn ihre Festsetzungen "unter den veränderten Umständen einfach nicht mehr brauchbar oder als Folge einer im Ergebnis nunmehr schlechterdings nicht mehr vertretbaren Abwägung der betroffenen Belange nicht mehr vertretbar" sind (im Anschluß an das zur Aufrechterhaltung von Flächennutzungsplänen ergangene Urteil vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 6.73 - Buchholz 406.11 § 5 BBauG Nr. 2).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 6.73 - (Buchholz 406.11 § 5 BBauG Nr. 2 S. 1) für Flächennutzungspläne entschieden, daß sie im Zuge von Gebietsänderungen ihre Gültigkeit verlieren, wenn (und soweit) sie mit ihren "überkommenen Darstellungen unter den veränderten Umständen einfach nicht mehr brauchbar oder als Folge einer im Ergebnis nunmehr schlechterdings nicht mehr vertretbaren Abwägung der betroffenen Belange nicht mehr vertretbar" sind (a.a.O. S. 13).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2008 - 3 L 281/03

    Klage einer Nachbargemeinde gegen geplanten Verbrauchermarkt

    Das BVerwG hat für die Folgen einer Gebietsneugliederung bzgl. eines Flächennutzungsplans (BVerwG, U. v. 22.02.1974 - IV C 6.73 - BVerwGE 45, 25 = BRS 28 Nr. 3 = NJW 1974, 1010) und bzgl. eines Bebauungsplans (BVerwG, U. v. 10.09.1976 - IV C 5.76 - DVBl 1977, 41 = BRS 37 Nr. 6) die grundsätzlichen Fortgeltung angenommen, aber einen Fortfall der Gültigkeit wegen Funktionslosigkeit angenommen, wenn der Plan - insgesamt oder doch in dem von der Änderung betroffenen Teil - durch die Änderung der Verhältnisse in seiner Ordnungsfunktion erschüttert worden und als Folge dessen entweder nicht mehr brauchbar oder wegen der Art der durch ihn festgeschriebenen Abwägung der betroffenen Belange nicht mehr vertretbar ist (vgl. auch Gaentzsch in Berliner Komm, zum BauGB § 10 Rn. 47 a.E.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2010 - 5 S 2986/08

    Zur Befristung des Normenkontrollantragsrechtes - zur nachträglichen

    Festsetzungen eines Bebauungsplans können auch dann außer Kraft treten, wenn sie unter veränderten Umständen - etwa als Folge einer im Ergebnis schlechterdings nicht mehr vertretbaren Abwägung der betroffenen Belange - nicht mehr vertretbar sind (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 22.02.1974 - IV C 6.73 -, BVerwGE 45, 25, u. Urt. v. 10.09.1976 - IV C 5.76 -, Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 8).

    Schließlich kann ein Bebauungsplan auch dann außer Kraft treten, wenn seine Festsetzungen unter veränderten Umständen - etwa als Folge einer im Ergebnis nunmehr schlechterdings nicht mehr vertretbaren Abwägung der betroffenen Belange - nicht mehr vertretbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.1974 - IV C 6.73 -, BVerwGE 45, 25, Urt. v. 10.09.1976 - IV C 5.76 -, Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 8: im Zuge von Maßnahmen der kommunalen Neuordnung).

    So können Bebauungspläne - wie ausgeführt - auch dann außer Kraft treten, wenn ihre Festsetzungen unter veränderten Umständen als Folge einer im Ergebnis nunmehr schlechterdings nicht mehr vertretbaren Abwägung der betroffenen Belange nicht mehr vertretbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.1974, a.a.O., Urt. v. 10.09.1976, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 15.03.2011 - 15 CS 11.9

    Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; Gebietserhaltungsanspruch des planwidrig

    Dies kann der Fall sein, wenn unter den veränderten Umständen die der Festsetzung zugrundeliegende Interessenabwägung nicht mehr vertretbar erscheint (vgl. BVerwG vom 22.2.1974 BVerwGE 45, 25).

    Unter den tatsächlichen Umständen erscheint hier die Interessenabwägung, die der Festsetzung eines die nicht kurbezogene Wohnnutzung ausschließenden Sondergebiets zugrunde liegt, nicht mehr vertretbar (vgl. BVerwG vom 22.2.1974 a.a.O.; BVerwG vom 3.8.1990 a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 K 122/11

    Ausweisung eines Industriegebiets; Abwägung im Rahmen eines Bebauungsplans

    Flächennutzungspläne treten jedoch aus Anlass kommunaler Gebietsänderungen nicht schon dann außer Kraft, wenn sie infolge der Gebietsänderung nicht mehr "für das ganze Gemeindegebiet" gelten; ein Außerkrafttreten ist vielmehr nur dann (ausnahmsweise) anzunehmen, wenn und soweit eine Darstellung durch die Gebietsänderung in einer Weise erschüttert wird, die sie als unter den veränderten Umständen nicht mehr brauchbar oder vertretbar erscheinen lässt (BVerwG, Urt. v. 22.07.1974 - IV C 6.73 -, BVerwGE 45, 25; Beschl. v. 30.01.1976 - IV C 12.74, IV C 13.72 -, BayVBl 1976, 440).
  • OVG Brandenburg, 05.11.2003 - 3 D 23/00

    Normenkontrolle, Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum

    Nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts treten Flächennutzungspläne aus Anlass kommunaler Gebietsänderungen nur außer Kraft, wenn und soweit eine Darstellung durch die Gebietsänderung in einer Weise erschüttert wird, die sie als unter den veränderten Umständen nicht mehr brauchbar oder als Interessenabwägung nicht mehr vertretbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1974 - IV C 6.73 - BVerwGE 45, 25, 38).
  • BVerwG, 30.01.1976 - IV C 12.74

    Fortgeltung eines Flächennutzungsplanes bei kommunaler Gebietsänderung;

    Flächennutzungspläne treten aus Anlaß kommunaler Gebietsänderung nicht schon dann außer Kraft, wenn sie infolge der Gebietsänderung nicht mehr "für das ganze Gemeindegebiet" gelten (§ 5 Abs. 1 BBauG) - wie Urteil vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 6.73 - BVerwGE 45, 25 [BVerwG 22.02.1974 - IV C 6/73].

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 6.73 - (BVerwGE 45, 25 [BVerwG 22.02.1974 - IV C 6/73]) entschieden, daß Flächennutzungspläne aus Anlaß kommunaler Gebietsänderungen nicht schon dann außer Kraft treten, wenn sie infolge der Gebietsänderung nicht mehr "für das ganze Gemeindegebiet"(vgl. § 5 Abs. 1 BBauG) gelten.

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2022 - 1 KN 147/20

    Abwägungsentscheidung; Bebauungsplan; Festsetzung; Fortgeltung;

  • BGH, 17.04.1980 - III ZR 167/78

    Amtshaftung einer Gemeinde bei unrichtiger Auskunft über die Bebaubarkeit eines

  • BGH, 27.01.1977 - III ZR 153/74

    Voraussetzungen einer Teilenteignung

  • BVerwG, 09.12.2015 - 4 B 36.15

    Voraussetzungen der Sperrwirkung eines Flächennutzungsplans nach § 35 Abs. 3 Nr.

  • BVerwG, 18.12.1991 - 4 N 2.89

    Bauplanungsrecht: Wirksamkeit eines aus einem unwirksamen Flächennutzungsplanes

  • VG Regensburg, 21.03.2013 - RO 2 K 11.2066

    Außerkrafttreten eines Bebauungsplans

  • VG Regensburg, 21.03.2013 - RO 2 K 11.2064

    Außerkrafttreten eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 07.05.1982 - 4 C 65.78

    Baurecht - Überleitung

  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 44.81

    Zwecksteuer - Kommunalabgaben - Wohnungsbauabgabe - Fehlprognose

  • BVerwG, 16.10.1973 - IV B 45.73

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Abweichung von einer Entscheidung des

  • VG Würzburg, 26.01.2016 - W 4 K 15.670

    Versagung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Personalwohnung in

  • VG Regensburg, 21.03.2013 - RO 2 K 11.2065

    Außerkrafttreten eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 19.06.1978 - 4 B 191.77

    Erleilung des gemeindlichen Einvernehmens nach Zusammenschluß zu einem

  • OLG Celle, 13.12.1977 - 4 U (Baul) 125/77

    Rückeinweisung ; Teilfläche eines Flurstücks; Besitzeinweisungsverfahren;

  • VG Gelsenkirchen, 19.12.2014 - 9 L 1579/14

    Gartenhofhäuser; Abstandsfläche; Funktionslosigkeit; Bebauungsplan

  • OVG Saarland, 26.03.1976 - II R 67/75

    Sachliche Voraussetzungen für einen Anspruch auf Genehmigung der Änderung eines

  • VG Freiburg, 19.01.2016 - 5 K 576/15

    Bauleitplanung - Festsetzung; Sichtfläche; Einfriedung; Außerkrafttreten

  • VG Würzburg, 05.02.2015 - W 5 K 14.501

    Natürliche Eigenart der Landschaft

  • VG Würzburg, 05.02.2015 - W 5 K 14.576

    Natürliche Eigenart der Landschaft

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