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   BVerwG, 17.12.1976 - IV C 6.75   

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BVerwG, 17.12.1976 - IV C 6.75 (https://dejure.org/1976,84)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1976 - IV C 6.75 (https://dejure.org/1976,84)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1976 - IV C 6.75 (https://dejure.org/1976,84)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der baulichen Anlage [Tragluftschwimmhalle]; Merkmale der Dauer und der Verbindung mit dem Erdboden; Ständige Wiederholung als Dauer; Begriffe der [baulichen] Nebenanlage und des Wohnens; Merkmal der funktionellen und gegenständlichen Unterordnung; Überbaubare ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tragluft-Schwimmhalle im Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bauliche Anlage - Tragluftschwimmhalle - Untergeordnete Nebenanlage - Primärer Nutzungszweck

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 2090
  • DÖV 1977, 326
  • BauR 1977, 109
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75
    Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa das Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 30.73 - in Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 33 S. 12 [15]) angenommen, daß der Beklagte deshalb zur erneuten Bescheidung des Genehmigungsantrages verpflichtet sei, weil er das ihm nach § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO zustehende Ermessen bisher nicht ausgeübt und durch dieses Unterlassen nicht allein (objektiv) § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO , sondern gleichzeitig auch Rechte des Klägers verletzt hat.

    Das auf diese Auffassung gestützte (Bescheidungs-)Urteil des Berufungsgerichts bliebe hinter den in Wahrheit weitergehenden Ansprüchen des Klägers zurück, wenn es - wie das Berufungsgericht überlegt, aber im Ergebnis ausgeschlossen hat - nach Lage der Dinge so wäre, daß der Beklagte sein Ermessen rechtmäßig einzig zugunsten des Klägers ausüben dürfte und damit sein Ermessen auf Null reduziert wäre (vgl. Urteil vom 28. Februar 1975 a.a.O. S. 16).

  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75
    Die im Begriff der baulichen Anlage enthaltene Voraussetzung, daß die Anlage auf Dauer gedacht sein muß, kann auch dadurch erfüllt werden, daß die Ablage zwar jeweils nur für kurze Zeit besteht, sich dieser Zustand aber ständig wiederholt (hier: Aufstellung einer Tragluftschwimmhalle); im Anschluß an das Urteil vom 31. August 1973 - BVerwG IV C 33.71 - BVerwGE 44, 59 .

    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 31. August 1973 - BVerwG IV C 33.71 - (BVerwGE 44, 59 ) ausgesprochen, "daß sich der bundesrechtliche Begriff der baulichen Anlage aus zwei Elementen zusammensetzt, nämlich einem verhältnismäßig weiten Begriff des Bauens und einem einschränkenden Merkmal (möglicher) bodenrechtlicher Relevanz.

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 116.68

    Begriff der "baulichen Anlage"; Wohnwagen; Untersagung einer bestimmten

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75
    Für das Verhältnis zwischen einer aufblasbaren und einer festen Schwimmhalle gilt insoweit nichts anderes als für das Verhältnis zwischen Wohnwagen und Wochenendhäusern (vgl. dazu etwa den Beschluß vom 29. Juli 1964 - BVerwG I B 116.64 - (Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 1 S. 1) sowie das Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 116.68 - (Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 9 S. 1)).
  • BVerwG, 29.07.1964 - I B 116.64

    Verbot der Verpachtung als Wohnwagenstellplatz wegen Verstoßes gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75
    Für das Verhältnis zwischen einer aufblasbaren und einer festen Schwimmhalle gilt insoweit nichts anderes als für das Verhältnis zwischen Wohnwagen und Wochenendhäusern (vgl. dazu etwa den Beschluß vom 29. Juli 1964 - BVerwG I B 116.64 - (Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 1 S. 1) sowie das Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 116.68 - (Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 9 S. 1)).
  • BVerwG, 07.05.1976 - IV C 43.74

    Begriff des "ortsgebundenen" Betriebs, "Dienen" eines Außenbereichsvorhabens

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75
    Die Schwimmhalle ist - drittens - nur eine dem Nutzungszweck des Grundstücks dienende Nebenanlage, d.h. sie wird funktionell dadurch gekennzeichnet, daß sie im Hinblick auf diesen Zweck nur "ähnlich wie Zubehör ... eine Hilfsfunktion hat" (Urteil vom 7. Mai 1976 - BVerwG IV C 43.74 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 126 S. 20 [22]; vgl. ferner VGH Mannheim, Urteile vom 13. April 1965 - I 493/64 - (EPlaR II 2 c 4.65/5), vom 30. April 1975 - III 154/74 - (BRS 29, 61) und vom 26. Juni 1975 - III 995/74 - in BRS 29, 186 [188] sowie OVG Münster, Urteil vom 15. Juni 1973 - X A 1093/71 - in BRS 27, 60 [61]).
  • BVerwG, 20.06.1975 - IV C 5.74

    Zulässigkeit eines Garagenbaus im beplanten Gebiet; Wesen der Baugrenze;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75
    Erwägungen, ob die in das Ermessen der Genehmigungsbehörde gestellte ("quasigesetzliche") Ausnahme nach § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO vielleicht der Planungshoheit der Gemeinde widerspricht (vgl. dazu die Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - in BVerwGE 32, 31 [35] und vom 20. Juni 1975 - BVerwG IV C 5.74 - in Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 11 S. 1 [5]), verbieten sich ohne weiteres schon mit Rücksicht darauf, daß § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO den Gemeinden ausdrücklich vorbehält, im Bebauungsplan Abweichendes festzusetzen.
  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71

    Nutzungen - Bebauungsplan - Kleingartennutzung - Nutzungsarten - Baulandswidrig -

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75
    Ob das vielleicht selbst dann angenommen werden müßte, wenn die Schwimmhalle nicht unter § 29 Satz 1 BBauG fiele und daher § 30 BBauG nicht herangezogen werden könnte, mag auf sich beruhen (vgl. dazu etwa das Urteil vom 2. März 1973 - BVerwG IV C 40.71 - in Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 11 S. 24 [26 ff.]).
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75
    Denn das Wohnen als Nutzungszweck und Schutzgut schließt "seinem Gegenstand nach sowohl das Leben innerhalb der Gebäude als auch die angemessene Nutzung der Außenwohnbereiche wie Balkone, Terrassen, Hausgärten, Kinderspielplätze und sonstigen Grün- und Freiflächen" ein (Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 20 S. 17 [32]).
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75
    Erwägungen, ob die in das Ermessen der Genehmigungsbehörde gestellte ("quasigesetzliche") Ausnahme nach § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO vielleicht der Planungshoheit der Gemeinde widerspricht (vgl. dazu die Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - in BVerwGE 32, 31 [35] und vom 20. Juni 1975 - BVerwG IV C 5.74 - in Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 11 S. 1 [5]), verbieten sich ohne weiteres schon mit Rücksicht darauf, daß § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO den Gemeinden ausdrücklich vorbehält, im Bebauungsplan Abweichendes festzusetzen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1973 - X A 1093/71

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer privaten Tankanlage im reinen Wohngebiet

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75
    Die Schwimmhalle ist - drittens - nur eine dem Nutzungszweck des Grundstücks dienende Nebenanlage, d.h. sie wird funktionell dadurch gekennzeichnet, daß sie im Hinblick auf diesen Zweck nur "ähnlich wie Zubehör ... eine Hilfsfunktion hat" (Urteil vom 7. Mai 1976 - BVerwG IV C 43.74 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 126 S. 20 [22]; vgl. ferner VGH Mannheim, Urteile vom 13. April 1965 - I 493/64 - (EPlaR II 2 c 4.65/5), vom 30. April 1975 - III 154/74 - (BRS 29, 61) und vom 26. Juni 1975 - III 995/74 - in BRS 29, 186 [188] sowie OVG Münster, Urteil vom 15. Juni 1973 - X A 1093/71 - in BRS 27, 60 [61]).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.1965 - I 493/64

    Begriff der

  • BVerwG, 03.09.1963 - I C 151.59

    Zulässigkeit der Errichtung von Werbeanlagen längs einer Bundesfernstraße -

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auch die weitere Voraussetzung der auf Dauer angelegten Verbindung ist gegeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG 4 C 6.75 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 19 = DÖV 1977, 326 = NJW 1977, 2090).

    Es gibt - anders als bei einer Werbung an der Stätte der Leistung - keinen Funktionszusammenhang zwischen der Nutzung des Wohnhauses und der geplanten Außenwerbung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1976 a.a.O.; Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwGE 67, 23 (26) [BVerwG 18.02.1983 - 4 C 18/81]).

  • VG Hannover, 26.11.2019 - 4 A 12592/17

    Außenbereich; bauliche Anlagen; Beseitigungsanordnung; GRZ; Kiesflächen; örtliche

    Die übrigen Anlagen stellen Nebenanlagen im Sinne des § 19 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. § 14 BauNVO dar, da es sich um bodenrechtlich relevante bauliche Anlagen handelt, die sowohl in ihrer Funktion als auch räumlich gegenständlich dem primären Nutzungszweck der in dem Baugebiet liegenden Baugrundstücke oder des Baugebiets selbst sowie der diesem Nutzungszweck entsprechenden Bebauung dienend zu- und untergeordnet sind, (BVerwG, Urt. v. 18.02.1983 - 4 C 18.81 -, juris Rn. 17; vgl. auch Urt. v. 17.12.1976 - 4 C 6.75 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 9.16

    Baugrenze; Funktionelle Gesichtspunkte; Hauptanlage; Nebenanlage; Räumliche

    Die letztgenannte Vorschrift begünstigt indes nicht alle, sondern nur die untergeordneten Nebenanlagen (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1976 - 4 C 6.75 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 19 S. 5 f.).

    Zu den Wesensmerkmalen einer untergeordneten Nebenanlage gehört, dass die Anlage sowohl in ihrer Funktion als auch räumlich-gegenständlich dem primären Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke (oder des Baugebiets selbst) sowie der diesem Nutzungszweck entsprechenden Bebauung dienend zu- und untergeordnet ist (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1976 a.a.O. LS 2).

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