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   BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71   

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https://dejure.org/1973,75
BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71 (https://dejure.org/1973,75)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1973 - IV C 62.71 (https://dejure.org/1973,75)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1973 - IV C 62.71 (https://dejure.org/1973,75)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zur Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für Erschließungsanlagen - Voraussetzungen für die Erhebung einer Vorausleistung - Sachgerechte Bildung einer Abrechnungseinheit - Anforderung an die Vorausleistung für ein Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 131 Abs. 1; BBauG § 133 Abs. 3
    Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht; Zugrundelegung einer Grundstückseinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 42, 269
  • ZMR 1974, 93
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 82.69

    Anforderung einer Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge - Berechnung

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71
    Im Erschließungsbeitragsrecht entspricht der Grundstücksbegriff in aller Regel dem bürgerlich-rechtlichen Begriff im Sinne des Grundbuchrechtes (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 82.69).

    Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 82.69 - (BVerwGE 38, 35) - auch damals zu § 133 Abs. 3 BBauG - entschieden, daß wie im allgemeinen Baurecht auch im Erschließungsbeitragsrecht grundsätzlich vom bürgerlich-rechtlichen Begriff des Grundstücks im Sinne des Grundbuchrechts auszugehen ist.

  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71

    Auslegung von Ortssatzungen bezüglich bestimmter Teilanlagen von

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71
    Der Senat hat diese Rechtsprechung in den Urteilen vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 15.71 - (BVerwGE 40, 177 [180]) und vom 13. Juni 1973 - BVerwG IV C 66.71 - aufrechterhalten.
  • BVerwG, 13.06.1973 - IV C 66.71

    Folgen des Fehlens eines Einrichtungsprogramms in der Erschließungssatzung

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71
    Der Senat hat diese Rechtsprechung in den Urteilen vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 15.71 - (BVerwGE 40, 177 [180]) und vom 13. Juni 1973 - BVerwG IV C 66.71 - aufrechterhalten.
  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 29.67

    Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge;

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71
    Nach dem Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 29.67 - (DVBl. 1968, 521) kann eine Vorausleistung nämlich erst dann verlangt werden, wenn die Herstellung der Anlage in absehbarer Zeit zu erwarten ist.
  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 81.66

    Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge für bereits hergestellte

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats im Urteil vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 - (BVerwGE 30, 240 [241]) können als Vorausleistungen auch Beiträge für bereits hergestellte Teilanlagen verlangt werden.
  • BVerwG, 21.05.1969 - IV C 104.67

    Herstellungsmerkmale einer Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71
    Das ist im Urteil vom 21. Mai 1969 - BVerwG IV C 104.67 - (BauR 1970, 169) ausgesprochen worden.
  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche

    aa) Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Berufungsgericht zunächst zu Recht von dem im Erschließungsbeitragsrecht im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit grundsätzlich maßgeblichen bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff ausgegangen (vgl. Urteile vom 20. Juni 1973 - BVerwG 4 C 62.71 - BVerwGE 42, 269 und vom 16. September 1998 - BVerwG 8 C 8.97 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 109 S. 104).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung;

    Das Verwaltungsgericht hat im Ausgangspunkt noch zu Recht darauf hingewiesen, dass im Ausbaubeitragsrecht wie im Erschließungsbeitragsrecht grundsätzlich der bürgerlich-rechtliche Begriff des Grundstücks im Sinne des Grundbuchrechts gilt (vgl. Driehaus/Raden, a. a. O., § 17 Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 20.6.1973 - IV C 62.71 - juris Rn. 15).

    Ausnahmsweise ist ein Abweichen vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff in solchen Fällen zuzulassen, in denen es nach dem Inhalt und Sinn des Erschließungsbeitragsrechts "gröblich unangemessen" wäre, an diesem Grundstücksbegriff festzuhalten (vgl. Driehaus/Raden, a. a. O., § 17 Rn. 7; BVerwG, Urteil vom 20.6.1973, a. a. O., Rn. 16).

  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. statt vieler Urteil vom 1. April 1981 - BVerwG 8 C 5.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 37 S. 1 mit weiteren Nachweisen) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit grundsätzlich auf den Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechts (Buchgrundstücksbegriff) abzustellen und ein Abweichen von diesem Grundstücksbegriff nur ausnahmsweise zulässig ist, wenn "es nach dem Inhalt und Sinn des Erschließungsbeitragsrechts gröblich unangemessen wäre, den bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff zugrunde zu legen" (Urteil vom 20. Juni 1973 - BVerwG IV C 62.71 - BVerwGE 42, 269 [BVerwG 20.06.1973 - IV C 62/71]).
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