Rechtsprechung
   BVerwG, 10.02.1978 - IV C 71.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,108
BVerwG, 10.02.1978 - IV C 71.75 (https://dejure.org/1978,108)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1978 - IV C 71.75 (https://dejure.org/1978,108)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1978 - IV C 71.75 (https://dejure.org/1978,108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Planfeststellung für Baggersee

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Formelle Illegalität - Materielle Illegalität - Öffentliches Baurecht - Wasserrecht - Gestattungsbedürftige Einwirkung - Legale Gewässerbenutzung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Planfeststellungsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2311
  • MDR 1978, 696
  • DVBl 1979, 67
  • DÖV 1978, 413
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75
    Das hat der erkennende Senat in seinem ebenfalls am heutigen Tage ergangenen Urteil BVerwG 4 C 25.75 für einen vergleichbaren Fall mit eingehender Begründung entschieden.

    Auf das Urteil BVerwG 4 C 25.75 kann insoweit Bezug genommen werden.

    Die darin liegende Beschränkung der Eigentümerbefugnisse steht, wie der erkennende Senat in seinem bereits erwähnten Urteil BVerwG 4 C 25.75 vom heutigen Tage näher dargelegt hat, mit der verfassungsrechtlichen Eigentumsgewährleistung nach Art. 14 Abs. 1 GG ebenso wie mit der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG in Einklang.

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75
    Unter diesen Gesichtspunkten bedarf es in jedem konkreten Fall einer Abwägung zwischen dem jeweils geschützten öffentlichen Interesse und den privaten Belangen des Betroffenen (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - in BVerfGE 35, 382 [400/401]).
  • BVerwG, 19.08.1974 - IV B 2.74

    Unzulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75
    Richtig ist, daß der erkennende Senat für das Baurecht wiederholt entschieden hat, in dem Verlangen der Baurechtsbehörde auf Abbruch eines formell und materiell illegalen Bauwerks werde nur in den seltensten Fällen und nur unter ganz ungewöhnlichen Umständen eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gesehen werden können; in der Regel bestehe für die Prüfung einer auf formelle und materielle Illegalität gestützten baurechtlichen Abbruchanordnung unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes daher kein Anlaß (vgl. etwa Beschluß vom 15. Juli 1969 - BVerwG IV B 133.68 - und vom 19. August 1974 - BVerwG IV B 2.74 - [insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 43]).
  • BVerwG, 16.11.1973 - IV C 44.69

    Ermessensspielraum bei einer Zurückverweisung - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75
    Dieser aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Grundsatz gebietet u.a., daß hoheitliche Eingriffe nicht über das zur Gefahrenabwehr Erforderliche hinausgehen dürfen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z.B. Urteil vom 16. November 1973 - BVerwG IV C 44.69 - in ZfW 1974 S. 296. [301] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75
    Diese Rechtsprechung beruht auf der Voraussetzung; daß das - materielle - Recht des Eigentümers, "sein Grundstück im Rahmen der Gesetze zu bebauen ... durch die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt" ist (so Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 19. Juni 1973 - 1 BvL 39/69 - in BVerfGE 35, 263 [276]).
  • BVerwG, 03.10.1974 - IV B 130.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verhältnismäßigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75
    Das hat aber seinen Grund darin, daß für ein formell und materiell illegales Bauwerk endgültig feststeht, daß es auch unter materiellrechtlichen Gesichtspunkten baurechtswidrig ist und daß die Wiederherstellung eines baurechtsgemäßen Zustandes daher nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen anders als durch seine Beseitigung erreicht werden kann (vgl. Beschluß vom 3. Oktober 1974 - BVerwG IV B 130.74 -).
  • BVerwG, 15.07.1969 - IV B 133.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Errichtung eines Badebeckens

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75
    Richtig ist, daß der erkennende Senat für das Baurecht wiederholt entschieden hat, in dem Verlangen der Baurechtsbehörde auf Abbruch eines formell und materiell illegalen Bauwerks werde nur in den seltensten Fällen und nur unter ganz ungewöhnlichen Umständen eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gesehen werden können; in der Regel bestehe für die Prüfung einer auf formelle und materielle Illegalität gestützten baurechtlichen Abbruchanordnung unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes daher kein Anlaß (vgl. etwa Beschluß vom 15. Juli 1969 - BVerwG IV B 133.68 - und vom 19. August 1974 - BVerwG IV B 2.74 - [insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 43]).
  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 74.71

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75
    Und soweit das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang zu den bundesrechtlichen Überleitungsvorschriften der §§ 15 und 17 WHG Stellung genommen hat, stimmen seine Ausführungen mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. z.B. Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG IV C 74.71 - in ZfW 1975 S. 92).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV CB 44.71

    Konkretisierung einer bereits erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis durch ein

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75
    Das ist in seinem rechtlichen Ansatz nach § 137 Abs. 1 VwGO irrevisibel (vgl. z.B. Beschluß vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV CB 44.71 - in Buchholz 445.4 § 15 WHG Nr. 4).
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75
    Da die Verfügung der endgültigen wasserrechtlichen Entscheidung in dem anhängigen Planfeststellungsverfahren vorgreift, ist nach den gegebenen Umständen ein die privaten Belange der Klägerin zurückdrängendes öffentliches Interesse nicht schon deshalb anzuerkennen, weil es an der wasserrechtlichen Genehmigung fehlt, sondern nur dann, wenn von dem Betrieb der Klägerin eine Beeinträchtigung des oberirdischen Wassers oder des Grundwassers konkret zu erwarten ist, die nicht durch weniger einschneidende Mittel behoben werden kann (zur konkreten Gefährdung vgl. Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 99.67 - in Buchholz 445.4 § 34 WHG Nr. 2).
  • BVerwG, 28.06.1956 - I C 93.54
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 62.66

    Wirkung von Widerruf einer Baugenehmigung und Anordnung der Beseitigung bei

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 1253/08

    Wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung von Bootsanbindepfählen (Dalben) in

    Fehlt es an einer erforderlichen wasserrechtlichen Gestattung, so bedingt diese formelle Rechtswidrigkeit zugleich auch die materielle Rechtswidrigkeit (BVerfG, Beschluss vom 24.02.2010 - 1 BvR 27/09 -, juris; BVerwG, Urteil vom 10.02.1978 - IV C 71.75 -, DVBl. 1979, 67; Beschluss vom 28.02.1991 - 7 B 22.91 -, NVwZ-RR 1991, 461; Beschluss vom 29.12.1998 - 11 B 56.98 -, juris).

    Freilich bedarf es in diesen Fällen im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der weiteren Erwägung, ob eine wasserrechtliche Gestattung offenbar ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschluss vom 24.02.2010, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 10.02.1978, a.a.O.; Beschluss vom 28.02.1991, a.a.O.; Beschluss vom 29.12.1998 - 11 B 56.98 -, juris).

    Es gibt keine materiell legale Gewässerbenutzung ohne formelle Legalität (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.02.1978 - IV C 71/75 -, DVBl 1979, 67; Urteil vom 29.12.1998 - 11 B 56/98 -, juris).

    Vor Erlass einer derartigen Anordnung ist daher grundsätzlich zunächst zu prüfen, ob die illegal vorgenommene Gewässerbenutzung tatsächlich zu einer konkreten Beeinträchtigung wasserrechtlicher Belange führt und damit auch künftig materiell nicht gestattungsfähig ist (BVerwG, Beschluss vom 22.08.1997 - 11 B 31.97 -, juris; Beschluss vom 29.12.1998 - 11 B 56.98 -, juris; Beschluss vom 21.12.1993 - 7 B 119.93 -, ZfW 1994, 396 = NVwZ-RR 1994, 202; Beschluss vom 28.02.1991 - 7 B 22.91 -, NVwZ-RR 1991, 461 = ZfW 1991, 230; Urteil vom 10.02.1978 - 4 C 71.75 -, DVBl 1979, 67).

  • BGH, 21.01.1999 - III ZR 168/97

    Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen; Eigentumsrechtlicher Schutz

    Eine nicht (mehr) gestattete, aber nach dem Wasserhaushaltsgesetz gestattungsbedürftige Einwirkung auf das Wasser ist vielmehr schlechthin illegal und eine materiell legale Gewässerbenutzung ohne formelle Legalität ausgeschlossen (BVerwG NJW 1978, 2311 f).

    Die dem Eigentümer unter Umständen im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt, daß hoheitliche Eingriffe grundsätzlich nicht über das zur Gefahrenabwehr oder sonst zum Schutz öffentlicher Interessen Erforderliche hinausgehen dürfen und es deshalb im Falle eines behördlichen Beseitigungsverlangens der Abwägung zwischen dem jeweils geschützten öffentlichen Interesse und den privaten Belangen des Betroffenen bedarf (BVerwG NJW 1978, 2311 f), tatsächlich auf absehbare Zeit verschaffte Möglichkeit, eine formell und materiell illegale Anlage oder Nutzung noch weiter aufrechtzuerhalten, wird nicht vom Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 GG umfaßt.

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2020 - 13 ME 53/20

    Beschwerde; Beseitigungsanordnung; formelle Illegalität; vorläufiger

    Die lediglich formelle Illegalität einer Handlung im Wasserrecht rechtfertigt daher grundsätzlich - unabhängig von der materiellen Rechtmäßigkeit - ein repressives Einschreiten der zuständigen Behörde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.12.1998 - BVerwG 11 B 56.98 -, juris Rn. 5; Urt. v. 10.2.1978 - BVerwG IV C 71.75 -, juris Rn. 25 ff.).

    Vielmehr ergibt sich, dass jede nicht zugelassene, aber nach dem Wasserhaushaltsgesetz zulassungsbedürftige Einwirkung auf das Wasser schlechthin rechtswidrig ist; eine materiell legale Gewässerbenutzung ist ohne formelle Legalität ausgeschlossen (so ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 10.2.1978, a.a.O., Rn. 28).

    Das Fehlen der notwendigen behördlichen Zulassung ist nur ausnahmsweise dann kein hinreichender Grund für die behördliche Anordnung der (Wieder-)Herstellung rechtmäßiger Zustände, wenn im Einzelfall aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Veranlassung besteht, die Möglichkeit einer Legalisierung behördlich zu prüfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.2.1978, a.a.O., Rn. 28ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.5.2018 - 20 B 117/18 -, juris Rn. 11; Bayerischer VGH, Beschl. v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 -, juris Rn. 20; Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 100 Rn. 42 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht