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   BVerwG, 08.08.1975 - IV C 74.73   

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BVerwG, 08.08.1975 - IV C 74.73 (https://dejure.org/1975,195)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.1975 - IV C 74.73 (https://dejure.org/1975,195)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 1975 - IV C 74.73 (https://dejure.org/1975,195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Sammelstraße im Sinne des Erschließungsrechts - Voraussetzungen der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - Erschließungsbeitragspflicht mit Blick auf die Anlegung zusätzlicher Fahrspuren wegen des überörtlichen Durchgangsverkehrs - Festlegung einer ...

  • rechtsportal.de

    Sammelstraße als Erschließungsanlage; Erforderlichkeit zusätzlicher Fahrspuren für den Durchgangsverkehr; Festlegung einer Höchstbreite; Zulässigkeit einer Kostenspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 168
  • ZMR 1976, 319
  • DVBl 1978, 380
  • DÖV 1976, 347
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 19.72

    Begriff "zum Anbau bestimmt"

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1975 - IV C 74.73
    Wenn das Berufungsgericht die M.straße deswegen nicht als Sammelstraße im Sinne von § 127 Abs. 2 Nr. 2 BBauG angesehen hat, weil die Straße zur Erschließung des Baugebietes nicht "notwendig" sei, so steht das mit dem Urteil des erkennenden Senats vom 23. Mai 1972 - BVerwG IV C 19.72 - (Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 15) nicht im Einklang.

    Den Gemeinden steht zwar bei der Beurteilung dessen, was sie im konkreten Fall für "erforderlich" halten, ein Ermessen zu (Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 15.71 - BVerwGE 40, 177 [181] und vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 19.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 15 [S. 27] mit w. Hinw.).

  • BVerwG, 06.12.1968 - IV C 30.67

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Inkrafttreten des BBauG hergestellte

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1975 - IV C 74.73
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (u.a. Urteil vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 30.67 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 3 [S. 8]) die Abrechnung einer Teilanlage durch Kostenspaltung nur gestattet, wenn diese Teilanlage endgültig hergestellt ist.
  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 5.68

    Vorliegen einer Schrschließungseinheit; Erschließung eines Eckgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1975 - IV C 74.73
    Bei der Entscheidung, mit welcher Breite eine Erschließungsanlage hergestellt werden soll, darf die Gemeinde auch den Gesichtspunkt der Leichtigkeit des Verkehrs in ihre Überlegungen einbeziehen (Urteil vom 12. Juni 1960 - BVerwG IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 [S. 5]).
  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71

    Auslegung von Ortssatzungen bezüglich bestimmter Teilanlagen von

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1975 - IV C 74.73
    Den Gemeinden steht zwar bei der Beurteilung dessen, was sie im konkreten Fall für "erforderlich" halten, ein Ermessen zu (Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 15.71 - BVerwGE 40, 177 [181] und vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 19.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 15 [S. 27] mit w. Hinw.).
  • OVG Hamburg, 12.05.2016 - 1 Bf 118/14

    Erschließungsbeitrag; einheitliche Abrechnung der Erschließungsanlage; Ermittlung

    Die Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage kann z.B. dem Umfang nach in Zweifel zu ziehen sein, wenn eine Straße gerade im Hinblick auf einen überörtlichen Durchgangsverkehr eine bestimmte Ausgestaltung erfahren hat (BVerwG, Urt. v. 8.8.1975, IV C 74/73, MDR 1976, 168, juris Rn. 16).

    Die Einhaltung der abrechnungsfähigen Höchstbreiten macht die Prüfung der Erforderlichkeit nicht entbehrlich (BVerwG, Urt. v. 8.8.1975, IV C 74/73, MDR 1976, 168, juris Rn. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13

    Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage;

    Bei der Beurteilung dessen, was die Gemeinde im konkreten Fall für erforderlich im Sinne des § 33 Satz 2 KAG hält, steht ihr eine Einschätzungsprärogative zu (so inhaltsgleich zum Bundesrecht: BVerwG, Urteile vom 24.11.1978 - IV C 18.76 - NJW 1979, 2220 und vom 08.08.1975 - IV C 74.73 - BayVBl 1976, 281).
  • BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem

    Entgegen den Erwägungen des Oberbundesanwalts scheitert die Heranziehung des Klägers zu Beiträgen für den P.ring nicht daran, daß der P.ring etwa nicht "zum Anbau bestimmt" im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG wäre: Auf der Grundlage des insoweit unstreitigen Vorbringens der Beteiligten und der tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts ist davon auszugehen, daß der P.ring zum Anbau bestimmt ist und daß es an Anhaltspunkten dafür fehlt, daß er eine Sammelstraße im bezeichneten Sinne wäre, also eine Straße, die selbst nicht zum Anbau bestimmt, aber zur Erschließung der Baugebiete notwendig ist (vgl. Einzelheiten im Urteil vom 8. August 1975 - BVerwG IV C 74.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 22).

    Allenfalls kann sich dann der überörtliche Durchgangsverkehr dahin auswirken, daß der Aufwand für solche Teilbreiten der Straße nicht beitragsfähig ist, die wegen des überörtlichen Durchgangsverkehrs angelegt und nicht erforderlich sind, um die erschlossenen Grundstücke der baulichen oder gewerblichen Nutzung zuzuführen (vgl. dazu Urteil vom 8. August 1975 - BVerwG IV C 74.73 - a.a.O.).

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Bei der demnach gebotenen entsprechenden Anwendung des § 129 Abs. 1 Satz 1 BBauG auf die "Erforderlichkeit" der gezahlten Kaufpreise ist es freilich geboten, der Gemeinde einen ebenso weiten Entscheidungsspielraum zuzubilligen, wie er ihr nach der Rechtsprechung des Senats in unmittelbarer Anwendung des § 129 Abs. 1 Satz 1 BBauG z.B. bei der Beurteilung der Frage zusteht, ob eine Straße überhaupt und ob sie nach Umfang und Art erforderlich ist (vgl. dazu Urteil des Senats vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6, vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 51.69 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 10 und vom 8. August 1975 - BVerwG IV C 74.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 22).
  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung;

    Das zeigt die - jedenfalls prinzipielle - Vergleichbarkeit mit Einwänden etwa des Inhalts, daß eine zusätzliche Fahrspur außer Ansatz bleiben müsse, weil sie wegen des Durchgangsverkehrs gebaut worden sei (vgl. Urteile vom 8. August 1975 - BVerwG IV C 74.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 22 S. 6 und vom 24. November 1978 - BVerwG 4 C 18.76 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 11 S. 14 ), oder daß - bei einer Grünanlage - nicht sämtliche Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden dürften, weil die Anlage z.B. auch als Schulhof oder für Erholungssuchende diene, die außerhalb des erschlossenen Bereichs wohnen (vgl. Urteile vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 21 S. 1 und vom 11. November 1988 - BVerwG 8 C 71.87 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 56 S. 43 ).
  • BVerwG, 13.08.1976 - IV C 23.74

    Festlegung des Umfanges von Erschließungsstraßen; Herstellungsmerkmale und

    Dem hat sich der erkennende Senat - wenn auch bisher ausdrücklich nur für Sammelstraßen (Urteil vom 8. August 1975 - BVerwG IV C 74.73 - MDR 1976, 168) - bereits angeschlossen.

    Das Berufungsgericht hat auch richtig erkannt, daß die Gemeinden bei der Prüfung der Erforderlichkeit des Umfanges einer Erschließungsanlage einen Spielraum haben (Urteil vom 8. August 1975 - BVerwG IV C 74.73 - a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 18.11.1977 - IV C 104.74

    Beitragserhebungspflicht der Gemeinden

    Da Erschließungsanlagen nicht nur der baulichen oder gewerblichen Nutzung der erschlossenen Grundstücke, sondern auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen, ist es in diesem Zusammenhang auch unerheblich, in welchem Maße eine Straße über den Anliegerverkehr hinaus dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dient (vgl. dazu das Urteil vom 8. August 1975 - BVerwG IV C 74.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 22).
  • BVerwG, 24.11.1978 - 4 C 18.76

    Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Überörtlicher und innerörtlicher

    Zusätzliche Fahrspuren, die nur wegen des überörtlichen oder eines ungewöhnlich starken innerörtlichen Durchgangsverkehrs angelegt sind, sind nicht zur Erschließung der Bauflächen im Sinne des BBauG § 129 Abs. 1 S. 1 "erforderlich" (Anschluß, BVerwG, 08.08.1975, IV C 74.73, Buchholz 406.11 § 127 Nr. 22).

    Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 8. August 1975 - BVerwG IV C 74.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 22 S. 6 [10] ausgeführt, daß jede Erschließungsanlage nicht nur dem Nutzen der von ihr erschlossenen Grundstücke, sondern auch dem Wohl der Allgemeinheit diene; sie stehe damit nicht nur dem Anliegerverkehr, sondern auch dem üblichen Durchgangsverkehr zur Verfügung.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09

    Landesrechtlicher Erschließungsbeitrag; Beteiligung der Gemeinde an den

    In die Betrachtung ist ferner einzubeziehen, dass Fahrspuren einer Straße, die nur wegen des überörtlichen oder eines ungewöhnlich starken innerörtlichen Durchgangsverkehrs angelegt sind, nicht zur Erschließung der Bauflächen im Sinne des § 33 S. 2 KAG erforderlich sind (BVerwG, Urt. v. 24.11.1978 - 4 C 18.76 - NJW 1979, 2220; Urt. v. 8.8.1975 - IV C 74.73 - DÖV 1976, 347 zu der entsprechenden Regelung in § 129 Abs. 1 S. 1 BauGB).
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage -

    Es kann dahinstehen, ob eine nur dem Fußgängerverkehr gewidmete Verkehrsanlage überhaupt eine Sammelstraße sein kann und ob im vorliegenden Fall der Wohnweg aufgrund seiner Lage und Funktion die Eignung besitzt, (Fußgänger-)verkehr aus den zum Anbau bestimmten Erschließungsstraßen aufzunehmen und gesammelt weiterzuleiten sowie umgekehrt einen gesammelten Verkehr auf diese Anlagen zu verteilen (vgl. zum Begriff des "Sammelns"Urteil vom 8. August 1975 - BVerwG IV C 74.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 22 S. 6 [7]).
  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 25.93

    Erforderlichkeit einer Anbaustraße - Erschließungsvorteil - Erschließungsfunktion

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 2 S 2052/09

    Zur Frage des gemeindlichen Eigenanteils an den Kosten für die Herstellung von

  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 307.16

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags: Erforderlichkeit einer Anbaustraße;

  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 k 133.20

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags: Erforderlichkeit einer Anbaustraße;

  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 306.16
  • OVG Saarland, 29.04.2009 - 1 A 327/07

    Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung einer Straße

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10016/13

    Zustellung des Ausbaubeitragsbescheids an Zustellungsbevollmächtigten - Begriff

  • BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 114.86

    Begriff und erforderlichkeit einer "Sammelstraße"

  • VGH Hessen, 16.06.2000 - 5 TG 4365/99
  • VGH Hessen, 16.06.2000 - 5 TG 4390/99
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2017 - 5 N 24.15

    Kriterien einer einheitlichen Erschließungsanlage; Bürgerbeteiligung bei der

  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 16.81

    Bindung an die Zulassung der Revision; Voraussetzungen für eine Sammelstraße als

  • VGH Hessen, 25.02.2008 - 5 UZ 1800/07

    Einhaltung der beitragsfähige Höchstbreite der Straße reicht bei nur einseitig

  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 7.88

    Festsetzung von Verkehrsanlagen im Bebauungsplan - Vereinbarkeit eines

  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 26.93

    Erforderlichkeit einer Anbaustraße und die damit in Zusammenhang stehende

  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 27.93

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für Anbaustrasse - Merkmal der

  • VG Köln, 19.03.2021 - 17 K 6832/19
  • VG Köln, 22.03.2012 - 17 L 1841/11

    Rechtmäßigkeit der Heranziehungen zu Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge

  • BVerwG, 04.01.1984 - 8 B 14.83

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 07.02.1977 - 4 B 138.76

    Erschließungsfunktion von Randsteinen; Unzulässigkeit einer Kostenspaltung

  • VG Berlin, 11.05.2017 - 13 L 309.16

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Herstellung einer Straße

  • BVerwG, 26.11.1976 - 4 B 117.76

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung -

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  • ZMR 1976, 319
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