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   BVerwG, 12.09.1980 - IV C 75.77   

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https://dejure.org/1980,564
BVerwG, 12.09.1980 - IV C 75.77 (https://dejure.org/1980,564)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1980 - IV C 75.77 (https://dejure.org/1980,564)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1980 - IV C 75.77 (https://dejure.org/1980,564)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 935 (Ls.)
  • DÖV 1980, 922
  • BauR 1981, 55
  • ZfBR 1980, 294
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Bei der Frage, ob ein parkartiges Grundstück innerhalb eines Bebauungszusammenhangs liegt, kann der - zwecks Wiederbebauung des Grundstücks - beseitigte Altbestand als rechtlich fortwirkend noch zu berücksichtigen sein (im Anschluß an das Urteil vom 12. September 1980 - BVerwG 4 C 75.77 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 75).

    Es ist aber in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, daß auch eine früher vorhanden gewesene Bebauung oder Nutzung noch fortwirken kann, derart, daß ein Grundstück nach Abriß der Bebauung seine Innenbereichsqualität noch behält (vgl. Urteil vom 12. September 1980 - BVerwG 4 C 75.77 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 75).

    Im Urteil vom 12. September 1980 - BVerwG 4 C 75.77 - (a.a.O.) hat der Senat entschieden, daß die Beseitigung eines Gebäudes zum Zweck der alsbaldigen Errichtung eines Ersatzbauwerks auf dem letzten zum Bebauungszusammenhang gehörenden Grundstück dessen Innenbereichsqualität nicht beseitigt; denn Grundstücke des Innenbereichs seien tendenziell einer Bebauung zugänglich, und zwar auch Grundstücke in einer Ortsrandlage, deren Gebäude den Bebauungszusammenhang abschließen.

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Vielmehr wirkt der frühere Zustand fort, solange die Umstände auf eine Wiederbebauung in einem angemessenen zeitlichen Rahmen hindeuten (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 1980 - BVerwG 4 C 75.77 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 75).

    Das Berufungsurteil enthält auch keine Aussage, die in Widerspruch zu der vom Senat in den Urteilen vom 12. September 1980 - BVerwG 4 C 75.77 - (a.a.O.) und vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - (a.a.O.) geäußerten Rechtsauffassung steht, daß es von dem Ergebnis einer Einzelfallprüfung abhängt, ob ein nicht mehr vorhandener Altbestand noch fortwirkt.

  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

    Diese Berücksichtigung eines derartigen "Altbestandes" stehe allerdings unter dem Vorbehalt, ob nach der Verkehrsauffassung mit der Wiedererrichtung des beseitigten Gebäudes noch zu rechnen sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 1980 - BVerwG 4 C 75.77 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 75 = BRS 36 Nr. 55; Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34 = NVwZ 1987, 406).
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