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   BVerwG, 03.10.1975 - IV C 78.73   

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BVerwG, 03.10.1975 - IV C 78.73 (https://dejure.org/1975,513)
BVerwG, Entscheidung vom 03.10.1975 - IV C 78.73 (https://dejure.org/1975,513)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Oktober 1975 - IV C 78.73 (https://dejure.org/1975,513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zustimmung zur Herstellung einer Erschließungsanlage - Abspaltung der Kosten für eine Verschleißdecke - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrbahnherstellung - Abspaltung - Verschleißstrecke - Erschließungsvorteil - Bauplan - Straße - Einheit - Abgrenzung - Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zustimmungerfordernis bei Herstellung einer Erschließungsanlage; Begrenzung einer Erschließungseinheit; Voraussetzungen für eine Kostenabspaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1977, 94
  • DÖV 1976, 97
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1975 - IV C 78.73
    Ob sich infolge der erst damit einsetzenden baulichen Entwicklung dieses Bereichs inzwischen ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinne des § 34 BBauG gebildet hat - (vgl. zur Deckung der in § 125 Abs. 2 Satz 2 und § 34 BBauG enthaltenen Begriffe das Urteil des Senats vom 12. Oktober 1973 - BVerwG IV C 3.72 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 4) -, ist ohne Bedeutung.
  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 75.72

    Heranziehung zur Zahlung eines Erschließungsbeitrages - Abhängigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1975 - IV C 78.73
    Die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde ist nach § 125 Abs. 2 Satz 1 BBauG nur dann entbehrlich, wenn die Erschließungsanlage bereits zur Zeit ihrer Herstellung innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils verläuft und wenn in diesem Zeitpunkt - zusätzlich - die Aufstellung eines Bebauungsplans nicht erforderlich ist (Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 75.72 -).
  • BVerwG, 24.10.1972 - IV C 30.71

    Grunderwerb als Merkmal der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1975 - IV C 78.73
    Abgesehen von diesem grundlegenden Unterschied zwischen der Erteilung einer Baugenehmigung und der Zustimmung zur Herstellung einer Erschließungsanlage ist auch kein vernünftiger Grund für eine diese Anforderung derart verwässernde Handhabung des § 125 Abs. 2 Satz 1 BBauG erkennbar: Die Gemeinden können ohne besonderen Verwaltungsaufwand die Zustimmung nach § 125 Abs. 2 Satz 1 BBauG einholen; die Zustimmung kann gegebenenfalls noch nachträglich erteilt werden (Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - BVerwGE 41, 72).
  • BVerwG, 06.12.1968 - IV C 30.67

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Inkrafttreten des BBauG hergestellte

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1975 - IV C 78.73
    Darauf kann deshalb nicht verzichtet werden, weil anderenfalls keine für den Bürger durchschaubare und einleuchtende Begrenzung der Kostenspaltung bestünde und nicht zu verhindern wäre, daß praktisch die Kosten für jede einzelne Baumaßnahme abspaltbar sind (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 30.67 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 3 [S. 8]).
  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 23.72

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Erlaß der Beitragssatzung hergestellter

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1975 - IV C 78.73
    Entbehrlich ist eine Zustimmung nur dann, wenn Verlauf und Ausgestaltung der Straße auf Grund der gegebenen Umstände, insbesondere infolge der vorhandenen Bebauung derart festliegen, daß auch ein Bebauungsplan daran nichts ändern könnte (Urteil vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 23.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 18 [S. 30/31]).
  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 16.71

    Voraussetzungen für die Abrechnung einer Straße als eine einzelne

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1975 - IV C 78.73
    Zwar mag bei der gegebenen - Sachlage ein Funktionszusammenhang zwischen den zu einer Einheit zusammengefaßten Erschließungsanlagen bzw. den Abschnitten von Erschließungsanlagen, soweit sie sich innerhalb des räumlichen Bereichs des Bebauungsplanentwurfs befinden, zu bejahen sein (vgl. dazu Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - BVerwGE 40, 182).
  • BVerwG, 31.01.1975 - IV C 46.72

    Anfechtungsbefugnis bei nur an einen Miteigentümer gerichteten

    Auszug aus BVerwG, 03.10.1975 - IV C 78.73
    Im übrigen ist insoweit - gegen die Ausführungen des Klägers - auf das Urteil des Senats vom 31. Januar 1975 - BVerwG IV C 46.72 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 2 zu verweisen.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02

    Erschließungsbeitrag - Abschnittsbildung - Buchgrundstücksbegriff

    Das tatsächliche Ende des Straßenausbaus und der Bebauung der erschlossenen Grundstücke eignet sich demgegenüber nicht als Begrenzung einer Erschließungseinheit, wenn ein Bebauungsplan die Weiterführung der Erschließungsanlagen und dementsprechend auch eine weitere Bebauung vorsieht (BVerwG, Urteil vom 3.10.1975 - IV C 78.73 -, DÖV 1976, 97).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2008 - 10 B 21.07

    Fertigstellung einer Straße entsprechend den örtlichen Ausbaugepflogenheiten;

    Zwar verletzen geringfügige Abweichungen von der Abwägungsentscheidung nicht das erschließungsrechtliche Planerfordernis, weil dieses lediglich eine Grobabstimmung mit der übrigen städtebaulichen Struktur in der Gemeinde bezweckt (BVerwG, Urteile vom: 3. Oktober 1975 - IV C 78.73 -, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 16; 10. November 1989 a.a.O.; 9. März 1990 - 8 C 76.88 -, juris; Driehaus a.a.O., § 7 RN 6).

    Da der Ausbau der Teilstrecke bereits aus diesem Grunde einer den Anforderungen der § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB entsprechenden Entscheidung der Gemeinde bedurfte, kann offen bleiben, ob das Absehen von einer Planungsentscheidung nur dann möglich ist, wenn die Straße im unbeplanten Innenbereich verläuft (so die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 125 Abs. 2 Satz 2 BauGB a.F.: BVerwG, Urteile vom 4. April 1975 und 3. Oktober 1975 a.a.O.) oder ob diese Voraussetzung wegen ihrer Verknüpfung mit dem vormaligen Zustimmungserfordernis (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 4. April 1975 a.a.O.) mit dessen Wegfall entbehrlich geworden ist.

  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 27.88

    Rechtliche Beurteilung der - im Umfang oder Ausbau-Standard - vom

    Geringfügige Variationsmöglichkeiten nur hinsichtlich der Breite sind in diesem Zusammenhang unbeachtlich; sie allein erfordern für eine Straße im Innenbereich nicht die Aufstellung eines Bebauungsplans (vgl. Urteil vom 3. Oktober 1975 - BVerwG IV C 78.73 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 16 S. 1 ).
  • BVerwG, 11.02.1977 - IV C 102.74

    Erschließungsaufwand

    Der Unterbau einer Fahrbahn, zu deren endgültiger Herstellung die Verschleißdecke fehlt, darf nicht im Wege der Kostenspaltung abgerechnet werden (Fortsetzung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 78.73).

    Im Urteil vom 3. Oktober 1975 - BVerwG IV C 78.73 - (Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 16) hat er dann ausdrücklich ausgesprochen, daß eine Fahrbahn nicht abgerechnet werden darf, solange die Verschleißdecke fehlt.

  • VG Koblenz, 20.02.2006 - 4 K 868/05

    Abgrenzung der Erschließungsanlage bei einem Vorausleistungsbescheid.

    Es trifft zwar zu, dass eine Straße bis zur Grenze des Bebauungsplans erstmals hergestellt und selbstständig abgerechnet werden kann, wenn sie danach in den Außenbereich eintritt (so schon BVerwG, Urteil vom 03.10.1975 - IV C 78.73 -).

    Sieht jedoch ein, wenn auch erst in der Aufstellung befindlicher, Bebauungsplan die Fortführung der Straße und dementsprechend auch eine weitere Bebauung vor, so ist die Baugebietsgrenze als solche kein geeignetes Abgrenzungskriterium (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1975 - IV C 78.73 - GemT 1976, 245 = ZMR 1977, 94); denn dann handelt es sich nicht um die Herstellung mehrerer selbständiger Straßenzüge, sondern um den schrittweisen Bau e i n e r Erschließungsanlage, die in ihrer gesamten Länge beitragsrechtlich einheitlich behandelt werden muss.".

  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 29.88

    Erschließungsbeitrag für die Kosten beitragsfähiger Anbaustraßen - Rechtlicher

    Geringfügige Variationsmöglichkeiten nur hinsichtlich der Breite sind in diesem Zusammenhang unbeachtlich, sie allein erfordern für eine Straße im Innenbereich nicht die Aufstellung eines Bebauungsplans (vgl. Urteil vom 3. Oktober 1975 - BVerwG IV C 78.73 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 16 S. 1 ).
  • VGH Hessen, 02.08.1989 - 5 TH 1416/88

    Erschließungsbeitrag - zur Entbehrlichkeit eines Bebauungsplans

    Es liegt der vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 3. Oktober 1975 (- IV C 78.73 - DÖV 1976, 97) erörterte Fall vor, daß die Art der Ausgestaltung der Straße im Zeitpunkt der Herstellung nicht festgelegt war; es läßt sich eher im Gegenteil sagen, daß der Verlauf der herzustellenden Straße anders festgelegt war: Die Straße sollte auch die drei Flurstücke 42/1, 91/11 und 91/12 enthalten, die wie die genauso breiten Geländestreifen vor den Eckgrundstücken zum heutigen F. Weg und zur Straße "Zum Q." gerade deshalb gebildet worden waren, um später in die Straßentrasse zu fallen.
  • BVerwG, 24.02.1986 - 4 B 31.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Urteile vom 4. April 1975 - BVerwG 4 C 75.72 - (Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 7 = DÖV 1975, 713) und vom 3. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 78.73 - (Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 16 = DÖV 1976, 97) behandeln jeweils Fragen der Auslegung des § 125 Abs. 2 BBauG.
  • OVG Berlin, 10.07.1981 - 2 A 2.80

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan;

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1997 - 3 B 1950/94
    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1975 - IV C 78.73 -, DÖV 1976, 97.
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