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   BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74   

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BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74 (https://dejure.org/1977,159)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1977 - IV C 82.74 (https://dejure.org/1977,159)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1977 - IV C 82.74 (https://dejure.org/1977,159)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Herstellungskosten; Umlagefähigkeit bestimmter Kosten für die Erschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grunderwerbskosten - Herstellungsmerkmal - Rückwirkende Veränderung - Entstehen der Beitragsforderung - Erschließungsaufwand - Grunderwerbsvertrag - Zeitpunkt der Bereitstellung - Ausbaukosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1978, 346
  • DÖV 1978, 61
  • BauR 1977, 411
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74
    Sind die Herstellungsmerkmale und die übrigen Voraussetzungen erfüllt, so entsteht die Beitragspflicht "voll ausgebildet", d.h. in bestimmter und nicht mehr veränderbarer Höhe (Urteil des Senats vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 11.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 54).

    Soweit der Senat in seinem bereits zitierten Urteil vom 8. Februar 1974 ausgeführt hat, die Kosten des Grunderwerbs, die erst nach Abschluß eines den Herstellungsmerkmalen entsprechenden Straßenausbaues entstanden seien, gingen zu Lasten der Gemeinde, und soweit der Senat ferner in dem Urteil vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 11.73 - (BVerwGE 49, 131 [135/136]) dargelegt hat, die "erstmalige" Herstellung im Sinne des § 133 Abs. 2 BBauG lege den äußeren Umfang der beitragsfähigen Kosten fest, handelt es sich zwar um mißverständliche Formulierungen; in der Sache selbst aber stimmen auch diese Entscheidungen mit der oben wiedergegebenen Auffassung des Senats überein.

  • BVerwG, 14.11.1975 - IV C 76.73

    Umfang des Erschließungsaufwand; Vermessungskosten

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74
    Dem Beklagten ist zwar einzuräumen, daß hinter den §§ 127 ff. BBauG die Absicht des Gesetzgebers steht, den Gemeinden in einem möglichst großen Umfang das Recht einzuräumen, die durch die Herstellung von Erschließungsanlagen verursachten Kosten durch Beiträge auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke umzulegen (Urteil des Senats vom 14. November 1975 - BVerwG IV C 76.73 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 17).

    Dieser Zusammenhang gebietet, bei der Entscheidung über die Umlagefähigkeit auf die Art der jeweils in Rede stehenden Kosten abzustellen: Da das Tieferlegen oder Versetzen von baulichen Anlagen auf Anliegergrundstücken weder zum unmittelbar nach § 128 Abs. 1 Nr. 1 BBauG umlagefähigen Grunderwerb - zu dem z.B. auch Vermessungskosten zu rechnen sind (Urteil vom 14. November 1975 a.a.O.) - noch zur Freilegung gehört, steht nur zur Entscheidung, ob derartige Kosten solche der "erstmaligen Herstellung" einer Erschließungsanlage sind.

  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 15.71

    Auslegung von Ortssatzungen bezüglich bestimmter Teilanlagen von

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, alle vor der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsanlage entstandenen Beleuchtungskosten seien unabhängig davon umlagefähig, ob die Beleuchtung ein in der Satzung rechtsgültig aufgeführtes Herstellungsmerkmal im Sinne des § 132 Nr. 4 BBauG sei oder nicht, steht im Gegensatz zur Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 23. Juli 1972 - BVerwG IV C 15.71 - BVerwGE 40, 177 [181] und vom 13. Juni 1973 - BVerwG IV C 66.71 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 13 S. 19 [21]).
  • BVerwG, 24.10.1972 - IV C 30.71

    Grunderwerb als Merkmal der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74
    Aus diesem Grund hat der Senat in seinem Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - (BVerwGE 41, 72 [73, 74]) entschieden, daß die Gemeinden in ihren Erschließungsbeitragssatzungen den Grunderwerb zum Herstellungsmerkmal bestimmen können, aber nicht müssen.
  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 21.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74
    Erst das Entstehen der Beitragspflicht im Sinne des § 133 Abs. 2 BBauG bewirkt, daß später anfallende Grunderwerbskosten nicht mehr dem Erschließungsaufwand zugerechnet werden dürfen (Urteil des Senats vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 15 S. 26 [S. 27]).
  • BVerwG, 13.06.1973 - IV C 66.71

    Folgen des Fehlens eines Einrichtungsprogramms in der Erschließungssatzung

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, alle vor der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsanlage entstandenen Beleuchtungskosten seien unabhängig davon umlagefähig, ob die Beleuchtung ein in der Satzung rechtsgültig aufgeführtes Herstellungsmerkmal im Sinne des § 132 Nr. 4 BBauG sei oder nicht, steht im Gegensatz zur Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 23. Juli 1972 - BVerwG IV C 15.71 - BVerwGE 40, 177 [181] und vom 13. Juni 1973 - BVerwG IV C 66.71 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 13 S. 19 [21]).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74
    Sie werden dies in der Regel und zweckmäßigerweise im Zusammenhang mit der Bestimmung der Merkmale der endgültigen Herstellung tun (in diesem Sinne noch Urteil des Senats vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 1.75 -).
  • BVerwG, 21.09.1973 - IV C 39.72

    Erschließungsbeitragspflicht und Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74
    Die Beitragspflicht entsteht nach § 133 Abs. 2 BBauG "mit der endgültigen Herstellung", d.h. in dem Zeitpunkt, in dem die in der Satzung festgelegten Herstellungsmerkmale und alle weiteren unmittelbar vom Gesetz aufgestellten Voraussetzungen für das Entstehen der Beitragspflicht erfüllt sind; zu den letzteren gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch die Widmung einer Straße (Urteil des Senats vom 21. September 1973 - BVerwG IV C 39.72 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 46 mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74
    Angesichts der nach alledem gebotenen Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht weist der Senat für die weitere Behandlung noch auf zwei Punkte hin, auf die es für die Entscheidung des Senats freilich nicht ankam: Erstens trifft die Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht zu, der gegen § 131 Abs. 3 BBauG verstoßende Verteilungsschlüssel der Satzung 1964 führe zur Nichtigkeit der gesamten Satzung 1964 (vgl. Einzelheiten im Urteil des Senats vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 20).
  • BVerwG, 22.02.1974 - IV C 18.73

    Keine Erhöhung des Erschließungsaufwands durch nachträgliche Entschädigung für

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74
    Dadurch aber würde den Beitragspflichtigen ein zusätzlicher Aufwand aufgebürdet, der in § 128 Abs. 1 BBauG nicht vorgesehen und deswegen auch nicht von den Beitragspflichtigen zu erstatten ist (vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 22. Februar 1974 - BVerwG IV C 18.73 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 14 S. 23 [S. 26/27]).
  • BVerwG, 25.02.1964 - I C 124.63
  • BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19

    Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der

    Soweit die jeweilige gemeindliche Satzung den Erwerb der für die Erschließungsanlage benötigten Grundstücke als Merkmal der endgültigen Herstellung im Sinne des § 132 Nr. 4 BauGB vorsieht, entsteht die Beitragspflicht zudem erst mit dem Eigentumsübergang auf die Gemeinde (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1977 - IV C 82.74 -, Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 A 1812/16

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags i.R.d. Grundsatzes von Treu und Glauben;

    vgl. zum Entstehen des Beitragsanspruchs (erst) bei Vorliegen aller gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen: BVerwG, Urteile vom 9. März 1990 - 8 C 76.88 -, juris Rn. 13, vom 13. Mai 1977 - IV C 82.74 -, juris Rn. 19, und vom 22. August 1975 - IV C 11.73 -, juris Rn. 24; Bay. VGH, Urteil vom 14. November 2013 - 6 B 12.704 -, juris Rn. 18; Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - 6 ZB 10.1608 -, juris Rn. 7, und vom 3. Januar 1995 - 6 CS 94.3728 -, KStZ 1996, 138, 139; Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Auflage 2016, § 133 Rn. 24; Fischer/Korbmacher, in: Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentl. Baurechts, Stand: Feb.
  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

    Entgegen der Ansicht der Revision entsteht der Gemeinde bereits mit Abschluß einer solchen Vereinbarung ein erst mit der entsprechenden Bezifferung durch den Erschließungsunternehmer aktualisierter beitragsfähiger Erschließungsaufwand (vgl. dazu Urteil vom 13. Mai 1977 - BVerwG 4 C 82.74 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 S. 4 (8)), den sie - nach Überprüfung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit - nach Maßgabe der Verteilungsregelung ihrer Erschließungsbeitragssatzung auf alle durch die vom Unternehmer hergestellte Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke (§ 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB) einschließlich des Grundstücks des Fremdanliegers zu verteilen hat.
  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

    Nach diesen Vorschriften dürfen - soweit nicht die Gemeinde von der Möglichkeit einer Ermittlung nach Einheitssätzen Gebrauch macht (§ 130 Abs. 1 BBauG) - in den beitragsfähigen Aufwand ausschließlich Kosten aufgenommen werden, die der Gemeinde für die Durchführung einer der in § 128 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BBauG genannten Maßnahmen tatsächlich entstanden, d.h. für die Durchführung einer solchen Maßnahme eindeutig feststellbar angefallen sind (vgl. u.a. Urteile vom 13. Mai 1977 - BVerwG IV C 82.74 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 S. 4 [9] und vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 41.72 - BVerwGE 45, 215 [220]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1998 - 15 A 7653/95

    Teileinrichtung; Erneuerungsbedürftigkeit; Technischer Verschleiß; Rechtlicher

    vgl. zur Maßgeblichkeit des Kaufvertragsabschlusses bei Grunderwerbskosten für das Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1977 - IV C 82.74 -, KStZ 1978, 110 (111); Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Loseblattsammlung (Stand: März 1998), § 8 Rdnr. 334.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - 15 A 4037/19

    Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit; Vorteilslage; Endgültige;

    vgl. zum Entstehen des Beitragsanspruchs (erst) bei Vorliegen aller gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen: BVerwG, Urteile vom 9. März 1990 - 8 C 76.88 -, juris Rn. 13, vom 13. Mai 1977 - IV C 82.74 -, juris Rn. 19 f., und vom 22. August 1975 - IV C 11.73 -, juris Rn. 24; OVG NRW, Urteil vom 24. November 2017 - 15 A 1812/16 -, juris Rn. 27 f. m. w. N.
  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 86.87

    Keine Ermächtigung zur Einschränkung der Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen;

    Zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 1. Juli 1971 - BVerwG IV B 44.71 - Gemeindetag 1971, 315 und Urteil vom 13. Mai 1977 - BVerwG IV C 82.74 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 S. 4 [12]) als auch des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 7. Februar 1980 - III ZR 153/78 - MDR 1980, 655) ist die Beklagte davon ausgegangen, die Kosten für die Anlegung einer "erforderlichen" Stützmauer, d.h. einer Stützmauer, die zur Herstellung und/oder Aufrechterhaltung der für die Benutzbarkeit einer Anbaustraße gebotenen Sicherheit entweder eine höhergelegene Straße gegen angrenzende Grundstücke oder anliegende Grundstücke gegen eine tieferliegende Straße abstützt, gehörten selbst dann zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand für die Herstellung der entsprechenden Anbaustraße (§ 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBauG), wenn die Stützmauer nicht auf dem Straßengrund, sondern auf einem Anliegergrundstück gebaut worden ist.

    Der Aufwand für die von den Klägern errichtete Stützmauer ist spätestens mit dem Abschluß der Vereinbarung vom 8./9. Mai 1980 angefallen, in der sich die Beklagte verpflichtete, den Klägern (u.a.) die Kosten für die Anlegung der Stützmauer auf ihrem Grundstück zu erstatten (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 13. Mai 1977, a.a.O. S. 8).

  • OVG Saarland, 27.09.2005 - 1 R 1/05

    Beitragsrecht; Umlagefähigkeit von Kosten, die durch Angleichungsmaßnahmen

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 13.5.1977 - IV C 82.74 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 = BRS 37 Nr. 54) entschieden, dass Kosten, die nicht zu den eigentlichen Ausbaukosten gehörten, sondern durch Veränderungen baulicher Anlagen außerhalb der Straßenfläche entstanden seien, keine beitragsfähigen Kosten der erstmaligen Herstellung im Sinne des § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBauG darstellten.

    Der demgegenüber vom Verwaltungsgericht unter Berufung auf das zum Erschließungsbeitragsrecht ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.5.1977 - IV C 82.74 -, Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 (S. 4) = BRS 37 Nr. 54 (S. 114); zustimmend Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Auflage, § 13 Rdnr. 58; vertretenen Ansicht, dass Kosten, die durch die Veränderung baulicher Anlagen außerhalb der Straßenfläche entstanden sind, nicht beitragsfähig seien, kann für das saarländische Ausbaubeitragsrecht nicht gefolgt werden.

    Der Einwand, gegen diese Auslegung des § 8 Abs. 2 Satz 1 KAG spreche, dass der Beitragspflichtige nur das kontrollieren könne, was an der Straße selbst an Ausbaumaßnahmen vorgenommen wird so BVerwG, Urteil vom 13.5.1977, a.a.O., S. 11 f. beziehungsweise S. 120, zum Erschließungsbeitragsrecht, überzeugt nicht.

  • BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 49.76

    Zahlungsanspruch aus dem Gleichheitssatz - Bindung durch eine Handhabung, die ein

    Damit ist die Ausgangsfrage bezeichnet: Es stand - abgesehen zunächst von erschließungsbeitragsrechtlichen Hindernissen (vgl. zu ihnen vor allem das Urteil vom 13. Mai 1977 - BVerwG IV C 82.74 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 S. 4 [8 f.]) - der Beklagten seinerzeit frei, von Zahlungen der in Rede stehenden Art überhaupt und generell abzusehen.

    Diese Vorstellung widerspräche der Rechtslage (vgl. dazu das bereits eingangs erwähnte Urteil vom 13. Mai 1977 a.a.O.).

  • OVG Saarland, 27.09.2005 - 1 R 9/05

    Beitragsrecht; Verbindung von Straßenausbau und Kanalerneuerung; Gutschrift der

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 13.5.1977 - IV C 82.74 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 = BRS 37 Nr. 54) entschieden, dass Kosten, die nicht zu den eigentlichen Ausbaukosten gehörten, sondern durch Veränderungen baulicher Anlagen außerhalb der Straßenfläche entstanden seien, keine beitragsfähigen Kosten der erstmaligen Herstellung im Sinne des § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBauG darstellten.

    Der demgegenüber vom Verwaltungsgericht unter Berufung auf das zum Erschließungsbeitragsrecht ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.5.1977 - IV C 82.74 -, Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 (S. 4) = BRS 37 Nr. 54 (S. 114); zustimmend Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Auflage, § 13 Rdnr. 58; vertretenen Ansicht, dass Kosten, die durch die Veränderung baulicher Anlagen außerhalb der Straßenfläche entstanden sind, nicht beitragsfähig seien, kann für das saarländische Ausbaubeitragsrecht nicht gefolgt werden.

    Der Einwand, gegen diese Auslegung des § 8 Abs. 2 Satz 1 KAG spreche, dass der Beitragspflichtige nur das kontrollieren könne, was an der Straße selbst an Ausbaumaßnahmen vorgenommen wird so BVerwG, Urteil vom 13.5.1977, a.a.O., S. 11 f. beziehungsweise S. 120, zum Erschließungsbeitragsrecht, überzeugt nicht.

  • BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83

    Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde i.S. des § 125 Abs. 2 BbauG;

  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 124.83

    Kostenaufgliederung - Schmutzwasserkanalisation - Straßenentwässerung -

  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 153/78

    Rechtsnatur von Bebauungsplänen

  • VGH Hessen, 12.05.1987 - 5 TH 1565/86

    Erschließungsbeitragsrecht: Bodenmaterial von gemeindlichen Flächen als

  • BVerwG, 02.12.1977 - 4 C 55.75

    Hinreichende Bestimmung der Merkmale der endgültigen Herstellung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2017 - 15 A 1650/15

    Befugnis der Gemeinde zur Anordnung der Möglichkeit der Bildung einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 10 S 21.08

    Erhebung von Vorausleistungen bei nichtigem Erschließungsvertrag, bei Zahlungen

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 11.99

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsaufwand; Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße;

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 17.76

    Entstehung einer Beitragspflicht - Vermessung von erschlossenen Grundstücken und

  • VG Saarlouis, 19.08.2010 - 11 K 560/09

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag und Abgrenzung Sammelstraße und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2008 - 10 S 25.08

    Erschließungsbeitragspflicht der Grundstückseigentümer bei Insolvenz des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2013 - 6 A 10553/13

    Vorauszahlungsbescheid auf wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag; Begriff der

  • VG Saarlouis, 19.08.2010 - 11 K 723/09

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag und Abgrenzung Sammelstraße und

  • BVerwG, 21.08.1990 - 8 B 81.90

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des beitragspflichtigen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 6 A 10836/12

    Festlegung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung der zum Anbau bestimmten

  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 2.75

    Einmaliges Entstehen der Beitragspflicht; Rückwirkung von Beitragssatzungen

  • VG München, 07.07.2023 - M 28 K 21.2190

    Erschließungsbeitragsrecht, Sog. historische Straße, Widmung, Funktionsfähigkeit

  • VG Gelsenkirchen, 17.06.2015 - 13 K 5319/12

    Straßenausbaubeitrag; vorläufige Festsetzung; Planfeststellungsbeschluss; Bildung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1998 - 15 A 7644/95

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebührenbescheids zur Heranziehung zu einem

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 85.76

    Hinreichende Bestimmung der Merkmale der endgültigen Herstellung einer

  • VG Frankfurt/Oder, 05.08.2013 - 3 K 1087/11

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags für die sukzessive erstmalige Herstellung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2005 - 4 L 233/01

    Kostenermittlung nach Aufmaßen ist eine taugliche Bestimmung des Aufwands für

  • BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 62.77

    Zeitpunkt der Bereitstellung im Erschließungsbeitragsrecht

  • VG Gelsenkirchen, 17.06.2015 - 13 K 5320/12

    Straßenausbaubeitrag; vorläufige Festsetzung, ; Planststellungsbeschluss, ;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2013 - 15 A 318/13

    Verjährung einer Beitragsforderung nach der technischen Fertigstellung einer

  • VG Frankfurt/Oder, 25.10.2011 - 3 K 630/07

    Rechtswidrigkeit einer Erschließungsbeitragsforderung wegen fehlender Widmung;

  • BVerwG, 27.08.1987 - 8 B 80.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit eines

  • BVerwG, 18.05.1979 - 4 B 70.79

    Merkmale und Zeitpunkt der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage

  • VG Münster, 16.05.2012 - 3 K 386/11

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags im Wege der

  • VG Saarlouis, 19.08.2010 - 11 K 540/09

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag

  • VG Saarlouis, 19.08.2010 - 11 K 685/09

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag und Abgrenzung Sammelstraße und

  • VG Düsseldorf, 24.04.2008 - 12 K 818/07

    Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung einer Lärmschutzwand; Frage der

  • BVerwG, 07.01.1986 - 8 B 40.85

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung einer Divergenzrüge - Zeitpunkt

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.1980 - II 1957/79

    Endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen - Nichtigkeit einer

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