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   BVerwG, 01.10.1963 - IV C 9.63   

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BVerwG, 01.10.1963 - IV C 9.63 (https://dejure.org/1963,135)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.1963 - IV C 9.63 (https://dejure.org/1963,135)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 1963 - IV C 9.63 (https://dejure.org/1963,135)
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Wasserschutzgebietsverordnung I

Abgrenzung Verwaltungsakt - Allgemeinverfügung - Rechtsnorm (vgl. jetzt § 35 VwVfG), § 42 Abs. 1 VwGO, (keine) Umdeutung

Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rechtsverordnung als Verwaltungsakt bekannt gemacht - statthafter Rechtsbehelf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 1
  • NJW 1964, 1151
  • DVBl 1964, 401
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1252

    Corona-Pandemie - Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen in zwei Einzelfällen

    Dies würde dem Bürger schon insoweit zum Nachteil gereichen, als gegen diese in das Gewand eines Verwaltungsaktes gekleidete, beinahe verkleidete Rechtsnorm mit der hiergegen gegebenen Anfechtungsklage keine im Vergleich zur Normenkontrolle gleich effektiven Möglichkeiten des gerichtlichen Rechtsschutzes bestehen (BVerwG, U.v. 1.10.1963 - BVerwG IV C 9/63 - NJW 1964, 1151).

    Vielmehr ist ein solcher Verwaltungsakt, dessen Regelung nur im Wege des Erlasses einer Rechtsnorm getroffen werden kann, fehlerhaft und verletzt jeden von ihm Betroffenen in seinen Rechten, so dass er aufzuheben ist (BVerwG, U.v. 1.10.1963, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 06.07.2017 - 10 K 7698/16

    EU-Datenschutz-Grundverordnung (DGVO): Vor Inkrafttreten keine

    Ferner handelt es sich - auch wenn formal keine generell-abstrakte Regelung vorliegt - in funktionaler Hinsicht bei der streitgegenständlichen Verfügung, ausgehend von ihrem wesentlichen inhaltlichen Regelungsziel, um eine Rechtsnorm, welche unzulässigerweise in der Form des Verwaltungsaktes erlassen wurde und auch aus diesem Grund - da eine Umdeutung nicht möglich ist - aufzuheben ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 01.10.1963 - IV C 9.63 -, juris, Rn. 59 f.).
  • BSG, 05.09.2006 - B 4 R 71/06 R

    Einbehaltung von Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung aus der Rente durch

    Notwendig für die Gegebenheit der Anfechtungsklage ist aber nur, dass die Erklärung, die grundsätzlich formfrei ergeht (§ 33 Abs. 2 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch ), dem sog objektiven Adressaten den Eindruck vermittelt, sie verlautbare einen materiellen Verwaltungsakt, unabhängig davon, ob dies wirklich der Fall ist (BVerwGE 18, 1, 5; stRspr).

    Damit hat sie für den sog objektiven Adressaten den Anschein erweckt, sie erlasse auch mit ihrer Erklärung über den "Abzug" des verrechneten Betrages vom "Rentenbetrag" eine Regelung, und hat insoweit bloß der Form nach einen Verwaltungsakt erlassen (zum formellen Verwaltungsakt stellv: BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 50/01 R; BSG SozR 4-1200 § 52 Nr. 1 RdNr 9; BSG SozR 4-2600 § 191 Nr. 1 RdNr 6; BVerwGE 18, 1, 5).

    Da sich der Rechtsschutz - wie gesagt - grundsätzlich nach der von der Behörde gewählten Handlungsform gerade auch dann richtet (BVerwGE 18, 1, 5; stRspr), wenn der wesentliche Inhalt der Erklärung die materiellen Kriterien des Verwaltungsaktbegriffs (§ 31 SGB X; § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz) nicht erfüllt, war die Anfechtungsklage statthaft.

  • VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1255

    Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie

    Dies würde dem Bürger schon insoweit zum Nachteil gereichen, als gegen diese in das Gewand eines Verwaltungsaktes gekleidete, beinahe verkleidete Rechtsnorm mit der hiergegen gegebenen Anfechtungsklage keine im Vergleich zur Normenkontrolle gleich effektiven Möglichkeiten des gerichtlichen Rechtsschutzes bestehen (BVerwG, U.v. 1.10.1963 - BVerwG IV C 9/63 - NJW 1964, 1151).

    Vielmehr ist ein solcher Verwaltungsakt, dessen Regelung nur im Wege des Erlasses einer Rechtsnorm getroffen werden kann, fehlerhaft und verletzt jeden von ihm Betroffenen in seinen Rechten, so dass er aufzuheben ist (BVerwG, U.v. 1.10.1963, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 15.03.2016 - 8 BV 14.1102

    Kein rechtlicher Mangel in streitgegenständlicher Schutzanordnung zur Sicherung

    Der Gesetzgeber hat der Behörde damit grundsätzlich ein Wahlrecht im Hinblick auf den Rechtscharakter der zu erlassenden Schutzanordnung eingeräumt, das durch § 51 Abs. 1 Satz 1 WHG 2010 lediglich insoweit eingeschränkt wird, als die Festsetzung von Wasserschutzgebieten selbst durch Rechtsverordnung zu erfolgen hat (vgl. schon BVerwG, U. v.1.10.1963 - IV C 9.63 - BVerwGE 18, 1; U. v. 15.3.1968 - IV C 5.67 - BVerwGE 29, 207).

    Eine Umdeutung der Anordnung in eine Rechtsnorm kommt daher von vorneherein nicht in Betracht (vgl. schon BVerwG, U. v. 1.10.1963 - IV C 9.63 - BVerwGE 18, 1/4).

    Wie bereits im Urteil vom 1. Oktober 1963 (IV C 9.63 - BVerwGE 18, 1/4) angedeutet, erachtete des Bundesverwaltungsgericht insoweit den Erlass einer Rechtsverordnung für erforderlich, wie dies mittlerweile auch die gesetzliche Bestimmung des § 51 Abs. 1 Satz 1 WHG 2010 vorsieht.

    Sie beinhalten daher keine Festsetzungen, welche nur durch Rechtsverordnung erfolgen dürfen (vgl. § 51 Abs. 1 Satz 1 WHG 2010; vgl. auch BVerwG, U. v.1.10.1963 - IV C 9.63 - BVerwGE 18, 1; U. v. 15.3.1968 - IV C 5.67 - BVerwGE 29, 207).

  • VG Karlsruhe, 10.12.2020 - 2 K 5102/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

    Denn mit Blick auf die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs kommt es auf die Qualifizierung der angegriffenen Maßnahme als Verwaltungsakt - hier Allgemeinverfügung - durch die Behörde an (BVerwG, Urt. v. 01.10.1963 - IV C 9.63 -, NJW 1964, 1511 = juris Rn. 58; VG München, Beschl. v. 24.03.2020 - M 26 S 20.1252 -, juris Rn. 24).

    Die als Allgemeinverfügung bezeichnete, materiell indes als Rechtsverordnung anzusehende Regelung konnte auch nicht umgedeutet werden (allgemein ablehnend VG München, Beschl. v. 24.03.2020 - M 26 S 20.1552 -, juris Rn. 24; vgl. BVerwG, Urt. v. 01.10.1963 - IV C 9.63 -, BVerwGE 18, 1 = juris Rn. 59 f.).

  • VG Düsseldorf, 05.06.2023 - 18 L 896/23

    Per Allgemeinverfügung angeordnetes Bettelverbot in der Krefelder Innenstadt

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1963 - IV C 9.63 -, juris, Rn. 58 ff.; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 22. September 2003 - 2 B 11357/03 -, juris, Rn. 5; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 2 K 5102/20 -, juris, Rn. 40; VG München, Beschluss vom 24. März 2020 - M 26 S 20.1252 -, juris, Rn. 24; Heusch, in Schönenbroicher/Heusch, Gefahrenabwehrrecht NRW, 1. Aufl., 2023, § 25 Rn. 7; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Auflage, 2023, § 35 Rn. 16 m.w.N.
  • VG Mainz, 13.11.2019 - 3 K 40/19

    Verjährung des Erstattungsanspruchs in nur drei Jahren

    Jedoch ist für die statthafte Klageart die von der Verwaltung gewählte Form maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1963 - IV C 9.63 -, NJW 1964, 1151 = juris Rn. 60).
  • BSG, 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Anscheins-Verwaltungsakt zur

    Notwendig für die Gegebenheit der Anfechtungsklage ist aber nur, dass die Erklärung, die grundsätzlich formfrei ergeht (§ 33 Abs. 2 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch ), dem sog objektiven Adressaten den Eindruck vermittelt, sie verlautbare einen materiellen Verwaltungsakt, unabhängig davon, ob dies wirklich der Fall ist (BVerwGE 18, 1, 5; stRspr).

    Damit hat sie für den sog objektiven Adressaten den Anschein erweckt, sie erlasse auch mit ihrer Erklärung über den "Abzug" des verrechneten Betrags vom "Rentenbetrag" eine Regelung, und hat insoweit bloß der Form nach einen Verwaltungsakt erlassen (zum formellen Verwaltungsakt stellv: BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 50/01 R; BSG SozR 4-1200 § 52 Nr. 1 RdNr 9; BSG SozR 4-2600 § 191 Nr. 1 RdNr 6; BVerwGE 18, 1, 5).

    Da sich der Rechtsschutz - wie gesagt - grundsätzlich nach der von der Behörde gewählten Handlungsform gerade auch dann richtet (BVerwGE 18, 1, 5; stRspr), wenn der wesentliche Inhalt der Erklärung die materiellen Kriterien des Verwaltungsaktbegriffs (§ 31 SGB X; § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz) nicht erfüllt, war die Anfechtungsklage statthaft.

  • VG Mainz, 22.02.2018 - 1 K 862/17

    Jugendhilfe; Erstattung von im Rahmen der Jugendhilfe für einen unbegleiteten

    Dies folgt insbesondere aus der anhängenden Rechtsbehelfsbelehrung im Schreiben vom 28. Juni 2017, die auf die Möglichkeit der Erhebung eines Widerspruchs hinweist (vgl. dazu schon BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1963 - IV C 9/63 -, NJW 1964, 1151 [1152]).
  • VGH Bayern, 25.01.2010 - 7 ZB 08.1476

    Mitteilung der Prüfungsbehörde über die Einzelnote der juristischen Studienarbeit

  • VG Augsburg, 18.03.2014 - Au 3 K 13.566

    Schutzanordnungen im Wasserschutzgebiet; Allgemeinverfügung

  • BVerwG, 29.05.1964 - IV C 143.62

    Plan eines Wasserverbandes als Verwaltungsakt

  • OVG Hamburg, 23.12.2010 - 4 Bs 243/10

    Antragstellung und Antragsverfolgung durch minderjährigen Flüchtling;

  • VG Trier, 04.10.2021 - 6 K 1408/21

    Bitburg-Prüm: Nächtliche Ausgangsbeschränkung wegen Covid-19-Pandemie

  • VG Berlin, 04.06.1997 - 10 A 88.97

    Baumischabfall: Recycling durch Privatunternehmen zulässig?

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2004 - 6 S 1126/04

    Gültigkeit einer Rechtsverordnung über die Verkürzung der Sperrzeit

  • VG Mainz, 06.09.2018 - 1 K 1376/17

    Jugendhilferechtlicher Erstattungsstreit; Anfechtungsklage gegen rein formellen

  • BVerwG, 01.03.1967 - IV C 74.66

    Berücksichtigung einer Klageänderung im Revisionsverfahren zur Feststellung des

  • VG Sigmaringen, 16.02.2021 - 3 K 326/21

    Ausgangsbeschränkungen; erhebliche Gefährdung; Corona-Virus; COVID-19;

  • VG Augsburg, 19.02.2013 - Au 3 K 12.1265

    Vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet; Klagebefugnis der Gemeinde

  • BVerwG, 21.03.1974 - VII B 97.73

    Klage eines Landkreises gegen seine Auflösung durch Rechtsverordnung der

  • BVerwG, 15.03.1968 - IV C 5.67

    Rechtsmittel

  • VG Sigmaringen, 15.04.2021 - 3 K 1060/21

    Ausgangsbeschränkungen; nächtliche Ausgangsbeschränkungen; erhebliche Gefährdung;

  • BVerwG, 20.03.1970 - IV B 182.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bekanntmachung als

  • VG Augsburg, 22.11.2017 - Au 6 K 16.1470

    Nichtigkeit einer kommunalen Satzung wegen fehlender Genehmigung der

  • VG Köln, 08.07.2011 - 18 K 191/11

    Anforderungen an die Feststellung der Nichtwidmung einer Gemeindestraße mit der

  • VGH Hessen, 14.09.1995 - 5 UE 3330/94

    Wasserschutzgebietsfestsetzung ist keine gebührenpflichtige Amtshandlung -

  • BGH, 04.12.1964 - 4 StR 307/64
  • VG Hamburg, 30.04.2015 - 10 E 2183/15

    Ablehnung eines Eilantrags auf weitere Speicherung von Daten entgegen der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.1999 - 4 K 26/99

    Überprüfbarkeit einer Bäder- und Fremdenverkehrsregelung in einem

  • BVerwG, 23.08.1974 - IV C 10.72

    Rechtsform einer Anordnung von Gebietsfestlegungen - Erledigungserklärungen auf

  • OLG Bamberg, 10.04.1970 - 3 U 129/69

    Entschädigung wegen der Einrichtung des Wasserschutzgebietes Brunn; Zuständigkeit

  • BVerwG, 30.01.1965 - II B 1.64
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.1999 - 4 X 26/99

    Rechtsvorschrift, Allgemeinverfügung, Normenkontrollfähigkeit, Klageart,

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.08.1965 - I A 261/63
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