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   BVerwG, 29.05.1981 - IV C 97.77   

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BVerwG, 29.05.1981 - IV C 97.77 (https://dejure.org/1981,185)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1981 - IV C 97.77 (https://dejure.org/1981,185)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1981 - IV C 97.77 (https://dejure.org/1981,185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beseitigung einer Teilstrecke eines oberirdischen Gewässers - Drittschützende Wirkung von Verwaltungsverfahrensvorschriften im Wasserrecht - Anspruch des Dritten auf Beteiligung am Verwaltungsverfahren im Unterschied zum Anspruch auf Verfahrensdurchführung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SaarlWG §§ 65, 71; WHG § 31 Abs. 1, 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 243
  • NJW 1981, 2769
  • DÖV 1981, 719
  • DÖV 1982, 631
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77

    Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 97.77
    Zu der Frage, ob die (rahmengesetzliche) Vorschrift des § 31 WHGüber das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren mit drittschützender Wirkung ausgestattet ist, hat der erkennende Senat wiederholt - verneinend - Stellung genommen (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - in BVerwGE 44, 235 [239 f.]; ebenso - für das straßenrechtliche Planfeststellungsrecht - Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 24.77 - in Buchholz 407.4 § 17 Nr. 33 S. 98 [101 f.]).

    Der gesetzlichen Regelung müßte sich insoweit zumindest entnehmen lassen, ob sich ein etwaiger Anspruch des Dritten gegen den Ausbauunternehmer richten soll, seinerseits ein Planfeststellungsverfahren zu beantragen, oder ob der Dritte einen Anspruch unmittelbar gegen die Wasserbehörde soll geltend machen können, ein Planfeststellungsverfahren von sich aus durchzuführen, oder ob er von der Wasserbehörde soll verlangen können, daß sie jedenfalls den zur Eröffnung eines Planfeststellungsverfahrens üblicherweise unerläßlichen Antrag des Ausbauunternehmers - soweit erforderlich mit Verwaltungszwang - herbeiführt, oder ob schließlich dem Dritten mehrere dieser Möglichkeiten - kumulativ oder alternativ - zur Verfügung stehen sollen (vgl. dazu näher Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 24.77 - a.a.O. S. 100 f.).

    Sofern der Dritte bei gebotener Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf seine materiellen Rechte einen Anspruch auf Anordnung einer Auflage nach § 31 Abs. 2 WHG hätte geltend machen können, kann er überdies einen solchen Anspruch auch außerhalb des - rechtswidrig unterbliebenen - Planfeststellungsverfahrens durchsetzen, wie der Senat ebenfalls wiederholt entschieden hat (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - a.a.O. S. 241; Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 24.77 - [a.a.O. S. 105 f.]).

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 97.77
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - (BVerwGE 44, 235 [240]) ausgeführt, daß der Vorschrift des § 31 WHG eine Schutzfunktion zugunsten Dritter nicht zukomme.

    Zu der Frage, ob die (rahmengesetzliche) Vorschrift des § 31 WHGüber das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren mit drittschützender Wirkung ausgestattet ist, hat der erkennende Senat wiederholt - verneinend - Stellung genommen (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - in BVerwGE 44, 235 [239 f.]; ebenso - für das straßenrechtliche Planfeststellungsrecht - Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 24.77 - in Buchholz 407.4 § 17 Nr. 33 S. 98 [101 f.]).

    Sofern der Dritte bei gebotener Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf seine materiellen Rechte einen Anspruch auf Anordnung einer Auflage nach § 31 Abs. 2 WHG hätte geltend machen können, kann er überdies einen solchen Anspruch auch außerhalb des - rechtswidrig unterbliebenen - Planfeststellungsverfahrens durchsetzen, wie der Senat ebenfalls wiederholt entschieden hat (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - a.a.O. S. 241; Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 24.77 - [a.a.O. S. 105 f.]).

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 97.77
    Damit trägt es zum einen der besonderen Bedeutung Rechnung, die derartige Eingriffe sowohl für den Wasserhaushalt insgesamt als auch für die Raumordnung haben können; und es entspricht damit zum anderen dem Umstand, daß allein das Planfeststellungsverfahren der Wasserbehörde das rechtliche Instrumentarium gibt, unter Berücksichtigung aller wasserwirtschaftlichen, bau- und bodenrechtlichen sowie sonst raumbedeutsamen Gesichtspunkte Art und Ausmaß der Ausbaumaßnahmen sowie diejenigen Einrichtungen festzustellen, die im öffentlichen Interesse oder zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf private Belange Dritter erforderlich sind (vgl. Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 25.75 - in BVerwGE 55, 220 [223 f.]).
  • BVerwG, 21.05.1965 - IV C 16.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 97.77
    Denn wird ein Vorhaben, das einer wasserrechtlichen Zulassung in der Form der Planfeststellung bedarf, ohne eine solche Planfeststellung ausgeführt oder betrieben, so kann sich ein durch das planfeststellungsbedürftige Vorhaben (nachteilig) betroffener Dritter gegen jede Beeinträchtigung seiner materiellen Rechte, die durch das Vorhaben hervorgerufen werden könnte, ohne weiteres zur Wehr setzen (vgl. so schon Urteil vom 21. Mai 1965 - BVerwG IV C 16.65 - in Buchholz 407.2 KreuzungsG Nr. 1 S. 1 [5]).
  • OLG Stuttgart, 06.10.2010 - 4 U 106/10

    Urheberrechtsverletzung: Ansprüche eines Miterben des Architekten des Stuttgarter

    Folge der Planfeststellung ist weiter eine Duldungswirkung, indem öffentliche und private Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche ausgeschlossen werden (BVerwGE 58, 281 [285]; BVerwGE 50, 220 [226 - 227]; BVerwG DÖV 1981, 719 [720]).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bisher Verfahrenspositionen, die unabhängig von der Möglichkeit einer konkreten materiellrechtlichen Betroffenheit geschützt sind, vom Atomrecht abgesehen (vgl. Urteil vom 9. März 1990 - BVerwG 7 C 23.89 - BVerwGE 85, 54), weder im Fachplanungs- noch im sonstigen Zulassungsrecht anerkannt (vgl. Urteil vom 29. Mai 1981 - BVerwG 4 C 97.77 - BVerwGE 62, 243, vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - BVerwGE 64, 325 und vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 7 C 55 und 56.89 - BVerwGE 85, 368; Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 4 B 145.82 - DVBl 1982, 1096).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Eine Rechtsverletzung der Kläger ist folglich ausgeschlossen; denn selbständig durchsetzbare Verfahrenspositionen vermittelt das UVP-Gesetz einem von einem UVP-pflichtigen Vorhaben Betroffenen ebensowenig, wie dies nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats Verfahrensvorschriften anderer Fachgesetze tun (vgl. z.B. Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 4 B 145.82 - DVB1 1982, 1096, für das Bauleitplanverfahren; Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 24.77 - DVB1 1980, 996 = NJW 1981, 239 = NVwZ 1982, 607 sowie vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - BVerwGE 64, 325 = DVB1 1982, 359 = NJW 1982, 1546, für die fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Urteil vom 29. Mai 1981 - BVerwG 4 C 97.77 - BVerwGE 62, 243 = DÖV 1981, 719 = NJW 1981, 2769, für die wasserrechtliche Planfeststellung).
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