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   BVerwG, 22.11.1965 - IV CB 224.65   

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https://dejure.org/1965,419
BVerwG, 22.11.1965 - IV CB 224.65 (https://dejure.org/1965,419)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1965 - IV CB 224.65 (https://dejure.org/1965,419)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1965 - IV CB 224.65 (https://dejure.org/1965,419)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Interesse, überwiegendes; Sofortige Vollziehung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen überwiegenden Interesses eines Beteiligten - Unbilligkeit der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klage bei geringen Erfolgsaussichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1966, 123
  • DVBl 1966, 273
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.11.1956 - II CB 184.56

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für den Erlass einstweiliger

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1965 - IV CB 224.65
    Das Bundesverwaltungsgericht ist als Revisionsgericht für den Erlaß einstweiliger Anordnungen nicht zuständig, § 123 Abs. 2 VwGO (Bestätigung von BVerwGE 4, 151).

    Anderenfalls wären die Anträge als unzulässig zu verwerfen gewesen, da für die Entscheidung über sie nicht auch das Bundesverwaltungsgericht, sondern allein das von der Klägerin gleichfalls angerufene Gericht des ersten Rechtszuges zuständig ist (vgl. § 123 Abs. 2 VwGO, BVerwGE 4, 151).

  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 41/96 R

    Krankenhausarzt - Ermächtigung - vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung -

    Für den Fall eines begünstigenden Verwaltungsaktes, der von einem Dritten angefochten wird, ist im Rahmen der §§ 80, 80a, 80b VwGO anerkannt, daß der Begünstigte bis zur rechtskräftigen Zurückweisung der Anfechtung von der an sich zuerkannten Rechtsposition noch nicht Gebrauch machen darf (vgl zB - betr Gewerbe- und Baugenehmigungen - BVerwGE 89, 357, 362; BVerwG DÖV 1969, 111, 112; ebenso BVerwG BayVBl 1966, 279; vgl auch BVerfGE 51, 268, 281).
  • BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Schaffung von

    Im Hinblick auf diese Gewährleistung ist für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgehen muß, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. z.B. Beschluß vom 22. November 1965 - BVerwG IV CB 224.65 - [DVBl. 1966, 273]).
  • VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91

    Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

    Bei der Abwägung zwischen diesen privaten Interessen kann es nach der Auffassung des Senats wegen des gemäß Art. 19 Abs. 4 GG für beide Seiten geltenden Gebots effektiven Rechtschutzes ein Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht geben (vgl. BVerfG, Beschluß vom 01.10.1984 -- 1 BvR 231/84 --, GewArch 1985, 16; BVerwG, Beschluß vom 22.11.1965 -- IV CB 224.65 --, DVBl. 1966, 273; Hess. VGH, Beschluß vom 31.05.1990 -- 8 R 3118/89 --, a.a.O).
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   BVerwG, 23.12.1966 - IV CB 224.65   

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BVerwG, Entscheidung vom 23. Dezember 1966 - IV CB 224.65 (https://dejure.org/1966,4087)
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