Rechtsprechung
   VGH Hessen, 12.07.1968 - IV N 10/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,8847
VGH Hessen, 12.07.1968 - IV N 10/67 (https://dejure.org/1968,8847)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.07.1968 - IV N 10/67 (https://dejure.org/1968,8847)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Juli 1968 - IV N 10/67 (https://dejure.org/1968,8847)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,8847) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 1 MN 34/08

    Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen einen bereits beschlossenen

    Ebenso wie der vor Erlass des anzugreifenden Bescheids erhobene Widerspruch unzulässig bleibt, selbst wenn der befürchtete Verwaltungsakt dann genau mit diesem Inhalt erlassen wird, und ein Rechtsmittel gegen eine bislang nicht erlassene Gerichtsentscheidung unzulässig ist und bleibt, wird auch der vorzeitig erhobene Normenkontrollantrag nach Erlass der Norm nicht wirksam; er kann auch nicht unter die Bedingung der Bekanntmachung der angegriffenen Norm gestellt werden (OVG Bautzen, aaO; Stüer, Handbuch des Bau- und Planungsrechts, 3. Aufl. Rdnr. 4138; Kopp, aaO, Vorbemerkung § 40 Rdnr. 11, § 47 Rdnr. 149; Zur Heilung im Rechtsmittelverfahren: Himstedt in: Fehling/Kastner/Wahrendorf, Verwaltungsrecht VwVfG § 124 Rdnr. 14; Kopp, aaO, Vorbemerkung § 124 Rdnr. 19; Kuhla/Hüttenbrink, Der Verwaltungsprozess, 3. Aufl. Rdnr. 286; BVerwG, Urt. v. 31.8.1966 - V C 42.65 -, BVerwGE 25, 20; Beschl. v. 8.12.1977 - VII B 76.77 -, NJW 1978, 1870; a.A. VGH Kassel, Beschl. v. 19.12.1969 - IV N 8/68 -, NJW 1970, 1619 unter Hinweis auf Beschl. v. 12.7.1968 - IV N 10/67 -, die insoweit maßgeblichen Passagen allerdings nicht abgedruckt in ESVGH 19, 27 = BRS 20 Nr. 15; zustimmend Sodan/Ziekow, VwGO 2. Aufl., § 47 Rdnr. 64, die damit aber das Inkrafttreten der Norm zu Unrecht als allgemeine Zulässigkeits- und nicht, wie richtig, als Wirksamkeitsvoraussetzung behandeln).
  • BVerwG, 08.09.1992 - 4 NB 17.92

    Bauplanungsrecht: Entbehrlichkeit einer konkreten Bestimmung des Fristendes der

    Der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit Beschluß vom 12. Juli 1968 - IV N 10/67 - (BRS 20 Nr. 15) seine Auffassung dahin gehend konkretisiert bzw. modifiziert, daß die betreffende Frist zwar so klar bestimmt sein müsse, daß jeder Bürger ohne Schwierigkeiten die Dauer der Auslegung erkennen bzw. errechnen könne; das aber bedeute nicht, daß die Dauer in jedem Falle durch das Anfangs- und Enddatum festzulegen sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 8 S 2466/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bekanntmachung der Auslegung eines

    Mit der von ihm als Gegenbeleg angeführten Entscheidung des Hessischen VGH (Beschluß v. 12.7.1968 - IV N 10/67 -, BRS 20 Nr. 15) hat sich der VGH Baden-Württemberg bereits in seinem Beschluß v. 4.5.1972 (II 199/72, BRS 25 Nr. 17 = DÖV 1972, 821, insoweit allerdings nicht abgedruckt) in ablehnendem Sinne befaßt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht