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   VGH Hessen, 06.04.1979 - IV N 7/77   

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https://dejure.org/1979,3673
VGH Hessen, 06.04.1979 - IV N 7/77 (https://dejure.org/1979,3673)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.04.1979 - IV N 7/77 (https://dejure.org/1979,3673)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. April 1979 - IV N 7/77 (https://dejure.org/1979,3673)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 29, 132
  • BauR 1980, 243
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Hessen, 01.08.1985 - 3 TH 1267/85

    Widerruf einer rechtswidrigen Baugenehmigung - Enteignungsentschädigung -

    Dieser Bebauungsplan ist der Nachfolger des vom Hess. Verwaltungsgerichtshof mit Beschluß vom 6. April 1979 - IV N 7/77 - für nichtig erklärten Bebauungsplans Nr. 9 "Auwiesen".

    Die besonderen städtebaulichen Gründe für die Beschränkung ergeben sich aus den den Beteiligten bekannten Umständen, die zu der durch Beschluß des Hess. Verwaltungsgerichtshofs vom 6. April 1979 - IV N 7/77 - festgestellten Nichtigkeit des vorhergehenden Bebauungsplans Nr. 9 geführt haben, und daraus, daß bereits ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb (Massa-Markt) auf demselben Baugrundstück in dem unmittelbar angrenzenden Sondergebiet nebst weiteren Betriebsgebäuden in der Gewerbegebietsfläche vorhanden ist.

  • VGH Hessen, 25.05.2000 - 4 N 2660/91

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans mit integriertem Landschaftsplan:

    Eine Bauleitplanung ist nichtig, jedenfalls unwirksam, wenn das Planungsergebnis der aus den Planaufstellungsvorgängen zu entnehmenden Planungsabsicht nicht entspricht (Hess. VGH, B. v. 25.08.1994 - 4 N 796/92 - HessVGRspr. 1995, S. 75; U. v. 06.04.1979 - IV N 7/77 - BRS 35 Nr. 4).
  • VG Gießen, 21.07.2008 - 1 K 834/08

    Abweichung vom Regionalplan

    Ein Bauleitplan, der der Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB nicht entspricht, ist nichtig (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 06.04.1979 - IV N 7/77 -, ESVGH 29, 132).
  • VG Gießen, 15.11.1999 - 1 E 1994/97

    Zum Anspruch auf Ausnahme von Festlegungen im Raumordnungsplan; hier:

    Ein Bauleitplan, der der Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB nicht entspricht, ist nichtig (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 06.04.1979 - IV N 7/77 -, ESVGH 29, 132).
  • VGH Hessen, 25.08.1994 - 4 N 796/92

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Widerspruch des Bebauungsplans zu einer

    Eine Bauleitplanung ist nichtig, wenn das Planungsergebnis der aus den Planaufstellungsvorgängen zu entnehmenden Planungsabsicht nicht entspricht (Hess. VGH, U. v. 06.04.1979 - IV N 7/77 - BRS 35 Nr. 4).
  • VG Gießen, 19.03.2007 - 1 E 1785/06

    Abweichung vom Regionalplan; Abwehrrecht der betroffenen Gemeinde

    Ein Bauleitplan, der der Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB nicht entspricht, ist nichtig (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 06.04.1979 - IV N 7/77 -, ESVGH 29, 132).
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