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   VGH Hessen, 22.07.1977 - IV OE 57/75   

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VGH Hessen, 22.07.1977 - IV OE 57/75 (https://dejure.org/1977,2232)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.07.1977 - IV OE 57/75 (https://dejure.org/1977,2232)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Juli 1977 - IV OE 57/75 (https://dejure.org/1977,2232)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 557
  • BauR 1978, 41
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 25.02.1992 - 4 N 1280/85

    Nachteil iSd VwGO § 47 Abs 2 S 1 bei Beeinträchtigung des Wohnwertes durch

    Es war nicht Aufgabe der Genehmigungsbehörde, in eigener Entscheidung anstelle des Trägers der örtlichen Planungshoheit - nach § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 HAG ist dies die Antragsgegnerin - einen Teil aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen und dem Gesetz zuwider, das von dem örtlichen Planungsträger im Bedarfsfalle einen umfassenden vorbereiteten Flächennutzungsplan verlangte, durch Herausnahme von Teilflächen einen beschlossenen vollständigen Flächennutzungsplan zu einem genehmigten Teilflächennutzungsplan zu machen (Hess. VGH, Beschluß v. 02.07.1979 - IV N 11/77 -, HSGZ 1981, 139; vgl. auch zu §§ 5, 6 BBauG a.F. Urteil v. 22.07.1977 - IV OE 57/75 -, BRS 32 Nr. 15 = BauR 1978, 41).

    Schon vor der Aufstellung des angegriffenen Bebauungsplanes in den Jahren 1982 und 1983 lag außer dem nur auszugsweise veröffentlichten Beschluß des Senats vom 02.07.1979 - IV N 11/77 - (a.a.O.) zu § 8 Abs. 4 HAG das veröffentlichte Urteil des Senats vom 22.07.1977 - IV OE 57/75 - (a.a.O.) vor, das sich mit einer ähnlichen Problematik, der Teilbarkeit der Genehmigung für einen Flächennutzungsplan unter der Geltung der §§ 5, 6 BBauG 1960, befaßte und zu dem Ergebnis kam, daß ein Flächennutzungsplan, von dessen Genehmigung die Genehmigungsbehörde einen Teil ohne gesetzliche Grundlage ausgenommen hatte, nicht wirksam werden konnte.

  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 4 UE 2704/90

    Denkmalschutz: gebundene Entscheidung über Abbruch eines unter Schutz einer

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 3 Abs. 1 Satz 1 HAG durfte ein Flächennutzungsplan jedoch einzelne Teile des Gemeindegebietes nicht aussparen (Hess. VGH, Beschlüsse vom 25.02.1972 - 4 N 1280/85 - und vom 02.07.1979 - IV N 11/77 - HSGZ 1981, 139; vgl. auch zu §§ 5, 6 BBauG a.F. Urteil vom 22.07.1977 - IV OE 57/75 - BRS 32 Nr. 15).
  • LG Köln, 23.12.1987 - 11 T 226/87

    Voraussetzungen der Gebührenermäßigung nach § 7 Nr. 6 PrGKG

    Die für Verkehrszwecke festgesetzten Flächen können danach als Agrarland, als Bauerwartungsland oder als Bauland einzustufen sein, was sich allein nach dem jeweiligen Entwicklungsstand des Grundstücks im Zeitpunkt des Ausschlusses von jeder konjunkturellen Weiterentwicklung richtet (vgl. BGH NJW 1978, 557 ).
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