Rechtsprechung
   BFH, 20.01.1972 - IV R 1/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,482
BFH, 20.01.1972 - IV R 1/69 (https://dejure.org/1972,482)
BFH, Entscheidung vom 20.01.1972 - IV R 1/69 (https://dejure.org/1972,482)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 1972 - IV R 1/69 (https://dejure.org/1972,482)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,482) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkung von Schauspielern - Fernsehspielfilme - Fernsehproduktion - Vergütung - Nichtselbständige Arbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitnehmer
    Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
    Schauspieler

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 169
  • DB 1972, 514
  • BStBl II 1972, 214
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.09.1970 - I R 19/69

    Vertragliche Leistungen - Passiver Natur - Vereinbarte Leistungsverpflichtung -

    Auszug aus BFH, 20.01.1972 - IV R 1/69
    Schauspieler, die bei der Herstellung von Spielfilmen mitwirken, beziehen nach ständiger Rechtsprechung des BFH in der Regel Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (z. B. BFH-Urteil I R 19/69 vom 9. September 1970, BFH 100, 194, BStBl II 1970, 867).
  • BFH, 06.10.1971 - I R 207/66

    Mitwirkung eines Schauspielers - Herstellung eines Fernsehfilms -

    Auszug aus BFH, 20.01.1972 - IV R 1/69
    Der BFH hat deshalb in dem Urteil I R 207/66 vom 6. Oktober 1971 (BStBl II 1972, 88) in Übereinstimmung mit dem Urteil des FG München III 216/62 vom 10. November 1964 (EFG 1965, 349) entschieden, daß ein Schauspieler bei der Mitwirkung an Fernsehfilmen in der Regel nichtselbständig tätig ist.
  • BFH, 26.05.1971 - IV 280/65

    Kulturfilm - Lehrfilm - Industriewerbefilm - Nebeneinkünfte - Filmbegleittext -

    Auszug aus BFH, 20.01.1972 - IV R 1/69
    Dabei wird das FG unter Beachtung des Urteils des Senats IV 280/65 vom 26. Mai 1971, BFH 102, 509, BStBl II 1971, 703 zu prüfen haben, ob der Steuerpflichtige als Sprecher und Synchronsprecher eine schöpferische Leistung vollbrachte, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kamen, und damit künstlerisch tätig wurde, oder ob es an Raum für eine eigenschöpferische Gestaltungsmöglichkeit fehlte.
  • BFH, 30.10.1970 - VI R 273/67

    Streikunterstützungen - Gewerkschaft Textil-Bekleidung - Entschädigungen

    Auszug aus BFH, 20.01.1972 - IV R 1/69
    Selbst wenn für diesen Personenkreis ein Tarifvertrag bestünde, wäre es zulässig und geboten, die Einkünfte des Steuerpflichtigen aus seiner Dienstleistung steuerrechtlich selbständig zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil VI R 273/67 vom 30. Oktober 1970, BFH 100, 504, BStBl II 1971, 138).
  • BFH, 06.11.1970 - VI 385/65

    Gastspielverpflichtung - Sängerin - Nichtselbständige Arbeit - Arbeitgeberanteile

    Auszug aus BFH, 20.01.1972 - IV R 1/69
    Die vom FG festgestellte Vereinbarung, die das Vergütungsrisiko des Steuerpflichtigen betrifft, kann nicht als ein entscheidendes Merkmal für die Selbständigkeit der künstlerischen Tätigkeit angesehen werden (BFH-Urteil VI 385/65 vom 6. November 1970, BFH 100, 320, BStBl II 1971, 22).
  • BFH, 02.10.1968 - VI R 56/67

    Selbständige oder nichtselbständige Berufsausübung von Vorführdamen

    Auszug aus BFH, 20.01.1972 - IV R 1/69
    Der Charakterisierung der Beschäftigungsverhältnisse durch die Beteiligten kann nicht gefolgt werden, wenn durch sie ein der Sache nach bestehendes Arbeitsverhältnis zu einer selbständigen Tätigkeit gemacht werden soll (Urteil des BFH VI R 56/67 vom 2. Oktober 1968, BFH 94, 17, BStBl II 1969, 71).
  • BFH, 29.10.1970 - IV R 103/70

    Anzahlung - Vereinbarung zwischen Beteiligten - Leistung durch Scheck - Zeitpunkt

    Auszug aus BFH, 20.01.1972 - IV R 1/69
    Selbst wenn für diesen Personenkreis ein Tarifvertrag bestünde, wäre es zulässig und geboten, die Einkünfte des Steuerpflichtigen aus seiner Dienstleistung steuerrechtlich selbständig zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil VI R 273/67 vom 30. Oktober 1970, BFH 100, 504, BStBl II 1971, 138).
  • BFH, 20.04.1988 - X R 40/81

    Arbeitnehmereigenschaft

    a) Arbeitnehmer im steuerrechtlichen Sinne (zur Eigenständigkeit des Begriffs auf den verschiedenen Rechtsgebieten vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 15. Dezember 1986 StbSt (R) 2/86 in Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1987, 2.751) ist in Anlehnung an § 1 Abs. 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) die natürliche Person, die in einem Dienstverhältnis weisungsgebunden und/oder organisatorisch eingegliedert ihre Arbeitskraft schuldet und dabei vom Vermögensrisiko der Erwerbstätigkeit grundsätzlich freigestellt ist (Lang in Stolterfoth, Grundfragen des Lohnsteuerrechts, Jahrbuch der deutschen steuerjuristischen Gesellschaft, 1986 - JDStJG 1986 -, 15, 33; Schmidt/Drenseck, a.a.O.; speziell zum Fehlen des Unternehmerrisikos: BFH-Urteile vom 20. Januar 1972 IV R 1/69, BFHE 104, 169, BStBl II 1972, 214, 215; vom 14. Dezember 1978 I R 121/76, BFHE 126, 311, BStBl II 1979, 188, 189 f.; in BFHE 129, 565, BStBl II 1980, 303 f.; vom 14. Juni 1985 VI R 150-152/82, BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661, 663).
  • BFH, 20.02.1979 - VIII R 52/77

    Abgrenzung zwischen nichtselbständiger und gewerblicher Tätigkeit

    c) Für eine nichtselbständige Tätigkeit des Klägers spricht weiterhin das Fehlen eines Unternehmerrisikos (zuletzt BFH-Urteil vom 20. Januar 1972 IV R 1/69, BFHE 104, 169, BStBl II 1972, 214).
  • BFH, 04.12.2008 - XI B 250/07

    Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsanweisungen -

    Soweit das FA rügt, das FG weiche in seiner Entscheidung von den Urteilen des BFH vom 14. Juni 1985 VI R 152/82 (BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661) sowie vom 20. Januar 1972 IV R 1/69 (BFHE 104, 169, BStBl II 1972, 214) dadurch ab, dass es die Aufklärung der zugrunde liegenden Verträge nicht für erforderlich halte, ist schon nicht erkennbar, dass das FG einen abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, nach dem es für die Abgrenzung von selbständiger zu nichtselbständiger Tätigkeit ausschließlich auf die tatsächlichen Verhältnisse ankommt.
  • BFH, 19.02.2008 - XI B 205/07

    Selbständigkeit des leistenden Unternehmers - Beiladung des Leistungsempfängers -

    Der Kläger leitet die Divergenz aus den BFH-Urteilen vom 20. Januar 1972 IV R 1/69 (BFHE 104, 169, BStBl II 1972, 214) und vom 20. Februar 1979 VIII R 52/77 (BFHE 127, 201, BStBl II 1979, 414) ab, aus denen sich ergebe, dass bei einer Betätigung auf eigene Rechnung und Gefahr das "Kriterium des Unternehmerrisikos ... erfüllt" sei.
  • FG München, 25.11.2005 - 8 K 1197/03

    Qualifikation der Tätigkeit von Fotomodellen bei Werbefilmen

    Die Tätigkeit der Schauspieler ist dabei auf einen längeren Zeitraum in den vom BFH entschiedenen Fällen (BFH, Urteil v. vom 6. Oktober 1971 I R 207/66, BStBl II, 1972 S. 88 und v. 20. Januar 1972 IV R 1/69, BStBl II 1972, 214) auf rund 55 Tage aktives Tätigwerden angelegt und muss im Rahmen einer Filmproduktion, die sich über mehrere Monate erstreckt und bei der eine Vielzahl von Personen zum Einsatz kommt, koordiniert werden.
  • BFH, 24.05.1973 - IV R 118/72

    Opernsänger - Gastspieltätigkeit - Selbständige Tätigkeit - Übernahme einer Rolle

    Das Vergütungsrisiko des Klägers reiche für die Annahme einer selbständigen Tätigkeit nicht aus (BFH-Urteile VI 385/65; vom 20. Januar 1972 IV R 1/69, BFHE 104, 169, BStBl II 1972, 214).

    Die zutreffende Auffassung, wonach die Mitwirkung eines Schauspielers an der Herstellung eines Fernsehfilms in der Regel eine nichtselbständige Arbeit ist (BFH-Urteil I R 207/66) und die Vergütungen für die Mitwirkung von Schaupielern bei Fernsehfilmen und Fernsehproduktionen in der Regel Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind (BFH-Urteil IV R 1/69), rechtfertigt danach keine Folgerungen für die Tätigkeit eines Gastopernsängers, der einem fremden theater für eine Rolle, wenn auch in mehreren Aufführungen innerhalb einer Spielzeit, zur Verfügung steht.

  • BFH, 03.08.1978 - VI R 212/75

    Die Tätigkeit eines Synchronsprechers bei der Synchronisierung eines

    Eine künstlerische Tätigkeit setzt voraus, daß sie nach ihrem Gesamtbild eigenschöpferisch ist und eine bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe erreicht (vgl. BFH-Urteile vom 20. Januar 1972 IV R 1/69, BFHE 104, 169, BStBl II 1972, 214, und vom 14. Dezember 1976 VIII R 76/75, BFHE 121, 410, BStBl II 1977, 474).
  • BFH, 14.10.1976 - V R 137/73

    Keine Unternehmereigenschaft eines als freier Mitarbeiter verpflichteten

    Der Kläger unterstand somit auch in der Ausführung der von ihm zu erbringenden Leistungen der Führung von Beauftragten des Dienstberechtigten, und zwar mehr als ein zur Mitwirkung bei einem einzelnen Film oder zu einer Fernsehproduktion herangezogener Schauspieler, der trotz der Lenkung seines Auftretens durch den Regisseur weitreichende Möglichkeiten eigenständiger Entfaltung seiner besonderen Begabung hat, aber maßgeblich gerade wegen seiner Bindung an die Anweisungen des Regisseurs nach ständiger Rechtsprechung des BFH als in den Betrieb des Produzenten eingegliedert und deshalb als nichtselbständig beurteilt wird (Urteil vom 20. Januar 1972 IV R 1/69, BFHE 104, 169, BStBl II 1972, 214, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BFH).
  • FG Saarland, 01.02.2007 - 1 V 1273/06

    Einkünfte von Bordellbetreibern, Status der Prostituierten

    Diese werden regelmäßig als Arbeitnehmer angesehen (BFH vom 20. Januar 1972 IV R 1/69, BStBl. II 1972, 214).
  • BFH, 01.03.1973 - IV R 231/69

    Tätigkeit eines Synchronsprechers - Selbständige Tätigkeit

    Die sorgfältig begründete Entscheidung des FG entspricht in allen Punkten der Rechtsprechung des BFH, an der dieser auch in weiteren Entscheidungen festgehalten hat (vgl. BFH-Urteile vom 6. Oktober 1971 I R 207/66, BFHE 103, 421, BStBl II 1972, 88, und vom 20. Januar 1972 IV R 1/69, BFHE 104, 169, BStBl II 1972, 214 -- betreffend Schauspieler in Fernsehfllmen, deren Tätigkeit als nichtselbständig angesehen wurde; vom 16. April 1971 VI R 153/68, BFHE 102, 370, BStBl II 1971, 656 -- betreffend einen Musiker in einer Tanzkapelle, dessen Tätigkeit als nichtselbständig angesehen wurde; vom 25. November 1971 IV R 126/70, BFHE 103, 570, BStBl II 1972, 212 -- betreffend einen Musiker, der gelegentlich in Konzerten mitwirkte, dessen Tätigkeit als selbständig angesehen wurde).
  • FG Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 10 K 58/96

    Qualifizierung der vertraglichen Verpflichtung eines Schauspielers gegenüber

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht