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   BFH, 24.10.1974 - IV R 101/72   

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https://dejure.org/1974,870
BFH, 24.10.1974 - IV R 101/72 (https://dejure.org/1974,870)
BFH, Entscheidung vom 24.10.1974 - IV R 101/72 (https://dejure.org/1974,870)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 1974 - IV R 101/72 (https://dejure.org/1974,870)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Lebensführungskosten
    Arbeitsmittel oder Kosten der Lebensführung
    Sportkleidung

Papierfundstellen

  • BFHE 114, 63
  • DB 1975, 1297
  • BStBl II 1975, 407
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 24.10.1974 - IV R 101/72
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des FA ließ der erkennende Senat gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO die Revision zu, da die Vorentscheidung von den Entscheidungen des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 und GrS 3/70 (BFHE 100, 309, 317, BStBl II 1971, 17 und 21) abweiche und auf dieser Abweichung beruhe.

    In den Entscheidungen GrS 2/70 und GrS 3/70 hat der Große Senat des BFH für die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes, die zu den in § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG bezeichneten Aufwendungen für die Lebensführung gehören, die also einerseits privaten Zwecken dienen und andererseits aber auch für berufliche Zwecke benutzt werden können, eine Aufteilung in nicht abziehbare Aufwendungen für die Lebensführung und in Betriebsausgaben oder Werbungskosten nur für zulässig erklärt, wenn objektive Merkmale und Unterlagen eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichen.

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 3/70

    Gesamtaufwendungen eines Steuerpflichtigen - Lebensführung - Vermögensgegenstand

    Auszug aus BFH, 24.10.1974 - IV R 101/72
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des FA ließ der erkennende Senat gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO die Revision zu, da die Vorentscheidung von den Entscheidungen des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 und GrS 3/70 (BFHE 100, 309, 317, BStBl II 1971, 17 und 21) abweiche und auf dieser Abweichung beruhe.

    In den Entscheidungen GrS 2/70 und GrS 3/70 hat der Große Senat des BFH für die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes, die zu den in § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG bezeichneten Aufwendungen für die Lebensführung gehören, die also einerseits privaten Zwecken dienen und andererseits aber auch für berufliche Zwecke benutzt werden können, eine Aufteilung in nicht abziehbare Aufwendungen für die Lebensführung und in Betriebsausgaben oder Werbungskosten nur für zulässig erklärt, wenn objektive Merkmale und Unterlagen eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichen.

  • BFH, 05.11.1971 - VI R 184/69

    Dienstreise von Arbeitnehmern

    Auszug aus BFH, 24.10.1974 - IV R 101/72
    So hat die Rechtsprechung bei einem Arbeitnehmer, der ständig auf auswärtigen Arbeitsstätten seines Unternehmens tätig ist und nur zur Entgegennahme des Lohnes und neuer Arbeitsaufträge den Sitz seiner Firma aufsucht, einen Tagessatz für Verpflegungsmehrkosten von 3 DM für angemessen gehalten (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 1971 VI R 184/69, BFHE 103, 493, BStBl II 1972, 130).
  • BFH, 26.06.1969 - VI R 125/68

    Nicht typische Berufskleidung - Kosten der privaten Lebenshaltung -

    Auszug aus BFH, 24.10.1974 - IV R 101/72
    Für die übrigen vom Kläger beim Skifahren getragenen Kleidungsstücke, die keine typische Beruiskleidung darstellten, könne nach der Rechtsprechung allenfalls wegen besonders hoher Abnützung der Kleidung infolge der Berufstätigkeit der ausschließlich berufsbedingte Verschleiß mit einem angemessenen Betrag als betrieblicher Aufwand anerkannt werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 26. Juni 1969 VI R 125/68, BFHE 97, 103, BStBl II 1970, 7).
  • BFH, 21.07.1955 - IV 356/54 U

    Geltendmachung des Mehraufwands für Verpflegung als Betriebsausgabe durch einen

    Auszug aus BFH, 24.10.1974 - IV R 101/72
    Zu dieser Frage kann auf das Urteil des erkennenden Senats vom 21. Juli 1955 IV 356/54 U (BFHE 61, 278, BStBl III 1955, 305) verwiesen werden, dessen Grundsätze, beschränkt auf Ausnahmefälle, auch heute noch Gültigkeit haben.
  • BFH, 19.03.1970 - IV R 72/69

    Finanzgerichtliches Verfahren - Obsiegen des Steuerpflichtigen -

    Auszug aus BFH, 24.10.1974 - IV R 101/72
    Ob der Kläger, der ausdrücklich keine Anschlußrevision eingelegt hat, nach dem BFH-Urteil vom 19. März 1970 IV R 72/69 (BFHE 99, 21, BStBl II 1970, 497) als Beklagter eine solche Gegenrüge erheben kann, ist im vorliegenden Fall zweifelhaft, da der Kläger im finanzgerichtlichen Verfahren nur teilweise obgesiegt hat und daher, als durch die Vorentscheidung beschwert, selbst Revision einlegen konnte.
  • FG Saarland, 09.07.2008 - 2 K 2326/05

    Einkommensteuer; Aufwendungen eines Sportlehrers für Skier als Werbungskosten

    Wird eine erworbene Sportausrüstung sowohl für berufliche als auch für private Zwecke verwendet, fällt sie dagegen unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG (BFH vom 24. Oktober 1974 IV R 101/72, BStBl II 1975, 47, zur Skiausrüstung eines nebenberuflich tätigen Skilehrers).
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.01.2008 - 6 K 993/05

    Fahrtkosten zu den Polizeisportanlagen als Werbungskosten

    Die Ausübung einer bestimmten Sportart rechnet im Allgemeinen zum Bereich der Lebensführung, speziell der Freizeitgestaltung (vgl. BFH, Urteil vom 24. Oktober 1974 IV R 101/72, BStBl II 1975, 407 betreffend Skisport).
  • BFH, 21.11.1986 - VI R 137/83

    Werbungskosten - Diplom-Pädagoge - Erzieher - Sportgeräte - Sportkleidung -

    Von diesen Grundsätzen ist auch auszugehen, wenn sich Lehrer oder - wie hier - Diplom-Pädagogen Sportgegenstände, wie etwa eine Skiausrüstung (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 24. Oktober 1974 IV R 101/72, BFHE 114, 63, BStBl II 1975, 407, sowie koordinierte Ländererlasse, wie z. B. Erlaß des Niedersächsischen Finanzministers vom 6. Mai 1985 S 2353 - 99 - 35 1 und Erlaß des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10. Mai 1985 S 2353 - 45 - VB 3, Steuererlasse in Karteiform - StEK -, Einkommensteuergesetz, § 9, Nr. 361) oder Sportkleidung (vgl. die vorgenannten koordinierten Ländererlasse in StEK, Einkommensteuergesetz, § 9, Nr. 361; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 5. Aufl., 1986, § 9 Anm. 10c, Stichwort: Sportkleidung; v. Bornhaupt in Kirchhoff/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. B 700, Stichwort: Sportkleidung; a. A., nämlich die Abziehbarkeit solcher Aufwendungen stets verneinend: Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 11. September 1984 2 K 101/84, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1985, 173 - Leitsatz - Urteil des FG Köln vom 18. April 1986 VK 378/85, EFG 1986, 443) anschaffen, um sie im Rahmen ihrer Berufsausübung einzusetzen.
  • FG München, 15.12.2003 - 1 K 2187/03

    Skiausrüstung eines Sportlehrers; Einkommensteuer 2000 und 2001

    Wird eine erworbene Sportausrüstung sowohl für berufliche als auch für private Zwecke verwendet, fällt sie dagegen unter das Abzugsverbot (BFH-Urteil vom 24.10.1974 IV R 101/72, BStBl II 1975, 47 , zur Skiausrüstung eines nebenberuflich tätigen Skilehrers).

    Eine Aufteilung in berufliche und private Garnituren ist nicht möglich, weil es für die Unterscheidung von beruflichen und privaten Skigarnituren keine nachprüfbaren objektiven Merkmale und Unterlagen gibt (vgl. BFH-Urteil vom 24.10.1974 IV R 101/72, BStBl II 1975, 47 ).

  • BFH, 07.12.2007 - XI B 61/07

    Betriebsausgabenpauschalen der Finanzverwaltung für den Bereich der

    Eine Abweichung von den Pauschbeträgen ohne den Nachweis höherer tatsächlicher Aufwendungen nur aufgrund einer individuellen Einzelschätzung des betreffenden Steuerpflichtigen ist möglich, wenn der Steuerpflichtige substantiiert darlegt, dass der Ansatz der Pauschalen bei ihm zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde (vgl. BFH-Urteil vom 24. Oktober 1974 IV R 101/72, BFHE 114, 63, BStBl II 1975, 407).
  • BFH, 15.09.1988 - IV R 116/85

    Verpflegungsmehraufwand - Abzugsverbot - Aufteilungsverbot - Geschäftsreise -

    Auf die BFH-Urteile vom 21. Juli 1955 IV 356/54 U (BFHE 61, 278, BStBl II 1955, 305) und vom 24. Oktober 1974 IV R 101/72 (BFHE 114, 63, BStBl II 1975, 407) können sie sich zur Unterstützung ihres Begehrens nicht berufen, denn der BFH hat für diese beiden Fälle für maßgeblich erachtet, daß sie besonders gelagert seien und den Fahrten selbständig Tätiger vergleichbar seien, die zu entfernt liegenden Orten ihrer beruflichen Tätigkeit führten und zudem von längerer Dauer seien.
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 4 K 2076/05

    Fahrtkosten zu sportlichen Wettkämpfen als berufsbedingte Werbungskosten

    c) Die Ausübung einer bestimmten Sportart oder der Besuch eines Sportcenters rechnet im Allgemeinen zum Bereich der Lebensführung, speziell der Freizeitgestaltung (vgl. BFH-Urteil vom 24. Oktober 1974 IV R 101/72, BStBl. II 1975, 407 betreffend Skisport).
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