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BFH, 08.03.1990 - IV R 105/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewährung eines Freibetrags bei Überwiegen der Einkünfte aus einer freien Berufstätigkeit gegenüber anderen Einkünften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 16.12.1975 - VIII R 147/71
§ 16 Abs. 4 EStG ist keine Tarifvorschrift, sondern enthält eine sachliche …
Auszug aus BFH, 08.03.1990 - IV R 105/89
Die Klägerin kann sich insoweit nicht auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 1975 VIII R 147/71 (BFHE 117, 557, BStBl II 1976, 360) berufen.
- BFH, 13.07.2006 - IV R 5/05
Zur Karenzzeit nach § 233a Abs. 2 AO 1977 bei Einkünften aus Landwirtschaft und …
bb) Sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft negativ, überwiegen die anderen Einkünfte, wenn diese positiv oder in geringerem Umfang negativ sind (vgl. Senatsurteil vom 8. März 1990 IV R 105/89, BFH/NV 1990, 566, zu § 18 Abs. 4 EStG a.F.;… Krabbe, a.a.O., S. 34; Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 233a AO Nr. 8). - FG Hessen, 29.11.2004 - 2 K 4451/02
Beginn der Verzinsung gem. § 233a Abs. 2 Satz 2 AO - Begriff des Überwiegen bei …
Dies ist nur möglich, wenn die Einkünfte aus anderen Einkunftsarten ebenfalls negativ sind und dieser Verlust höher ist als aus der Land- und Forstwirtschaft (vgl. zur entsprechenden Auslegung des Begriffes "überwiegen" BFH, Urteil vom 08. März 1990 IV R 105/89, BFH/NV 1990, 566, FG Münster, Urteil vom 25. November 1965 I a 456/65, EFG 1966, 225 zur bis 31. Dezember 1989 geltenden Vorschrift des § 18 Abs. 4 Einkommensteuergesetz, wonach bei der Ermittlung des Einkommens 5 % der Einnahmen aus freier Berufstätigkeit...abgesetzt werden, wenn die Einkünfte aus der freien Berufstätigkeit die anderen Einkünfte überwiegen). - FG Berlin-Brandenburg, 22.04.2009 - 12 K 1695/05
Auslegung des Tatbestandsmerkmals des Überwiegens der landwirtschaftlichen und …
Als in der Rechtsprechung geklärt kann die Frage angesehen werden, ob beim "Überwiegen" der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auf das bloße Größenverhältnis der Zahlen und damit auf das "wirtschaftliche Gewicht" der verschiedenen Einkünfte oder aber auf deren wirtschaftlichen Wert abzustellen ist: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der der erkennende Senat folgt, ist für den Vergleich der Einkünfte auf den wirtschaftlichen Wert abzustellen (BFH, Urteile vom 08. März 1990 - IV R 105/89, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [BFH/NV] 1990, 566; vom 13. Juli 2006 - IV R 5/05, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 2006, 881;… anderer Ansicht: Teile der Literatur, vgl. Loose, in: Tipke/Kruse, a.a.O.).