Rechtsprechung
   BFH, 08.03.1990 - IV R 105/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7517
BFH, 08.03.1990 - IV R 105/89 (https://dejure.org/1990,7517)
BFH, Entscheidung vom 08.03.1990 - IV R 105/89 (https://dejure.org/1990,7517)
BFH, Entscheidung vom 08. März 1990 - IV R 105/89 (https://dejure.org/1990,7517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,7517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines Freibetrags bei Überwiegen der Einkünfte aus einer freien Berufstätigkeit gegenüber anderen Einkünften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 16.12.1975 - VIII R 147/71

    § 16 Abs. 4 EStG ist keine Tarifvorschrift, sondern enthält eine sachliche

    Auszug aus BFH, 08.03.1990 - IV R 105/89
    Die Klägerin kann sich insoweit nicht auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 1975 VIII R 147/71 (BFHE 117, 557, BStBl II 1976, 360) berufen.
  • BFH, 13.07.2006 - IV R 5/05

    Zur Karenzzeit nach § 233a Abs. 2 AO 1977 bei Einkünften aus Landwirtschaft und

    bb) Sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft negativ, überwiegen die anderen Einkünfte, wenn diese positiv oder in geringerem Umfang negativ sind (vgl. Senatsurteil vom 8. März 1990 IV R 105/89, BFH/NV 1990, 566, zu § 18 Abs. 4 EStG a.F.; Krabbe, a.a.O., S. 34; Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 233a AO Nr. 8).
  • FG Hessen, 29.11.2004 - 2 K 4451/02

    Beginn der Verzinsung gem. § 233a Abs. 2 Satz 2 AO - Begriff des Überwiegen bei

    Dies ist nur möglich, wenn die Einkünfte aus anderen Einkunftsarten ebenfalls negativ sind und dieser Verlust höher ist als aus der Land- und Forstwirtschaft (vgl. zur entsprechenden Auslegung des Begriffes "überwiegen" BFH, Urteil vom 08. März 1990 IV R 105/89, BFH/NV 1990, 566, FG Münster, Urteil vom 25. November 1965 I a 456/65, EFG 1966, 225 zur bis 31. Dezember 1989 geltenden Vorschrift des § 18 Abs. 4 Einkommensteuergesetz, wonach bei der Ermittlung des Einkommens 5 % der Einnahmen aus freier Berufstätigkeit...abgesetzt werden, wenn die Einkünfte aus der freien Berufstätigkeit die anderen Einkünfte überwiegen).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.04.2009 - 12 K 1695/05

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals des Überwiegens der landwirtschaftlichen und

    Als in der Rechtsprechung geklärt kann die Frage angesehen werden, ob beim "Überwiegen" der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auf das bloße Größenverhältnis der Zahlen und damit auf das "wirtschaftliche Gewicht" der verschiedenen Einkünfte oder aber auf deren wirtschaftlichen Wert abzustellen ist: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der der erkennende Senat folgt, ist für den Vergleich der Einkünfte auf den wirtschaftlichen Wert abzustellen (BFH, Urteile vom 08. März 1990 - IV R 105/89, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [BFH/NV] 1990, 566; vom 13. Juli 2006 - IV R 5/05, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 2006, 881; anderer Ansicht: Teile der Literatur, vgl. Loose, in: Tipke/Kruse, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht