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   BFH, 12.04.1984 - IV R 112/81   

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https://dejure.org/1984,470
BFH, 12.04.1984 - IV R 112/81 (https://dejure.org/1984,470)
BFH, Entscheidung vom 12.04.1984 - IV R 112/81 (https://dejure.org/1984,470)
BFH, Entscheidung vom 12. April 1984 - IV R 112/81 (https://dejure.org/1984,470)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 5

  • Wolters Kluwer

    Aktivierung - Anspruch auf Warenrückvergütung - Gewerbesteuerrückstellung - Ansatz - 9/10-Methode

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5 Abs. 1, 4, § 6 Abs. 1 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    1. Zur Aktivierung eines Anspruchs auf Warenrückvergütungen 2. Zum Ansatz der Gewerbesteuerrückstellung nach der sog. 9/10 Methode

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 141, 45
  • BB 1984, 1338
  • BStBl II 1984, 554
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.02.1978 - IV R 201/74

    Umsatzprämie - Vorbehalt der Freiwilligkeit - Prämiengewährung - Großhändler -

    Auszug aus BFH, 12.04.1984 - IV R 112/81
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) muß in der Steuerbilanz aktiviert werden, was handelsrechtlich wenigstens aktiviert werden darf (grundlegend Beschluß vom 3. Februar 1969 GrS 2/68, BFHE 95, 31, 36, BStBl II 1969, 291; ferner z. B. Urteil vom 9. Februar 1978 IV R 201/74, BFHE 124, 520, 522, BStBl II 1978, 370).

    Voraussetzung für eine Aktivierung ist danach, daß ein Forderungsrecht zivilrechtlich bereits entstanden ist oder daß "wenigstens die für seine Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind" (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1978 I R 35/78, BFHE 126, 549, 552, BStBl II 1979, 262, m. w. N.) und der Kaufmann mit der künftigen zivilrechtlichen Entstehung des Anspruchs "fest rechnen kann" (Urteil in BFHE 124, 520, 523, BStBl II 1978, 370).

    bb) Es trifft auch zu, daß das Urteil des Senats in BFHE 124, 520, BStBl II 1978, 370 zur Aktivierung von Umsatzprämien auf den Streitfall nicht unmittelbar anwendbar ist und daß zwischen einer Umsatzprämie und einer Warenrückvergütung insofern ein Unterschied besteht, als eine Umsatzprämie nur einen Warenbezug in bestimmter Höhe, eine Warenrückvergütung aber auch einen Überschuß der Genossenschaft aus dem Mitgliedergeschäft voraussetzt.

  • BFH, 30.07.1982 - VI R 257/80

    Unterhaltsleistung - Empfänger im Ausland - Schätzung des Unterhaltsbedarfs -

    Auszug aus BFH, 12.04.1984 - IV R 112/81
    Den Finanzbehörden ist es danach verwehrt, in Einzelfällen, die offensichtlich von der Verwaltungsanweisung gedeckt werden, deren Anwendung ohne triftige Gründe abzulehnen (z. B. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1978 VI R 8/76, BFHE 126, 217, 219, BStBl II 1979, 54; vom 30. Juli 1982 VI R 257/80, BFHE 136, 399, 401, BStBl II 1982, 779).
  • BFH, 03.02.1969 - GrS 2/68

    Immaterielle Wirtschaftsgüter - Unentgeltlicher Erwerb - Verbot des Ausweises -

    Auszug aus BFH, 12.04.1984 - IV R 112/81
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) muß in der Steuerbilanz aktiviert werden, was handelsrechtlich wenigstens aktiviert werden darf (grundlegend Beschluß vom 3. Februar 1969 GrS 2/68, BFHE 95, 31, 36, BStBl II 1969, 291; ferner z. B. Urteil vom 9. Februar 1978 IV R 201/74, BFHE 124, 520, 522, BStBl II 1978, 370).
  • BFH, 27.10.1978 - VI R 8/76

    Verwaltungsanweisung - Schätzung - Gleichbehandlung - Auslegung von

    Auszug aus BFH, 12.04.1984 - IV R 112/81
    Den Finanzbehörden ist es danach verwehrt, in Einzelfällen, die offensichtlich von der Verwaltungsanweisung gedeckt werden, deren Anwendung ohne triftige Gründe abzulehnen (z. B. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1978 VI R 8/76, BFHE 126, 217, 219, BStBl II 1979, 54; vom 30. Juli 1982 VI R 257/80, BFHE 136, 399, 401, BStBl II 1982, 779).
  • BFH, 06.12.1978 - I R 35/78

    Anspruch auf verbilligten Nachbezug - Rohstoffe - Bezugsberechtigungsschein

    Auszug aus BFH, 12.04.1984 - IV R 112/81
    Voraussetzung für eine Aktivierung ist danach, daß ein Forderungsrecht zivilrechtlich bereits entstanden ist oder daß "wenigstens die für seine Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind" (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1978 I R 35/78, BFHE 126, 549, 552, BStBl II 1979, 262, m. w. N.) und der Kaufmann mit der künftigen zivilrechtlichen Entstehung des Anspruchs "fest rechnen kann" (Urteil in BFHE 124, 520, 523, BStBl II 1978, 370).
  • BGH, 03.11.1975 - II ZR 67/73

    Bilanzierung von Beteiligungserträgen

    Auszug aus BFH, 12.04.1984 - IV R 112/81
    aa) Es trifft zwar zu, daß Gewinne (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im allgemeinen - von bestimmten Sonderfällen einer Mehrheitsbeteiligung abgesehen - erst dann im Jahresabschluß des Gesellschafters zu aktivieren sind, wenn ein Gewinnverwendungsbeschluß der Beteiligungsgesellschaft vorliegt und hierdurch ein verfügbarer Rechtsanspruch auf einen Gewinnanteil in bestimmter Höhe begründet worden ist (BFH-Urteile vom 3. Dezember 1980 I R 125/77, BFHE 132, 80, 82, BStBl II 1981, 184; vom 2. April 1980 I R 75/76, BFHE 131, 196, BStBl II 1980, 702; Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 3. November 1975 II ZR 67/73, BGHZ 65, 230), Mit der Rechtsstellung eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich des von der Kapitalgesellschaft erwirtschafteten Bilanzgewinns ist aber die Rechtsstellung des Mitglieds einer Genossenschaft hinsichtlich des aus dem Mitgliedergeschäft erwirtschafteten Überschusses, wie zu b) dargelegt, jedenfalls dann nicht vergleichbar, wenn in der Satzung der Genossenschaft den Genossen bereits dem Grunde nach ein bestimmbarer Anspruch auf Warenrückvergütungen eingeräumt ist.
  • BFH, 02.04.1980 - I R 75/76

    Nachsteuer - Obergesellschaft - Ausschüttung - Gewinnanteil - Muttergesellschaft

    Auszug aus BFH, 12.04.1984 - IV R 112/81
    aa) Es trifft zwar zu, daß Gewinne (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im allgemeinen - von bestimmten Sonderfällen einer Mehrheitsbeteiligung abgesehen - erst dann im Jahresabschluß des Gesellschafters zu aktivieren sind, wenn ein Gewinnverwendungsbeschluß der Beteiligungsgesellschaft vorliegt und hierdurch ein verfügbarer Rechtsanspruch auf einen Gewinnanteil in bestimmter Höhe begründet worden ist (BFH-Urteile vom 3. Dezember 1980 I R 125/77, BFHE 132, 80, 82, BStBl II 1981, 184; vom 2. April 1980 I R 75/76, BFHE 131, 196, BStBl II 1980, 702; Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 3. November 1975 II ZR 67/73, BGHZ 65, 230), Mit der Rechtsstellung eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich des von der Kapitalgesellschaft erwirtschafteten Bilanzgewinns ist aber die Rechtsstellung des Mitglieds einer Genossenschaft hinsichtlich des aus dem Mitgliedergeschäft erwirtschafteten Überschusses, wie zu b) dargelegt, jedenfalls dann nicht vergleichbar, wenn in der Satzung der Genossenschaft den Genossen bereits dem Grunde nach ein bestimmbarer Anspruch auf Warenrückvergütungen eingeräumt ist.
  • BFH, 03.12.1980 - I R 125/77

    Zur Aktivierung des Gewinnanspruchs eines beherrschenden Gesellschafters in

    Auszug aus BFH, 12.04.1984 - IV R 112/81
    aa) Es trifft zwar zu, daß Gewinne (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im allgemeinen - von bestimmten Sonderfällen einer Mehrheitsbeteiligung abgesehen - erst dann im Jahresabschluß des Gesellschafters zu aktivieren sind, wenn ein Gewinnverwendungsbeschluß der Beteiligungsgesellschaft vorliegt und hierdurch ein verfügbarer Rechtsanspruch auf einen Gewinnanteil in bestimmter Höhe begründet worden ist (BFH-Urteile vom 3. Dezember 1980 I R 125/77, BFHE 132, 80, 82, BStBl II 1981, 184; vom 2. April 1980 I R 75/76, BFHE 131, 196, BStBl II 1980, 702; Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 3. November 1975 II ZR 67/73, BGHZ 65, 230), Mit der Rechtsstellung eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft hinsichtlich des von der Kapitalgesellschaft erwirtschafteten Bilanzgewinns ist aber die Rechtsstellung des Mitglieds einer Genossenschaft hinsichtlich des aus dem Mitgliedergeschäft erwirtschafteten Überschusses, wie zu b) dargelegt, jedenfalls dann nicht vergleichbar, wenn in der Satzung der Genossenschaft den Genossen bereits dem Grunde nach ein bestimmbarer Anspruch auf Warenrückvergütungen eingeräumt ist.
  • BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99

    Keine phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

    Sie sind auf der Grundlage einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise auszulegen (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 1984 IV R 112/81, BFHE 141, 45, BStBl II 1984, 554).
  • BGH, 12.01.1998 - II ZR 82/93

    Ausweis des Gewinns einer Tochtergesellschaft in der Bilanz der

    Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die für die Entstehung einer Forderung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Eintritt der übrigen rechtlichen Entstehungsvoraussetzungen mit Sicherheit erwartet werden kann (Adler/Düring/Schmaltz aaO, § 246 Rdn. 113; Ballwieser, Beck'sches Handbuch der Rechnungslegung 1993, B 131 Rdn. 90; BFH, Urt. v. 12. April 1984 - IV R 112/81, BStBl. II, 1984, S. 554, 555).
  • BFH, 18.12.2002 - I R 11/02

    Aktivierung von Zinsansprüchen aus Genussrechten

    Allerdings weicht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) das Steuerrecht u.a. insoweit vom Handelsrecht ab, als ein handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht zu einem steuerrechtlichen Aktivierungsgebot führt (BFH-Beschluss vom 3. Februar 1969 GrS 2/68, BFHE 95, 31, BStBl II 1969, 291; BFH-Urteil vom 12. April 1984 IV R 112/81, BFHE 141, 45, BStBl II 1984, 554).

    Zu den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gehört u.a. derjenige, dass eine am Bilanzstichtag bestehende Forderung in der Bilanz des Gläubigers ausgewiesen werden muss (BFH-Urteil in BFHE 141, 45, BStBl II 1984, 554, 555, m.w.N.).

    Der IV. Senat hat die Aktivierung eines Anspruchs auf Warenrückvergütungen bestätigt, der sich aus der Satzung einer Genossenschaft ergab, obwohl nach dieser Satzung die Rückvergütung von einem Überschuss der Genossenschaft aus dem Mitgliedergeschäft abhängig und das Bestehen eines solchen Überschusses am maßgeblichen Bilanzstichtag noch nicht festgestellt worden war (BFH-Urteil in BFHE 141, 45, BStBl II 1984, 554; ähnlich BFH-Urteil in BFHE 124, 520, BStBl II 1978, 370 zu Umsatzprämien).

  • BFH, 08.11.2000 - I R 10/98

    Aktivierung von Forderungen - gewerbliche Tierzucht bei Kapitalgesellschaften

    Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn eine Forderung entweder rechtlich bereits entstanden ist oder die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 1978 IV R 201/74, BFHE 124, 520, BStBl II 1978, 370; vom 6. Dezember 1978 I R 35/78, BFHE 126, 549, BStBl II 1979, 262; vom 12. April 1984 IV R 112/81, BFHE 141, 45, BStBl II 1984, 554; vom 12. Mai 1993 XI R 1/93, BFHE 171, 448, BStBl II 1993, 786).
  • BFH, 17.02.1998 - VIII R 28/95

    Aktivierung des Pachterneuerungsanspruchs

    Damit wird der Anspruch --unabhängig von seiner zivilrechtlichen Entstehung und Fälligkeit und abgesehen von den mit jeder Forderung verbundenen Risiken-- zu einer so gut wie sicheren und damit bilanzierungspflichtigen Forderung (zur Aktivierungspflicht "quasisicherer" Forderungen vgl. u.a. BFH-Urteile vom 12. April 1984 IV R 112/81, BFHE 141, 45, BStBl II 1984, 554; vom 25. Februar 1986 VIII R 134/80, BFHE 147, 8, BStBl II 1986, 788; vom 11. Dezember 1985 I B 49/85, BFH/NV 1986, 595; vom 6. April 1993 VIII R 86/91, BFHE 171, 221, BStBl II 1993, 709; Weber-Grellet in Schmidt, a.a.O., § 5 Rz. 99, m.w.N.; Moxter, a.a.O., S. 47, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.1998 - I R 50/95

    Phasengleiche Aktivierung von Gewinnansprüchen

    Voraussetzung hierfür ist jedoch unter anderem, daß bereits am Bilanzstichtag mit einer entsprechenden Zahlung fest gerechnet werden kann (BFH-Urteile vom 9. Februar 1978 IV R 201/74, BFHE 124, 520, BStBl II 1978, 370; vom 12. April 1984 IV R 112/81, BFHE 141, 45, BStBl II 1984, 554).
  • BFH, 23.04.1991 - VIII R 61/87

    Berechnung der Gewerbesteuerrückstellung nach der sog. 9/10-Methode

    Die Verwaltungsanweisung in Abschn. 22 Abs. 2 Satz 2 EStR führt aus Gründen der Rechtsanwendungsgleichheit zu einer Selbstbindung der Verwaltung dahin, daß Steuerpflichtige auch dann einen Rechtsanspruch auf Ansatz der Gewerbesteuerrückstellung nach der sog. 9/10-Methode haben, wenn exakte mathematische Berechnungen zu größeren Abweichungen führen (Anschluß an BFH-Urteil vom 12. April 1984 IV R 112/81, BFHE 141, 45, BStBl II 1984, 554).

    b) Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der IV. Senat in seinem Urteil vom 12. April 1984 IV R 112/81 (BFHE 141, 45, BStBl II 1984, 554) in einem mit der Streitsache grundsätzlich vergleichbaren Fall die Auffassung vertreten, daß dem Steuerpflichtigen auch dann nicht verwehrt werden könne, die Gewerbesteuerrückstellung nach Abschn. 22 Abs. 2 Satz 2 EStR schätzungsweise zu berechnen (sog. 9/10-Methode), wenn exakte mathematische Berechnungen zu einem hiervon abweichenden Ergebnis führen.

    c) Im Anschluß an die bisherige Rechtsprechung des BFH (BFHE 141, 45, BStBl II 1984, 554) ist der erkennende Senat der Auffassung, daß der Steuerpflichtige auch dann einen Rechtsanspruch darauf hat, die Gewerbesteuerrückstellung nach Abschn. 22 Abs. 2 Satz 2 EStR zu berechnen, wenn exakte mathematische Berechnungen zu größeren Abweichungen führen.

  • BFH, 12.10.2005 - VIII R 19/04

    Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen

    Der Senat kann daher offen lassen, ob es sich bei dem BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 1118 ff. um eine zur Selbstbindung der Verwaltung führende Billigkeitsregelung handelt, auf deren Anwendung der Steuerpflichtige einen Rechtsanspruch hat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. April 1984 IV R 112/81, BFHE 141, 45, BStBl II 1984, 554; vom 23. April 1991 VIII R 61/87, BFHE 164, 422, BStBl II 1991, 752) und die von den an Gesetz und Recht gebundenen Steuergerichten nicht in gleicher Weise wie Gesetze gehandhabt, insbesondere nicht nach den dafür maßgeblichen Kriterien ausgelegt werden dürfen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. Oktober 1999 X R 69/96, BFHE 190, 185, BStBl II 2000, 259, m.w.N.), wobei der Senat Bedenken hätte, ob eine derart weit über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Regelung überhaupt Bindungswirkung entfalten könnte (vgl. BFH-Urteil vom 19. Mai 2004 III R 29/03, BFHE 206, 253, BStBl II 2005, 77).
  • BFH, 12.05.1993 - XI R 1/93

    Aktivierung von Vorsteuer-Ansprüchen vor Vorlage einer berichtigten Rechnung

    Es seien deshalb nicht nur Rechtsansprüche, insbesondere bereits bestehende Geldforderungen zu aktivieren, sondern auch im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wirtschaftlich verursachte künftige Ansprüche (BFH-Urteil vom 12. April 1984 IV R 112/81, BFHE 141, 45, BStBl II 1984, 554).
  • BFH, 23.01.2003 - IV R 75/00

    Die Veräußerung von Umlaufvermögen im zeitlichen Zusammenhang mit der

    Für die zu leistende Gewerbesteuer-Abschlusszahlung hat die GbR in ihrer Bilanz für das Streitjahr eine Rückstellung zu bilden (vgl. Senatsurteil vom 12. April 1984 IV R 112/81, BFHE 141, 45, BStBl II 1984, 554).
  • BFH, 21.10.1993 - IV R 87/92

    Steuer - Gewinnermittlung - Herstellungskosten

  • BFH, 14.04.2011 - X B 104/10

    Gewinnrealisierung bei Ansprüchen, deren Erwerb vom Nichteintritt eines

  • BFH, 20.10.1999 - X R 69/96

    Vorkostenabzug und Disagio

  • BGH, 21.07.1994 - II ZR 82/93

    Zeitpunkt in Aktivierung von Gewinnanteilen eines beherrschten Unternehmens

  • BFH, 05.09.2001 - X R 29/00

    Dingliches Wohnungsrecht: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 72/87

    Ablehnung der Zustimmung zu einer Bilanzänderung

  • FG Hamburg, 16.04.2010 - 5 K 114/08

    Vermietungseinkünfte eines geschlossenen Immobilienfonds in den Niederlanden

  • FG Nürnberg, 28.06.1995 - V 158/93

    Gewerblicher Grundstückshandel?

  • BFH, 10.06.1988 - III R 232/84

    Lohnsteuerpauschalierung und Bindung an Verfahrensentscheidungen

  • FG Düsseldorf, 31.07.2008 - 14 K 1167/05

    Aktivierung einer vom Betriebsunternehmen erteilten Pensionszusage im

  • FG München, 11.12.2001 - 6 K 3656/98

    Zur (phasengleichen) Aktivierung von Ansprüchen auf Genussrechtsvergütungen;

  • FG Münster, 01.12.1997 - 9 K 1497/94

    Anspruch auf Bildung einer Rückstellung für Aussetzungszinsen ; Steuerlicher

  • FG Köln, 16.11.2005 - 13 K 3009/04

    Anwartschaftswerte einer Hinterbliebenenversicherung Gewinn erhöhend zu

  • BFH, 01.06.1994 - X R 81/90

    Einordnung der Überlassung von Wirtschaftsgütern als Gewerbebetrieb bei

  • BFH, 17.09.1992 - I R 24/92

    Aktivierung eines Dividendenanspruchs (§ 5 EStG )

  • BFH, 07.02.1985 - IV R 56/82

    Falsche Anwendung der Hektar Richtsätze auf Pflanzenbestände im Rahmen der

  • FG Düsseldorf, 21.10.1997 - 6 K 5841/94

    Pensionszusage an Ehegatten des Alleingesellschafters als vGA

  • FG München, 14.07.2000 - 8 K 3528/97

    Zeitpunkt der Realisierung eines Entschädigungsanpruchs; Einkommensteuer 1991

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