Rechtsprechung
| BFH, 21.09.1989 - IV R 115/88 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Anteil an Genossenschaft - Erhöhung durch Abrechnung zu niedriger Lieferpreise - Keine verdeckte Einlage bei Hinnahme eines Preisnachteils im Hinblick auf gesicherten Absatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verdeckte Einlagen bei einer landwirtschaftlichen Genossenschaft
- Betriebs-Berater
Verdeckte Einlagen bei einer landwirtschaftlichen Genossenschaft
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
KStG 1977 § 5 Abs. 1 Nr. 14, § 8 Abs. 3 Satz 2
Verdeckte Einlagen von Gesellschaftern einer steuerfreien landwirtschaftlichen Genossenschaft
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 158, 397
- BB 1990, 133
- BB 1990, 619
- DB 1990, 253
- BStBl II 1990, 86
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 20.05.2010 - IV R 74/07
Aussetzung des Klageverfahrens bei gesonderter und einheitlicher …
Vielmehr dürfte - wovon auch die Erwiderung zur Revisionsbegründung (S. 9, Fn 31) ausgeht - die Übertragung der GmbH-Anteile nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt, d. h. mit Rücksicht darauf, dass der (anteilige) Kaufpreisverzicht von Anfang an und damit auch im Sinne der Gesamtplanrechtsprechung des BFH tragender Bestandteil der von allen Beteiligten (einschließlich der ab dem Jahre 1997 an der Holding beteiligten R.) verfolgten Konzeption zur Umstrukturierung des Unternehmensverbunds war, im Umfang des Verzichts (s. oben) als eine verdeckte Sacheinlage der Anteile an der X-GmbH in das Vermögen der Holding zu qualifizieren sein und - gleich einem durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Anteilsverkauf zu einem unter dem tatsächlichen Anteilswert liegenden Preis (vgl. hierzu z. B. BFH-Urteile vom 26. Juli 1967 I 138/65, BFHE 89, 524, BStBl III 1967, 733; vom 20. Juli 2005 X R 22/02, BFHE 210, 345, BStBl II 2006, 457; Senatsurteil vom 21. September 1989 IV R 115/88, BFHE 158, 397, BStBl II 1990, 86) - die vorstehend beschriebenen Rechtsfolgen des § 5 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1996 ausgelöst haben. - BFH, 18.12.1990 - VIII R 158/86
Beteiligung: Sanierungszuschuß
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 15.10.1997 - I R 80/96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Niedersachsen, 14.12.2006 - 6 K 201/05
Verdeckte Einlage als steuerfreier Veräußerungsgewinn gemäß § 8b Abs. 2 …
Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter seiner Kapitalgesellschaft außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften Vermögensvorteile zuwendet, die ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns der Gesellschaft nicht eingeräumt hätte (BFH-Urteil vom 21. September 1989 IV R 115/88, BStBl II 1990, 86 m.w.N.).Eine solche liegt insbesondere bei der Übertragung von materiellen Wirtschaftsgütern gegen ein unangemessen niedriges Entgelt vor (vgl. BFH-Urteil vom 21. September 1989 IV R 115/88, a.a.O.).
- FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 385/98
Organschaft zwischen der Werbegesellschaft einer Rundfunkanstalt und einem Kasino …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteil vom 21.September 1989 IV R 115/88, BStBl II 1990, 86) führen verdeckte Einlagen zu nachträglichen Anschaffungskosten für die Beteiligung an der aufnehmenden Kapitalgesellschaft, die auf dem Beteiligungskonto zu aktivieren sind.Das Gesellschaftsverhältnis ist dann ursächlich, wenn ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft den Vermögensvorteil nicht eingeräumt hätte (BFH in BStBl II 1990, 86).
- FG Hamburg, 30.08.2001 - VII 105/01
Zur Bewertung einer verdeckten Einlage
Das Gesellschaftsverhältnis ist dann ursächlich, wenn ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft den Vermögensvorteil nicht eingeräumt hätte (BFH-Urteil vom 21.9.1989 IV R 115/88, BFHE 158, 397 , BStBl II 1990, 86 ). - FG Köln, 24.04.1996 - 12 K 3228/91
Verdeckte Einlage einer schuldrechtlichen Position in eine GmbH
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