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   BFH, 06.11.1969 - IV R 127/68   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 97, 508
  • BStBl II 1969, 214
  • BStBl II 1970, 214



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74  

    FGO § 55 Abs. 1, § 56; VwZG (a.F.) § 4, 3 17 Abs. 4

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  • BFH, 25.11.1975 - VIII R 116/74  

    EStG § 18; GewStG § 2 Abs. 1

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  • BFH, 13.12.1973 - I R 138/71  

    Zur Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit bei privaten

    Auch in einem solchen Fall kann das Mitwirken des Schulleiters dem Unterricht noch den Stempel seiner Persönlichkeit geben (vgl. BFH-Urteile IV 373/60 U; vom 5. Dezember 1968 IV R 125/66, BFHE 94, 344, BStBl II 1969, 165; vom 6. November 1969 IV R 127/68 , BFHE 97, 508, BStBl II 1970, 214).

    Dabei soll allerdings nicht verkannt werden, daß die vom Schulleiter zu bewältigende Verwaltungsarbeit mit wachsender Größe der Schule umfangreicher wird und hierdurch die Möglichkeit zur Ausübung einer eigenverantwortlichen Unterrichtstätigkeit in dem oben erläuterten Sinne in Frage gestellt sein kann (vgl. BFH-Urteil IV R 127/68 ).

    Im vorliegenden Fall erscheint es - anders als in dem vom IV. Senat entschiedenen Fall IV R 127/68 - nicht als ausgeschlossen, daß die Kläger, die die Aufgaben der Schulverwaltung zu zweit wahrnahmen, noch ausreichend Gelegenheit hatten, durch eigenen Unterricht sowie durch das Mitgestalten des von anderen Lehrkräften erteilten Unterrichts eine überwiegend eigenverantwortliche Unterrichtstätigkeit zu betreiben.

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