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   BFH, 16.03.1989 - IV R 133/86   

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https://dejure.org/1989,2011
BFH, 16.03.1989 - IV R 133/86 (https://dejure.org/1989,2011)
BFH, Entscheidung vom 16.03.1989 - IV R 133/86 (https://dejure.org/1989,2011)
BFH, Entscheidung vom 16. März 1989 - IV R 133/86 (https://dejure.org/1989,2011)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    GewStG § 8 Nr. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1; GewStDV § 19; AktG a.F. § 151 Abs. 1, § 152 Abs. 2; HGB n.F. § 266 Abs. 2, § 271 Abs. 1 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung - Kreditinstitut - Dauernder Aktienbesitz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hinzurechnungen bei Kreditinstituten - Nach Bilanz. recht keine eindeutige Einordnung von Aktien als Beteiligungen oder Wertpapiere - Weite gewerbesteuerliche Auslegung des Beteiligungsbegriffs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 157, 206
  • BB 1989, 1613
  • BB 1989, 1676
  • DB 1989, 2152
  • BStBl II 1989, 737
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.02.1987 - II ZR 119/86

    Auskunftspflichten einer Bank im Rahmen der Hauptversammlung; Erwerb eigener

    Auszug aus BFH, 16.03.1989 - IV R 133/86
    Dem hat sich inzwischen der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Auslegung des § 152 Abs. 2 AktG a. F. angeschlossen (Urteil vom 9. Februar 1987 II ZR 119/84, BGHZ 101, 1, 11 ff.).
  • BFH, 30.07.1969 - I R 80/66

    Eigenkapital - Positiver Wert - Dauerschulden - Anlagevermögen

    Auszug aus BFH, 16.03.1989 - IV R 133/86
    Eine gewerbesteuerliche Belastung dieser Kreditaufnahme würde zu einer Behinderung der wirtschaftlichen Aufgabe der Banken führen, Kredite zu sammeln und weiterzureichen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Juli 1969 I R 80/66, BFHE 96, 409, BStBl II 1969, 667).
  • FG Hessen, 24.10.1985 - 8 K 81/85
    Auszug aus BFH, 16.03.1989 - IV R 133/86
    Die Klage hatte dagegen Erfolg; das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1986, 304 abgedruckt.
  • BFH, 23.08.2000 - I R 98/96

    Erhebungszeitraum

    Eine gewerbesteuerliche Belastung der Kreditinstitute aufgrund dieses Fremdkapitaleinsatzes würde ihnen die Kreditvergabe und Refinanzierung erheblich erschweren (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1989 IV R 133/86, BFHE 157, 206, BStBl II 1989, 737).

    d) Der Senat weicht mit der Einbeziehung der Schulden des Sonderbetriebsvermögens in den Anwendungsbereich des § 19 GewStDV nicht von dem Urteil in BFHE 157, 206, BStBl II 1989, 737 ab.

  • FG Köln, 21.06.2006 - 13 K 4033/05

    Teilwertabschreibungen auf Aktien

    Dabei kann offen bleiben, ob es sich um eine Beteiligung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG handelt (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1989 IV R 133/86, BFHE 157, 206, BStBl II 1989, 737 zu § 271 HGB und § 19 Gewerbesteuerdurchführungsverordnung - GewStDV - a. F.; Schmidt, EStG, 24. Aufl., 2005, § 6 Rdnr. 313), da anders als im Handelsrecht (vgl. §§ 279 Abs. 1, 253 Abs. 2 HGB) die Teilwertabschreibung auf Beteiligungen und sonstige Finanzanlagen des Anlagevermögens den gleichen Regelungen unterworfen ist und eine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz hinsichtlich des Abschreibungswahlrechtes in § 253 Abs. 2 Satz 3, 1. Halbsatz HGB nicht besteht (§ 5 Abs. 6 EStG).
  • FG Hamburg, 28.08.2015 - 6 K 285/13

    Beschwer durch einen Gewerbesteuermessbescheid - Anwendung des Bankenprivilegs

    Unter Bezugnahme auf die Urteile des BFH vom 21.05.1997 - I R 62/96 -, vom 16.10.2002 - I R 23/02 -und vom 16.03.1989 - IV R 133/86 - führt er dazu aus, dass Sinn und Zweck der Ermächtigungsgrundlage des § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG, auf dem die Regelung des § 19 Abs. 1 GewStDV beruhe, sei, nur solche Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1 KWG zu privilegieren, bei denen die gewerbesteuerliche Hinzurechnung zu einem steigenden Zinsniveau führe und diese so deren Betätigung entgegen dem öffentlichen Interesse an einem funktionierenden Bankengewerbe behindere.
  • FG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - 3 K 3291/09

    Dauerschulden und Dauerschuldzinsen bei Kreditinstituten: Berücksichtigung von

    aaa) Der Sinn und Zweck der Vorschrift, Banken lediglich in dem von § 19 Abs. 1 Satz 1 GewStDV gesteckten Rahmen der Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen zu unterwerfen und dadurch Kredite nicht durch eine weitere Gewerbesteuerbelastung zu verteuern (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1989 IV R 133/86, a.a.O.; Urteil des Hessischen FG vom 13. März 2003 8 K 4877/99, a.a.O.) steht einer wortlautgetreuen Auslegung der Vorschrift nicht entgegen.

    Denn der oben dargelegte Zweck der Vorschrift erfordert es nur, Anlagen zu begünstigen, die sich auf das Kreditgeschäft beziehen, nicht aber auch sonstige Anlagen, wie sie jedem anderem Unternehmen offenstehen (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 1989 IV R 133/86, a.a.O. unter 3. zur Anlage in Aktien).

  • BFH, 27.03.2013 - I R 61/12

    Dauerschulden und Dauerschuldzinsen bei Kreditinstituten: Berücksichtigung von

    Sollen in diesem Zusammenhang Kreditinstitute lediglich in dem von § 19 Abs. 1 Satz 1 GewStDV 1991 gesteckten Rahmen der Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen unterworfen und dadurch Kredite nicht durch eine weitere Gewerbesteuerbelastung verteuert werden (BFH-Urteil vom 16. März 1989 IV R 133/86, BFHE 157, 206, BStBl II 1989, 737), erfordert dies nur, Anlagen zu begünstigen, die sich auf das Kreditgeschäft beziehen, nicht aber auch sonstige Anlagen, wie sie jedem anderem Unternehmen offenstehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 157, 206, BStBl II 1989, 737, zur Anlage in Aktien).
  • FG Hessen, 13.03.2003 - 8 K 4877/99

    Leasingvermögen von Kreditinstituten als Dauerschulden - Dauerschuld;

    Schließlich beziehe sich das von der Klägerin zitierte und im BStBl II 1989, 737 veröffentlichte Urteil auf eine Ergänzung zur Auslegung des Begriffs der dauernden Beteiligung.

    Eine gewerbesteuerliche Belastung dieser Kreditaufnahme würde zu einer Behinderung der wirtschaftlichen Aufgabe der Banken führen, Kredite zu sammeln und weiterzureichen (BFH-Urteil vom 16.03.1989 IV R 133/86, Bundessteuerblatt II 1989, 737, 739 unter 3. m.w.N.).

  • FG München, 18.04.2002 - 15 K 3814/98

    Aktienpaket als einheitliches Wirtschaftsgut "Beteiligung"; kein betrieblicher

    Zunächst einmal lassen sich Aktien grundsätzlich sowohl als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens "Beteiligung" als auch als Wertpapiere und damit als einzelne Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einordnen (Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 16.03.1989, IV R 133/86, BStBl. 1989 II 737).
  • FG Thüringen, 23.04.2002 - II 5/96

    Bewertung eines Anteils an einer ehemaligen kooperativen Einrichtung nach § 13

    Im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. März 1989 ( IV R 133/86, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 157, 206, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1989, 737) wird ein Überblick zum Meinungsstand darüber gegeben, was Voraussetzung für eine Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB ist.
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