Rechtsprechung
   BFH, 26.04.2001 - IV R 14/00   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbH-Beteiligung eines Mediziners

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    GmbH-Beteiligung kann notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers sein, wenn der Geschäftsgegenstand der freiberuflichen Tätigkeit nicht wesensfremd ist

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Betriebsaufgabe - Die schleichende Betriebseinstellung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 18, EStG § 21 Abs 1 Nr 3, EStG § 4 Abs 1, EStG § 16 Abs 3, EStG § 18 Abs 3, EStG § 34 Abs 2
    Beteiligung; Betriebsaufgabe; Betriebsvermögen; Freiberufliche Tätigkeit; Kapitalgesellschaft

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 195, 290
  • NJW 2002, 535
  • BB 2001, 1672
  • BStBl II 2001, 798



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Wird zitiert von ... (48)  

  • BFH, 02.03.2011 - II R 5/09  

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Tätigkeit von Erfindern; keine

    bb) Das FG wird demgemäß auf der Grundlage der von ihm noch festzustellenden konkreten Umstände und der Kriterien, die der BFH zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Beteiligung eines Gewerbetreibenden oder Freiberuflers an einer Kapitalgesellschaft notwendiges Betriebsvermögen darstellt, entwickelt hat (vgl. z. B. BFH-Urteile in BFHE 173, 137, BStBl II 1994, 296; vom 26. April 2001 IV R 14/00, BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798, und in BFHE 228, 212, BStBl II 2010, 612, m. w. N.), zu entscheiden haben, ob die Beteiligung des E an der GmbH 1 notwendiges Betriebsvermögen darstellte oder ob es sich um eine zum Privatvermögen gehörende Kapitalanlage handelte.

    Wie der BFH im Urteil in BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798 ausgeführt hat, kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Beteiligung eines Mediziners, der Ideen und Rezepturen für medizinische Präparate entwickelt, an einer Kapitalgesellschaft, die diese Präparate als Lizenznehmerin vermarktet, als notwendiges Betriebsvermögen des freiberuflichen Unternehmens anzusehen ist.

    Der BFH hat demgemäß im Urteil in BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798 angenommen, dass die Einbringung eines zum Betriebsvermögen eines Freiberuflers gehörenden Anteils an einer GmbH in eine vermögensverwaltende GbR auch dann nicht dazu führt, dass die GbR Betriebsvermögen hat, wenn der Freiberufler an der GbR beteiligt ist.

    ee) Die Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 ErbStG stehen der Klägerin für den Erwerb des Anteils des E an der "KG" auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer Zebragesellschaft zu (zur Zebragesellschaft vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 11. April 2005 GrS 2/02, BFHE 209, 399, BStBl II 2005, 679; BFH-Urteil in BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798).

  • BFH, 28.10.2009 - I R 99/08  

    Keine "finale Betriebsaufgabe" durch Betriebsverlegung ins Ausland

    Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb entfaltete gewerbliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang entweder insgesamt in das Privatvermögen überführt bzw. anderen betriebsfremden Zwecken zugeführt oder insgesamt einzeln an verschiedene Erwerber veräußert werden und dadurch der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 9. September 1993 IV R 30/92, BFHE 172, 344, BStBl II 1994, 105; vom 26. April 2001 IV R 14/00, BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798; Schmidt/ Wacker, Einkommensteuergesetz, 28. Aufl., § 16 Rz 173, jeweils m. w. N.).

    Diese Definition der Betriebsaufgabe gilt aufgrund der Verweisung in § 18 Abs. 3 Satz 2 EStG 1990 grundsätzlich auch für die Aufgabe des freiberuflichen Betriebs (BFH-Urteil in BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798; Brandt in Herrmann/ Heuer/ Raupach, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, § 18 EStG Rz 387; Schmidt/ Wacker, a. a. O., § 18 Rz 253).

  • BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04  

    Flugzeugleasing und Gewerbesteuer

    Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb entfaltete betriebliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang, d.h. innerhalb kurzer Zeit entweder insgesamt klar und eindeutig, äußerlich erkennbar in das Privatvermögen überführt bzw. anderen betriebsfremden Zwecken zugeführt oder insgesamt einzeln an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt werden und dadurch der Betrieb aufhört, als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen (BFH-Urteile vom 15. November 2005 XI R 6/06, BFH/NV 2007, 436; vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637; vom 19. Februar 2004 III R 1/03, BFH/NV 2004, 1231; vom 26. April 2001 IV R 14/00, BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798, und in BFHE 172, 344, BStBl II 1994, 105, m.w.N.).
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  • BFH, 12.10.2005 - VIII R 66/03  

    Steuerrecht - Grundstücksveräußerung im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe

    a) Kennzeichen einer Betriebsaufgabe ist, dass aufgrund eines einheitlichen Entschlusses die bisherige betriebliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird und alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang, also innerhalb kurzer Zeit, entweder betriebsfremden Zwecken zugeführt oder einzeln an verschiedene Erwerber veräußert werden (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 2001 IV R 14/00, BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798, 800).

    Der erkennende Senat neigt zwar zu letzterer Ansicht, da das Merkmal des einheitlichen Aufgabevorgangs sicherstellen will, dass auch in Fällen der Betriebsaufgabe nur die (zeitlich) zusammengeballte Realisierung stiller Reserven nach den §§ 16, 34 EStG begünstigt wird (BFH-Urteil in BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798, 801; Schmidt/Wacker, EStG, § 16 Rz. 192 f., m.w.N.).

  • BFH, 15.11.2006 - XI R 6/06  

    Verhältnis Betriebsvermögen/Privatvermögen bei Tod eines Selbstständigen;

    Es besteht ein Wahlrecht zwischen einer begünstigten Betriebsaufgabe, die sich keinesfalls über einen Zeitraum von mehr als 36 Monaten erstrecken darf (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 2001 IV R 14/00, BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798; Schmidt/Wacker, EStG, 25. Aufl., § 16 Rz 193, m.w.N.), und einer nicht begünstigten allmählichen Betriebsabwicklung (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 5. Dezember 1996 IV R 65/95, BFH/NV 1997, 225, m.w.N.; Schmidt/ Wacker, a.a.O., § 16 Rz 184, m.w.N.).

    a) Eine Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3, § 18 Abs. 3 EStG) liegt vor, wenn auf Grund eines Entschlusses des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb entfaltete betriebliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang, d.h. innerhalb kurzer Zeit entweder insgesamt klar und eindeutig, äußerlich erkennbar in das Privatvermögen überführt bzw. anderen betriebsfremden Zwecken zugeführt oder insgesamt einzeln an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt werden und dadurch der Betrieb aufhört, als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798, m.w.N.; vom 19. Februar 2004 III R 1/03, BFH/NV 2004, 1231).

    Entsprechendes gilt im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 26. März 1991 VIII R 73/87 (BFH/NV 1992, 227) und das Urteil in BFH/NV 1992, 659 (einschränkend auch in BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798).

  • BFH, 19.02.2004 - III R 1/03  

    Abgrenzung Betriebsaufgabe - Fortführung

    a) Eine Betriebsaufgabe i.S. des § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb entfaltete betriebliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang, d.h. innerhalb kurzer Zeit, äußerlich erkennbar entweder in das Privatvermögen überführt bzw. anderen betriebsfremden Zwecken zugeführt oder insgesamt einzeln an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt werden und dadurch der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. April 2001 IV R 14/00, BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798, m.w.N.).

    Im Rahmen einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe rechnen auch solche Wirtschaftsgüter zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen, die funktional für den Betrieb nicht erforderlich sind, in denen aber erhebliche stille Reserven ruhen (BFH-Urteile vom 2. Oktober 1997 IV R 84/96, BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104, und in BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798).

    Das Grundstück stellte zwar nach der Rechtsprechung eine wesentliche Betriebsgrundlage dar, weil darin erhebliche stille Reserven gebunden waren (BFH-Urteile in BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798, sowie in BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104).

  • BFH, 05.05.2004 - XI R 7/02  

    Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel: Was zählt zur Drei-Objekt-Grenze?

    Notwendiges Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sind die Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb dergestalt unmittelbar dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. April 2001 IV R 14/00, BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 22. Aufl., § 4 Rdnr. 104).
  • BFH, 02.09.2008 - X R 32/05  

    Übergang des Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine

    Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb entfaltete Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang, d.h. innerhalb kurzer Zeit entweder insgesamt klar und eindeutig, äußerlich erkennbar in das Privatvermögen überführt bzw. anderen betriebsfremden Zwecken zugeführt oder insgesamt einzeln an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt werden und dadurch der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört (BFH-Urteile vom 21. August 1996 X R 78/93, BFH/NV 1997, 226; vom 26. April 2001 IV R 14/00, BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 173; Stahl in Korn, § 16 EStG, Rz 234, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.01.2010 - VIII R 34/07  

    GmbH-Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen eines Bildjournalisten -

    Unter diesem Gesichtspunkt hat der BFH die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft u. a. dann zum notwendigen Betriebsvermögen eines Freiberuflers gerechnet, wenn die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft die eigene berufliche Tätigkeit ergänzte (vgl. BFH-Urteile vom 11. März 1976 IV R 185/71, BFHE 118, 353, BStBl II 1976, 380 betreffend Beteiligung eines beratenden Ingenieurs für Baustatik an einer Fachberatungs-GmbH; vom 22. Januar 1981 IV R 107/77, BFHE 133, 168, BStBl II 1981, 564 hinsichtlich der Beteiligung eines Wirtschaftsprüfers an einer Treuhand-GmbH) oder wenn mit der Gesellschaft eine auf die Vergabe von Aufträgen gerichtete Geschäftsbeziehung geschaffen werden sollte (BFH-Urteile vom 23. November 1978 IV R 146/75, BFHE 126, 298, BStBl II 1979, 109 betreffend Beteiligung eines Baustatikers an einer Wohnungsbaugesellschaft; vom 14. Januar 1982 IV R 168/78, BFHE 135, 188, BStBl II 1982, 345 betreffend Beteiligung eines Architekten an einer Bauträger-Gesellschaft; vom 26. April 2001 IV R 14/00, BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798 betreffend Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die die Produkte des Erfinders - Arzt und Hochschullehrer - vertreibt).
  • BFH, 31.08.2006 - IV R 53/04  

    Steuerrecht - Betriebsaufgabegewinn bei Umwandlung in Bauland

    Auch im Streitfall sei die Nachzahlung so spät erfolgt, dass sie schon deshalb nicht mehr der Betriebsaufgabe zugeordnet werden könne, weil der für die Betriebsaufgabe erforderliche kurze Zeitraum überschritten sei (BFH-Urteil vom 26. April 2001 IV R 14/00, BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798).
  • BFH, 22.02.2005 - VIII R 89/00  

    Festzustellender verbleibender Verlustabzug in Höhe des sog. Soll-Verlustabzugs -

  • FG Köln, 12.02.2008 - 15 K 2446/02  

    Änderung eines Einkommensteuerbescheides i.R.e. postmortalen Betriebsprüfung;

  • BFH, 07.10.2003 - X B 52/03  

    Divergenzrüge

  • BFH, 28.10.2009 - I R 28/08  

    Voraussetzungen von Duldungs- und Anscheinsvollmacht - Verletzung der

  • BFH, 23.07.2002 - VIII R 19/01  

    Steuerrecht - Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels

  • FG Düsseldorf, 21.06.2006 - 7 K 3623/04  

    Nutzung der Kapitalbeteiligung an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  • BFH, 09.02.2011 - IV R 15/08  

    Klageänderung bei Gewinnfeststellungsbescheiden - Rechtsschutzmöglichkeiten

  • BFH, 09.02.2006 - IV B 60/04  
  • BFH, 10.12.2008 - X R 14/05  

    Umfang des Betriebsvermögens eines gewerblichen Grundstückshandels - Unbedingte

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 7 K 9382/05  

    Zuordnung einer darlehensfinanzierten Beteiligung zum Betriebsvermögen eines

  • BFH, 10.12.2008 - X R 59/08  

    Umfang des Betriebsvermögens eines gewerblichen Grundstückshandels -

  • FG Düsseldorf, 12.03.2003 - 7 K 7427/98  

    Gewerblicher Grundstückshandel; Zebragesellschaft; Zuständigkeit;

  • FG München, 29.03.2006 - 10 K 3073/04  

    GmbH-Beteiligung und übernommene Bürgschaftsverpflichtung als

  • FG Düsseldorf, 13.03.2003 - 7 K 7427/98  
  • BFH, 26.01.2011 - VIII R 19/08  

    Beteiligungen als notwendiges Betriebsvermögen bei Einkünften aus selbständiger

  • BFH, 04.10.2001 - I B 53/01  
  • FG Düsseldorf, 20.03.2003 - 15 K 1835/00  

    Pensionszusage; Kommanditist; Altzusage; Passivierungswahlrecht; Abfindung;

  • FG Hamburg, 04.09.2007 - 3 K 91/06  

    Erbschaftsteuer: Nachversteuerung zuvor als betrieblich begünstigten Vermögens

  • BFH, 12.05.2011 - IV R 36/09  

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Revisionsbegründung durch Bezugnahme

  • BFH, 23.02.2005 - IV B 4/04  

    Gegenvorstellung; außerordentliche Beschwerde

  • FG Hamburg, 15.02.2008 - 2 K 225/06  

    Finanzgerichtsordnung, Einkommensteuer: Zur Bildung gewillkürten

  • BFH, 16.07.2002 - XI B 193/01  
  • FG München, 19.11.2003 - 7 K 3723/03  

    Abzugsfähigkeit von auf den verbleibenden Gesellschafter einer

  • FG Köln, 18.03.2008 - 1 K 4110/04  

    Begriff der Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb; Die Aufgabe eines

  • FG Niedersachsen, 06.10.2004 - 2 K 95/00  

    Betriebsaufgabe: Tatbestand des zusammenhängenden Zeitraums bei Landwirten und

  • BFH, 22.02.2005 - I R 89/00  
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2005 - 4 K 1777/02  

    Realteilung - Wegfall des Betriebsvermögensfreibetrags

  • FG Baden-Württemberg, 12.12.2007 - 7 K 243/04  

    GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers

  • FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 10 K 258/10  

    Hauswirtschaftliche und pflegerische Dienstleistungen als gewerbliche Tätigkeit -

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2004 - 2 K 519/00  

    Betriebsvermögenseigenschaft eines Mehrfamilienhauses bei einem in der Baubranche

  • FG Saarland, 29.09.2009 - 1 K 2247/06  

    Einkommensteuer; Erwerb eines zunächst geleasten Fahrzeugs für betriebliche

  • FG Niedersachsen, 15.05.2008 - 11 K 607/03  

    Steuerpflicht des Gewinn aus der Veräußerung einer dem Betriebsvermögen

  • FG Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 8 K 60/06  

    Gestaltungsmissbrauch bei entgeltlicher Übertragung von Grundstücken eines Besitz

  • FG Baden-Württemberg, 16.12.1999 - 14 K 182/98  

    Einkommensteuer 1990 und 1993

  • FG Schleswig-Holstein, 06.11.2002 - 5 K 410/99  

    Keine Betriebsaufgabe eines Ferienhotelbetriebes durch Abbruch des Hotels bei

  • FG München, 04.03.2004 - 15 K 499/04  

    Entnahmezeitpunkt im Zusammenhang mit der Bebauung eines Betriebsgrundstücks;

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2006 - 5 K 2728/05  

    Betriebsaufgabezeitpunkt

  • FG Saarland, 21.07.2011 - 1 K 1657/07  

    Notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen bei Gewinnermittlung nach

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