Rechtsprechung
   BFH, 05.03.1981 - IV R 150/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,848
BFH, 05.03.1981 - IV R 150/76 (https://dejure.org/1981,848)
BFH, Entscheidung vom 05.03.1981 - IV R 150/76 (https://dejure.org/1981,848)
BFH, Entscheidung vom 05. März 1981 - IV R 150/76 (https://dejure.org/1981,848)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,848) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 17; BGB §§ 107, 108 Abs. 1 und 3, 1629 und 1795

  • Wolters Kluwer

    Minderjähriges Kind - Angehörige - Vertretung eines Minderjährigen - Schwebend unwirksamer Vertrag - Rückwirkung einer Genehmigung - Volljährigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur rückwirkenden Genehmigung eines Gesellschaftsvertrags zwischen nahen Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 132, 563
  • BStBl II 1981, 435
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 01.02.1973 - IV R 49/68

    Minderjährige als Mitunternehmer

    Auszug aus BFH, 05.03.1981 - IV R 150/76
    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur steuerlichen Anerkennung der zivilrechtlichen Rückbeziehung einer nachträglichen Genehmigung eines genehmigungsbedürftigen schwebend unwirksamen Rechtsgeschäfts eines Minderjährigen durch das Vormundschaftsgericht geht dahin, daß die Rückwirkung anerkannt wird, wenn die Genehmigung unverzüglich beantragt und in angemessener Frist erteilt wird (vgl. Urteile vom 8. November 1972 I R 227/70, BFHE 108, 299, BStBl II 1973, 287, und vom 1. Februar 1973 IV R 49/68, BFHE 108, 197, BStBl II 1973, 307).
  • BFH, 23.09.1966 - VI 147/65

    Rechtmäßigkeit der Annahme des Vorliegens eines Spekulationsgeschäfts nach

    Auszug aus BFH, 05.03.1981 - IV R 150/76
    Im Urteil vom 23. September 1966 VI 147/65 (BFHE 87, 140, BStBl III 1967, 73) hat der VI. Senat des BFH den Standpunkt vertreten, als Veräußerung i. S. des § 23 Abs. 1 EStG könne auch die Abgabe eines bindenden Angebots angesehen werden, wenn der Verkäufer über die Abgabe des Angebots hinaus alles getan habe, was er als Verkäufer zu tun hatte und dadurch das Angebot dem Betreffenden, demgegenüber es abgegeben wurde, wirtschaftlich die Stellung gab, als ob die Veräußerung bzw. die Eigentumsübertragung schon vollzogen worden wäre.
  • BFH, 08.11.1972 - I R 227/70

    Gesellschaftsvertrag - Geschäftsunfähiges Kind - Vormundschaftsgerichtliche

    Auszug aus BFH, 05.03.1981 - IV R 150/76
    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur steuerlichen Anerkennung der zivilrechtlichen Rückbeziehung einer nachträglichen Genehmigung eines genehmigungsbedürftigen schwebend unwirksamen Rechtsgeschäfts eines Minderjährigen durch das Vormundschaftsgericht geht dahin, daß die Rückwirkung anerkannt wird, wenn die Genehmigung unverzüglich beantragt und in angemessener Frist erteilt wird (vgl. Urteile vom 8. November 1972 I R 227/70, BFHE 108, 299, BStBl II 1973, 287, und vom 1. Februar 1973 IV R 49/68, BFHE 108, 197, BStBl II 1973, 307).
  • BFH, 05.12.1963 - IV 432/62
    Auszug aus BFH, 05.03.1981 - IV R 150/76
    Jedenfalls wäre dafür Voraussetzung, daß es sich nur um eine kurze Zeitspanne handelt, so daß der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung nicht verletzt wird, und daß für die Rückbeziehung betriebliche Gründe vorliegen und damit keine besonderen steuerlichen Vorteile erstrebt werden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 5. Dezember 1963 IV 432/62, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 5, Rechtsspruch 426 und die dort angeführte umfangreiche Rechtsprechung).
  • BFH, 10.02.2015 - IX R 23/13

    Privates Veräußerungsgeschäft - Verkauf unter aufschiebender Bedingung innerhalb

    Dem entspricht der für das Steuerrecht im Vordergrund stehende Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit (Gesetzmäßigkeit) der Besteuerung: Nur ein verwirklichter Tatbestand darf nach bestimmten Zeitabschnitten zugrunde gelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 5. März 1981 IV R 150/76, BFHE 132, 563, BStBl II 1981, 435; BFH-Urteil in BFHE 196, 567, BStBl II 2002, 10).
  • BFH, 12.05.2016 - IV R 27/13

    Steuerrechtliche Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft mit einem

    An der deshalb bestehenden zivilrechtlichen schwebenden Unwirksamkeit der Gesellschaftsverträge im Streitzeitraum würde eine von B und C nach dem Erreichen ihrer Volljährigkeit erteilte --von dem FG allerdings nicht festgestellte-- nachträgliche Genehmigung nichts ändern (vgl. BFH-Beschluss vom 5. März 1981 IV R 150/76, BFHE 132, 563, BStBl II 1981, 435, und BFH-Urteil vom 8. Oktober 1981 IV R 222/79, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 02.10.2001 - IX R 45/99

    Spekulationsgeschäft bei vollmachtloser Vertretung

    Dem entspricht der für das Steuerrecht im Vordergrund stehende Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit (Gesetzmäßigkeit) der Besteuerung: Nur ein verwirklichter Tatbestand darf nach bestimmten Zeitabschnitten zugrunde gelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. im hier bedeutsamen Zusammenhang BFH-Beschluss vom 5. März 1981 IV R 150/76, BFHE 132, 563, BStBl II 1981, 435).
  • BFH, 18.09.1984 - VIII R 119/81

    Zum steuerrechtlichen Rückwirkungsverbot; hier: bei wesentlicher Beteiligung i.

    Auch in dem Urteil vom 5. März 1981 IV R 150/76 (BFHE 132, 563, BStBl II 1981, 435) habe der Bundesfinanzhof (BFH) eine wesentliche Beteiligung bejaht und für die steuerrechtliche Anerkennung der Rückwirkung einer Genehmigung vorausgesetzt, daß es sich nur um eine kurze Zeitspanne handele und mit der Rückwirkung keine steuerrechtlichen Vorteile erstrebt würden.

    b) Zur Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft i. S. des § 17 EStG genügt allerdings auch das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen an der Kapitalgesellschaft (vgl. BFHE 132, 563, BStBl II 1981, 435, und BFH-Urteil vom 30. Juni 1983 IV R 113/81, BFHE 138, 569, BStBl II 1983, 640).

    c) Auf das Urteil in BFHE 132, 563, BStBl II 1981, 435 kann sich der Kläger schon deshalb nicht berufen, weil es sich dort um die Frage gehandelt hat, ob eine zivilrechtlich vorgeschriebene Rückwirkung (§ 184 BGB) - an der es im Streitfall fehlt - auch steuerrechtlich anzuerkennen ist.

  • FG Rheinland-Pfalz, 02.10.1987 - 6 K 179/85
    Die Rechtsgrundsätze des Bundesfinanzhofs in den Urteilen in BStBl II 1981, S. 435 und BStBl II 1982, S. 944 seien im vorliegenden Fall deshalb nicht anwendbar, weil zu dem maßgeblichen Zeitpunkt, als die Zinsen gezahlt worden seien, die Gültigkeit des Darlehensvertrages aufgrund der Genehmigung bereits festgestanden habe.

    Es führt aus: Nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BStBl II 1981, S. 435 könne der Darlehensvertrag erst ab dem Zeitpunkt der Genehmigung durch die Tochter der Kläger anerkannt werden.

    Wird ein zwischen einem minderjährigem Kind und nahen Angehörigen geschlossener Vertrag, der wegen mangelnder Vertretung des Minderjährigen schwebend unwirksam ist, durch das volljährig gewordene Kind nachträglich genehmigt, so setzt die steuerliche Anerkennung der bürgerlich-rechtlichen Rückwirkung der Genehmigung voraus, daß es sich bei der Zeit bis zur Volljährigkeit nur um eine kurze Zeitspanne handelt und daß für den vorzeitigen Abschluß betriebliche (hier durch Vermietung und Verpachtung veranlaßte) Gründe vorliegen und mit der Rückwirkung keine besonderen steuerlichen Vorteile erstrebt werden (vgl. den vom Finanzamt zitierten BFH-Beschluß BStBl II 1981, 435 ; vgl. auch Schmidt, Komm. z. EStG , 5. Aufl., § 4 Anm. 99 "Angehörige" mit weiteren Nachweisen).

    Der Umstand, daß - wovon die Beteiligten übereinstimmend ausgehen - der Darlehensvertrag vom 7. März 1980 in der Zeit bis zu der - bürgerlich-rechtlich rückwirkenden (vgl. § 108 Abs. 3 , § 184 BGB ) - Genehmigung durch die Tochter der Kläger schwebend unwirksam war (vgl. § 108 Abs. 1 BGB ), bedeutet, daß im Streitjahr bis Dezember zunächst Unklarheit über das endgültige Schicksal der getroffenen Vereinbarung bestand, und somit das grundsätzliche Erfordernis für die Anerkennung von Verträgen unter nahen Angehörigen, die Eindeutigkeit und Klarheit der Vereinbarung, nicht gegeben war (vgl. auch BFH-Beschluß BStBl II 1981, 435 ).

    Bei der im Streitfall bestehenden Spanne zwischen Vertragsschluß und nachträglicher Genehmigung durch die Tochter der Kläger (11 Monate) kann nicht mehr von einem nur unerheblichen kurzen Zeitraum bis zur Volljährigkeit des Kindes i. S. des BFH-Beschlusses BStBl II 1981, 435 (der BFH sah dort bereits einen Zeitraum von etwa 7 1/2 Monaten als schädlich an) gesprochen werden.

  • BFH, 21.10.1999 - I R 43/98

    Rückübertragung einer wesentlichen Beteiligung an einer ausländischen

    Das gilt selbst für den Fall, daß nach amerikanischem Zivilrecht die spätere Rückabwicklung des Vertrags zur rückwirkenden Vernichtung des Eigentumsrechts der Kläger geführt haben sollte, da eine solche Rückwirkung jedenfalls steuerrechtlich nicht nachvollzogen werden könnte (vgl. BFH-Beschluß vom 5. März 1981 IV R 150/76, BFHE 132, 563, BStBl II 1981, 435; Jäschke in Lademann, Einkommensteuergesetz, § 17 Anm. 85, m.w.N.).
  • BFH, 31.10.1989 - IX R 216/84

    Erforderlichkeit eines Ergänzungspflegers bei Nießbrauchsbestellung zugunsten

    Die schwebend unwirksame Nießbrauchsbestellung konnte von der Beigeladenen zu 3 nach Erreichen der Volljährigkeit nicht mit steuerrechtlicher Wirkung für die Vergangenheit gemäß § 108 Abs. 3 BGB genehmigt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 5. März 1981 IV R 150/76, BFHE 132, 563, 568, BStBl II 1981, 435; Urteile vom 25. November 1986 IX R 51/82, BFH/NV 1987, 159, 160, jeweils zu § 108 Abs. 3 BGB; in BFHE 131, 208, 212, BStBl II 1981, 297, 299 unter 2. b, zu §§ 184 Abs. 1, 1909 BGB).
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.06.2020 - 10 K 10154/15

    Steuerbarkeit einer Grundstücksveräußerung gemäß § 23 EStG - Zeitpunkt der

    Dem entspricht der für das Steuerrecht im Vordergrund stehende Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit (Gesetzmäßigkeit) der Besteuerung: Nur ein verwirklichter Tatbestand darf nach bestimmten Zeitabschnitten zugrunde gelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 5. März 1981 IV R 150/76, BFHE 132, 563, BStBl II 1981, 435; BFH-Urteil in BFHE 196, 567, BStBl II 2002, 10).
  • BFH, 09.07.1987 - IV R 95/85

    1. Fortführung eines Unternehmens über längere Zeit in der Rechtsform der

    Der Senat hat hierzu in seiner Entscheidung vom 5. März 1981 IV R 150/76 (BFHE 132, 563, BStBl II 1981, 435) eingehend Stellung genommen; auf diese Ausführungen wird verwiesen.
  • BFH, 01.12.1995 - III R 125/93

    Für die Meldung in der Wohnung des Steuerpflichtigen als Voraussetzung für den

    Der Annahme des FG, allein der Inhalt des Melderegisters im Zeitpunkt der jeweiligen Entscheidung der Verwaltungsbehörde bzw. des FG sei maßgeblich, steht in aller Regel auch der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung entgegen, der besagt, daß nur ein bereits verwirklichter Tatbestand der Besteuerung nach bestimmten Zeitabschnitten zugrunde gelegt werden darf (vgl. BFH-Urteil vom 5. März 1981 IV R 150/76, BFHE 132, 563, BStBl II 1981, 435, 438).
  • BFH, 01.07.1982 - IV R 152/79

    Vermächtnisnehmer - Unterbeteiligung - Kommanditanteil - Erbauseinandersetzung

  • BFH, 14.10.2005 - X B 44/05

    Revisionszulassungsgründe; Darlegungsanforderungen

  • FG Brandenburg, 28.08.1996 - 2 K 1757/95

    Anspruch auf Erhaltungsaufwendungen; Entbehrlichkeit einer notariellen

  • BFH, 21.10.1999 - I R 44/98

    Wirtschaftsgut - Wirtschaftliches Eigentum - Übergang auf den Erwerber -

  • FG Berlin, 15.01.1998 - 1544/97
  • BFH, 25.11.1986 - IX R 51/82

    Bedeutung des Zeitpunktes des " Leistens" des Aufwandes für die Berücksichtigung

  • FG Thüringen, 02.10.1997 - II 4/96

    Sonderausgabenabzug nach § 10e Einkommensteuergesetz (EStG); Teilentgeltlicher

  • BFH, 20.07.1983 - I R 36/79
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht