Rechtsprechung
   BFH, 03.10.1985 - IV R 16/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4157
BFH, 03.10.1985 - IV R 16/83 (https://dejure.org/1985,4157)
BFH, Entscheidung vom 03.10.1985 - IV R 16/83 (https://dejure.org/1985,4157)
BFH, Entscheidung vom 03. Oktober 1985 - IV R 16/83 (https://dejure.org/1985,4157)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,4157) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.11.1984 - IV R 131/83

    Betriebsvorgang - Außerordentliche Erträge - Reinertrag - Ermittlung -

    Auszug aus BFH, 03.10.1985 - IV R 16/83
    Wie der BFH zu dem nach § 13a Abs. 3 EStG a. F. anzusetzenden Grundbetrag entschieden hat (Urteil vom 15. November 1984 IV R 131/83, BFHE 142, 469, BStBl II 1985, 156), gehören dazu in der Regel alle laufenden Geschäftsvorfälle, nicht jedoch außerordentliche Erträge.

    Gesondert zu erfassen sind daher nicht nur Erträge aus der Veräußerung und Entnahme von Anlagegütern (BFHE 142, 469, BStBl II 1985, 156), sondern auch die Entschädigungen, die für den Verlust solcher Wirtschaftsgüter geleistet werden, soweit sich nach Abzug der Buchwerte noch ein Gewinn errechnet.

  • BFH, 01.07.1981 - I R 134/78

    Zur zeitlichen Zuordnung der Gewinnberichtigungen beim Wechsel der

    Auszug aus BFH, 03.10.1985 - IV R 16/83
    Eine Zurechnung der Entschädigungen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb ergebe sich daher auch aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. Juli 1981 I R 134/78 (BFHE 134, 20, BStBl II 1981, 780), so daß der daraus entstandene Gewinn erst im Jahr 1974 zu erfassen sei.

    Zwar könnten in einem solchen Falle, wie der BFH im Urteil in BFHE 134, 20, BStBl II 1981, 780 ausgeführt hat, die Versicherungsleistungen auch nicht als nachträgliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13, 24 EStG) erfaßt werden.

  • BFH, 31.03.1977 - IV R 159/76

    Geltung des GDL - Nichtbuchführender Landwirt - Betriebseinnahmen aus bestimmten

    Auszug aus BFH, 03.10.1985 - IV R 16/83
    Dieser Gewinn ist nach § 4 Abs. 3 i.V.m. § 11 EStG zu ermitteln (BFH-Urteil vom 31. März 1977 IV R 159/76, BFHE 121, 476, BStBl II 1977, 549).
  • BFH, 29.04.1999 - IV R 7/98

    Rücklage für Ersatzbeschaffung

    Der erkennende Senat hat deshalb die Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung auch schon deshalb abgelehnt, weil die Entschädigungsleistungen für ein zerstörtes landwirtschaftliches Gebäude und das zerstörte Inventar zur Herstellung eines gewerblich genutzten Gebäudes verwandt worden waren (Urteil vom 3. Oktober 1985 IV R 16/83, BFH/NV 1986, 208).
  • BFH, 29.11.1990 - IV R 131/89

    Kein passiver Rechnungsabgrenzungsposten für früher erhaltene Entschädigung für

    Sie sind im Ausgangswert des § 13 a Abs. 3 EStG nicht enthalten und werden als "Sondergewinne" grundsätzlich nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 1985 IV R 155/83, BFHE 143, 78, BStBl II 1985, 255; vom 3. Oktober 1985 IV R 16/83, BFH/NV 1986, 208, und vom 17. Mai 1990 IV R 21/89, BFHE 161, 56, BStBl II 1990, 891); der Steuerpflichtige kann sie allerdings auch durch Bestandsvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG ermitteln.

    Die Gewinne nach § 13 a Abs. 8 EStG werden entgegen der Auffassung des FA regelmäßig, soweit sie nicht im Einzelfall durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt werden, durch Einnahme-Überschußrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG erfaßt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 143, 78, BStBl II 1985, 255, BFH/NV 1986, 208, und in BFHE 161, 56, BStBl II 1990, 891; Leingärtner/Zaisch, Die Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft, Tz. 1164; Engel in Hartmann/Böttcher/Nissen/Bordewin, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 13 a, Tz. 26; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, Anm. 133 zu § 13 a EStG; Hiller in Lademann/Söffing/Brockhoff, Einkommensteuergesetz, § 13 a, Anm. 135, und Martens in Littmann/Bitz/Meincke, Einkommensteuergesetz, § 13 a, Tz. 52); sie sind damit - wie auch hier mangels eines vom Kläger gewählten Bestandsvergleichs - nach § 11 EStG im Wirtschaftsjahr der Vereinnahmung zu berücksichtigen.

  • BFH, 14.10.1999 - IV R 15/99

    Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Verkehrsunfall

    Inzwischen hat der Senat aber in Anlehnung an die EStR wiederholt eine Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Brandschäden zugelassen, ohne zu prüfen, ob der Schaden durch ein Elementarereignis verursacht worden war (Senatsurteile vom 3. Oktober 1985 IV R 16/83, BFH/NV 1986, 208; in BFHE 188, 56, BStBl II 1999, 602; vom 29. April 1999 IV R 7/98, BFHE 188, 390, BStBl II 1999, 488, und vom 24. Juni 1999 IV R 46/97, BFHE 189, 128, BStBl II 1999, 561).
  • BFH, 22.01.2004 - IV R 65/02

    Rücklage für Ersatzbeschaffung

    Der erkennende Senat hat deshalb die Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung auch schon deshalb abgelehnt, weil die Entschädigungsleistungen für ein zerstörtes landwirtschaftliches Gebäude und das zerstörte Inventar zur Herstellung eines gewerblich genutzten Gebäudes verwendet worden waren (Urteil vom 3. Oktober 1985 IV R 16/83, BFH/NV 1986, 208).
  • FG Baden-Württemberg, 10.06.1997 - 1 K 153/93

    Unterschiedsbetrag zwischen Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Thüringen, 28.01.1998 - I 76/98

    Werbungskosten im Rahmen eines doppelten Haushaltsführung; Beruflich bedingte

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht