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   BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75   

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BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75 (https://dejure.org/1977,75)
BFH, Entscheidung vom 28.04.1977 - IV R 163/75 (https://dejure.org/1977,75)
BFH, Entscheidung vom 28. April 1977 - IV R 163/75 (https://dejure.org/1977,75)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Sonderabschreibungen - Sachgerechte Ermessensausübung - Anschaffung von Eigentumswohnungen - Zonenrandförderungsgesetz - Ermessensrahmen - Verwaltung - Ausschluß der Sonderabschreibung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAnpG § 2 Abs. 1; ZRFG § 3 Abs. 1, 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG bei der Anschaffung neu errichteter betrieblich genutzter Eigentumswohnungen; Ermessensausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 121
  • BStBl II 1977, 553
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 13.07.1972 - 73/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

    Auszug aus BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75
    Der aus dem Schreiben des BMWF vom 18. August 1971 - F/IV B 2 - S 1915 - 73/71 (BStBl I 1971, 386) zu entnehmende grundsätzliche Ausschluß der Sonderabschreibung für Fälle, in denen Eigentumswohnungen im Wege des Ersterwerbs von einem Bauträger "angeschafft" worden sind, entspricht keiner sachgerechten Ermessensausübung.

    Zur Begründung berief er sich auf das Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen (BMWF) vom 18. August 1971 - F/IV B 2 - S 1915 - 73/71 (BStBl I 1971, 386).

    c) Geht man hiervon im Streitfall aus, so stehen die nach § 3 Abs. 5 ZRFG i. V. m. § 131 Abs. 2 und 3 Satz 1 AO für bestimmte Gruppen gleichgelagerter Fälle durch den BMWF aufgestellten Richtlinien zum Zonenrandförderungsgesetz (Schreiben des BMWF vom 18. August 1971 - F/IV B 2 - S 1915 - 73/71) in dem hier strittigen Punkt mit den Grundsätzen einer fehlerfreien Ausübung des Ermessens zwar nicht aus den von der Vorentscheidung angegebenen Gründen in Widerspruch; gleichwohl stimmt der Senat im Ergebnis der Vorentscheidung zu, daß der Ausschluß der Steuervergünstigung für den Ersterwerb neu errichteter Eigentumswohnungen eine fehlerhafte Ermessensausübung darstellt.

  • BFH, 08.02.1973 - IV R 157/72

    Vorläufiger Steuerbescheid - Ersetzen durch Bescheid - Rückwirkung - Frühere

    Auszug aus BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75
    Die im Nebensatz des § 3 Abs. 7 ZRFG enthaltene Einschränkung ("... es sei denn, daß ...") bedeutet, daß grundsätzlich alle Anträge, die nach dem 31. Dezember 1970 eingereicht werden, auf der Grundlage der im ZRFG enthaltenen Regelung zu entscheiden sind, es sei denn, daß es sich um früher gemachte und daher noch nach den bisherigen Verwaltungsrichtlnien zu behandelnde Investitionen handelt (Urteil des BFH vom 8. Februar 1973 IV R 157/72, BFHE 108, 521 [526], BStBl II 1973, 516).

    Sollte sich nach entsprechender Sachaufklärung ergeben, daß die Wohnung bereits vor Inkrafttreten des Zonenrandförderungsgesetzes - also vor dem 1. Januar 1971 -"angeschafft" wurde, so ist eine weitere Prüfung darüber veranlaßt, ob die Versagung der Sonderabschreibung als Ablehnung einer Billigkeitsmaßnahme nach § 131 Abs. 1 Satz 3 AO anzusehen ist (BFH-Urteil IV R 157/72).

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75
    Denn die Normvorstellungen, die die einzelnen an der Schaffung des Gesetzes beteiligten Personen (wie etwa die an der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs mitwirkenden Ministerialreferenten oder die Mitglieder des zuständigen Parlamentsausschusses) gehabt haben, sind für die Auslegung und Anwendung einer Norm im allgemeinen ohne Bedeutung (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 17. Mai 1960 2 BvL 11/59, 11/60, BVerfGE 11, 126 [131], und vom 11. Oktober 1966 2 BvL 15/64, BVerfGE 20, 238 [253]; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl. 1975 S. 315 ff.).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvL 15/64

    VwGO-Ausführungsgesetz I

    Auszug aus BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75
    Denn die Normvorstellungen, die die einzelnen an der Schaffung des Gesetzes beteiligten Personen (wie etwa die an der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs mitwirkenden Ministerialreferenten oder die Mitglieder des zuständigen Parlamentsausschusses) gehabt haben, sind für die Auslegung und Anwendung einer Norm im allgemeinen ohne Bedeutung (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 17. Mai 1960 2 BvL 11/59, 11/60, BVerfGE 11, 126 [131], und vom 11. Oktober 1966 2 BvL 15/64, BVerfGE 20, 238 [253]; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 3. Aufl. 1975 S. 315 ff.).
  • BFH, 13.10.1972 - I R 213/69

    Grundstückszugänge - Grundstücksabgänge - Zeitpunkt der Buchung -

    Auszug aus BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75
    Danach ist ein Wirtschaftsgut in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem der Erwerber nach dem Willen der Vertragsparteien darüber wirtschaftlich verfügen kann; das ist in der Regel der Fall, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergehen (vgl. BFH-Urteile vom 13. Oktober 1972 I R 213/69, BFHE 107, 418, BStBl II 1973, 209; vom 29. November 1973 IV R 181/71, BFHE 111, 89, BStBl II 1974, 202).
  • BVerwG, 18.02.1961 - IV B 3.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75
    Wie der Wortlaut des § 3 Abs. 1 ZRFG ("... kann ... auf Antrag zugelassen werden ...") ergibt, enthält die Vorschrift die rechtliche Grundlage für Ermessensentscheidungen der Verwaltung (BFH-Beschluß vom 11. September 1975 IV B 11/75, BFHE 116, 556, BStBl II 1976, 11; Herrmann/Heuer, a. a. O., 16. Aufl., Anm. 14 zu § 3 ZRFG; Söffing in Eberstein, Handbuch der regionalen Wirtschaftsförderung, 1971, 2 IV B 3.61).
  • BFH, 29.11.1973 - IV R 181/71

    Gewinnverwirklichung aus wegen Formmangels nichtigem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75
    Danach ist ein Wirtschaftsgut in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem der Erwerber nach dem Willen der Vertragsparteien darüber wirtschaftlich verfügen kann; das ist in der Regel der Fall, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergehen (vgl. BFH-Urteile vom 13. Oktober 1972 I R 213/69, BFHE 107, 418, BStBl II 1973, 209; vom 29. November 1973 IV R 181/71, BFHE 111, 89, BStBl II 1974, 202).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75
    Der Kreis der Merkmale, von deren Vorliegen die Verwaltung im Einzelfall ihre Entscheidung abhängig machen kann, ist hier weiter gezogen als bei der Anwendung einer ausschließlich auf benachteiligende Eingriffe gerichteten Ermessensnorm (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GemS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603 [607]).
  • BFH, 30.04.1975 - II R 32/69

    Grundstückserwerb durch Vertriebene - Sowjetzonenflüchtling - Vertriebener -

    Auszug aus BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75
    Auch wenn die früheren Richtlinien, die die Verwaltung im Interesse der Zonenrandgebietsförderung erlassen hatte, nicht wirksam sind (BFH-Urteil vom 9. Juli 1970 IV R 34/69, BFHE 99, 448, BStBl II 1970, 696), bliebe dem Kläger doch das Recht, eine Entscheidung darüber zu verlangen, ob die von ihm begehrte Sonderabschreibung unmittelbar nach § 131 Abs. 1 Satz 3 AO zu gewähren ist (vgl. BFH-Urteil vom 30. April 1975 II R 32/69, BFHE 116, 58, BStBl II 1975, 720).
  • BFH, 09.07.1970 - IV R 34/69

    Bewohner des Zonenrandgebiets - Sonderabschreibungen auf Investitionen -

    Auszug aus BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75
    Auch wenn die früheren Richtlinien, die die Verwaltung im Interesse der Zonenrandgebietsförderung erlassen hatte, nicht wirksam sind (BFH-Urteil vom 9. Juli 1970 IV R 34/69, BFHE 99, 448, BStBl II 1970, 696), bliebe dem Kläger doch das Recht, eine Entscheidung darüber zu verlangen, ob die von ihm begehrte Sonderabschreibung unmittelbar nach § 131 Abs. 1 Satz 3 AO zu gewähren ist (vgl. BFH-Urteil vom 30. April 1975 II R 32/69, BFHE 116, 58, BStBl II 1975, 720).
  • BFH, 11.09.1975 - IV B 11/75

    Sonderabschreibungen - Versagung von Sonderabschreibungen - Neues Wirtschaftsgut

  • BFH, 04.06.2003 - X R 49/01

    Anschaffungszeitpunkt eines Grundstücks

    a) Der Begriff "Anschaffung", der aus dem Handelsrecht in das Einkommensteuerrecht übernommen worden ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553), wird im EStG nicht ausdrücklich definiert (Stobbe in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 6 EStG Anm. 272).
  • BFH, 01.02.2012 - I R 57/10

    Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Übergang des wirtschaftlichen

    Dies erfordert nicht nur im Falle eines Grundstückserwerbs, sondern auch im Falle der Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter --wie z.B. Maschinen-- in der Regel den Übergang von (Eigen-)Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten (z.B. BFH-Urteile vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553; in BFHE 154, 413, BStBl II 1988, 1009).
  • BFH, 02.09.1988 - III R 53/84

    Bewegliche Wirtschaftsgüter sind im Investitionszulagenrecht auch dann erst mit

    Denn nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. April 1977 IV R 163/75 (BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553) sei als Zeitpunkt der Lieferung oder Anschaffung der Augenblick anzunehmen, von dem ab der Erwerber wirtschaftlich über den angeschafften Gegenstand verfügen könne.

    Nach der ertragsteuerrechtlichen Rechtsprechung ist ein Wirtschaftsgut in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem der Erwerber nach dem Willen der Vertragsparteien darüber wirtschaftlich verfügen kann; das ist in der Regel der Fall, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergehen (BFH-Urteil in BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553, mit weiteren Rechtsprechungshinweisen; so u.a. auch Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 6 Anm. 21).

    bb) Der erkennende Senat hegt danach Zweifel, ob das FG im Streitfall - selbst bei Beschränkung auf die Grundsätze des Urteils in BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553 - zu dem Ergebnis kommen durfte, Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Lasten hinsichtlich der (gesamten) Maschine seien bereits mit Anlieferung der einzelnen Teile (Aggregate) auf die Klägerin übergegangen.

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