Weitere Entscheidung unten: BFH, 20.07.1972

Rechtsprechung
   BFH, 18.05.1972 - IV R 168/68   

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https://dejure.org/1972,588
BFH, 18.05.1972 - IV R 168/68 (https://dejure.org/1972,588)
BFH, Entscheidung vom 18.05.1972 - IV R 168/68 (https://dejure.org/1972,588)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 1972 - IV R 168/68 (https://dejure.org/1972,588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Nettolohnvereinbarung - Vorliegen der Voraussetzungen - Prüfung im Veranlagungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Die Vorschriften des § 38 Abs. 3 EStG sind auch bei einer Veranlagung des Arbeitnehmers zur Einkommensteuer zu beachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 106, 192
  • DB 1972, 1901
  • BStBl II 1972, 816
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.04.1969 - VI R 312/67

    Haftender - Beteiligter - Zeuge - Sachverständiger - Glaubwürdigkeit -

    Auszug aus BFH, 18.05.1972 - IV R 168/68
    Eine solche Vereinbarung wird auch von der Rechtsprechung mit steuerlicher Wirkung anerkannt, sie muß allerdings -- als Ausnahme von der Regel -- eindeutig nachgewiesen werden (vgl. die BFH-Urteile VI 111/55 U vom 18. Januar 1957, BFH 64, 307, BStBl III 1957, 116 und VI R 312/67 vom 18. April 1969, BFH 96, 2, BStBl II 1969, 525).

    In Betracht kommen könnten lediglich die Nrn. 1 und 2. Nach § 38 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 EStG wird der Arbeitnehmer in Anspruch genommen, "wenn der Arbeitgeber den Arbeitslohn nicht vorschriftsmäßig gekürzt hat." Bei Vorliegen einer Nettolohnvereinbarung kann diese Vorschrift der Natur der Sache nach nicht anwendbar sein; denn aus der Sicht des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber mit Auszahlung des vereinbarten Nettolohns den Bruttoarbeitslohn vorschriftsmäßig gekürzt (BFH-Urteil VI R 312/67, a. a. O.; FG Düsseldorf in EFG 1970, 252; Görbing, Neue Wirtschafts-Briefe, Fach 6 S. 1049; Herrmann-Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, EStG § 41, Anm. 20 vorletzter Absatz).

  • BFH, 28.04.1961 - VI 301/60 U

    Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs eines Arbeitnehmers aus einemen von ihm

    Auszug aus BFH, 18.05.1972 - IV R 168/68
    Der Senat verkenne nicht, daß es für die Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 2 EStG nicht auf die erfolgte Abführung der Steuerabzugsbeträge an die Finanzkasse, sondern nur auf deren Einbehaltung ankomme (Urteil des BFH VI 301/60 U vom 28. April 1961, BFH 73, 289, BStBl III 1961, 372).
  • BFH, 18.01.1957 - VI 111/55 U

    Nachweis einer Nettolohnvereinbarung - Inanspruchnahme des Arbeitnehmers zum

    Auszug aus BFH, 18.05.1972 - IV R 168/68
    Eine solche Vereinbarung wird auch von der Rechtsprechung mit steuerlicher Wirkung anerkannt, sie muß allerdings -- als Ausnahme von der Regel -- eindeutig nachgewiesen werden (vgl. die BFH-Urteile VI 111/55 U vom 18. Januar 1957, BFH 64, 307, BStBl III 1957, 116 und VI R 312/67 vom 18. April 1969, BFH 96, 2, BStBl II 1969, 525).
  • BFH, 19.12.1960 - VI 92/60 U

    Geltendmachung eines Lohnsteuererstattungsanspruchs durch den Arbeitnehmer -

    Auszug aus BFH, 18.05.1972 - IV R 168/68
    Der BFH hat deshalb auch angenommen, daß ein eventueller Erstattungsanspruch dem Arbeitnehmer zustehe und die Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber ein außerhalb des Steuerverfahrens vor den ordentlichen Gerichten auszutragender Streit sei (Urteil VI 92/60 U vom 19. Dezember 1960, BFH 72, 465, BStBl III 1961, 170).
  • BFH, 24.02.1988 - I R 143/84

    Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, daß auch die auf einer Nettolohnvereinbarung beruhenden Vergütungen bei der Einkommensteuerveranlagung eines Arbeitnehmers in die Einkünfteermittlung einzubeziehen sind (vgl. Urteile vom 13. März 1964 III 225/61 U, BFHE 79, 400, BStBl III 1964, 378; vom 18. Mai 1972 IV R 168/68, BFHE 106, 192, BStBl II 1972, 816; Beschluß vom 12. Dezember 1975 VI B 124/75, BFHE 117, 553, BStBl II 1976, 543; Urteile vom 16. August 1979 VI R 13/77, BFHE 128, 467, BStBl II 1979, 771; vom 26. Februar 1982 VI R 123/78, BFHE 135, 211, BStBl II 1982, 403).
  • BFH, 26.02.1982 - VI R 123/78

    Nettolohnvereinbarung - Einkommensteuerveranlagung - Rechtmäßigkeit der

    Allerdings hat der IV. Senat des BFH in seinem Urteil vom 18. Mai 1972 IV R 168/68 (BFHE 106, 192, BStBl II 1972, 816) entschieden, daß die von der Frage der Einbeziehung der streitigen Beträge in die Veranlagung des Arbeitnehmers unabhängige Frage der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers für die nicht abgeführte Lohnsteuer (§ 38 Abs. 4 Satz 3 EStG 1971) unter Umständen bereits im Veranlagungsverfahren und aus prozeßökonomischen Gründen auch vom FG in dem gegen die Veranlagung des Arbeitnehmers gerichteten Klageverfahren geprüft werden könne.

    Durch die in BFHE 106, 192, BStBl II 1972, 816 für erforderlich gehaltene Verfahrensweise würde das FG dem Kläger also etwas anderes zugestehen, als er mit seinem Anfechtungsantrag begehrt hat.

    Der IV. Senat hat auf Anfrage der Abweichung von seinem Urteil in BFHE 106, 192, BStBl II 1972, 816, zugestimmt.

  • BFH, 01.04.1999 - VII R 51/98

    Lohnsteueranrechnung bei verdecktem Arbeitsverhältnis

    Im Umkehrschluß folgt aus dieser Vorschrift, daß der Arbeitnehmer dann nicht --auch nicht durch Versagung der Anrechnung im Erhebungsverfahren nach einer durchgeführten Einkommensteuerveranlagung (BFH-Urteil vom 18. Mai 1972 IV R 168/68, BFHE 106, 192, BStBl II 1972, 816, zu dem bis 1974 geltenden § 38 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 EStG)-- in Anspruch genommen werden kann, wenn er nicht weiß, daß der Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig angemeldet hat.
  • BFH, 08.11.1985 - VI R 238/80

    Anrechnung nicht angemeldeter Lohnsteuer bei behaupteter Nettolohnvereinbarung

    Im Umkehrschluß folgt aus dieser Vorschrift, daß der Arbeitnehmer dann nicht - auch nicht im Erhebungsverfahren nach einer durchgeführten Einkommensteuerveranlagung (BFH-Urteil vom 18. Mai 1972 IV R 168/68, BFHE 106, 192, BStBl II 1972, 816, zu dem bis 1974 geltenden § 38 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 EStG) - in Anspruch genommen werden kann, wenn er nicht weiß, daß der Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig angemeldet hat.
  • BFH, 12.12.1979 - VI R 118/76

    Bei Nettolohnzahlung ist die Kürzung der einbehaltenen Lohnsteuer um die

    Gerade bei Nettolohnvereinbarungen trifft vielmehr, da es sich hierbei um Ausnahmeregelungen handelt, denjenigen, der sich darauf beruft, eine erhöhte Nachweispflicht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH- vom 18. Mai 1972 IV R 168/68, BFHE 106, 192, BStBl II 1972, 816, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 09.03.1979 - VI R 185/76

    Anrufungsauskunft; Bindung auch im Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren und im

    Eine Nettolohnvereinbarung im Sinne des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Mai 1972 IV R 168/68 (BFHE 106, 192, BStBl II 1972, 816) habe nicht vorgelegen, da nach dem gerichtlichen Vergleich eine etwaige Steuerpflicht den Kläger treffen sollte.
  • BFH, 29.01.1985 - VII R 67/81

    Zweigliedrigkeit einer Entscheidung über die Inanspruchnahme eines

    Da aber aus der Sicht des Arbeitnehmers der Arbeitgeber den Bruttoarbeitslohn mit der Auszahlung des Nettolohns vorschriftsmäßig gekürzt hat, käme, wenn im Streitfall eine Nettolohnvereinbarung festgestellt werden sollte, eine Inanspruchnahme des Arbeitnehmers K nur in Betracht, wenn dieser positive Kenntnis davon gehabt hätte, daß die Arbeitgeberin die Lohnsteuer nicht abgeführt bzw. nicht angemeldet hat (vgl. § 38 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 EStG i.d.F. bis 1974, § 42d Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 EStG 1975; BFH-Urteil vom 18. Mai 1972 IV R 168/68, BFHE 106, 192, BStBl II 1972, 816; Beschluß vom 12. Dezember 1975 VI B 124/75, BFHE 117, 553, BStBl II 1976, 543).
  • BFH, 21.08.1985 - VI R 102/81

    Lohnsteuerverpflichtung hinsichtlich der Zahlung von Lehrabschlußprämien an eines

    Da es sich bei einer Nettolohnvereinbarung um eine Ausnahmeregelung handelt, trifft denjenigen, der sich darauf beruft, eine erhöhte Nachweispflicht (BFH-Urteile vom 18. Mai 1972 IV R 168/68, BFHE 106, 192, BStBl II 1972, 816, und vom 12. Dezember 1979 VI R 118/76, BFHE 129, 377, BStBl II 1980, 257).
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Rechtsprechung
   BFH, 20.07.1972 - IV R 168/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1204
BFH, 20.07.1972 - IV R 168/68 (https://dejure.org/1972,1204)
BFH, Entscheidung vom 20.07.1972 - IV R 168/68 (https://dejure.org/1972,1204)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 1972 - IV R 168/68 (https://dejure.org/1972,1204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 107, 111
  • BStBl II 1972, 934
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.03.1962 - I 52/60 U

    Gewinnermittlung der nichtbuchführenden Landwirte und Forstwirte

    Auszug aus BFH, 20.07.1972 - IV R 168/68
    Diese letztere Ansicht hat auch in dem Urteil des I. Senats des BFH I 52/60 U vom 13.03.1962 (BFH 75, 220, BStBl III 1962, 348) ihren Niederschlag gefunden.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob dem für den Fall gefolgt werden könnte, daß der Grund für den Zuschlag in der ungewöhnlichen Art der Einnahmen (Fuhrleistungen und ähnliches) liegt, oder ob man hier nicht bei einer nicht nur vereinzelten, sondern wiederholten Tätigkeit, die aber noch nicht als nachhaltige Tätigkeit im oben wiedergegebenen Sinne angesehen und daher nicht nach § 7 VOL erfaßt werden kann, die Tätigkeit als Ganzes betrachten muß, weil sie wesentliche Züge der in § 7 VOL angesprochenen Tätigkeit trägt (so im Ergebnis das BFH-Urteil I 52/60 U).

  • BFH, 16.12.1965 - IV 299/61 U

    Bemessung von Zuschlägen für nachhaltige Betriebseinnahmen - Vorliegen eines

    Auszug aus BFH, 20.07.1972 - IV R 168/68
    Daß es sich dabei um die Nettoeinnahmen, das heißt den Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben für die fraglichen Geschäfte handeln muß, ist zwar nur in § 9 Abs. 2 VOL ausdrücklich gesagt, doch ist bei sinnvoller Auslegung auch für § 7 VOL, der an sich von "Einnahmen" spricht, hiervon auszugehen (BFH-Urteil IV 299/61 U vom 16.12.1965, BFH 84, 530, BStBl III 1966, 193).
  • BFH, 16.05.1963 - IV 321/59 U

    Berücksichtigung der Betriebseinnahmen aus dem Verkauf eines Zuchttieres als

    Auszug aus BFH, 20.07.1972 - IV R 168/68
    In dem BFH-Urteil IV 321/59 U vom 16.05.1963 (BFH 77, 223, BStBl III 1963, 401) ist ausgeführt, es müsse sich bei nachhaltigen Einnahmen um solche handeln, "die etwa jährlich in gleicher Höhe wiederkehren"; bei wesentlich schwankenden Einnahmen komme daher nur ein Zuschlag nach § 9 Abs. 2 VOL in Betracht.
  • BFH, 20.02.1958 - IV 552/54 S

    Steuerrechtliche Bahandlung der Gewinne aus außerordentlichen Waldnutzungen

    Auszug aus BFH, 20.07.1972 - IV R 168/68
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) IV 552, 556/54 S vom 20.02.1958 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 66 S. 341 - BFH 66, 341 -, BStBl III 1958, 131), dem sich der Senat anschließe, errechneten sich die Zuschläge nach einer Überschußrechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 EStG.
  • BFH, 17.09.1987 - IV R 122/85

    Zuschlag - Veräußerungsgewinn - Landwirt - Milchviehverband -

    Die Erfassung des Restes (15 Kühe) ist erforderlich, weil die Veräußerung des gesamten Milchviehbestandes kein normaler Vorgang der laufenden Bewirtschaftung, sondern ein außergewöhnlicher Vorfall ist (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 1972 IV R 186/68, BFHE 107, 111, BStBl II 1972, 934), durch den ein Betriebszweig völlig aufgegeben worden ist (Felsmann in Lademann/Söffing/Brockhoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 13a (n.F.) Anm. 82; Engel in Hartmann/Böttcher/Nissen/Bordewin, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Stand April 1987, § 13a Rdnr. 29; Felsmann, a.a.O., Abschn. C Rdnrn. 273, 284 f.).
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