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   BFH, 24.06.1976 - IV R 173/74   

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https://dejure.org/1976,971
BFH, 24.06.1976 - IV R 173/74 (https://dejure.org/1976,971)
BFH, Entscheidung vom 24.06.1976 - IV R 173/74 (https://dejure.org/1976,971)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 1976 - IV R 173/74 (https://dejure.org/1976,971)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Treuhandsverhältnis - Einkünfte aus Maklertätigkeit - Vereinbarung im Innenverhältnis - Verwirklichung des Tatbestndes - Entstehung der Provisionseinkünfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164 Abs. 1, 2, § 652; EStG § 15

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 265
  • DB 1977, 59
  • BStBl II 1976, 643
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.03.1971 - VI R 131/68

    Negativer Feststellungsbescheid - Einlegung von Rechtsbehelfen - Berechtigter

    Auszug aus BFH, 24.06.1976 - IV R 173/74
    In einer solchen Verfügung des originären Beziehers liegt lediglich eine Einkommensverwendung, die dessen steuerpflichtige Einkünfte nicht zu mindern vermag (vgl. u. a. Urteil des BFH vom 26. März 1971 VI R 131--135/68, BFHE 102, 66, BStBl II 1971, 478).
  • BFH, 15.03.2005 - X R 39/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der

    Im Falle des BFH-Urteils vom 24. Juni 1976 IV R 173/74 (BFHE 119, 265, BStBl II 1976, 643, unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 26. März 1971 VI R 131-135/68, BFHE 102, 66, BStBl II 1971, 478) hatte sich ein Makler gegen eine Gewinnzurechnung mit der Behauptung gewehrt, Aufträge seien nicht ihm, sondern seinem Sohn erteilt worden; die Vermittlung eines Grundstücksgeschäftes habe er im Namen und für Rechnung seines Sohnes durchgeführt.

    bb) Nach dem BFH-Urteil in BFHE 119, 265, BStBl II 1976, 643, dem sich der erkennende Senat auch insoweit anschließt, ist es für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung ohne Bedeutung, wenn der originäre Bezieher von Einkünften vor oder nach dem Zufluss der Erträge durch Abtretung "oder in sonstiger Weise" zugunsten eines Dritten darüber verfügt und damit das bezogene Einkommen verwendet (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG).

  • BFH, 04.11.2004 - III R 21/02

    Unternehmereigenschaft bei Strohmannverhältnissen

    Auch bei einer Maklertätigkeit sah der BFH als ausschlaggebend an, wer als unternehmerisch handelnder Makler das (tägliche) Vermittlungsgeschäft ausgeführt hat (BFH-Urteil vom 24. Juni 1976 IV R 173/74, BFHE 119, 265, BStBl II 1976, 643).
  • FG Niedersachsen, 21.06.2002 - 14 K 621/97

    Ertragsteuerliches Strohmannverhältnis als Scheingeschäft und

    Entsprechend wurde bei einer Maklertätigkeit als ausschlaggebend angesehen, wer als unternehmerisch handelnder Makler das (tägliche) Vermittlungsgeschäft ausgeführt hat (BFH-Urteil vom 24.06.1976 IV R 173/74, BStBl II 1976, 643, 644).
  • FG Münster, 18.01.2006 - 5 V 3802/05

    Unternehmereigenschaft bei Handelsvertretung

    sei zivilrechtlich als Inhaber des Handelsvertreterrechts der Anspruchberechtigte und deshalb seien ihm die Provisionen gemäß BFH in BStBl. II 1976, 643 und FG Münster in EFG 1995, 360 zuzurechnen.

    Damit ist bei einer Handelsvertretung entscheidend darauf abzustellen, wer die Unternehmerinitiative hat und das tägliche Vermittlungsgeschäft ausführt (BFH in BStBl. II 1999, 384 und in BStBl. II 1976, 643).

  • FG Niedersachsen, 25.11.2015 - 9 K 49/13

    Einkommensteuerliche Zurechnung von Provisionseinkünften bei einer Ein-Mann-GmbH

    Auch bei einer Maklertätigkeit sah der BFH als ausschlaggebend an, wer als unternehmerisch handelnder Makler das (tägliche) Vermittlungsgeschäft ausgeführt hat (BFH-Urteil vom 24. Juni 1976 IV R 173/74, BStBl. II 1976, 643).

    Die objektiven Merkmale, die die Einkunftsquelle "Maklertätigkeit" begründen, sind somit die Beauftragung des betreffenden Maklers einerseits und seine erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit als Vermittler andererseits (vgl. zu diesen Grundsätzen: BFH-Urteil vom 24. Juni 1976 IV R 173/74, BStBl. II 1976, 643).

  • FG Münster, 15.06.2011 - 6 K 5167/06

    Behandlung eines unter dem Teilwert liegenden Ankaufpreises

    In der Überlassung einer im Betrieb des Steuerpflichtigen erwirtschafteten Erwerbschance an eine andere Person aus privaten Gründen sei nach der Rechtsprechung eine Verfügung über bezogenes Einkommen zu sehen (Hinweis auf BFH, Urteile v. 24.06.1976, IV R 173/74, BStBl. II 1976, 643; v. 15.03.2005, X R 39/03, BStBl. II 2005, 817).
  • BFH, 07.10.1976 - IV R 50/72

    Ehefrau eines selbständigen Handelsvertreters - Güterstand der

    Die vorstehend entwickelten Rechtsgrundsätze stimmen mit der Entscheidung des Senats vom 24. Juni 1976 IV R 173/74 (BFHE 119, 265, BStBl II 1976, 643) überein, nach der die Einkünfte aus einer Maklertätigkeit einkommensteuerrechtlich grundsätzlich demjenigen zuzurechnen sind, der den Maklerauftrag erhalten hat und unternehmerisch tätig war.
  • FG München, 20.10.1995 - 8 K 1429/89

    Verfahren wegen einheitlicher Gewinnfeststellung einer Kommanditgesellschaft

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