Rechtsprechung
| BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2; GewStDV (a. F.) § 1 Abs. 1
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Gewerblicher Grundstückshandel
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Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb und Veräußerung von Grundbesitz durch Gesellschafter oder Gemeinschafter
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 01.06.1990 - I 5415/86
- BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 180, 121
- NJW-RR 1997, 284
- BB 1996, 1365
- DB 1996, 1382
- BStBl II 1996, 369
Wird zitiert von ... (122)
- BFH, 10.12.1998 - III R 61/97
Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen
Der BFH habe im Urteil vom 7. März 1996 IV R 2/92 (BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369) die Veräußerung von Bruchteilen der Gesellschaftsanteile an einer Bauherrengemeinschaft in den gewerblichen Grundstückshandel einbezogen, obwohl die GbR nicht die Veräußerung, sondern nur die Bebauung der Grundstücke bezweckt habe und obwohl eine Beteiligung an einer Bauherrengemeinschaft typischerweise der privaten Vermögensanlage diene.Bei vermögensverwaltenden Gesellschaften fehle eine gesellschaftsrechtliche Organisationsform, die das Steuerrecht zu respektieren habe (BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369).
Dies habe der BFH in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 ebenso entschieden.
Dem vom FA angeführten Urteil des BFH in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 habe ein anderer Sachverhalt zugrunde gelegen.
In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (vgl. Beschluß des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. I. der Gründe; BFH-Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, I. 2. der Gründe, m.w.N.).
b) Werden von den Mitgliedern einer Personengesellschaft Grundstücke veräußert, ist zunächst darauf abzustellen, ob die Gesellschafter die vorgenannten Voraussetzungen in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit erfüllt haben (vgl. BFH-Urteile in BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345, und in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 2. der Gründe, m.umf.N.).
e) Die Rechtsprechung hat ferner bei der Beantwortung der Frage, ob die Drei-Objekt-Grenze überschritten ist, prinzipiell auch die Veräußerung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften --insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 1990, 884 Tz. 16)-- in die Gesamtwürdigung miteinbezogen (vgl. Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. e, bb der Gründe, m.w.N.; vgl. ferner zum Erwerb und zur Veräußerung von Objekten im Rahmen von Bauherrenmodellen als gewerblicher Grundstückshandel BFH-Urteil vom 12. September 1995 IX R 140/92, BFHE 178, 385, BStBl II 1995, 839).
Der IV. Senat des BFH hat im Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 die Veräußerung eines Anteils an einer Grundstücksgesellschaft als Verkauf mindestens eines Objektes beurteilt, allerdings dahingestellt gelassen, ob auch auf die Zahl der von der Personengesellschaft gehaltenen Objekte abgestellt werden könnte.
Da bei Annahme des Kaufs und Verkaufs von nur drei Beteiligungen entscheidend ist, daß es um Miteigentumsanteile bzw. Miterbbaurechten an vier Grundstücken ging, bedarf es ferner im Revisionsverfahren keiner abschließenden Klärung, ob auf die Art der durch die Anteile repräsentierten Objekte abzustellen ist und ob schließlich mit der von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 1990, 884 Tz. 9) davon auszugehen ist, daß die Drei-Objekt-Grenze u.a. nicht für --wie im Streitfall-- gewerblich genutzte Grundstücke gilt (vgl. dazu auch Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. e, aa der Gründe, m.w.N.;… offengelassen auch im Urteil des BFH vom 7. Dezember 1995 IV R 78, 81/94, BFH/NV 1996, 535, 536, m.w.N.;… vgl. ferner Beschluß des erkennenden Senats in BFH/NV 1997, 229, unter Ziff. 2. der Gründe, m.w.N.;… bejahend für den in der Form einer Bauunternehmung betriebenen gewerblichen Grundstückshandel, BFH-Urteil in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303, unter Ziff. 2. c der Gründe, und zustimmend für den gewerblichen Grundstückshandel in der Form des Handels, BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 X R 12/92, BFH/NV 1996, 608).
Aus der Tatsache, daß der Erblasser aus der Veräußerung der Gesellschaftsanteile insgesamt einen beträchtlichen Gewinn erzielt hat, ist darauf zu schließen, daß seine Tätigkeit im ganzen auf Gewinnerzielung gerichtet gewesen ist (vgl. Urteile in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. c der Gründe;… BFH/NV 1994, 20, 22).
Bei einer Mehrzahl von Handlungen --im Gegensatz zu einer einmaligen Handlung-- ist das Vorliegen der Wiederholungabsicht und damit des Merkmals der Nachhaltigkeit regelmäßig zu bejahen (vgl. Urteile in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. b der Gründe, m.w.N.; ferner BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232, unter III. 2. c der Gründe, m.w.N.;… in BFH/NV 1998, 1467, dort auch zur Berücksichtigung weiterer objektiver Umstände; vom 17. Juni 1998 X R 68/95, BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667, unter 2. b;… in BFH/NV 1994, 20, 21).
cc) Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, daß eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird (BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. d der Gründe;… Urteile des erkennenden Senats vom 7. Dezember 1995 III R 24/92, BFH/NV 1996, 606, 608; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;… vgl. auch Beschluß vom 23. Februar 1998 X B 136/97, BFH/NV 1998, 1084, unter Ziff. 2, m.w.N., und dort auch zum Verkauf von Anteilen).
Der BFH hat es insoweit ausreichen lassen, daß die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Kreis von Personen --u.U. auch nur einer einzigen Person-- bekannt wird, der Verkäufer aber damit rechnet, die Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen (BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. d der Gründe; BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, 146).
Es genügt, wenn der Steuerpflichtige zu einer Veräußerung an einen anderen Erwerber jedenfalls dann bereit gewesen wäre, wenn sich der Verkauf an den ursprünglich vorgesehenen Käufer zerschlagen hätte (BFH-Urteile vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463, unter Ziff. 2. b der Gründe, m.w.N.; BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. d der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 10.12.1998 - III R 62/97
Drei-Objekt-Grenze bei Anteilsveräußerungen
In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. I. der Gründe; BFH-Urteil vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 2. der Gründe, m.w.N.).b) Werden von den Mitgliedern einer Personengesellschaft Grundstücke veräußert, ist zunächst darauf abzustellen, ob die Gesellschafter die vorgenannten Voraussetzungen in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit erfüllt haben (vgl. BFH-Urteile vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345, und in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 2. der Gründe, m.umf.N.).
e) Die Rechtsprechung hat ferner bei der Beantwortung der Frage, ob die Drei-Objekt-Grenze überschritten ist, prinzipiell auch die Veräußerung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften --insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. Schreiben des Bundesministers der Finanzen --BMF-- vom 20. Dezember 1990 IV B 2 -S 2240- 61/90, BStBl I 1990, 884 Tz. 16)-- in die Gesamtwürdigung miteinbezogen (vgl. Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. e, bb der Gründe, m.w.N.; vgl. ferner zum Erwerb und zur Veräußerung von Objekten im Rahmen von Bauherrenmodellen als gewerblicher Grundstückshandel BFH-Urteil vom 12. September 1995 IX R 140/92, BFHE 178, 385, BStBl II 1995, 839).
Der IV. Senat des BFH hat im Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 die Veräußerung eines Anteils an einer Grundstücksgesellschaft als Verkauf mindestens eines Objektes beurteilt, allerdings dahingestellt gelassen, ob auch auf die Zahl der von der Personengesellschaft gehaltenen Objekte abgestellt werden könnte.
In Anbetracht der Zahl von vier Beteiligungen des Erblassers bedarf es auch im Streitfall keiner abschließenden Klärung, ob letztlich die Zahl der von der Personengesellschaft gehaltenen Objekte maßgebend ist, ob auf die Art der durch die Anteile repräsentierten Objekte abzustellen ist und ob schließlich mit der von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 1990, 884 Tz. 9) die Drei-Objekt-Grenze u.a. nicht --wie im Streitfall-- für gewerblich genutzte Grundstücke gilt (vgl. dazu auch Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. e, aa der Gründe, m.w.N.;… offengelassen auch im Urteil des BFH vom 7. Dezember 1995 IV R 78, 81/94, BFH/NV 1996, 535, 536, m.w.N.;… vgl. ferner Beschluß des erkennenden Senats in BFH/NV 1997, 229, unter Ziff. 2 der Gründe, m.w.N.;… bejahend für den in der Form einer Bauunternehmung betriebenen gewerblichen Grundstückshandel BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303, unter Ziff. 2 c der Gründe, und zustimmend für den gewerblichen Grundstückshandel in der Form des Handels, BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 X R 12/92, BFH/NV 1996, 608).
Aus der Tatsache, daß der Erblasser aus der Veräußerung der Gesellschaftsanteile insgesamt einen beträchtlichen Gewinn erzielt hat, ist darauf zu schließen, daß seine Tätigkeit im ganzen auf Gewinnerzielung gerichtet gewesen ist (vgl. Urteile in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. c der Gründe;… BFH/NV 1994, 20, 22).
Bei einer Mehrzahl von Handlungen --im Gegensatz zu einer einmaligen Handlung-- ist das Vorliegen der Wiederholungabsicht und damit des Merkmals der Nachhaltigkeit regelmäßig zu bejahen (vgl. Urteile in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. b der Gründe, m.w.N.; ferner BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232, unter III. 2. c der Gründe, m.w.N.;… in BFH/NV 1998, 1467, dort auch zur Berücksichtigung weiterer objektiver Umstände; vom 17. Juni 1998 X R 68/95, BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667, unter 2. b;… in BFH/NV 1994, 20, 21).
cc) Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, daß eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird (BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. d der Gründe;… Urteile des erkennenden Senats vom 7. Dezember 1995 III R 24/92, BFH/NV 1996, 606, 608; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143).
Der BFH hat es insoweit ausreichen lassen, daß die Verkaufsabsicht nur einem kleinen Kreis von Personen --u.U. auch nur einer einzigen Person-- bekannt wird, der Verkäufer aber damit rechnet, die Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen (BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. d der Gründe; BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, 146;… vgl. auch Beschluß vom 23. Februar 1998 X B 136/97, BFH/NV 1998, 1084, unter Ziff. 2., m.w.N., und dort auch zum Verkauf von Anteilen).
Es genügt, wenn der Steuerpflichtige zu einer Veräußerung an einen anderen Erwerber jedenfalls dann bereit gewesen wäre, wenn sich der Verkauf an den ursprünglich vorgesehenen Käufer zerschlagen hätte (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463, unter Ziff. 2. b der Gründe, m.w.N.; BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. d der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 18.09.2002 - X R 28/00
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel
Die Erzielung von Veräußerungsverlusten bei einzelnen Objekten schließt das Bestehen einer Gewinnerzielungsabsicht im Zeitpunkt des Grundstückserwerbs (= Zeitpunkt der Begründung der Betriebsvermögenseigenschaft des Grundstücks) nicht aus (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. c).Anhaltspunkte dafür, dass die Objekte (ohne Gewinn) an Verwandte oder Bekannte veräußert oder verschenkt worden und deshalb nicht in die Gesamtbetrachtung des gewerblichen Grundstückshandels einzubeziehen sind (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. c; vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053, unter 3.), hat das FG --jedenfalls bislang-- nicht festgestellt.
An der gebotenen Nachhaltigkeit der Betätigung des Klägers bestehen daher keine Zweifel, auch wenn --bei Beachtung der vorstehend dargelegten Grundsätze-- nicht alle (potenziellen) Objekte in den Grundstückshandel einzubeziehen sein sollten (…zu den ohnehin nicht strengen Anforderungen an die Nachhaltigkeit vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 464, unter 4. a; vom 13. Dezember 1995 XI R 43-45/89, BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232, unter III. 2. c; vom 7. Dezember 1995 IV R 112/92, BFHE 180, 42, BStBl II 1996, 367, unter 1. c; in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. b).
b) Auch die übrigen in § 15 Abs. 2 EStG für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs und damit auch für den hier in Rede stehenden gewerblichen Grundstückshandel (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. I. der Gründe) vorausgesetzten Merkmale (Selbständigkeit;… Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr --vgl. dazu z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 464, unter 4. b; in BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232, unter III. 2. e; in BFHE 180, 42, BStBl II 1996, 367, unter 1. b; in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. d-- und Gewinnerzielungsabsicht --vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1999, 766, unter II. 2., …und vom 26. Februar 1988 III R 321/84, BFH/NV 1988, 561, unter 1. b--) dürften im Streitfall erfüllt sein.
- FG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 1 K 3292/02
Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenschau der Aktivitäten …
Tatsächlich habe der Bundesfinanzhof in dem Urteil vom 7. März 1996 (IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369) nur eine verfahrensrechtliche Zusammenfassung gebilligt, die mittlerweile durch die Entscheidung des Großen Senats vom 11. April 2005 (GrS 2/02, BStBl. II 2005, 679) überholt sei.Die vom Bundesfinanzhof neuestens als offen bezeichnete Frage, ob eine Berücksichtigung von Aktivitäten personenidentischer, für sich betrachtet gleichfalls vermögensverwaltend tätiger Schwesterpersonengesellschaften bereits auf der Ebene der klagenden Gesellschaft zulässig ist (…vgl. BFH, Urteile vom 17. Dezember 2008 IV R 85/06, BFH/NV 2009, 477; vom 25. September 2008 IV R 80/05, BStBl. 2009, 266; vom 19. Februar 2009 IV R 72/07, DB 2009, 991), nachdem er in früheren Entscheidungen von dieser Möglichkeit ausgegangen zu sein schien (insb. BFH, Urteile vom 7. März 1996 IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369;… vom 27. September 2006 IV R 39, 40/05, BFH/NV 2007, 221;… Beschluss vom 31. Januar 2008 IV B 144/06, BFH/NV 2008, 1134 und wohl auch Beschluss vom 10. Juni 2008 IV B 52/07, BFH/NV 2008, 1443) ist zu verneinen.
Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. März 1996 (IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369) hat weder den ihm vom Beklagten beigelegten Inhalt, noch ist das vom Beklagten favorisierte Urteilsverständnis mit der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Großen Senats (Beschluss des Großen Senats vom 11. April 2005 GrS 2/02, BStBl. II 2005, 679) vereinbar.
3.3.1 Der Bundesfinanzhof hat in dem genannten Urteil vom 7. März 1996 (IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369) nicht ausgesprochen, dass zur Beurteilung der Frage, ob eine Personengesellschaft selbst die Schwelle zum gewerblichen Grundstückshandel überschritten hat, auch die Aktivitäten von Schwesterpersonengesellschaften in die Betrachtung einzubeziehen seien.
3.3.2 Die vom Beklagten vorgenommene Auslegung des genannten Urteils vom 7. März 1996 (IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369) steht auch im Widerspruch zur zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Großen Senats.
Der Bundesfinanzhof stützt im Urteil vom 7. März 1996 (IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369) die Ansicht, die Aktivitäten der verschiedenen Grundstücksgemeinschaften und einer GbR seien bereits auf der Ebene der Gesellschaft zusammenzurechnen im Kern auf das Argument, dies sei durch Sinn und Zweck der Verfahrensvorschriften in §§ 179 ff. Abgabenordnung -AO- geboten.
Darüber hilft auch das weitere im Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. März 1996 (IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369) genannte Argument nicht hinweg, die Zusammenfassung sei bei vermögensverwaltenden Gesellschaften zulässig, weil es hier keine gesellschaftsrechtliche Organisationsform gebe, die das Steuerrecht zu respektieren habe.
- BFH, 17.12.2008 - IV R 85/06
Steuerrecht - Berechnung der Drei-Objekt-Grenze
aa) Das FA missversteht den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93 (BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617) sowie das Senatsurteil vom 7. März 1996 IV R 2/92 (BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369), wenn es aus diesen Entscheidungen herleiten will, für die Frage, ob eine Personengesellschaft, die selbst weniger als vier Objekte veräußert, den Bereich der privaten Vermögensverwaltung verlassen hat, seien auch Grundstücksverkäufe seitens einer gesellschafteridentischen Grundstückshandelsgesellschaft heranzuziehen.Hiervon ist auch der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 ausgegangen.
Es kann daher dahinstehen, ob die im Senatsurteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 aufgestellten Grundsätze nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 11. April 2004 GrS 2/02 (BFHE 209, 399, BStBl II 2005, 679) insoweit überholt sind, als ein einheitliches Feststellungsverfahren für sämtliche (vermögensverwaltenden) Objektgesellschaften nur (noch) dann in Betracht kommen kann, wenn die Beteiligungen an diesen Gesellschaften durch einen gemeinsamen Zweck verbunden sind (…BFH-Beschluss vom 29. September 2005 VIII B 301/04, BFH/NV 2006, 14).
- BFH, 03.08.2004 - X R 40/03
Steuerrecht - Reihenhäuser sind jeweils einzelne Objekte!
"Nachhaltig" i.S. des § 15 Abs. 2 EStG ist eine Tätigkeit, die von der Absicht getragen wird, sie zu wiederholen; bei einer Mehrzahl von Handlungen ist die Nachhaltigkeit zu bejahen (vgl. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1995 IV R 112/92, BFHE 180, 42, BStBl II 1996, 367; vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. b).Dies ist gerechtfertigt im Hinblick auf die Funktion der sog. "Drei-Objekt-Grenze", mit der diejenigen Aktivitäten des Steuerpflichtigen konkretisiert werden, welche die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung überschreiten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369).
- BFH, 04.10.2012 - IV B 99/11
Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen nur bei Entscheidungserheblichkeit
Diese stützt das FA auf eine Divergenz des angefochtenen Urteils zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. März 1996 IV R 2/92 (BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369) und vom 10. November 1992 VIII R 100/90 (…BFH/NV 1993, 538) sowie zu den Urteilen des Hessischen FG vom 24. Februar 2010 8 K 833/10 (juris) und 8 K 3380/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2011, 658).aa) Soweit das FA eine Abweichung des FG-Urteils vom BFH-Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 darauf stützt, der BFH verlange - anders als das FG - weder Gewinnfeststellungen für jede von den betroffenen Steuerpflichtigen begründete einzelne Grundstücksgesellschaft bzw. -gemeinschaft noch ein zweistufiges Verfahren wegen des vermeintlichen Bestehens einer doppelstöckigen Personengesellschaft und im Übrigen habe er auch nicht die Steuerpflichtigen als Feststellungsbeteiligte angesehen, ist dem nicht zu folgen.
aaa) In seinem Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 hat der BFH ausgeführt, für die Frage, ob die Grenzen privater Vermögensverwaltung überschritten seien, stelle die Rechtsprechung bei Tätigkeiten auf dem Bau- und Grundstücksmarkt darauf ab, ob die Grundstücksgeschäfte noch als Nutzung des Grundbesitzes durch Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz angesehen werden könnten oder ob die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Vermögensumschichtung in den Vordergrund trete.
bbb) Der BFH konnte es in seinem Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 für den zu entscheidenden Fall dahinstehen lassen, ob sich die Kläger zu einer die gesamten Grundstücksaktivitäten der Streitjahre umfassenden Innengesellschaft zusammengeschlossen hatten, weil die Aktivitäten der verschiedenen Grundstücksgemeinschaften und der streitbefangenen GbR mit Blick auf die Ausführungen des Großen Senats des BFH in seinem Beschluss vom 3. Juli 1995 GrS 1/93 (BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617) zusammenzurechnen waren.
ccc) Nichts anderes ergibt sich, soweit der BFH in seinem Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 ausgeführt hat, es könne allenfalls fraglich sein, ob die Zusammenschau auf der Ebene der Gewinnfeststellung der verschiedenen Gesellschaften/Gemeinschaften oder auf der Ebene der Veranlagungen der Gesellschafter/Gemeinschafter zu erfolgen habe.
cc) Eine Abweichung von Rechtsausführungen in Urteilen des Hessischen FG vom 24. Februar 2010 8 K 833/10 (juris) und in EFG 2011, 658 scheidet aus, weil das Hessische FG dort den Ausführungen des BFH in seinem Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 gefolgt ist, auch wenn der BFH die Revision in den genannten Verfahren jeweils durch Beschlüsse vom 30. November 2010 IV B 42/10 und IV B 43/10 (nicht veröffentlicht) zugelassen hat.
- BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05
Prüfung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft - …
Soweit sich das FA --für seinen hiervon abweichenden Standpunkt-- auf das Senatsurteil vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 berufen hat, verkennt es, dass der Senat auch bei dieser Entscheidung in materiell-rechtlicher Hinsicht von der ständigen Rechtsprechung des BFH ausgegangen ist, nach der --auf der ersten Stufe-- für jede einzelne Personengesellschaft (Objektgesellschaft) eigenständig zu prüfen ist, ob die Gesellschafter in ihrer (jeweiligen) gesamthänderischen Verbundenheit die einen Gewerbebetrieb kennzeichnenden Tatbestandsmerkmale erfüllen.(2) Allerdings hat der erkennende Senat mit Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 angenommen, dass bei beteiligungsidentischen (vermögensverwaltenden) Schwesterpersonengesellschaften die die gewerbliche Tätigkeit der Gesellschafter (zweite Prüfungsstufe) begründenden (zusammenzurechnenden) Aktivitäten in allen Objektgesellschaften (im damaligen Fall: GbR, Bruchteilsgemeinschaften) in verfahrensrechtlicher Hinsicht bereits bei der Einkünftefeststellung (Gewinnfeststellung) für die einzelnen Gesellschaften gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a der Abgabenordnung (AO) Berücksichtigung finden können.
Jedenfalls kann kein Zweifel darüber bestehen, dass bereits nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 (s. dort unter II. der Gründe) die Einkünfte einer nur vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft bei dieser nicht deshalb der Gewerbesteuer unterliegen, weil ihre Gesellschafter --sei es aufgrund des ihr Eigenvermögen betreffenden Handelns, sei es aufgrund ihrer Beteiligungen an anderen Grundstücksgesellschaften-- eine gewerbliche Tätigkeit entfaltet haben (vgl. §§ 2 Abs. 1 Satz 2, 7 GewStG).
- FG Berlin, 09.06.1997 - 8363/96
Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung eines Gesellschaftsanteils
Der BFH habe mit Urteil vom 7. März 1996 - IV R 2/92 -, BStBl II 1996, 369, 373 entschieden, dass die Veräußerung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften der Veräußerung eines Grundstücks gleichstehe.Darauf haben die Kläger entgegnet, das Urteil des BFH in BStBl II 1996, 369 sei auf den Streitfall nicht anwendbar, weil es sich nicht um die Veräußerung von Grundstücksanteilen oder Gesellschaftsanteilen an Dritte handele, sondern um eine gesellschaftsinterne Auseinandersetzung.
Denn die Grundstücksgesellschaft ... und die Grundstücksgemeinschaft ... waren nicht personenidentisch (vgl. BFH in BStBl II 1996, 369, 371).
Die Veräußerung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften steht der Veräußerung eines Grundstücks oder Grundstücksanteils gleich (BFH in BStBl II 1996, 369, 373).
Für den Bereich des gewerbliche Grundstückshandels hat es der BFH genügen lassen, dass die Verkaufsabsichten nur einem kleinen Kreis von Personen - unter Umständen auch nur einer einzigen Person - bekannt wird und der Verkäufer damit rechnet, die Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen (BFH in BStBl II 1996, 369, 372, m.w.N.).
Die Bilanzierung als Anlagevermögen schließt eine bedingte Veräußerungsabsicht nicht aus (vgl. BFH in BStBl II 1996, 369, 374).
- BFH, 20.02.2003 - III R 10/01
Steuerrecht - Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels
Geschäftsbeziehungen mit mehreren, ggf. ständig wechselnden Kunden sprechen für das erforderliche Teilhaben am Marktgeschehen, sind aber kein unerlässliches Erfordernis (…BFH-Urteile vom 24. Januar 1990 X R 44/88, BFH/NV 1990, 798, und vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369).Entscheidend ist, dass der Steuerpflichtige zu einer Veräußerung an einen anderen Erwerber jedenfalls dann bereit gewesen wäre, wenn sich der Verkauf an den ursprünglich vorgesehenen Käufer zerschlagen hätte (BFH-Urteile in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, und in BFHE 187, 526, BStBl II 1999, 390).
- FG München, 20.04.1999 - 11 K 903/96
"3-Objekt-Grenze": gewerblicher Grundstückshandel in Sonderfällen; …
- BFH, 17.12.2008 - IV R 72/07
Gewerblicher Grundstückshandel: Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von …
- BFH, 20.05.1998 - III B 9/98
Gewerblicher Grundstückshandel; GmbH-Zwischenschaltung
- BFH, 28.11.2002 - III R 1/01
Steuerrecht - Veräußerung eines Kommanditanteils einer Grundstücksgesellschaft
- BFH, 15.03.2005 - X R 39/03
Steuerrecht - Gewerblicher Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze
- BFH, 27.11.2002 - X R 53/01
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung von weniger als vier Objekten
- BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04
Flugzeugleasing und Gewerbesteuer
- BFH, 30.11.2004 - VIII R 15/00
Gewerblicher Grundstückshandel einer GbR
- BFH, 21.06.2001 - III R 27/98
Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 22.08.2012 - X R 24/11
Gewerblicher Grundstückshandel allein durch Zurechnung der Verkäufe von …
- BFH, 14.12.2006 - IV R 3/05
Steuerrecht - Grundstückshandelsgesellschaft und Gewerbesteuer
- BFH, 05.06.2008 - IV R 81/06
Steuerrecht - Verkauf von GbR-Anteilen als gewerblicher Grundstückshandel?
- BFH, 14.01.1998 - X R 1/96
Bau und Verkauf eines Mehrfamilienhauses
- BFH, 16.12.1997 - VIII R 32/90
Verdeckte Mitunternehmerschaft bei Familien-GmbH & Co. KG
- BFH, 26.07.2001 - X B 5/01
- BFH, 13.08.2002 - VIII R 14/99
Steuerrecht - gewerblicher Grundstückshandel/private Vermögensverwaltung
- FG Sachsen, 16.07.2003 - 7 K 1147/96
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines Grundstücks vor seiner …
- BFH, 19.09.2002 - X R 51/98
Handels- und Gesellschaftsrecht - Einbringung eines Grundstücks in eine KG
- BFH, 22.04.1998 - IV B 19/98
Gewerblicher Grundstückshandel bei Mietwohngrundstücken
- BFH, 26.04.2000 - III B 47/99
Verletzung des rechtlichen Gehörs; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und …
- BFH, 09.05.2000 - VIII R 41/99
Wesentliche Beteiligung im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft
- BFH, 26.11.2008 - X R 23/05
Erstmalige Bilanzaufstellung für einen "nicht erkannten Gewerbebetrieb" in einem …
- BFH, 01.07.2010 - IV R 34/07
Selbständigkeit der Feststellung eines Veräußerungsgewinns in einem …
- BFH, 06.08.1998 - III R 227/94
Gewerblicher Grundstückshandel: Verschenken von Objekten
- BFH, 15.12.1999 - I R 16/99
Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
- BFH, 29.09.2005 - VIII B 301/04
Feststellungsverfahren bei verschiedenen aber gesellschaftsrechtlich verbundenen …
- BFH, 27.09.2006 - IV R 39/05
- BFH, 13.07.1999 - VIII R 72/98
Wesentliche Beteiligung im Gesamthandsvermögen
- FG Münster, 11.03.1998 - 13 K 3305/96
In Kapitalgesellschaft eingebrachte Grundstücke als Objekt i.S.d. …
- FG Nürnberg, 19.10.2000 - IV 384/98
- FG Baden-Württemberg, 13.04.2010 - 4 K 379/09
Aussetzung des Verfahrens zur materiell-rechtlich eigenständigen …
- BFH, 20.12.2005 - X B 120/05
Divergenz; materiell-rechtliche Fehler
- BFH, 30.09.2010 - IV R 44/08
Gewerblicher Grundstückshandel - Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch …
- FG Düsseldorf, 14.03.2000 - 12 K 2737/96
Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Veräußerung an …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.07.2000 - 5 K 1398/97
Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels
- BFH, 18.09.2002 - X R 108/96
Gewerblicher Grundstückshandel, Veräußerung von weniger als vier Objekten
- BFH, 23.01.2004 - IV B 3/03
Gewerblicher Grundstückshandel - Drei-Objekt-Grenze
- BFH, 27.09.2006 - IV R 40/05
- BFH, 16.10.2001 - X R 128/97
- BFH, 10.07.1996 - X R 103/95
Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an einer grundstücksbesitzenden GbR vor …
- BFH, 09.05.2000 - VIII R 40/99
Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG; Bruchteilsbetrachtung
- BFH, 14.12.2006 - IV R 35/05
Anteile an Grundstückshandelsgesellschaft; Veräußerungsgewinn
- BFH, 18.04.2012 - X R 34/10
Umqualifizierung eines als Veräußerungsgewinn festgestellten Gewinns in laufenden …
- FG Münster, 28.11.2001 - 8 K 118/99
Gesellschafter bzw. Gemeinschafter nicht Dritter i.S. des § 174 Abs. 5 AO …
- BFH, 06.11.2003 - IV ER -S- 3/03
Beteiligung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft an einer gewerblich …
- BFH, 28.06.2006 - III B 119/05
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen …
- BFH, 27.09.2006 - IV R 39/05 IV R 40/05
Gewerblicher Grundstückshandel; Klagebefugnis bei GbR in Liquidation
- BFH, 10.06.2008 - IV B 52/07
Gewerbliche Personengesellschaften als selbständige Steuersubjekte - …
- FG Münster, 07.05.2002 - 1 K 2106/00
Gewerblicher Grundstückshandel - Gestaltungsmißbrauch bei Übertragung des vierten …
- BFH, 13.08.2002 - VIII R 53/97
Errichtung von Gebäuden auf verkauften Grundstücken
- BFH, 18.09.2002 - X R 4/02
Gewerblicher Grundstückshandel; Umqualifizierung von Vermietungseinkünften in …
- BFH, 31.01.2008 - IV B 144/06
Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenrechnung der Zählobjekte von …
- FG München, 30.09.1997 - 2 K 315/96
Maßgebende Veräußerungen für die Drei-Objekt-Grenze
- FG Düsseldorf, 03.12.1999 - 10 K 639/93
Gewerblicher Grundstückshandel; Betriebsvermögen/Privatvermögen; Einkommensteuer …
- FG Köln, 31.01.2007 - 12 K 4095/03
Steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses zwischen einer …
- FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2007 - 3 K 5109/03
Gewerblichkeit eines Wertpapierhandels bei der Tätigung sog. Leerverkäufe
- FG Hessen, 24.02.2010 - 8 K 833/10
- OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01
Strafverjährung - Hinterziehung durch Unterlassen
- FG Hessen, 24.02.2010 - 8 K 3380/07
Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenrechnung der Objekte verschiedener …
- FG Münster, 21.04.1999 - 13 K 765/94
"Drei-Objekt-Grenze" gilt auch für Mehrfamilienhäuser
- FG Münster, 21.04.1999 - 13 K 799/94
Drei-Objekt-Grenze bei Mehrfamilienhäusern
- FG Münster, 24.05.2000 - 8 K 5183/99
Gewerblicher Grundstückshandel: Grundstückszuordnung zum Privatvermögen
- BFH, 20.03.2003 - III B 174/01
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Baden-Württemberg, 16.06.2005 - 3 K 28/03
Einbeziehung eines Grundstücks mit einer Besitzdauer von 7 ½ Jahren in den …
- BFH, 07.02.2008 - X B 140/07
Gewerblicher Grundstückshandel - Abgrenzung Anlagevermögen/Umlaufvermögen - …
- BFH, 06.02.1997 - III B 122/94
Miteigentumsanteile bei der "Drei-Objekt-Grenze"
- BFH, 10.01.2003 - XI B 80/00
Bedingte Veräußerungsabsicht
- BFH, 25.10.2005 - VIII B 174/03
Rechtliches Gehör
- BFH, 01.03.2005 - X B 148/04
Veräußerungs- oder Aufgabegewinn aus dem Verkauf der zum Umlaufvermögen …
- FG Münster, 04.11.2005 - 4 K 2284/01
Besondere Umstände, die auf eine Veräußerungsabsicht schließen lassen
- BFH, 10.05.2012 - IV R 47/10
Mindestanforderungen an die Darlegung der Revisionsgründe in der …
- BFH, 27.03.1998 - X B 175/97
- FG Niedersachsen, 19.01.2000 - 2 K 699/97
Beim gewerblichen Grundstückshandel Grundstücke auch im Anlagevermögen?
- FG Rheinland-Pfalz, 05.10.2000 - 4 K 2359/98
Gewerblicher Grundstückshandel:Gescheiterte Verkäufe bei der Drei-Objekt-Grenze …
- FG München, 07.04.2004 - 13 K 3511/99
Klagebefugnis; Folgen der Auflösung einer GbR während des Klageverfahrens; …
- FG Düsseldorf, 28.02.2006 - 3 K 2610/01
Objekt-GmbH & Co KG; Mietvertrag mit Kaufoption; Bürogebäude; …
- FG München, 10.03.2008 - 13 K 3694/05
Keine erweiterte Kürzung gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 GewStG für eine neben der …
- FG Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 9 K 208/92
- FG Rheinland-Pfalz, 05.10.2000 - 4 K 3272/98
Bekanntwerden einer weiteren Grundstücksveräußerung nach Ablauf der …
- FG Bremen, 27.10.2004 - 3 V 19/04
Bürgschaftsprovisionen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Gewerbesteuermessbetrag …
- FG Köln, 31.08.2005 - 12 K 1849/01
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Nürnberg, 02.08.2007 - IV 139/05
Abgrenzung von privater und gewerblicher Vermögensverwaltung; Voraussetzungen für …
- LAG Nürnberg, 15.12.1998 - 7 Sa 152/98
- LAG Sachsen-Anhalt, 28.04.1999 - 9 Sa 898/98
- FG Nürnberg, 29.04.2005 - IV 139/05
Gewerblicher Grundstückshandel einer Personengesellschaft
- FG Niedersachsen, 26.09.2006 - 15 K 10556/03
Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung und Veräußerung von zwei …
- FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 6 K 6413/03
Zuordnung der Immobilien eines Grundstückhändlers zum Umlaufvermögen - Zinsen in …
- BFH, 10.05.2012 - IV R 49/10
Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10. 05. 2012 IV R 47/10 - …
- BFH, 10.05.2012 - IV R 50/10
Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10. 05. 2012 IV R 47/10 - …
- FG Niedersachsen, 07.06.2000 - 3 K 310/94
Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung und Veräußerung eines Großobjekts
- FG Niedersachsen, 13.12.2000 - 9 K 130/94
Beginn des gewerblichen Grundstückshandels und Berechnung des Fünfjahreszeitraums …
- FG Berlin, 19.03.2002 - 9 K 9102/01
Sonstige Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG
- FG Hamburg, 24.07.2002 - VI 212/00
Steuerbare Einkünfte aus der Verwertung einer Erfindung
- FG Berlin, 06.04.2005 - 6 K 6386/00
Gewerbesteuerpflicht gewerblich geprägter Personengesellschaften
- FG Münster, 28.11.2007 - 12 K 1084/07
Gewinnverteilung bei Übergang zum Betriebsvermögensvergleich nach Einbringung …
- FG Düsseldorf, 06.06.2008 - 18 K 986/03
Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides bei Umqualifizierung der gewerblichen …
- FG München, 13.08.2008 - 1 K 1328/05
Gewerblicher Grundstückshandel bei der Veräußerung von --durch Pächter …
- BFH, 10.05.2012 - IV R 48/10
Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10. 05. 2012 IV R 47/10 - …
- FG Münster, 10.12.2001 - 1 V 3502/01
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Niedersachsen, 17.04.2002 - 4 K 581/94
Gewerblicher Grundstückshandel: langfristig vermietete Eigentumswohnungen …
- FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 6 K 5364/03
Zuordnung der Immobilien eines Grundstückhändlers zum Umlaufvermögen - Zinsen in …
- VG Neustadt, 14.12.2009 - 3 K 278/09
Beamtenversorgungsrecht
- FG Münster, 30.06.1997 - 16 K 2708/95
Verkauf von Anteilen an Vermietungspersonengesellschaften
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.1998 - 1 K 184/97
Keine Drei-Objekt-Grenze bei bauträgertypischer Tätigkeit
- FG München, 23.12.1998 - 7 K 3286/96
Drei-Objekt-Grenze bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht
- FG München, 28.06.1999 - 13 K 2563/94
Drei-Objekt-Grenze: Zeitabstand zum gewerblichen Verkauf
- FG Hessen, 18.11.1999 - 12 K 6121/97
Fahrlehrer; Verpflegungsmehraufwand; Fahrtätigkeit - Verpflegungsmehraufwand …
- FG Rheinland-Pfalz, 11.02.2000 - 3 K 1063/97
Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines gewerblichen
- FG Hessen, 03.12.2002 - 8 K 1025/91
Gewerblicher Grundstückshandel; Private Vermögensverwaltung; Gesellschaft; …
- BFH, 06.11.2003 - IV ER - S - 3/03
Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte: Zustimmung des IV. Senats zur …
- FG Baden-Württemberg, 25.05.2000 - 14 K 140/95
Zurechnung eines den Gesellschaftern einer GbR mit gewerblichem Grundstückshandel …
- FG Berlin, 11.11.1998 - 6 K 6412/96
Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb durch Erbfolge
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