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   BFH, 04.06.1996 - IV R 20/95   

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https://dejure.org/1996,6409
BFH, 04.06.1996 - IV R 20/95 (https://dejure.org/1996,6409)
BFH, Entscheidung vom 04.06.1996 - IV R 20/95 (https://dejure.org/1996,6409)
BFH, Entscheidung vom 04. Juni 1996 - IV R 20/95 (https://dejure.org/1996,6409)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Frage des Vorliegens eines absoluten Revisionsgrundes im Falle der Öffentlichkeit einer Sitzung trotz beantragten Ausschluss der Öffentlichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.09.1991 - X R 19/91

    Gründe für eine zulassungsfreie Revision

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IV R 20/95
    Verfahrensmängel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO sind jedoch nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, d. h., wenn sie schlüssig vorgetragen sind (vgl. BFH-Beschluß vom 17. September 1991 X R 19/91, BFH/NV 1992, 750, 751, m. w. N.).

    Das ist nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder einen eigenständigen Klagegrund oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen war (vgl. BFH/NV 1992, 750, 751, m. w. N.).

  • BFH, 19.01.1993 - VII R 121/92

    Unzureichende Begründung des Widerrufstatbestands

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IV R 20/95
    Da das Vorliegen eines Verfahrensmangels aus der rechtlichen Sicht des FG zu beurteilen ist (s. etwa BFH- Beschluß vom 19. Januar 1993 VII R 121/92, BFH/NV 1994, 40), folgt aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils, daß das FG -- wie geschehen -- über die Frage einer auf Änderung des Bescheids gerichteten Zusage nicht entscheiden mußte, weil es die Klage wegen Versäumung der Klagefrist für unzulässig hielt und Wiedereinsetzungsgründe nicht anerkannte.
  • BFH, 10.01.1995 - IV B 108/94

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IV R 20/95
    Denn die eigentliche Rechtfertigung für die Annahme eines absoluten Revisionsgrundes ist, daß sich die Rechtsprechung unter den Augen der Öffentlichkeit abspielen soll, nicht dagegen, daß private Interessen durch eine nichtöffentliche Sitzung geschützt werden sollen (Senatsbeschluß vom 10. Januar 1995 IV B 108/94, BFH/NV 1995, 803, m. w. N.).
  • BFH, 27.10.1993 - XI R 17/93

    Ein Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO i. d. F. des

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IV R 20/95
    Eine auf "schlichte Änderung" gerichtete Verpflichtungsklage sei erst nach erfolglosem Einspruchsverfahren gegen einen die Änderung der Schätzung ablehnenden Bescheid zulässig (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. Oktober 1993 XI R 17/93, BFHE 172, 493, BStBl II 1994, 439).
  • BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85

    Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag -

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IV R 20/95
    Ein solcher Verfahrensmangel ist nur dann schlüssig gerügt, wenn die zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen -- ihre Richtigkeit unterstellt -- einen der in § 116 Abs. 1 FGO genannten Mängel ergeben (Senatsbeschluß vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568).
  • BFH, 10.11.2005 - VIII B 166/04

    NZB: Öffentlichkeit des Verfahrens

    a) Der Vortrag ist nach seinem Inhalt nicht geeignet, eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit i.S. von § 119 Nr. 5 FGO darzulegen, da der absolute Revisionsgrund des § 119 Nr. 5 FGO lediglich sicherstellen will, dass sich die Rechtsprechung unter den Augen der Öffentlichkeit abspielt; er dient mithin nicht dem Schutz privater Interessen an der Nichtöffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juni 1996 IV R 20/95, BFH/NV 1996, 914; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 5. Aufl., § 119 Rz. 22).
  • BFH, 29.06.2005 - VI B 105/04

    Doppelte Haushaltsführung; Fahrtkostenabzug

    Deshalb liegt in dem Unterlassen einer Entscheidung über den Ausschluss der Öffentlichkeit auch kein Verfahrensfehler (vgl. auch BFH-Urteil vom 4. Juni 1996 IV R 20/95, BFH/NV 1996, 914).
  • BFH, 06.08.2001 - II R 59/00

    Grunderwerbsteuer - Sachverhaltsaufklärung - Verletzung des rechtlichen Gehörs -

    Das ist nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder einen eigenständigen Klagegrund oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen ist (BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 1996 IV R 20/95, BFH/NV 1996, 914, und vom 27. Juni 2000 II R 13/00, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 22.10.2004 - IX B 114/04

    Verfahrensfehler: Rüge des unterbliebenen Ausschlusses der Öffentlichkeit

    Des Weiteren tragen die Kläger nicht vor, warum die Rüge nicht bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht (FG) angebracht wurde bzw. weshalb dies nicht möglich war (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 1995 V R 28/94, BFH/NV 1995, 893; vom 4. Juni 1996 IV R 20/95, BFH/NV 1996, 914; vom 10. Dezember 1997 IX R 54/97, BFH/NV 1998, 719).
  • BFH, 27.07.2000 - II R 13/00

    Erbschaftsteuer - Fehlen der Urteilsbegründung - Krankheitsbedingter Abwesenheit

    Das ist nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder einen eigenständigen Klagegrund oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen ist (BFH-Beschluss vom 4. Juni 1996 IV R 20/95, BFH/NV 1996, 914).
  • BFH, 15.01.2001 - II R 70/99

    Artfortschreibung - Einliegerwohnung - Wohnungsbegriff - Zweifamilienhaus -

    Das ist nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder einen eigenständigen Klagegrund oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen ist (BFH-Beschluss vom 4. Juni 1996 IV R 20/95, BFH/NV 1996, 914).
  • BFH, 30.12.1996 - X R 67/95

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Zur Sachprüfung hätte es hier nur kommen können, wenn die Kläger einen der in § 116 Abs. 1 FGO aufgezählten Gründe in einer den Anforderungen des § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO genügenden Weise dargetan, d. h. Tatsachen vorgetragen hätten, die -- ihre Richtigkeit unterstellt -- einen Mangel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO ergeben hätten (s. BFH-Beschlüsse vom 8. September 1995 X R 58/94, BFH/NV 1996, 329 f.; vom 14. Dezember 1995 VIII R 27/95, BFH/NV 1996, 556, und vom 4. Juni 1996 IV R 20/95, BFH/NV 1996, 914 f., sowie Gräber, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl. 1993, § 116 Rz. 3, jeweils m. w. N.).
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