Weitere Entscheidung unten: BFH, 31.05.2011

Rechtsprechung
   BFH, 16.05.2013 - IV R 21/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22089
BFH, 16.05.2013 - IV R 21/10 (https://dejure.org/2013,22089)
BFH, Entscheidung vom 16.05.2013 - IV R 21/10 (https://dejure.org/2013,22089)
BFH, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - IV R 21/10 (https://dejure.org/2013,22089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,22089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Notwendige Beiladung eines Gesellschafters bei Streit um Veräußerungsgewinn - Klagebefugnis einzelner Gesellschafter nach Vollbeendigung der Personengesellschaft

  • openjur.de

    Notwendige Beiladung eines Gesellschafters bei Streit um Veräußerungsgewinn; Klagebefugnis einzelner Gesellschafter nach Vollbeendigung der Personengesellschaft

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 40 Abs 2, FGO § 48 Abs 1 Nr 5, FGO § 60 Abs 3 S 1, FGO § 126 Abs 3 S 1 Nr 2, AO § 352, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a
    Notwendige Beiladung eines Gesellschafters bei Streit um Veräußerungsgewinn - Klagebefugnis einzelner Gesellschafter nach Vollbeendigung der Personengesellschaft

  • Bundesfinanzhof

    Notwendige Beiladung eines Gesellschafters bei Streit um Veräußerungsgewinn - Klagebefugnis einzelner Gesellschafter nach Vollbeendigung der Personengesellschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 2 FGO, § 48 Abs 1 Nr 5 FGO, § 60 Abs 3 S 1 FGO, § 126 Abs 3 S 1 Nr 2 FGO, § 352 AO
    Notwendige Beiladung eines Gesellschafters bei Streit um Veräußerungsgewinn - Klagebefugnis einzelner Gesellschafter nach Vollbeendigung der Personengesellschaft

  • rewis.io

    Notwendige Beiladung eines Gesellschafters bei Streit um Veräußerungsgewinn - Klagebefugnis einzelner Gesellschafter nach Vollbeendigung der Personengesellschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 60 Abs. 3 S. 1
    Entscheidung des Revisionsgerichts bei unterbliebener Beiladung eines Dritten

  • datenbank.nwb.de

    Notwendige Beiladung des veräußernden Mitunternehmers bei Streit um Veräußerungsgewinn; Klagebefugnis nach Vollbeendigung der Personengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei unterbliebener Beiladung eines Dritten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 23.04.2009 - IV R 87/05

    Umdeutung der namens einer voll beendeten KG erhobenen Klage - Fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 21/10
    Die Befugnis der Personengesellschaft, in Prozessstandschaft für ihre Gesellschafter Rechtsbehelfe gegen die Gewinnfeststellungsbescheide einzulegen, ist mit deren Vollbeendigung daher erloschen (BFH-Urteile vom 23. April 2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650; vom 27. Juli 2005 II R 35/04, BFH/NV 2006, 18; vom 22. September 2011 IV R 42/09, BFH/NV 2012, 236, und vom 30. August 2012 IV R 44/10, BFH/NV 2013, 376, jeweils m.w.N.).

    Nur ergänzend und ohne Bindungswirkung weist der Senat darauf hin, dass das FG im zweiten Rechtsgang, sofern es die Vollbeendigung der Klägerin bereits bei Erlass des hier streitigen geänderten Gewinnfeststellungsbescheids bejaht, zu prüfen haben wird, ob der Gewinnfeststellungsbescheid sowie die Einspruchsentscheidung dem richtigen Inhalts- und/oder Bekanntgabeadressaten bekanntgegeben worden sind (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 20. Juni 1989 VIII R 366/83, BFH/NV 1990, 208; vom 28. März 2000 VIII R 6/99, BFH/NV 2000, 1074, und in BFH/NV 2009, 1650).

    Ebenfalls wird es dann der Frage nachzugehen haben, ob die namens der vollbeendeten Klägerin erhobene Klage in eine solche eines oder mehrerer (ehemaliger) Gesellschafter umgedeutet werden kann (vgl. u.a. BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1650).

  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 6/99

    Vollbeendete PersG; Beteiligtenfähigkeit im gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 21/10
    Nur ergänzend und ohne Bindungswirkung weist der Senat darauf hin, dass das FG im zweiten Rechtsgang, sofern es die Vollbeendigung der Klägerin bereits bei Erlass des hier streitigen geänderten Gewinnfeststellungsbescheids bejaht, zu prüfen haben wird, ob der Gewinnfeststellungsbescheid sowie die Einspruchsentscheidung dem richtigen Inhalts- und/oder Bekanntgabeadressaten bekanntgegeben worden sind (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 20. Juni 1989 VIII R 366/83, BFH/NV 1990, 208; vom 28. März 2000 VIII R 6/99, BFH/NV 2000, 1074, und in BFH/NV 2009, 1650).
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 24/08

    Auslegung der Klageschrift - Bestimmung des Klägers - Nachholung einer fehlerhaft

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 21/10
    b) Das Unterlassen der notwendigen Beiladung durch das FG begründet einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, der vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen ist und deren Einhaltung nicht der Disposition der Beteiligten unterliegt (BFH-Urteile vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427, und vom 9. Februar 2011 IV R 37/08, BFH/NV 2011, 1120).
  • BFH, 30.08.2012 - IV R 44/10

    Klagebefugnis und Beiladung der insolventen Personengesellschaft und des

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 21/10
    Die Befugnis der Personengesellschaft, in Prozessstandschaft für ihre Gesellschafter Rechtsbehelfe gegen die Gewinnfeststellungsbescheide einzulegen, ist mit deren Vollbeendigung daher erloschen (BFH-Urteile vom 23. April 2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650; vom 27. Juli 2005 II R 35/04, BFH/NV 2006, 18; vom 22. September 2011 IV R 42/09, BFH/NV 2012, 236, und vom 30. August 2012 IV R 44/10, BFH/NV 2013, 376, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.02.2011 - IV R 37/08

    Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt -

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 21/10
    b) Das Unterlassen der notwendigen Beiladung durch das FG begründet einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, der vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen ist und deren Einhaltung nicht der Disposition der Beteiligten unterliegt (BFH-Urteile vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427, und vom 9. Februar 2011 IV R 37/08, BFH/NV 2011, 1120).
  • BFH, 20.05.2010 - IV R 74/07

    Aussetzung des Klageverfahrens bei gesonderter und einheitlicher

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 21/10
    Wenngleich dieser Verfahrensfehler nach § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO im Revisionsverfahren geheilt werden kann, übt der Senat das ihm insoweit zustehende Ermessen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15. April 2010 IV R 9/08, BFHE 229, 42, BStBl II 2010, 929; vom 20. Mai 2010 IV R 74/07, BFHE 229, 71, BStBl II 2010, 1104) dahin aus, dass er die Sache an die Vorinstanz zurückverweist und dieser die Nachholung der unterbliebenen Beiladung überträgt.
  • BFH, 20.06.1989 - VIII R 366/83

    Anforderungen an Bekanntgabe eines Gewinnfeststellungsbescheids

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 21/10
    Nur ergänzend und ohne Bindungswirkung weist der Senat darauf hin, dass das FG im zweiten Rechtsgang, sofern es die Vollbeendigung der Klägerin bereits bei Erlass des hier streitigen geänderten Gewinnfeststellungsbescheids bejaht, zu prüfen haben wird, ob der Gewinnfeststellungsbescheid sowie die Einspruchsentscheidung dem richtigen Inhalts- und/oder Bekanntgabeadressaten bekanntgegeben worden sind (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 20. Juni 1989 VIII R 366/83, BFH/NV 1990, 208; vom 28. März 2000 VIII R 6/99, BFH/NV 2000, 1074, und in BFH/NV 2009, 1650).
  • BFH, 29.03.2012 - IV R 18/08

    Faktisches Abstandnehmen vom Eintretenlassen der Folgerungen eines realisierten

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 21/10
    Daneben können einzelne Gesellschafter unter den Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Nrn. 3 bis 5 FGO klagebefugt sein (BFH-Urteil vom 29. März 2012 IV R 18/08, BFH/NV 2012, 1095, m.w.N.).
  • BFH, 13.02.1997 - IV R 15/96

    Mitunternehmeranteil - Bruchteilsveräußerung - Ermittlung des Buchwerts -

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 21/10
    Es stellte nunmehr dem Veräußerungspreis den Buchwert der Kommanditanteile gegenüber, den es unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 13. Februar 1997 IV R 15/96, BFHE 183, 39, BStBl II 1997, 535) im Wege der Durchschnittsbewertung ermittelte.
  • BFH, 27.07.2005 - II R 35/04

    PersG - Vollbeendigung

    Auszug aus BFH, 16.05.2013 - IV R 21/10
    Die Befugnis der Personengesellschaft, in Prozessstandschaft für ihre Gesellschafter Rechtsbehelfe gegen die Gewinnfeststellungsbescheide einzulegen, ist mit deren Vollbeendigung daher erloschen (BFH-Urteile vom 23. April 2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650; vom 27. Juli 2005 II R 35/04, BFH/NV 2006, 18; vom 22. September 2011 IV R 42/09, BFH/NV 2012, 236, und vom 30. August 2012 IV R 44/10, BFH/NV 2013, 376, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.04.2010 - IV R 9/08

    Gewinnfeststellung - beschränkter Streitgegenstand - Aussetzung des Verfahrens

  • BFH, 18.12.2002 - I R 12/02

    Notwendige Beiladung, Nachholung im Revisionsverfahren

  • FG Hessen, 24.03.2010 - 13 K 2850/07

    Veräußerung eines Bruchteils eines Mitunternehmeranteils - Ermittlung des

  • BFH, 22.09.2011 - IV R 42/09

    Einbeziehung anteiliger Gewerbesteuer-Messbeträge nach § 35 Abs. 3 Satz 4 EStG a.

  • BFH, 10.09.2020 - IV R 14/18

    Klagebefugnis der Personengesellschaft in allein den ausgeschiedenen

    Diese Feststellungen berühren Fragen, die ausschließlich C als vor der Klageerhebung ausgeschiedene Gesellschafterin persönlich i.S. des § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO angehen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16.05.2013 - IV R 21/10, Rz 15, zum Gewinn aus der Veräußerung eines Teilanteils).
  • BFH, 06.08.2019 - VIII R 12/16

    Auflösung einer positiven Ergänzungsrechnung anlässlich der Veräußerung eines

    Hinsichtlich der festgestellten Veräußerungsgewinne für M und S sind neben der Klägerin zu 1 gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO (zu deren Klagebefugnis siehe z.B. BFH-Urteil in BFHE 229, 42, BStBl II 2010, 929, Rz 15) nur die Veräußerer M und S gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO jeweils persönlich klagebefugt (vgl. BFH-Urteile vom 16.05.2013 - IV R 21/10, BFH/NV 2013, 1586, Rz 15, und vom 28.09.2017 - IV R 51/15, BFH/NV 2018, 246, Rz 20), nicht aber A und F. Eine Klagebefugnis für A und F lässt sich auch nicht daraus ableiten, dass sie gemäß §§ 359 Nr. 2, 360 Abs. 1 und 4 AO zum Einspruchsverfahren hinzugezogen waren und ihnen die Einspruchsentscheidung bekannt gegeben worden ist, in der der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen wurde.
  • BFH, 22.01.2015 - IV R 38/10

    Zurechnung des Ertrags aus einem Schulderlass im Zusammenhang mit einem

    b) Das Unterlassen der notwendigen Beiladung durch das FG begründet einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, der vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen ist (z.B. BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 IV R 21/10, BFH/NV 2013, 1586, m.w.N.).

    Wenngleich dieser Verfahrensfehler nach § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO im Revisionsverfahren geheilt werden kann, übt der Senat das ihm insoweit zustehende Ermessen (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 1586, m.w.N.) dahin aus, dass er die Sache an die Vorinstanz zurückverweist und dieser die Nachholung der unterbliebenen Beiladung überträgt.

  • BFH, 21.12.2017 - IV R 55/16

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 21.12.2017 IV R 56/16 - Wirtschaftliches

    Demnach sind bei einer vor Klageerhebung vollbeendeten Personengesellschaft im Grundsatz alle früheren Gesellschafter klagebefugt (z.B. BFH-Urteile vom 11. April 2013 IV R 20/10, BFHE 241, 132, BStBl II 2013, 705, Rz 19, m.w.N.; vom 16. Mai 2013 IV R 21/10, Rz 17).
  • BFH, 21.12.2017 - IV R 56/16

    Wirtschaftliches Eigentum an Leasingobjekten im Rahmen von

    Demnach sind bei einer vor Klageerhebung vollbeendeten Personengesellschaft im Grundsatz alle früheren Gesellschafter klagebefugt (z.B. BFH-Urteile vom 11. April 2013 IV R 20/10, BFHE 241, 132, BStBl II 2013, 705, Rz 19, m.w.N.; vom 16. Mai 2013 IV R 21/10, Rz 17).
  • BFH, 25.03.2021 - VIII R 47/18

    Zur Annahme von Sonderbetriebseinnahmen bei Stipendiengewährung an die

    Sie war im Zeitpunkt des Erlasses des streitgegenständlichen Änderungsbescheides vom 17.05.2013 vollbeendet (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28.10.2008 - VIII R 69/06, BFHE 223, 206, BStBl II 2009, 642, m.w.N.) und konnte folglich nicht als Prozessstandschafterin für die Kläger Einspruch gegen den Änderungsbescheid vom 17.05.2013 einlegen bzw. nachfolgend Klage erheben (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11.04.2013 - IV R 20/10, BFHE 241, 132, BStBl II 2013, 705; vom 16.05.2013 - IV R 21/10, BFH/NV 2013, 1586; vom 25.07.2019 - IV R 61/16, BFHE 265, 285; vom 10.09.2020 - IV R 6/18, BFHE 270, 87, BStBl II 2021, 197; BFH-Beschluss vom 08.10.1998 - VIII B 61/98, BFH/NV 1999, 291).
  • BFH, 28.09.2017 - IV R 17/15

    Einspruchsbefugnis eines Gesellschafters bei Streit über die Höhe eines

    b) Den Gesellschaftern steht neben der Gesellschaft eine eigene Einspruchsbefugnis daher nur zu, soweit in ihrer Person die Voraussetzungen der in § 352 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5 AO genannten Sondertatbestände erfüllt sind, die wiederum mit den persönlichen Klagerechten in § 48 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5 FGO korrespondieren (BFH-Urteile vom 16. Mai 2013 IV R 21/10, Rz 17, und vom 18. August 2015 I R 42/14, Rz 10).
  • BFH, 28.09.2017 - IV R 51/15

    Berücksichtigung von Anschaffungskosten eines Oberpersonengesellschafters für den

    Das Unterlassen der notwendigen Beiladung durch das FG begründet einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, der vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen ist und deren Einhaltung nicht der Disposition der Beteiligten unterliegt (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Mai 2013 IV R 21/10, m.w.N.).
  • BFH, 26.04.2017 - IV B 75/16

    Gewinnfeststellung - kein Übergang der Klagebefugnis nach § 48 Abs. 1 Nr. 1

    Ist die Personengesellschaft bereits vor der Klageerhebung liquidationslos vollbeendet, sind im Grundsatz alle früheren Gesellschafter --unabhängig davon, ob man dies aus § 48 Abs. 1 Nr. 2 (so Gräber/Levedag, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 48 Rz 68) oder Nr. 3 FGO ableitet (vgl. dazu Steinhauff in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 48 FGO Rz 204)-- klagebefugt (z.B. BFH-Urteile in BFHE 241, 132, BStBl II 2013, 705, Rz 19, m.w.N.; vom 16. Mai 2013 IV R 21/10, Rz 17).
  • FG Nürnberg, 26.01.2016 - 1 K 773/14

    Bestimmung des Veräußerungsgewinns bei Durchgangserwerb von Anteilen an einer

    Die aufgrund der Anwachsung hinzuerworbenen quotalen Berechtigungen an den zum Gesamthandsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern behielten jedoch bei den verbliebenen Partnern keine rechtliche Selbständigkeit, sondern sie vereinigten sich mit den quotalen Berechtigungen, die ihnen bereits zuvor zuzurechnen waren (vgl. das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24.03.2010 13 K 2850/07, EFG 2011, 622 m.w.N.; Aufhebung durch Revisionsentscheidung durch BFH mit Urteil vom 16.05.2013 IV R 21/10, juris, aus formalen Gründen).
  • BFH, 23.10.2013 - IV B 104/13

    Klagebefugnis gegen Gewinnfeststellungsbescheid nach Ausscheiden des vorletzten

  • FG Niedersachsen, 21.11.2017 - 15 K 202/14

    Rechtsstreit um den im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Seeschiffes stehenden

  • FG Berlin-Brandenburg, 01.03.2016 - 6 K 6371/12

    Gesonderter und einheitlicher Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und

  • FG Hamburg, 25.07.2012 - 6 K 91/11

    Ausübung des Bewertungswahlrechtes nach § 3 Abs. 1 UmwStG 2002 - Beiladung

  • FG Baden-Württemberg, 15.06.2021 - 8 K 1764/18

    Zum Erlass eines Gewinn-Feststellungsbescheides nach § 174 Abs. 3 und Abs. 4 AO

  • FG Baden-Württemberg, 16.06.2021 - 8 K 1764/18

    Ablauf der Feststellungsfrist für die gesonderte und einheitliche Feststellung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 31.05.2011 - IV R 21/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,31200
BFH, 31.05.2011 - IV R 21/10 (https://dejure.org/2011,31200)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2011 - IV R 21/10 (https://dejure.org/2011,31200)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - IV R 21/10 (https://dejure.org/2011,31200)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,31200) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht