Rechtsprechung
   BFH, 24.11.1988 - IV R 232/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,8713
BFH, 24.11.1988 - IV R 232/85 (https://dejure.org/1988,8713)
BFH, Entscheidung vom 24.11.1988 - IV R 232/85 (https://dejure.org/1988,8713)
BFH, Entscheidung vom 24. November 1988 - IV R 232/85 (https://dejure.org/1988,8713)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,8713) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerbescheid trotz gemeinsamer Veranlagung der Ehegatten als Einzelbescheid gegen einen Ehegatten gerichtet

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.05.1985 - VI R 204/82

    Einkommensteuer - Eheleute - Steubescheide

    Auszug aus BFH, 24.11.1988 - IV R 232/85
    Doch ist es verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden, daß der ergehende Steuerbescheid als Einzelbescheid nur gegen einen Ehegatten gerichtet wird; auch diese Möglichkeit wird durch § 155 Abs. 3 Satz 1 AO 1977 eröffnet (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Mai 1985 VI R 204/82, BFHE 144, 121, BStBl II 1985, 583; vgl. auch Urteil vom 24. April 1986 IV R 82/84, BFHE 146, 358, BStBl II 1986, 545).

    Die Verwirklichung dieser Steuerschuld durch den Erlaß von Steuerbescheiden richtet sich dagegen allein nach den Bestimmungen der AO 1977; hier ist eine Sonderform für Einkommensteuerbescheide, die aufgrund der Zusammenveranlagung von Ehegatten ergehen, nicht vorgesehen (vgl. BFHE 144, 121, BStBl II 1985, 583).

  • BFH, 24.04.1986 - IV R 82/84

    Wirksame Adressierung eines Steuerbescheids an den überlebenden Ehegatten für den

    Auszug aus BFH, 24.11.1988 - IV R 232/85
    Doch ist es verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden, daß der ergehende Steuerbescheid als Einzelbescheid nur gegen einen Ehegatten gerichtet wird; auch diese Möglichkeit wird durch § 155 Abs. 3 Satz 1 AO 1977 eröffnet (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Mai 1985 VI R 204/82, BFHE 144, 121, BStBl II 1985, 583; vgl. auch Urteil vom 24. April 1986 IV R 82/84, BFHE 146, 358, BStBl II 1986, 545).
  • BFH, 30.11.1999 - IX R 57/98

    Ehegatten; Zusammenveranlagung; Einzelbescheide

    Gegen zusammen veranlagte Ehegatten kann wahlweise ein Einzelbescheid oder ein zusammengefasster Bescheid ergehen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. April 1990 IX R 58/85, BFH/NV 1991, 139; vom 24. November 1988 IV R 232/85, BFH/NV 1989, 782; vom 24. Mai 1985 VI R 204/82, BFHE 144, 121, BStBl II 1985, 583).
  • BFH, 24.04.1990 - IX R 58/85

    Anforderungen an Einzelbescheid bei Zusammenveranlagung von Ehegatten

    Denn auch bei einer Zusammenveranlagung ist die Adressierung und Bekanntgabe getrennter Ausfertigungen zulässig (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. November 1988 IV R 232/85, BFH/NV 1989, 782 m. w. N.; Tipke / Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 155 AO 1977 Tz. 10 d Seite 18 2. Absatz).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht