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   BFH, 02.08.2012 - IV R 25/09   

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https://dejure.org/2012,25873
BFH, 02.08.2012 - IV R 25/09 (https://dejure.org/2012,25873)
BFH, Entscheidung vom 02.08.2012 - IV R 25/09 (https://dejure.org/2012,25873)
BFH, Entscheidung vom 02. August 2012 - IV R 25/09 (https://dejure.org/2012,25873)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Kosten für Schiffsreise mit Geschäftspartnern grundsätzlich nicht abziehbar

  • openjur.de

    Kosten für Schiffsreise mit Geschäftspartnern grundsätzlich nicht abziehbar

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 4
    Kosten für Schiffsreise mit Geschäftspartnern grundsätzlich nicht abziehbar

  • Bundesfinanzhof

    Kosten für Schiffsreise mit Geschäftspartnern grundsätzlich nicht abziehbar

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 5 S 1 Nr 4 EStG 2002
    Kosten für Schiffsreise mit Geschäftspartnern grundsätzlich nicht abziehbar

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Kosten für Regatta-Begleitfahrt mit Geschäftsfreunden nicht abziehbar

  • rewis.io

    Kosten für Schiffsreise mit Geschäftspartnern grundsätzlich nicht abziehbar

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4
    Abziehbarkeit der Kosten für eine Schiffsreise mit Geschäftspartnern als Betriebsausgaben

  • datenbank.nwb.de

    Kosten für Schiffsreise mit Geschäftspartnern grundsätzlich nicht abziehbar

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kosten für Schiffsreise mit Geschäftspartnern grundsätzlich nicht abziehbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kosten für Regatta-Begleitfahrt mit Geschäftspartnern anlässlich der Kieler Woche nicht abziehbar

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kieler Woche und Abziehbarkeit der Kosten einer Regatta-Begleitfahrt mit Geschäftspartnern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kosten einer Regatta-Begleitfahrt - die Kieler Woche steuerlich

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Schiffsreisen - Regattafahrt ist keine Betriebsausgabe

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abziehbarkeit der Kosten für eine Schiffsreise mit Geschäftspartnern als Betriebsausgaben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kosten für Schifffahrt keine Betriebsausgaben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Regatta-Begleitfahrt steuerlich absetzbar? - Unternehmer lud Geschäftspartner während der Kieler Woche auf eine Schiffsreise ein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kosten für Regatta-Begleitfahrt mit Geschäftsfreunden nicht abziehbar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kosten für Schiffsreise mit Geschäftspartnern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kosten für Regatta-Begleitfahrt mit Geschäftspartnern anlässlich der Kieler Woche nicht abziehbar

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kosten für Regatta-Begleitfahrt mit Geschäftspartnern anlässlich der Kieler Woche nicht abziehbar

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Kosten für Regatta-Begleitfahrt mit Geschäftspartnern anlässlich der Kieler Woche nicht abziehbar

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Kosten für Schiffsreise mit Geschäftspartnern grundsätzlich nicht abziehbar

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kosten für Regatta-Begleitfahrt mit Geschäftspartnern anlässlich der Kieler Woche nicht abziehbar

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kosten für Schiffsreise mit Geschäftspartnern grundsätzlich nicht abziehbar

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Geschäftsreise
    Definition
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 238, 132
  • NJW 2013, 334
  • BB 2012, 3124
  • DB 2012, 2076
  • BStBl II 2012, 824
  • NZG 2012, 1398
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 03.02.1993 - I R 18/92

    Aufwendungen für Segel- oder Motorjachten bei gewerblicher Nutzung abzugsfähige

    Auszug aus BFH, 02.08.2012 - IV R 25/09
    Deshalb gilt das Abzugsverbot auch für Körperschaftsteuersubjekte, die nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) keine außerbetriebliche Sphäre haben können (vgl. etwa BFH-Urteile vom 3. Februar 1993 I R 18/92, BFHE 170, 537, BStBl II 1993, 367, und vom 7. Februar 2007 I R 27-29/05, BFHE 216, 536, jeweils betreffend GmbH).

    c) Vor diesem Hintergrund hat der BFH § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG einschränkend dahingehend ausgelegt, dass das Abzugsverbot nur für solche Aufwendungen gelten soll, die eine Berührung zur Lebensführung und zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung der durch sie begünstigten Geschäftsfreunde des Steuerpflichtigen haben (BFH-Urteil in BFHE 170, 537, BStBl II 1993, 367, unter II.2.).

    Scheidet danach etwa die Verwendung eines Schiffs zu Unterhaltungs- oder sportlichen Zwecken oder zur unangemessenen Repräsentation aus tatsächlichen Gründen aus, weil das Schiff als "schwimmender Besprechungsraum" oder reines Transportmittel genutzt wird, erstreckt sich das Abzugsverbot auf die betreffenden Aufwendungen nicht (BFH-Urteil in BFHE 170, 537, BStBl II 1993, 367).

  • BFH, 10.05.2001 - IV R 6/00

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit Motorboot

    Auszug aus BFH, 02.08.2012 - IV R 25/09
    Auch Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit einem Schiff sind nicht nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG insgesamt vom Abzug ausgeschlossen (BFH-Urteil vom 10. Mai 2001 IV R 6/00, BFHE 195, 323, BStBl II 2001, 575).

    Dementsprechend hat der BFH nicht auf die Art des Wasserfahrzeugs, sondern dessen bestimmungsgemäße Verwendung abgestellt (BFH-Urteil in BFHE 195, 323, BStBl II 2001, 575, unter 1.b).

  • BFH, 07.02.2007 - I R 27/05

    Aufwendungen für Segeljachten und Oldtimer-Flugzeuge nicht als Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 02.08.2012 - IV R 25/09
    Deshalb gilt das Abzugsverbot auch für Körperschaftsteuersubjekte, die nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) keine außerbetriebliche Sphäre haben können (vgl. etwa BFH-Urteile vom 3. Februar 1993 I R 18/92, BFHE 170, 537, BStBl II 1993, 367, und vom 7. Februar 2007 I R 27-29/05, BFHE 216, 536, jeweils betreffend GmbH).
  • FG Schleswig-Holstein, 27.05.2009 - 2 K 40112/08

    Aufwendungen für eine Regatta-Begleitfahrt anlässlich der Kieler Woche keine

    Auszug aus BFH, 02.08.2012 - IV R 25/09
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1368 abgedruckt.
  • BFH, 13.07.2016 - VIII R 26/14

    Anwendung des Abzugsverbots gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG bei sog.

    Dies leitet der Senat aus der bisherigen Rechtsprechung (s. BFH-Urteile in BFHE 131, 469, BStBl II 1981, 58; in BFHE 252, 39, unter II.1.a; vom 2. August 2012 IV R 25/09, BFHE 238, 132, BStBl II 2012, 824, Rz 10 zum notwendigen Unterhaltungs- und Repräsentationszweck einer Jacht) und dem unter II.1.b und c der Gründe dieser Entscheidung wiedergegebenen Gesetzeszweck ab.
  • BFH, 16.12.2015 - IV R 24/13

    Aufwendungen für ein Golfturnier unterliegen dem Abzugsverbot

    Soweit in der Versagung des Abzugs der Ausgaben ein Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip liegt, ist dieser jedenfalls durch den typisiert angenommenen Zusammenhang mit der Lebensführung des Steuerpflichtigen oder seiner Geschäftsfreunde gerechtfertigt (BFH-Urteil vom 2. August 2012 IV R 25/09, BFHE 238, 132, BStBl II 2012, 824).

    Zum einen handelt es sich um eine sog. norminterpretierende Verwaltungsanweisung, an die die Rechtsprechung schon dem Grunde nach nicht gebunden ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 132, BStBl II 2012, 824, zu den BMF-Schreiben vom 22. August 2005 IV B 2-S 2144-41/05, BStBl I 2005, 845, und vom 11. Juli 2006 IV B 2-S 2144-53/06, BStBl I 2006, 447, betreffend die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen).

  • BFH, 18.12.2013 - I R 25/12

    Verlustvortrag nach Verschmelzung von Schwestergesellschaften (Altfall) -

    Dass er die Verlustnutzung ausdrücklich dennoch nur in diesen beiden Fällen ausgeschlossen hat, lässt auf seinen Willen schließen, die Annahme eines Missbrauchs darauf auch beschränken zu wollen (so auch Behrendt/Klages, Betriebs-Berater 2013, 1815, 1817; Riedel, FR 2013, 37, 38; Hey, Beihefter zu Deutsches Steuerrecht 3/2014, 8).
  • BFH, 07.05.2013 - VIII R 51/10

    Keine Abziehbarkeit von Aufwendungen für Reisen an ausländische Ferienorte zur

    Dementsprechend sind auch Aufwendungen für Inlandsreisen ungeachtet einer eventuellen betrieblichen Veranlassung nicht abziehbar, wenn ein Zusammenhang mit privaten Motiven nicht ausgeschlossen werden kann (BFH-Urteil vom 2. August 2012 IV R 25/09, BFHE 238, 132, BStBl II 2012, 824, m.w.N.).
  • BFH, 14.10.2015 - I R 74/13

    Aufwendungen für eine Golfturnierreihe als abziehbare Betriebsausgaben

    Soweit in der Versagung des Abzugs der Ausgaben ein Verstoß gegen das sog. objektive Nettoprinzip liegt, ist dieser jedenfalls durch den typisiert angenommenen Zusammenhang mit der Lebensführung des Steuerpflichtigen oder seiner Geschäftsfreunde gerechtfertigt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. August 2012 IV R 25/09, BFHE 238, 132, BStBl II 2012, 824; zustimmend z.B. Bode in Kirchhof, a.a.O., § 4 Rz 209; Hey, a.a.O., § 8 Rz 291; Stapperfend in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 4 EStG Rz 1301).

    Kann hingegen nicht ausgeschlossen werden, dass ein Schiff zu Unterhaltung, Sport oder Repräsentation eingesetzt wird, greift das Abzugsverbot ein (BFH-Urteil in BFHE 238, 132, BStBl II 2012, 824; s.a. Blümich/Wied, § 4 EStG Rz 754; Nacke in Littmann/Bitz/ Pust, Das Einkommensteuerrecht, §§ 4, 5, Rz 1707).

  • FG Münster, 28.11.2014 - 14 K 2477/12

    Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug eines Steuerberaters für Reisekosten und für

    Dementsprechend sind auch Aufwendungen für Inlandsreisen ungeachtet einer eventuellen betrieblichen Veranlassung nicht abziehbar, wenn ein Zusammenhang mit privaten Motiven nicht ausgeschlossen werden kann (BFH-Urteil vom 02.08.2012 - IV R 25/09, BFHE 238, 132, BStBl II 2012, 824, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 19.11.2013 - 10 K 2346/11

    Kosten für Kulturveranstaltungen für Mandanten nicht abzugsfähig

    Das Abzugsverbot wurde geschaffen, weil der Gesetzgeber die genannten Ausgaben ihrer Art nach als überflüssige und unangemessene Repräsentation ansah und im Interesse der Steuergerechtigkeit und des sozialen Friedens den Aufwand nicht länger durch den Abzug vom steuerpflichtigen Gewinn auf die Allgemeinheit abgewälzt wissen wollte (vgl. die im BFH-Urteil vom 2. August 2012 IV R 25/09, BStBl II 2012, 824, auszugsweise wiedergegebene Begründung zum Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 1960, Bundestagsdrucksache - BTDrucks - III/1811, S. 8).

    Soweit in der Versagung des Abzugs der Ausgaben ein Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip liegt, ist dieser jedenfalls durch den typisiert angenommenen Zusammenhang mit der Lebensführung des Steuerpflichtigen oder seiner Geschäftsfreunde gerechtfertigt (so z. B. auch BFH-Urteil vom 2. August 2012, a.a.O.).

  • FG München, 10.10.2022 - 7 K 1693/20

    Anschaffung eines Supersportwagens führt zum Ausschluss des

    Das Abzugsverbot wurde geschaffen, weil der Gesetzgeber die genannten Ausgaben "ihrer Art nach als überflüssige und unangemessene Repräsentation" ansah und "im Interesse der Steuergerechtigkeit und des sozialen Friedens" den Aufwand "nicht länger durch den Abzug ... vom steuerpflichtigen Gewinn auf die Allgemeinheit abgewälzt" wissen wollte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. August 2012 IV R 25/09, BStBl II 2012, 824 m.w.N.).

    Zweck der gesetzlichen Regelung ist es vielmehr gerade, die zum Ausschluss vom Abzug führende Unangemessenheit von Aufwendungen typisiert zu bestimmen (BFH in BStBl II 2012, 824, Rn. 11).

  • BFH, 20.02.2019 - XI B 15/18

    Nichtzulassungsbeschwerde; Betriebsausgabenabzug bei Veranstaltungen auf einem

    NV: Das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG kommt nicht zur Anwendung, wenn die Verwendung eines Schiffes zu Unterhaltungs- oder sportlichen Zwecken oder zur unangemessenen Repräsentation aus tatsächlichen Gründen ausscheidet, weil das Schiff als "schwimmender Besprechungsraum" oder reines Transportmittel genutzt wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 03.02.1993 - I R 18/92, BFHE 170, 537, BStBl II 1993, 367; vom 02.08.2012 - IV R 25/09, BFHE 238, 132, BStBl II 2012, 824).

    aa) Der BFH hat bereits mit Urteilen vom 3. Februar 1993 I R 18/92 (BFHE 170, 537, BStBl II 1993, 367) und vom 2. August 2012 IV R 25/09 (BFHE 238, 132, BStBl II 2012, 824) entschieden, dass sich das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG nicht auf die betreffenden Aufwendungen erstreckt, wenn die Verwendung eines Schiffes zu Unterhaltungs- oder sportlichen Zwecken oder zur unangemessenen Repräsentation aus tatsächlichen Gründen ausscheidet, weil das Schiff als "schwimmender Besprechungsraum" oder reines Transportmittel genutzt wird.

  • FG Hessen, 22.05.2013 - 11 K 1165/12

    Betriebliche Aufwendungen für die Veranstaltung eines Golfturniers mit

    Eines konkret festzustellenden Zusammenhangs mit der Lebensführung des Steuerpflichtigen bedarf es nicht (vgl. Urteil des BFH vom 02. August 2012 IV R 25/09, BStBl II 2012, 824).

    Das Abzugsverbot greift somit immer dann ein, wenn bei typisierender Betrachtung die Möglichkeit besteht, Geschäftsfreunde zu unterhalten oder privaten Neigungen nachzugehen (vgl. Urteil des BFH vom 07. Februar 2007 I R 27-29/05, BFH/NV 2007, 645; Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 11. Dezember 2007 13 K 10721/03, juris, nachfolgend: Beschluss des BFH vom 29. Dezember 2008 X B 123/08, BFH/NV 2009, 752;Urteil des BFH vom 02. August 2012 IV R 25/09, BStBl II 2012, 824).

  • FG Nürnberg, 19.10.2022 - 3 K 51/22

    Einkommensteuer 2015 - Aufwendungen als Werbungskosten

  • FG Köln, 18.04.2018 - 9 K 2738/15

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs für Eingangsumsätze im

  • FG Köln, 04.07.2019 - 10 K 1962/15

    Rechtsstreit um die Bewertung des Betriebs einer Flugzeug-Vercharterung als vGA

  • FG Hamburg, 19.01.2022 - 6 K 16/20

    UStG: Sachprämien bei Abschluss eines Zeitschriftenabonnements und Beigabe von

  • FG Hamburg, 07.05.2015 - 6 K 50/14

    Einheitliche Leistung bei der Umsatzsteuer: umsatzsteuerliche Bewertung einer

  • FG Baden-Württemberg, 06.05.2015 - 1 K 3408/13

    Aufwendungen für das Halten von Pferden im Rahmen einer Tätigkeit als

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