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   BFH, 12.02.2004 - IV R 26/02   

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https://dejure.org/2004,7317
BFH, 12.02.2004 - IV R 26/02 (https://dejure.org/2004,7317)
BFH, Entscheidung vom 12.02.2004 - IV R 26/02 (https://dejure.org/2004,7317)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - IV R 26/02 (https://dejure.org/2004,7317)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verlustausgleichsbeschränkung bei Wechsel der Gesellschafterstellung - Maßgeblicher Zeitpunkt des Wechsels - Umqualifizierung eines verrechenbaren in einen ausgleichsfähigen Verlust

  • Judicialis

    HGB § 160 Abs. 3; ; EStG § ... 15a; ; EStG § 15a Abs. 1; ; EStG § 15a Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 15a Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 15a Abs. 1 Satz 3; ; EStG § 15a Abs. 5; ; HGB § 171 Abs. 1; ; HGB § 172 Abs. 1; ; GG Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umwandlung der Rechtsstellung als Kommanditist in diejenige eines Komplementärs

  • datenbank.nwb.de

    Verlustverwertung im Rahmen des § 15a EStG bei Wechsel der Rechtsstellung vom Kommanditisten zum Komplementär

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 a, HGB § 123 Abs 2, HGB § 130 Abs 1
    Gesellschafterstellung; Kommanditist; Komplementär; Verlust; Wechsel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 38/02

    Verrechenbare Verluste bei Umwandlung einer KG in eine oHG

    Auszug aus BFH, 12.02.2004 - IV R 26/02
    Der erkennende Senat schließt sich der vom VIII. Senat des BFH im Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 38/02 (BFHE 203, 477) vertretenen Auffassung an und verweist zur Begründung auf dessen Ausführungen.

    Das Urteil in BFHE 203, 477 füllt die von ihm festgestellte Regelungslücke in Anlehnung an die Erwägungen, die --ausweislich der Gesetzesbegründung-- der Regelung des § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG zugrunde liegen.

    Diese Rechtsprechung hat der VIII. Senat mit seiner Entscheidung in BFHE 203, 477 konsequent fortgeführt.

  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 81/02

    Verrechenbar Verlust bei Wechsel der Gesellschafterstellung

    Auszug aus BFH, 12.02.2004 - IV R 26/02
    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) aber mit Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 81/02 (BFH/NV 2004, 264) entschieden hat, ergibt sich aus dem Zusammenhang mit den weiteren Bestimmungen des § 15a EStG, dass die Vorschrift mit Rücksicht auf die Voraussetzung der Kommanditistenstellung an die Verhältnisse am Ende des Wirtschaftsjahrs der Verlustentstehung anknüpft.

    b) Daraus hat der BFH für den Wechsel der Gesellschafterstellung im Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 81/02 gefolgert: Wer von der Stellung als persönlich haftender Gesellschafter in die Stellung eines Kommanditisten wechselt, unterliegt ungeachtet seiner handelsrechtlichen Nachhaftung gemäß § 160 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs (HGB) mit dem gesamten Verlustanteil für das Wirtschaftsjahr des Wechsels der Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15a Abs. 1 EStG.

  • BFH, 14.12.1995 - IV R 106/94

    Keine Auswirkungen von nachträglichen Einlagen eines beschränkt haftenden

    Auszug aus BFH, 12.02.2004 - IV R 26/02
    In gleicher Weise hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 14. Dezember 1995 IV R 106/94 (BFHE 179, 368, BStBl II 1996, 226 unter III. 6. b) auf den gesetzgeberischen Plan hingewiesen, der darin bestand, die Ausgleichsfähigkeit von Verlusten beschränkt haftender Unternehmer, insbesondere Mitunternehmer von Personengesellschaften, auf den am jeweiligen Bilanzstichtag des Jahres der Verlustentstehung gegebenen Haftungsumfang zu begrenzen, sei es also auf den Betrag der bis zum Bilanzstichtag geleisteten Einlage (s. insoweit BFH-Beschluss vom 19. Mai 1987 VIII B 104/85, BFH/NV 1987, 640, und BFH-Urteil vom 11. Dezember 1990 VIII R 8/87, BFHE 165, 27, BStBl II 1992, 232), sei es auf den am Bilanzstichtag gegebenen Betrag der Außenhaftung aufgrund einer entsprechenden Eintragung in das Handelsregister (BFH-Urteil vom 14. Mai 1991 VIII R 111/86, BFHE 164, 526, BStBl II 1992, 164).
  • BFH, 11.12.1990 - VIII R 8/87

    Einlage eines Kommanditisten durch Banküberweisung erst mit Gutschrift auf dem

    Auszug aus BFH, 12.02.2004 - IV R 26/02
    In gleicher Weise hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 14. Dezember 1995 IV R 106/94 (BFHE 179, 368, BStBl II 1996, 226 unter III. 6. b) auf den gesetzgeberischen Plan hingewiesen, der darin bestand, die Ausgleichsfähigkeit von Verlusten beschränkt haftender Unternehmer, insbesondere Mitunternehmer von Personengesellschaften, auf den am jeweiligen Bilanzstichtag des Jahres der Verlustentstehung gegebenen Haftungsumfang zu begrenzen, sei es also auf den Betrag der bis zum Bilanzstichtag geleisteten Einlage (s. insoweit BFH-Beschluss vom 19. Mai 1987 VIII B 104/85, BFH/NV 1987, 640, und BFH-Urteil vom 11. Dezember 1990 VIII R 8/87, BFHE 165, 27, BStBl II 1992, 232), sei es auf den am Bilanzstichtag gegebenen Betrag der Außenhaftung aufgrund einer entsprechenden Eintragung in das Handelsregister (BFH-Urteil vom 14. Mai 1991 VIII R 111/86, BFHE 164, 526, BStBl II 1992, 164).
  • BFH, 19.05.1987 - VIII B 104/85

    Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 15a EStG

    Auszug aus BFH, 12.02.2004 - IV R 26/02
    In gleicher Weise hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 14. Dezember 1995 IV R 106/94 (BFHE 179, 368, BStBl II 1996, 226 unter III. 6. b) auf den gesetzgeberischen Plan hingewiesen, der darin bestand, die Ausgleichsfähigkeit von Verlusten beschränkt haftender Unternehmer, insbesondere Mitunternehmer von Personengesellschaften, auf den am jeweiligen Bilanzstichtag des Jahres der Verlustentstehung gegebenen Haftungsumfang zu begrenzen, sei es also auf den Betrag der bis zum Bilanzstichtag geleisteten Einlage (s. insoweit BFH-Beschluss vom 19. Mai 1987 VIII B 104/85, BFH/NV 1987, 640, und BFH-Urteil vom 11. Dezember 1990 VIII R 8/87, BFHE 165, 27, BStBl II 1992, 232), sei es auf den am Bilanzstichtag gegebenen Betrag der Außenhaftung aufgrund einer entsprechenden Eintragung in das Handelsregister (BFH-Urteil vom 14. Mai 1991 VIII R 111/86, BFHE 164, 526, BStBl II 1992, 164).
  • FG Köln, 16.01.2002 - 14 K 3366/01

    Folgen des Wechsels von der Stellung eines Kommanditisten zu der eines

    Auszug aus BFH, 12.02.2004 - IV R 26/02
    Die Entscheidung vom 16. Januar 2002 14 K 3366/01 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 818 veröffentlicht.
  • BFH, 14.05.1991 - VIII R 111/86

    Vermutung für Wahrscheinlichkeit der Vermögensminderung nach § 15a EStG

    Auszug aus BFH, 12.02.2004 - IV R 26/02
    In gleicher Weise hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 14. Dezember 1995 IV R 106/94 (BFHE 179, 368, BStBl II 1996, 226 unter III. 6. b) auf den gesetzgeberischen Plan hingewiesen, der darin bestand, die Ausgleichsfähigkeit von Verlusten beschränkt haftender Unternehmer, insbesondere Mitunternehmer von Personengesellschaften, auf den am jeweiligen Bilanzstichtag des Jahres der Verlustentstehung gegebenen Haftungsumfang zu begrenzen, sei es also auf den Betrag der bis zum Bilanzstichtag geleisteten Einlage (s. insoweit BFH-Beschluss vom 19. Mai 1987 VIII B 104/85, BFH/NV 1987, 640, und BFH-Urteil vom 11. Dezember 1990 VIII R 8/87, BFHE 165, 27, BStBl II 1992, 232), sei es auf den am Bilanzstichtag gegebenen Betrag der Außenhaftung aufgrund einer entsprechenden Eintragung in das Handelsregister (BFH-Urteil vom 14. Mai 1991 VIII R 111/86, BFHE 164, 526, BStBl II 1992, 164).
  • FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 149/09

    Vollbeendigung einer zweigliedrigen Personengesellschaft durch Tod der

    Der Kläger verweist zur Begründung seines Klageantrages auf die Rechtsprechung des BFH, nach der bei einem Wechsel eines Kommanditisten in die Stellung eines Komplementärs die im laufenden Wirtschaftsjahr anfallenden Verluste in voller Höhe ausgleichsfähig sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12.02.2004 IV R 26/02, BFH/NV 2004, 1228).

    38 Dem Kläger ist zwar zuzustimmen, dass es der gefestigten Rechtsprechung des BFH entspricht, dass bei einem Kommanditisten, der im laufenden Wirtschaftsjahr in die Stellung eines Komplementärs wechselt, der gesamte in diesem Wirtschaftsjahr zufließende Verlust ausgleichsfähig im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG ist (BFH-Urteil vom 12.02.2004 IV R 26/02, BFH/NV 2004, 1228).

    Solche Verluste werden nach ständiger Rechtsprechung des BFH beim Übernehmer nicht umqualifiziert (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1228).

  • FG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 1 K 1941/05

    Entstehung von steuerpflichtigen Einkünften durch Übertragung von Rechten aus

    Nach alledem hat die Klägerin also nicht eine Spontanidee geäußert, sondern Entgelte für eine als patentreif ausgewiesene Idee erhalten, die wegen der dafür notwendigen Ausarbeitungen und Erprobungen eine nachhaltige - hier von der Klägerin auf LTS übertragene, aber entsprechend dem BFH-Urteil IV R 26/02 mit einer eigenen Tätigkeit gleich zu behandelnden - Tätigkeit erforderte.
  • BFH, 18.01.2007 - IV B 133/06

    Verrechenbare Verluste; keine Umqualifizierung

    Nach zwischenzeitlich ständiger Rechtsprechung führt die Umwandlung der Rechtsstellung eines Kommanditisten in diejenige eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters nicht dazu, dass der für ihn zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs festgestellte verrechenbare Verlust in einen ausgleichsfähigen Verlust umzuqualifizieren ist (BFH-Urteile vom 14. Oktober 2003 VIII R 38/02, BFHE 203, 477, BStBl II 2004, 115, und vom 12. Februar 2004 IV R 26/02, BFH/NV 2004, 1228).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 6261/08

    Feststellungsbescheid nach § 15a Abs. 4 EStG als Grundlagenbescheid für den

    In den Entscheidungen vom 12. Februar 2004 (Az. IV R 70/02 und IV R 26/02) habe der BFH erkannt, dass der Wechsel eines Kommanditisten in die Rechtsstellung eines persönlich haftenden Gesellschafters im Zeitpunkt des Gesellschafterbeschlusses stattfinde, ohne dass es auf die Eintragung im Handelsregister ankäme.
  • FG München, 21.08.2002 - 1 K 2710/01

    § 15a EStG bei Übergang während des Wirtschaftsjahres von der Komplementärs- in

    Dies ist - mit unterschiedlicher Auswirkung - auch im Fall des Wechsels in der Gesellschafterstellung zu berückrichtigen (so auch FG Köln, Urteile vom 16.01.2002 14 K 3366/01, EFG 2002, 818 , Rev. BFH IV R 26/02 und vom 20.03.2002 10 K 3545/99, EFG 2002, 1035 , Rev. BFH VIII R 38/02 für den umgekehrten Fall des Wechsels eines Kommanditisten in die Stellung des Komplementärs).
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