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   BFH, 28.05.2015 - IV R 26/12   

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https://dejure.org/2015,18594
BFH, 28.05.2015 - IV R 26/12 (https://dejure.org/2015,18594)
BFH, Entscheidung vom 28.05.2015 - IV R 26/12 (https://dejure.org/2015,18594)
BFH, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - IV R 26/12 (https://dejure.org/2015,18594)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung einer 100 %-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Buchwert

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2, EStG § 16 Abs 3, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 1
    Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung einer 100 %-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Buchwert

  • Bundesfinanzhof

    Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung einer 100 %-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Buchwert

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG, § 16 Abs 3 EStG 2002, § 34 Abs 1 EStG 2002, § 34 Abs 2 Nr 1 EStG 2002
    Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung einer 100 %-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Buchwert

  • IWW

    § 16 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 6 Abs. 5 Satz 2 EStG, § 48 Abs. 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 40 Abs. 2 FGO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO, § 16 Abs. 1, Abs. 3 EStG, § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a der Abgabenordnung, § 34 Abs. 1 EStG, § 34 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 34 Abs. 2 Halbsatz 1 EStG, § 34 Abs. 2 Nrn. 1 bis 5 EStG, § 16 EStG, § 34 Abs. 2 EStG, § 34 EStG, § 16 Abs. 1 EStG, § 16 Abs. 3 EStG, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 EStG, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns bei Übertragung oder Überführung einer Beteiligung in ein anderes Betriebsvermögen zum Buchwert

  • Betriebs-Berater

    Tarifbegünstigung des BA-Gewinns trotz vorheriger Ausgliederung einer 100 %-Beteiligung an einer KapGes zum Buchwert

  • rewis.io

    Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung einer 100 %-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Buchwert

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns bei Übertragung oder Überführung einer Beteiligung in ein anderes Betriebsvermögen zum Buchwert

  • datenbank.nwb.de

    Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung einer 100 %-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Buchwert

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung einer 100%-Beteiligung an einer KapGes. zum Buchwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns - trotz vorheriger Ausgliederung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 15a EStG 1999, § 16 Abs 1 Nr 2 EStG 1999, § 16 Abs 2 EStG 1999, § 169 Abs 1 S 2 HGB, § 171 Abs 1 HGB, § 172 Abs 4 HGB
    Enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang, Tarifbegünstigung, Buchwertübertragung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung einer GmbH-Beteiligung zum Buchwert

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Begünstigung als Aufgabegewinn trotz Ausgliederung einer 100 %-Beteiligung zum Buchwert

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Lösung zur steuergünstigen Beendigung einer Betriebsaufspaltung

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Tarifbegünstigung für Betriebsaufgabegewinne

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 249, 536
  • BB 2015, 1813
  • DB 2015, 1694
  • BStBl II 2015, 797
  • NZG 2015, 966
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 17.12.2014 - IV R 57/11

    Keine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung bei nur teilweiser Aufdeckung der in

    Auszug aus BFH, 28.05.2015 - IV R 26/12
    a) Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Gewinnfeststellungsbescheid eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können (ständige Rechtsprechung, aus jüngerer Zeit z.B. BFH-Urteile vom 19. Juli 2011 IV R 42/10, BFHE 234, 226, BStBl II 2011, 878; vom 30. August 2012 IV R 44/10, BFH/NV 2013, 376, und vom 17. Dezember 2014 IV R 57/11, BFHE 248, 66, jeweils m.w.N.).

    Selbständig anfechtbar ist auch die Feststellung eines Veräußerungs- oder Aufgabegewinns gemäß § 16 Abs. 1 und Abs. 3 EStG (BFH-Urteil in BFHE 248, 66).

    Auch diese Feststellung ist als Feststellung einer anderen Besteuerungsgrundlage im Zusammenhang mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a der Abgabenordnung zu treffen und selbständig anfechtbar (BFH-Urteil in BFHE 248, 66).

    Dies setzt bei allen Tatbeständen des § 34 Abs. 2 EStG eine atypische Zusammenballung voraus (zuletzt BFH-Urteile vom 9. Dezember 2014 IV R 36/13, BFHE 248, 75, und in BFHE 248, 66, jeweils m.w.N.).

    Die Tarifbegünstigung gemäß § 34 EStG erfordert demnach, dass alle stillen Reserven, die in den wesentlichen Grundlagen einer betrieblichen Sachgesamtheit angesammelt wurden, in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, m.w.N.; BFH-Urteile in BFHE 248, 75, und in BFHE 248, 66, jeweils m.w.N.).

    Dies folgt aus der normspezifischen Auslegung des § 34 EStG, dessen Zweck darin zu sehen ist, eine zusammengeballte Realisierung der über die Zeit entstandenen, gesammelten stillen Reserven nicht dem progressiven Einkommensteuertarif zu unterwerfen (BFH-Urteile vom 3. September 2009 IV R 61/06, BFH/NV 2010, 404; in BFHE 248, 75, und in BFHE 248, 66, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 09.12.2014 - IV R 36/13

    Tarifbegünstigung für den Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus BFH, 28.05.2015 - IV R 26/12
    Dies setzt bei allen Tatbeständen des § 34 Abs. 2 EStG eine atypische Zusammenballung voraus (zuletzt BFH-Urteile vom 9. Dezember 2014 IV R 36/13, BFHE 248, 75, und in BFHE 248, 66, jeweils m.w.N.).

    Die Tarifbegünstigung gemäß § 34 EStG erfordert demnach, dass alle stillen Reserven, die in den wesentlichen Grundlagen einer betrieblichen Sachgesamtheit angesammelt wurden, in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, m.w.N.; BFH-Urteile in BFHE 248, 75, und in BFHE 248, 66, jeweils m.w.N.).

    Dies folgt aus der normspezifischen Auslegung des § 34 EStG, dessen Zweck darin zu sehen ist, eine zusammengeballte Realisierung der über die Zeit entstandenen, gesammelten stillen Reserven nicht dem progressiven Einkommensteuertarif zu unterwerfen (BFH-Urteile vom 3. September 2009 IV R 61/06, BFH/NV 2010, 404; in BFHE 248, 75, und in BFHE 248, 66, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 17.10.2013 - IV R 25/10

    Prozessuale Rechtsnachfolge der ehemaligen Gesellschafter einer erst im

    Auszug aus BFH, 28.05.2015 - IV R 26/12
    Mit dem Ausscheiden der RS-GmbH aus der RS-KG durch Gesellschafterbeschluss vom 21. Dezember 2004 wurde die RS-KG ohne Liquidation sofort vollbeendet (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Oktober 2013 IV R 25/10, BFH/NV 2014, 170).

    Die Befugnis der Personengesellschaft, in Prozessstandschaft für ihre Gesellschafter Rechtsbehelfe gegen die Gewinnfeststellungsbescheide einzulegen (§ 48 Abs. 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--), ist mit deren Vollbeendigung erloschen (BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 170).

    Die Klagebefugnis geht deshalb auch nicht auf den Gesamtrechtsnachfolger der Personengesellschaft über (BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 170, m.w.N. zur Rechtsprechung).

  • BFH, 02.10.1997 - IV R 84/96

    Aufgabe eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus BFH, 28.05.2015 - IV R 26/12
    Unerheblich ist, ob die Wirtschaftsgüter im Gesamthandsvermögen oder im Sonderbetriebsvermögen (I oder II) der Mitunternehmer gehalten werden (BFH-Urteil vom 2. Oktober 1997 IV R 84/96, BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104).

    Soweit dem Urteil des erkennenden Senats in BFHE 184, 425, BStBl II 1998, 104 eine andere Rechtsauffassung zu Grunde liegt, hält der Senat daran nicht fest.

  • BFH, 16.10.2008 - IV R 74/06

    Prozessstandschaft einer Personengesellschaft - Vollbeendigung - Beiladung des

    Auszug aus BFH, 28.05.2015 - IV R 26/12
    Dementsprechend hat der BFH eine tarifbegünstigte Aufgabe eines Teilbetriebs bejaht, obwohl die stillen Reserven der wesentlichen Wirtschaftsgüter, die dem anderen Teilbetrieb zugeordnet waren, nicht zeitgleich aufgedeckt worden waren (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2008 IV R 74/06, BFH/NV 2009, 725).

    Es ist deshalb kein Grund dafür ersichtlich, eine begünstigte Veräußerung der das gesamte Nennkapital umfassenden Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nur dann anzunehmen, wenn der verbleibende Teilbetrieb fortbesteht und nunmehr als (Rest-)Betrieb fortgeführt wird (so aber Geissler in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 16 EStG Rz 160, und HHR/Patt, § 16 EStG Rz 296), demgegenüber die vergleichbare Fallkonstellation, nämlich die Veräußerung bzw. Aufgabe des wirtschaftenden Teilbetriebs, deshalb nicht als tarifbegünstigte Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe zu beurteilen, weil die das gesamte Nennkapital umfassende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (der fiktive Teilbetrieb) in ein anderes Betriebsvermögen überführt worden ist (so bereits BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 725, im Rahmen eines obiter dictums).

  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 28.05.2015 - IV R 26/12
    Die Tarifbegünstigung gemäß § 34 EStG erfordert demnach, dass alle stillen Reserven, die in den wesentlichen Grundlagen einer betrieblichen Sachgesamtheit angesammelt wurden, in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, m.w.N.; BFH-Urteile in BFHE 248, 75, und in BFHE 248, 66, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.09.1988 - IV R 75/87

    Liquidation einer Kapitalgesellschaft als Betriebsaufgabe des

    Auszug aus BFH, 28.05.2015 - IV R 26/12
    Ziel dieser durch das Steueränderungsgesetz 1965 vom 14. Mai 1965 (BGBl I 1965, 377, BStBl I 1965, 217) eingeführten Regelung ist es, die stillen Reserven der Beteiligung einer ermäßigten Besteuerung zu unterwerfen, weil die Veräußerung der Beteiligung derjenigen eines Teilbetriebs wirtschaftlich gleichstehe (Zweiter Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags vom 19. März 1965, zu BTDrucks IV/3189, S. 6; BFH-Urteil vom 15. September 1988 IV R 75/87, BFHE 155, 511, BStBl II 1991, 624).
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 87/05

    Umdeutung der namens einer voll beendeten KG erhobenen Klage - Fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 28.05.2015 - IV R 26/12
    Die Befugnis der Personengesellschaft, in Prozessstandschaft für ihre Gesellschafter Rechtsbehelfe gegen die Gewinnfeststellungsbescheide einzulegen (§ 48 Abs. 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--), ist mit deren Vollbeendigung erloschen (BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 170).
  • BFH, 30.08.2012 - IV R 44/10

    Klagebefugnis und Beiladung der insolventen Personengesellschaft und des

    Auszug aus BFH, 28.05.2015 - IV R 26/12
    a) Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Gewinnfeststellungsbescheid eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können (ständige Rechtsprechung, aus jüngerer Zeit z.B. BFH-Urteile vom 19. Juli 2011 IV R 42/10, BFHE 234, 226, BStBl II 2011, 878; vom 30. August 2012 IV R 44/10, BFH/NV 2013, 376, und vom 17. Dezember 2014 IV R 57/11, BFHE 248, 66, jeweils m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 19.06.2012 - 6 K 633/10

    Aufgabegewinn nur bei Aufgabe aller wesentlichen Betriebsgrundlagen, zu denen

    Auszug aus BFH, 28.05.2015 - IV R 26/12
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 19. Juni 2012  6 K 633/10 aufgehoben und der Bescheid für 2004 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 27. Dezember 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31. März 2010 insoweit aufgehoben, als darin auf den Rechtsvorgänger der Klägerin entfallende laufende Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 39.516,38 EUR und ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 0 EUR festgestellt worden sind.
  • BFH, 03.09.2009 - IV R 61/06

    Keine Entnahme notwendigen Sonderbetriebsvermögens I durch Buchungsakt -

  • BFH, 25.02.2010 - IV R 49/08

    Tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen -

  • BFH, 19.07.2011 - IV R 42/10

    Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als

  • BFH, 20.03.2017 - X R 11/16

    Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen,

    Die Tarifbegünstigung gemäß § 34 EStG erfordert demnach, dass alle stillen Reserven, die in den wesentlichen Grundlagen einer betrieblichen Sachgesamtheit angesammelt wurden, in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, m.w.N.; BFH-Urteil vom 28. Mai 2015 IV R 26/12, BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797, jeweils m.w.N.).

    Dies folgt aus der normspezifischen Auslegung des § 34 EStG (BFH-Urteil in BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 16.03.2017 - IV R 31/14

    Echte und unechte Realteilung; Aufgabe des Gewerbebetriebs bei Auflösung einer

    Davon zu unterscheiden ist --als weitere selbständige Feststellung-- die Qualifikation des Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns (sowohl der Gesamthand als auch des einzelnen Mitunternehmers) als Bestandteil der außerordentlichen Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG (zu letzterem z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 2014 IV R 57/11, BFHE 248, 66, BStBl II 2015, 536, und vom 28. Mai 2015 IV R 26/12, BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797).
  • BFH, 01.03.2018 - IV R 15/15

    Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil - Bestimmung des

    Eine solche selbständig anfechtbare Regelung (Feststellung) ist auch die Feststellung eines Veräußerungs- oder Aufgabegewinns gemäß § 16 Abs. 1 und Abs. 3 EStG (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IV R 3/07, BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182, unter II.1.; vom 28. Mai 2015 IV R 26/12, BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797, Rz 17, jeweils m.w.N.) jedenfalls des einzelnen Mitunternehmers, z.B. --wie hier-- aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils (BFH-Urteile in BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182, unter II.1., und in BFHE 257, 292, Rz 18).
  • BFH, 15.01.2019 - VIII R 24/15

    Keine Tarifbegünstigung bei Realteilung mit Verwertung in Nachfolgegesellschaft

    Davon zu unterscheiden ist --als weitere selbständige Feststellung-- die Qualifikation des Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns (sowohl der Gesamthand als auch des einzelnen Mitunternehmers) als Bestandteil der außerordentlichen Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG (z.B. BFH-Urteile in BFHE 260, 543, BStBl II 2018, 587; in BFHE 257, 292, BStBl II 2019, 24; vom 17. Dezember 2014 IV R 57/11, BFHE 248, 66, BStBl II 2015, 536, und vom 28. Mai 2015 IV R 26/12, BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797).

    d) Vor diesem Hintergrund war eine von Amts wegen zu prüfende Beiladung der ehemaligen Gesellschafter der Sozietät gemäß § 60 Abs. 3 FGO nicht geboten (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797).

    aa) § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG erfordert, dass alle stillen Reserven des aufgegebenen Betriebes, die in den wesentlichen Grundlagen einer betrieblichen Sachgesamtheit angesammelt wurden, in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, m.w.N.; BFH-Urteile in BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797, jeweils m.w.N.; vom 5. Februar 2014 X R 22/12, BFHE 244, 49, BStBl II 2014, 388).

  • BFH, 12.05.2016 - IV R 12/15

    Kein Wegfall des Buchwertprivilegs einer Teilmitunternehmeranteilsübertragung

    d) War der Klage aus den vorgenannten Gründen stattzugeben, brauchte der Senat nicht mehr darüber zu entscheiden, ob der streitgegenständliche Gewinnfeststellungsbescheid nicht schon deshalb entsprechend dem Klagebegehren hätte abgeändert werden müssen, weil der hier streitige Aufgabegewinn darin nicht Gegenstand einer selbständigen Feststellung war, sondern zusammen mit dem laufenden Gesamthandsgewinn in einer Feststellung zusammengefasst worden ist (vgl. zu dem Erfordernis der selbständigen Feststellung eines Veräußerungsgewinns i.S. des § 16 EStG im Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte: BFH-Urteile vom 17. Dezember 2014 IV R 57/11, BFHE 248, 66, BStBl II 2015, 536, und vom 28. Mai 2015 IV R 26/12, BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797).
  • BFH, 25.11.2015 - I R 50/14

    Besteuerung der Gesellschafter einer als US-LLP organisierten Anwaltssozietät

    Dass die Klägerin eine solche Mitunternehmerschaft ist, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit i.S. der § 18 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes 2002 (EStG 2002) erzielt hat, und dass die Beigeladenen hieran als Mitunternehmer beteiligt gewesen sind, ist im insoweit nicht angefochtenen Feststellungsbescheid, in dem die einzelnen Besteuerungsgrundlagen verfahrensrechtlich verselbständigt sind und gegenüber rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten (vgl. nur Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Mai 2015 IV R 26/12, BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797), bestandskräftig festgestellt und bedarf schon von daher keiner weiteren Erörterung.
  • BFH, 10.03.2016 - IV R 22/13

    Überführung von Sonderbetriebsvermögen in eine Schwesterpersonengesellschaft

    Die Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung des Mitunternehmeranteils setzt daher voraus, dass auch das Sonderbetriebsvermögen des veräußernden Mitunternehmers mitveräußert wird, soweit es wesentliche Betriebsgrundlagen enthält (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2013, 376, Rz 29, und vom 28. Mai 2015 IV R 26/12, BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797).

    c) Zu den wesentlichen Grundlagen eines Betriebs gehören im Zusammenhang mit der Tarifbegünstigung eines Gewinns aus einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe neben den funktional wesentlichen Wirtschaftsgütern auch solche Wirtschaftsgüter, die funktional gesehen für den Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil zwar nicht wesentlich sind, in denen aber erhebliche stille Reserven gebunden sind (sog. funktional-quantitative Betrachtungsweise; vgl. BFH-Urteile vom 3. September 2009 IV R 61/06, BFH/NV 2010, 404; in BFHE 248, 66, BStBl II 2015, 536; in BFHE 248, 75, BStBl II 2015, 529, sowie in BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797).

  • BFH, 10.02.2016 - VIII R 38/12

    Steuerbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines (Teil-)

    Zu den gesondert anfechtbaren selbständigen und damit auch selbständig in Bestands- oder Rechtskraft erwachsenden Regelungen (Feststellungen) gehören insbesondere die Qualifikation der Einkünfte, das Bestehen einer Mitunternehmerschaft, die Höhe des Gesamtgewinns, des laufenden Gewinns sowie dessen Verteilung auf die Mitunternehmer, das Vorliegen und die Höhe des von einem Mitunternehmer erzielten Gewinns aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils sowie die Qualifikation des Veräußerungsgewinns als Bestandteil der außerordentlichen Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG (z.B. BFH-Urteile vom 10. Februar 1988 VIII R 352/82, BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544; vom 1. Juli 2010 IV R 34/07, BFH/NV 2010, 2246; in BFHE 234, 226, BStBl II 2011, 878; in BFHE 248, 66, BStBl II 2015, 536; vom 28. Mai 2015 IV R 26/12, BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797).

    Daraus folgt, dass die Frage der Tarifbegünstigung bezogen auf die jeweils betroffene Sachgesamtheit zu prüfen ist und i.S. einer segmentierten Betrachtung die Aufdeckung der in den wesentlichen Wirtschaftsgütern vorhandenen stillen Reserven nur im Hinblick auf die jeweils veräußerte oder aufgegebene Sachgesamtheit untersucht wird (BFH-Urteil in BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797).

  • BFH, 13.07.2017 - IV R 34/14

    Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von

    Denn nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteil vom 28. Mai 2015 IV R 26/12, BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797, Rz 17, m.w.N.) kann ein Gewinnfeststellungsbescheid eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können.
  • BFH, 24.11.2016 - IV R 46/13

    Überentnahmen wegen der Entnahme von Wirtschaftsgütern, die bereits vor dem 1.

    Mit der Tarifbegünstigung soll vermieden werden, dass die zusammengeballte Realisierung der während vieler Jahre entstandenen, gesammelten stillen Reserven dem progressiven Einkommensteuertarif unterworfen werden (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 2015 IV R 26/12, BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797, m.w.N.).
  • BFH, 01.02.2017 - VIII B 15/16

    Übertragung eines Teils der Beteiligungsrechte auf einen Mitgesellschafter ohne

  • FG Nürnberg, 21.02.2018 - 4 K 1425/15

    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

  • FG Niedersachsen, 20.04.2022 - 9 K 243/19

    Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an einer Gesellschaft

  • FG Düsseldorf, 26.01.2022 - 2 K 2668/19

    Freibetrag oder ermäßigter Steuersatz bei Veräußerung einer privat gehaltenen

  • FG Nürnberg, 27.10.2016 - 4 K 729/15

    Beschwerde, Revision, Nichtzulassung, Einspruchsverfahren, Beamte, Vollziehung,

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