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   BFH, 29.05.1996 - IV R 26/95   

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https://dejure.org/1996,6075
BFH, 29.05.1996 - IV R 26/95 (https://dejure.org/1996,6075)
BFH, Entscheidung vom 29.05.1996 - IV R 26/95 (https://dejure.org/1996,6075)
BFH, Entscheidung vom 29. Mai 1996 - IV R 26/95 (https://dejure.org/1996,6075)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung eines Rechtsstreits von einem Einzelrichter auf den Senat - Wesentliche Änderung der Prozesslage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.01.1994 - II R 69/93

    Besetzungsrüge mit der Begründung, die Voraussetzungen für eine Übertragung auf

    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - IV R 26/95
    Dennoch hat der BFH für den Fall der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter angenommen, ein Besetzungsmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO und § 119 Nr. 1 FGO sei gegeben, wenn sich der Einzelrichter selbst bestellt hat, ihm der Rechtsstreit nur durch Verfügung des Vorsitzenden zugewiesen, gegen die ausdrücklichen Verbote des § 6 Abs. 2 oder Abs. 3 Satz 2 FGO verstoßen worden ist oder wenn sich die Übertragung aus sonstigen Gründen als "greifbar gesetzwidrig" erweist (BFH-Beschluß vom 19. Januar 1994 II R69/93, BFH/NV 1994, 725; Senatsurteil vom 8. Juni 1995 IV R 80/94, BFHE 178, 147, BStBl II 1995, 776).
  • BFH, 08.06.1995 - IV R 80/94

    Herstellung farbiger Reliefkarten zur Nutzung gegen Entgelt ist nicht bereits

    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - IV R 26/95
    Dennoch hat der BFH für den Fall der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter angenommen, ein Besetzungsmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO und § 119 Nr. 1 FGO sei gegeben, wenn sich der Einzelrichter selbst bestellt hat, ihm der Rechtsstreit nur durch Verfügung des Vorsitzenden zugewiesen, gegen die ausdrücklichen Verbote des § 6 Abs. 2 oder Abs. 3 Satz 2 FGO verstoßen worden ist oder wenn sich die Übertragung aus sonstigen Gründen als "greifbar gesetzwidrig" erweist (BFH-Beschluß vom 19. Januar 1994 II R69/93, BFH/NV 1994, 725; Senatsurteil vom 8. Juni 1995 IV R 80/94, BFHE 178, 147, BStBl II 1995, 776).
  • BFH, 21.11.1988 - VIII R 5/88

    Rüge einer fehlerhaften Besetzung eines Gerichts

    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - IV R 26/95
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 21. November 1988 VIII R 5/88, BFH/NV 1989, 517), daß nicht jeder Fehler bei der Anwendung von Vorschriften, die den gesetzlichen Richter betreffen, zu einer Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und damit zu einem Verfahrensfehler (§ 116 Abs. 1 Nr. 1, § 119 Nr. 1 FGO) führt.
  • BFH, 31.07.1989 - VIII R 41/86

    Fehler im Verfahren der Wahl von ehrenamtlichen Richtern im Sinne einer Gefahr

    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - IV R 26/95
    Nach der Rechtsprechung setze § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO nicht lediglich eine irrtümlich falsche Anwendung, sondern eine willkürliche Inanspruchnahme einer nicht gegebenen Zuständigkeit voraus (Nachweise), also wenn der Verfahrensfehler die sich für jeden einzelnen Rechtsstreit "blindlings" ergebende Entscheidungszuständigkeit verletzen könne (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 31. Juli 1989 VIII R 41/86, BFH/NV 1990, 511).
  • BFH, 29.05.1996 - IV R 27/95
    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - IV R 26/95
    Anmerkung: In der Sache IV R 27/95 ist ebenfalls durch Beschluß vom 29. Mai 1996 eine Revision mit nahezu gleichlautender Begründung als unzulässig verworfen worden.
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BFH, 29.05.1996 - IV R 26/95
    Die ordnungsgemäße Besetzung müsse, soweit sie auf der ergänzenden Geschäftsverteilung nach § 21e, § 21g des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) beruhe, anhand der entsprechenden Unter lagen des Gerichts im einzelnen konkret nachprüfbar sein (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 24. März 1964, NJW 1964, 1020).
  • BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 10/22

    Prognoseentscheidung bei der Rücknahme der Zulassung eines Rechtsanwalts; Antrag

    Denn nicht jeder Fehler bei der Anwendung von Vorschriften, die den gesetzlichen Richter betreffen, führt zu einer Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und damit zu einem Verfahrensfehler im Sinne des § 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 5 LA 37/08, juris Rn. 7 mwN; BFH, Beschluss vom 29. Mai 1996 - IV R 26/95, juris Rn. 18 mwN).
  • BFH, 20.02.2001 - IX R 94/97

    Rechtsstreitübertragung auf Einzelrichter

    Das kann anders sein, wenn die Übertragung greifbar gesetzwidrig ist (zu den Voraussetzungen vgl. BFH-Beschluss vom 29. Mai 1996 IV R 26/95, BFH/NV 1996, 908).
  • BFH, 28.12.1998 - V R 33/98

    Einzelrichter; Übertragung des Rechtsstreits

    Er kann grundsätzlich auch nicht im Revisionsverfahren überprüft werden (vgl. § 124 Abs. 2 FGO; Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluß vom 29. Mai 1996 IV R 26/95, BFH/NV 1996, 908).

    Die im Rahmen einer Verfahrensrevision erhobene Rüge, das Gericht der Vorinstanz sei wegen rechtswidriger Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, kann nur ausnahmsweise Erfolg haben, etwa wenn sich der Einzelrichter selbst bestellt hat oder wenn ihm das Verfahren durch Verfügung des Vorsitzenden statt durch Senatsbeschluß übertragen worden ist oder wenn der Übertragung aus sonstigen Gründen eine "greifbare Gesetzeswidrigkeit" anhaftet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1994 II R 69/93, BFH/NV 1994, 725; vom 17. April 1996 VI R 105/95, BFH/NV 1996, 767, und in BFH/NV 1996, 908).

  • BFH, 06.11.2008 - IX B 144/08

    Fernwirkung von Verwertungsverboten - Rückübertragung der Streitsache vom

    Eine Rückübertragung des Rechtsstreits durch den Einzelrichter auf den Spruchkörper ist unanfechtbar; vor diesem Hintergrund ist eine Besetzungsrüge nach § 119 Nr. 1 FGO grundsätzlich ausgeschlossen (§ 6 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 FGO, s. hierzu BFH-Beschluss vom 29. Mai 1996 IV R 26/95, BFH/NV 1996, 908).
  • BFH, 14.06.2006 - V B 193/05

    Einzelrichter bleibt zuständiger Spruchkörper bei Änderung der Zuständigkeit des

    Nach ständiger Rechtsprechung kann, weil gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 FGO der Übertragungsbeschluss unanfechtbar und damit nach § 124 Abs. 2 FGO grundsätzlich vom Revisionsgericht nicht zu überprüfen ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. April 1996 VI R 105/95, BFH/NV 1996, 767; in BFH/NV 1998, 720, m.w.N.), eine Besetzungsrüge nur ausnahmsweise Erfolg haben, wenn die Übertragung bei verständiger Würdigung nicht mehr nachvollziehbar erscheint und offensichtlich unhaltbar, also sich als "greifbar gesetzwidrig" erweist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1994 II R 69/93, BFH/NV 1994, 725; vom 29. Mai 1996 IV R 26/95, BFH/NV 1996, 908; in BFH/NV 1998, 720, m.w.N.).
  • BFH, 18.01.2000 - VII R 2/99

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter; Vertretungsmangel

    Ob insoweit eine Ausnahme zu machen ist, wenn die Übertragung greifbar gesetzwidrig ist (zu den Voraussetzungen vgl. BFH-Beschluss vom 29. Mai 1996 IV R 26/95, BFH/NV 1996, 908), kann im Streitfall dahingestellt bleiben, weil der Vortrag der Klägerin dafür nichts hergibt.
  • BFH, 16.12.1997 - IX R 22/95

    Geboten, für mit Berufsrichtern überbesetzte Spruchkörper eines Gerichts im

    Eine Besetzungsrüge mit der Begründung, die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 FGO für eine Übertragung auf den Einzelrichter hätten nicht vorgelegen, kann deshalb nur ausnahmsweise Erfolg haben, so etwa dann, wenn sich der Einzelrichter selbst bestellt hat, ihm der Rechtsstreit statt durch Senatsbeschluß durch Verfügung des Vorsitzenden zugewiesen worden ist, ein Verstoß gegen die ausdrücklichen Verbote des § 6 Abs. 2 oder Abs. 3 Satz 2 FGO vorliegt, oder wenn sich die Übertragung auf den Einzelrichter aus sonstigen Gründen als "greifbar gesetzwidrig" erweist (BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 1994 II R 69/93, BFH/NV 1994, 725; vom 29. Mai 1996 IV R 26/95, BFH/NV 1996, 908).
  • BFH, 25.06.2001 - V B 6/01

    Internationale Sprach- und Studienreise - Pauschalpreis - Highschool- Programm -

    Dieser Beschluss selbst ist zwar gemäß § 6 Abs. 4 FGO grundsätzlich unanfechtbar und kann regelmäßig auch im Rechtsmittelverfahren nicht überprüft werden (vgl. § 124 Abs. 2 FGO; BFH-Beschluss vom 29. Mai 1996 IV R 26/95, BFH/NV 1996, 908).
  • BFH, 06.11.2006 - II B 45/05

    NZB: Übertragung auf den Einzelrichter, nicht ordnungsgemäße Besetzung

    Insbesondere ist ein Besetzungsmangel i.S. des § 119 Nr. 1 FGO bei "greifbar gesetzwidriger" Übertragung eines Rechtsstreits auf einen Einzelrichter, so etwa bei dessen formell nicht ordnungsgemäßer Berufung, gegeben (z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 1996 IV R 26/95, BFH/NV 1996, 908; vom 28. Dezember 1998 V R 33/98, BFH/NV 1999, 815; vom 28. Januar 2003 VI B 75/02, BFH/NV 2003, 926; vgl. auch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2001 8 B 104/01, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2002, 658).
  • BFH, 12.05.2021 - IX B 73/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 12.05.2021 IX B 72/20 -

    § 21e Abs. 4 GVG sieht diese Möglichkeit der Zuständigkeitsperpetuierung ausdrücklich vor (vgl. BFH-Beschluss vom 29.05.1996 - IV R 26/95, BFH/NV 1996, 908, unter 3., Rz 18; Sunder-Plassmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 4 FGO Rz 94 ff.; Gräber/Herbert, a.a.O., § 4 Rz 27).
  • BFH, 12.05.2021 - IX B 74/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 12.05.2021 IX B 72/20 -

  • BFH, 14.02.2002 - I R 72/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassung der Revision - Zulassungsfreie Revision -

  • BFH, 20.06.2001 - III B 42/01

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Zulassungsgründe - Verfahrensmangel -

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