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   BFH, 18.05.2000 - IV R 26/99   

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https://dejure.org/2000,2629
BFH, 18.05.2000 - IV R 26/99 (https://dejure.org/2000,2629)
BFH, Entscheidung vom 18.05.2000 - IV R 26/99 (https://dejure.org/2000,2629)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - IV R 26/99 (https://dejure.org/2000,2629)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 2 Abs. 7, § 4a Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftsprüfungs-KG - Steuerberatungs-KG - Eintragung in Handelsregister - Einkünfte aus selbständiger Arbeit - Abweichendes Wirtschaftsjahr

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 7; ; EStG § 4a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 7, § 4a Abs. 1
    Wirtschaftsjahr für Steuerberatungs-KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 a
    Steuerberater; Wirtschaftsjahr; Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 191, 544
  • NJW 2000, 3302
  • BB 2000, 1768
  • DB 2000, 1794
  • BStBl II 2000, 498
  • NZG 2000, 1190
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 18.05.2000 - IV R 26/99
    Denn die Tätigkeit einer Personengesellschaft ist der Einkunftsart zuzuordnen, die die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit verwirklichen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 429 f., BStBl II 1984, 751, 763).
  • BFH, 09.07.1964 - IV 427/62 U

    Maßgeblichkeit der vollen Höhe der Gewerbesteuer für die Festsetzung des

    Auszug aus BFH, 18.05.2000 - IV R 26/99
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 9. Juli 1964 IV 427/62 U (BFHE 80, 154, BStBl III 1964, 530) ausgeführt hat, ist die Eintragung in das Handelsregister in derartigen Fällen allenfalls ein starkes Beweisanzeichen für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs.
  • BFH, 26.03.1981 - VII R 14/78

    Steuerberater - Gesellschaft - Anforderungen

    Auszug aus BFH, 18.05.2000 - IV R 26/99
    Nach § 3 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches a.F. und n.F. eingetragene land- und forstwirtschaftliche Personenhandelsgesellschaften, die weiterhin Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft beziehen, unterliegen daher ebenso wenig dem Wirtschaftsjahr Gewerbetreibender wie freiberuflich tätige Gesellschaften, die als OHG oder KG nach § 49 Abs. 2 des Steuerberatungsgesetzes oder zu Unrecht eine Handelsregistereintragung erwirkt haben (dazu BFH-Urteil vom 26. März 1981 VII R 14/78, BFHE 133, 322, BStBl II 1981, 586), einkommensteuerrechtlich aber Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen (s. Senatsurteil vom 24. Mai 1984 IV R 142/80, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 24.05.1984 - IV R 142/80
    Auszug aus BFH, 18.05.2000 - IV R 26/99
    Nach § 3 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches a.F. und n.F. eingetragene land- und forstwirtschaftliche Personenhandelsgesellschaften, die weiterhin Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft beziehen, unterliegen daher ebenso wenig dem Wirtschaftsjahr Gewerbetreibender wie freiberuflich tätige Gesellschaften, die als OHG oder KG nach § 49 Abs. 2 des Steuerberatungsgesetzes oder zu Unrecht eine Handelsregistereintragung erwirkt haben (dazu BFH-Urteil vom 26. März 1981 VII R 14/78, BFHE 133, 322, BStBl II 1981, 586), einkommensteuerrechtlich aber Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen (s. Senatsurteil vom 24. Mai 1984 IV R 142/80, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 13.10.2009 - VIII B 62/09

    Keine Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. für Freiberufler im Jahr 2007 - Kein

    Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbständiger Arbeit fallen nicht unter den Anwendungsbereich des § 4a EStG (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2000 IV R 26/99, BFHE 191, 544, BStBl II 2000, 498).

    Ihr Gewinn ist stets nach dem Kalenderjahr zu ermitteln, sofern nicht ausnahmsweise (z.B. bei Gründung, Aufgabe oder Veräußerung einer Praxis) ein Rumpfwirtschaftsjahr zu bilden ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 191, 544, BStBl II 2000, 498).

  • FG Schleswig-Holstein, 17.08.2009 - 5 V 122/09

    Investitionsabzugsbetrag auch für Freiberufler bereits ab 2007 - Kein

    Damit sei der Ermittlungszeitraum für die Einkünfte immer das Kalenderjahr (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 18. Mai 2000, IV R 26/99).

    Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit - wie vorliegend - fallen danach nicht unter den Anwendungsbereich des § 4 a EStG (allgemeine Auffassung, vgl. u.a. BFH-Urteil vom 18. Mai 2000, IV R 26/99, BStBl II 2000, 498; Fink in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG und KStG, Kommentar, § 4 a EStG Anm. 1, 6; Jahndorf in Kirchhof/Söhn, EStG, § 4 a Rn. A9).

    Für die Ermittlung des Gewinns bleibt es bei dem Grundsatz des § 2 Abs. 7 EStG, d.h., dass abgesehen von der Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres in Fällen des Erwerbs, der Aufgabe oder der Veräußerung des freiberuflichen Betriebes der Gewinn nach dem Kalenderjahr zu ermitteln ist (BFH-Urteil vom 18. Mai 2000, IV R 26/99, a.a.O.; vgl. auch Frotscher, EStG, Kommentar, § 4 a Rz. 23).

  • FG Niedersachsen, 02.10.2008 - 6 K 485/05

    Voraussetzungen für eine Versagung des Einvernehmens zur Umstellung des

    In Fällen, in denen das Finanzamt die Zustimmung versage, kenne das Gesetz keine Maßgeblichkeit oder umgekehrte Maßgeblichkeit, wie sich aus dem BFH-Urteil vom 18. Mai 2000 (IV R 26/99, BStBl II 2000, 498) ergebe.

    Das Finanzamt verweist im Übrigen mit Recht darauf, dass das Gesetz für den Fall, dass der handelsrechtlich vollzogenen Umstellung des Bilanzstichtags steuerrechtlich das finanzbehördliche Einvernehmen versagt wird, keine Maßgeblichkeit oder umgekehrte Maßgeblichkeit kennt (BFH-Urteil vom 18. Mai 2000 IV R 26/99, BStBl II 2000, 498).

  • FG Schleswig-Holstein, 29.09.2005 - 5 K 172/03

    Einkünfteermittlung eines Scheingewerbetreibenden mit einem vom Kalenderjahr

    Allerdings kommen die vorgenannten Vorschriften nicht direkt zur Anwendung, weil die Klägerin unstreitig nicht gewerblich tätig und deshalb auch nicht zu einer vom Kalenderjahr abweichenden Gewinnermittlung befugt war (vgl. BFH, Urteil vom 18. Mai 2000 IV R 26/99, BStBl II 2000, 498 zur Scheinkommanditgesellschaft).
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