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   BFH, 07.10.1997 - IV R 29/96   

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https://dejure.org/1997,18501
BFH, 07.10.1997 - IV R 29/96 (https://dejure.org/1997,18501)
BFH, Entscheidung vom 07.10.1997 - IV R 29/96 (https://dejure.org/1997,18501)
BFH, Entscheidung vom 07. Oktober 1997 - IV R 29/96 (https://dejure.org/1997,18501)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels wegen eines Falles mangelnder Vertretung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.02.1994 - X R 3/94

    Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 07.10.1997 - IV R 29/96
    Eine Umdeutung in eine Nichtzulassungsbeschwerde komme nach den BFH-Beschlüssen vom 14. Februar 1994 X R 3/94 (BFH/NV 1994, 809) und vom 22. April 1994 IV R 25/94 (BFH/NV 1994, 886) nicht in Betracht.
  • BFH, 24.11.1994 - IV R 25/94

    AfaA bei einem im Privatvermögen gehaltenen, bei einer beruflichen Fahrt

    Auszug aus BFH, 07.10.1997 - IV R 29/96
    Eine Umdeutung in eine Nichtzulassungsbeschwerde komme nach den BFH-Beschlüssen vom 14. Februar 1994 X R 3/94 (BFH/NV 1994, 809) und vom 22. April 1994 IV R 25/94 (BFH/NV 1994, 886) nicht in Betracht.
  • BFH, 27.01.1988 - IV R 14/86

    Prozeßbeteiligter - Versäumter Termin - Termin zur mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 07.10.1997 - IV R 29/96
    Ein solcher Verfahrensverstoß liegt dann vor, wenn das FG bei der Vorbereitung oder Durchführung der mündlichen Verhandlung den Vorschriften des Gesetzes nicht genügt und dadurch einem Beteiligten die Teilnahme unmöglich gemacht hat, so daß weder der Beteiligte selbst noch sein Vertreter zu Wort kommen konnten (Senatsbeschluß vom 27. Januar 1988 IV R 14/86, BFHE 152, 196, BStBl II 1988, 447; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 119 Rz. 17).
  • BFH, 27.01.1967 - VI R 216/66

    Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben - Umdeutung einer Revision in eine

    Auszug aus BFH, 07.10.1997 - IV R 29/96
    Auch eine Umdeutung der Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde kommt nicht in Betracht, denn zwischen beiden Rechtsmitteln bestehen erhebliche verfahrensmäßige und rechtliche Unterschiede (BFH-Beschluß vom 27. Januar 1967 VI R 216/66, BFHE 88, 73, BStBl III 1967, 291).
  • BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85

    Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag -

    Auszug aus BFH, 07.10.1997 - IV R 29/96
    Ein solcher Verfahrensmangel ist schlüssig gerügt, wenn die zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen -- ihre Richtigkeit unterstellt -- einen der in § 116 Abs. 1 FGO genannten Mängel ergeben (Senatsbeschluß vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568).
  • BFH, 23.02.1999 - VII S 26/98

    Urteilsgründe - Richterunterschrift - Berichtigungsbeschluß - Prozeßkostenhilfe -

    Der Senat läßt offen, ob es sich lediglich um ein Vergreifen in der richtigen Bezeichnung des Rechtsmittels durch einen unerfahrenen Antragsteller handelt und ob davon ausgegangen werden könnte, daß ein beigeordneter sachkundiger Prozeßvertreter die richtige Rechtsmittelbezeichnung gewählt hätte (zur Unmöglichkeit der Umdeutung eines als Nichtzulassungsbeschwerde bezeichneten Rechtsmittels in eine --zulassungsfreie-- Revision vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 1997 VII R 48/97, BFH/NV 1998, 45; vom 7. Oktober 1997 IV R 29/96, BFH/NV 1998, 345).
  • BFH, 01.02.1999 - X R 146/96

    Nicht ordnungsgemäße Vertretung; Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung

    Die --vom Kläger ausdrücklich als solche gekennzeichnete-- Revision kann nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Beschluß vom 7. Oktober 1997 IV R 29/96, BFH/NV 1998, 345).
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