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   BFH, 25.06.2009 - IV R 3/07   

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https://dejure.org/2009,442
BFH, 25.06.2009 - IV R 3/07 (https://dejure.org/2009,442)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2009 - IV R 3/07 (https://dejure.org/2009,442)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - IV R 3/07 (https://dejure.org/2009,442)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AO § 39 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2

  • openjur.de

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils; Übergang des wirtschaftlichen Eigentums; Veräußerungsgewinn i.S. des § 16 EStG; Klagebefugnis des Erwerbers eines Mitunternehmeranteils bei Streit um die Höhe des Veräußerungsgewinns des Veräußerers

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO § 39 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2

  • Betriebs-Berater

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

  • Betriebs-Berater

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

  • Judicialis

    FGO § 48 Abs. 1; ; FGO § 60 Abs. 3 S. 1; ; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2; ; GWB § 24a Abs. 2 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils unter einer aufschiebenden, nicht allein vom Erwerber abhängigen Bedingung mit Eintritt dieser Bedingung; Ansetzung von Aktien der AG als erzielte Veräußerungspreise bei der Ermittlung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils; Übergang des wirtschaftlichen Eigentums; Veräußerungsgewinn i.S. des § 16 EStG; Klagebefugnis des Erwerbers eines Mitunternehmeranteils bei Streit um die Höhe des Veräußerungsgewinns des Veräußerers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ? Veräußerungsgewinn i. S. des § 16 EStG ? Übergang des wirtschaftlichen Eigentums ? Klagebefugnis des Erwerbers eines Mitunternehmeranteils bei Streit um die Höhe des Veräußerungsgewinns des Veräußerers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils unter einer aufschiebenden, nicht allein vom Erwerber abhängigen Bedingung mit Eintritt dieser Bedingung; Ansetzung von Aktien der AG als erzielte Veräußerungspreise bei der Ermittlung der ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Eigentumsübergang bei aufschiebender Bedingung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Veräußerungszeitpunkt bei bedingtem Verkauf gegen Aktien

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils unter aufschiebender Bedingung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Veräußerungsgewinn
    Ermittlung des Veräußerungsgewinns
    Veräußerungsgewinn i.S.d. §§ 16 Abs. 2 EStG
    Definition des Veräußerungsgewinns

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 2 S 1
    Aktien; Mitunternehmeranteil; Veräußerungspreis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 62
  • NJW-RR 2010, 106
  • BB 2009, 2395
  • BB 2010, 356
  • DB 2009, 2408
  • BStBl II 2010, 182
  • NZG 2009, 1439
  • NZG 2010, 22
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IV R 3/07
    In diesem Zeitpunkt entsteht der Veräußerungsgewinn, und zwar unabhängig davon, ob der vereinbarte Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann der Verkaufserlös dem Veräußerer tatsächlich zufließt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, m.w.N.).

    Unter Veräußerungspreis i.S. des § 16 EStG ist der tatsächlich erzielte Erlös zu verstehen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897).

    Vielmehr ist der Veräußerungspreis --wie ausgeführt-- der tatsächlich erzielte Veräußerungspreis (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897).

    Dies widerspräche jedoch dem auch bei der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns nach § 16 EStG maßgeblichen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (hierzu Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897).

  • BFH, 03.03.1998 - VIII B 62/97

    Mitunternehmerschaft bei fehlerhafter Gesellschaft

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IV R 3/07
    Eine Klagebefugnis der GmbH ist deshalb insbesondere weder aus § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO noch aus § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO abzuleiten; auch § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO vermittelt nur ein beschränktes Klagerecht (BFH-Beschluss vom 3. März 1998 VIII B 62/97, BFHE 185, 131, BStBl II 1998, 401).
  • BFH, 06.12.1979 - IV B 56/79

    Mitunternehmeranteil - Nachzahlung - Anschaffungskosten - Beiladung

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IV R 3/07
    Gegenstand des Klageverfahrens ist allein die Höhe des Veräußerungsgewinns der Kläger und von S; die Feststellung eines Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist selbständig anfechtbar (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 1974 I R 226/70, BFHE 113, 428, BStBl II 1975, 236, sowie BFH-Beschluss vom 6. Dezember 1979 IV B 56/79, BFHE 130, 1, BStBl II 1980, 314, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 31.07.1974 - I R 226/70

    Einheitliche Gewinnfeststellung - Gesellschaftsanteil - Erwerber eines

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IV R 3/07
    Gegenstand des Klageverfahrens ist allein die Höhe des Veräußerungsgewinns der Kläger und von S; die Feststellung eines Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist selbständig anfechtbar (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 1974 I R 226/70, BFHE 113, 428, BStBl II 1975, 236, sowie BFH-Beschluss vom 6. Dezember 1979 IV B 56/79, BFHE 130, 1, BStBl II 1980, 314, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.11.1988 - IV R 70/86

    Rechtsfolgen der Unterlassung der notwendigen Beiladung der Gesellschafter -

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IV R 3/07
    Soweit der Senat mit Urteil vom 10. November 1988 IV R 70/86 (BFH/NV 1990, 31) entschieden hat, der Erwerber eines Mitunternehmeranteils sei nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO klagebefugt, wenn Streit über die Höhe des Veräußerungspreises bestehe, hält er daran nicht fest.
  • BFH, 07.11.1991 - IV R 14/90

    Keine Neupatienten mehr nach Praxisverkauf

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IV R 3/07
    Zum Veräußerungspreis gehören die Gegenleistung, die der Veräußerer vom Erwerber für die Übertragung erhält (BFH-Urteil vom 2. September 1988 III R 117/86, BFH/NV 1990, 20), und Leistungen, die der Veräußerer zwar nicht als Gegenleistung, aber im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung vom Erwerber oder --ohne dass dies der Erwerber veranlasst hat-- von einem Dritten erlangt (BFH-Urteil vom 7. November 1991 IV R 14/90, BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457, m.w.N.).
  • BFH, 02.09.1988 - III R 117/86

    Definition des einkommensteuerrechtlichen Veräußerungsgewinns

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IV R 3/07
    Zum Veräußerungspreis gehören die Gegenleistung, die der Veräußerer vom Erwerber für die Übertragung erhält (BFH-Urteil vom 2. September 1988 III R 117/86, BFH/NV 1990, 20), und Leistungen, die der Veräußerer zwar nicht als Gegenleistung, aber im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung vom Erwerber oder --ohne dass dies der Erwerber veranlasst hat-- von einem Dritten erlangt (BFH-Urteil vom 7. November 1991 IV R 14/90, BFHE 166, 527, BStBl II 1992, 457, m.w.N.).
  • BFH, 19.01.1978 - IV R 61/73

    Ansatz des gemeinen Werts für gestundete Kaufpreisforderung bei

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IV R 3/07
    Soweit die Gegenleistung nicht in Geld, sondern in Sachgütern besteht, ist der Veräußerungspreis mit dem gemeinen Wert (§ 9 des Bewertungsgesetzes --BewG--) der erlangten Sachgüter im Zeitpunkt der Veräußerung zu bewerten (vgl. BFH-Urteil vom 19. Januar 1978 IV R 61/73, BFHE 124, 327, BStBl II 1978, 295).
  • BFH, 09.10.2008 - IX R 73/06

    Anteilsveräußerung - wirtschaftliches Eigentum - Vertrauensschutz - wesentliche

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IV R 3/07
    Das wirtschaftliche Eigentum (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung) setzt voraus, dass der Erwerber aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann (z.B. BFH-Urteil vom 9. Oktober 2008 IX R 73/06, BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140, sowie Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 39 AO Rz 54).
  • BFH, 22.06.2017 - IV R 42/13

    Mitunternehmer bei nur kurzfristiger Kommanditistenstellung - Abgeltung des

    Voraussetzung dafür ist, dass der Erwerber rechtsgeschäftlich eine auf den Erwerb des Gesellschaftsanteils gerichtete, rechtlich geschützte Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann und die ihm die Übernahme des Mitunternehmerrisikos sowie die Wahrnehmung der Mitunternehmerinitiative sichert (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IV R 3/07, BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182, unter II.3.a).
  • BFH, 27.10.2015 - VIII R 47/12

    Tilgung der Kaufpreisverpflichtung eines Neugesellschafters aus künftigen

    b) Zum Veräußerungspreis i.S. des § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG gehören alle Leistungen, die der Veräußerer vom Erwerber für die Übertragung erhält, sowie Leistungen, die der Veräußerer in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung vom Erwerber oder --ohne dass dies der Erwerber veranlasst hat-- von einem Dritten erlangt (ständige Rechtsprechung, s. BFH-Urteile in BFHE 248, 121, BStBl II 2015, 717; vom 25. Juni 2009 IV R 3/07, BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182).

    In diesem Zeitpunkt entsteht der Veräußerungsgewinn, und zwar unabhängig davon, ob der vereinbarte Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann der Verkaufserlös dem Veräußerer tatsächlich zufließt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, m.w.N.; BFH-Urteil in BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182).

  • BFH, 01.03.2018 - IV R 15/15

    Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil - Bestimmung des

    Eine solche selbständig anfechtbare Regelung (Feststellung) ist auch die Feststellung eines Veräußerungs- oder Aufgabegewinns gemäß § 16 Abs. 1 und Abs. 3 EStG (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IV R 3/07, BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182, unter II.1.; vom 28. Mai 2015 IV R 26/12, BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797, Rz 17, jeweils m.w.N.) jedenfalls des einzelnen Mitunternehmers, z.B. --wie hier-- aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils (BFH-Urteile in BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182, unter II.1., und in BFHE 257, 292, Rz 18).

    Auch bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils kommt es folglich darauf an, wann die rechtliche oder wirtschaftliche Inhaberschaft an dem Mitunternehmeranteil übergeht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182, unter II.3.a; BFH-Urteil vom 30. August 2012 IV R 44/10, Rz 27).

    bb) Das wirtschaftliche Eigentum setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass der Erwerber aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann (z.B. BFH-Urteil in BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182, unter II.3.a.; BFH-Urteil vom 27. Oktober 2015 VIII R 47/12, BFHE 252, 80, BStBl II 2016, 600, Rz 38, jeweils m.w.N.).

    dd) Im Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums entsteht der Veräußerungsgewinn, und zwar unabhängig davon, ob der vereinbarte Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann der Verkaufserlös dem Veräußerer tatsächlich zufließt (BFH-Urteil in BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182, unter II.2.a aa, m.w.N.).

  • FG Hamburg, 19.12.2017 - 2 K 277/16

    Einkommensteuer: Unterschiedsbetrag bei der Tonnagesteuer

    Voraussetzung dafür ist, dass der Erwerber rechtsgeschäftlich eine auf den Erwerb des Gesellschaftsanteils gerichtete, rechtlich geschützte Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann und die ihm die Übernahme des Mitunternehmerrisikos sowie die Wahrnehmung der Mitunternehmerinitiative sichert (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IV R 3/07, BStBl II 2010, 182; vom 22. Juni 2017 IV R 42/13, DStR 2017, 2653).
  • BFH, 05.07.2018 - VI R 67/15

    Kein wirtschaftliches Eigentum eines Sondernutzungsberechtigten

    Das im Übertragungsvertrag vom Januar 2011 für bestimmte Fälle vereinbarte Rückkaufsrecht des Klägers (z.B. für den Fall der Veräußerung der eigenen Wohneinheit der T ohne Zustimmung des Klägers) steht dem schon deshalb nicht entgegen, weil die Rückübertragung des Eigentums nicht --wie für die Annahme wirtschaftlichen Eigentums erforderlich-- allein vom Willen und Verhalten des Klägers abhängt (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IV R 3/07, BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182, II.3.a), der Kläger in diesem Fall zum Wertersatz verpflichtet wäre und das schuldrechtlich vorbehaltene Recht eines Rückerwerbs den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums nicht hindert (BFH-Urteile in BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263; vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, II.2.c, und vom 25. Januar 2017 X R 59/14, BFHE 257, 227, Rz 35, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.06.2022 - 6 K 6055/18

    Zeitliche Zurechnung des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung der Beteiligung

    Schließlich verwies der Beklagte im Einspruchsverfahren auch auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - zum Az. IV R 3/07, dem ein vergleichbarer Fall mit Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung zu Grunde gelegen habe.

    Anders als im vom Beklagten zitierten BFH-Urteil berühre der Zustimmungszeitpunkt der Geschäftsbesorgerin im hiesigen Fall auch keine fiskalischen Interessen, weil hier ein fixer Barkaufpreis vereinbart worden sei, aber dort - im Sachverhalt des BFH-Urteils zum Az. IV R 3/07 - der Wert der Gegenleistung (börsengehandelte Aktien) zwischen Vertragsschluss und Zustimmungszeitpunkt stark angestiegen war.

    In diesem Zeitpunkt entsteht der Veräußerungsgewinn, und zwar unabhängig davon, ob der vereinbarte Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann der Verkaufserlös dem Veräußerer tatsächlich zufließt (vgl. etwa BFH, Urteil vom 25. Juni 2009 - IV R 3/07 -, BStBl. II 2010, 182 m.w.N.).

    Voraussetzung dafür ist, dass der Erwerber - hier die Käuferin - rechtsgeschäftlich eine auf den Erwerb der Beteiligung gerichtete, rechtlich geschützte Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann und die ihm die Übernahme des Mitunternehmerrisikos sowie die Wahrnehmung der Mitunternehmerinitiative sichert (vgl. BFH, Urteil vom 25. Juni 2009 IV R 3/07, BStBl. II 2010, 182, unter II.3.a).

    Für die Übertragung von Mitunternehmeranteilen hat der BFH das Erfordernis einer rechtlich geschützten Erwerbsposition allgemein im - auch in diesem Verfahren mehrfach vom Beklagten zitierten - Urteil vom 25. Juni 2009 zum Az. IV R 3/07 dahingehend interpretiert, dass bei einer Veräußerung eines Gesellschaftsanteils unter einer aufschiebenden Bedingung das wirtschaftliche Eigentum erst mit Eintritt der Bedingung auf den Erwerber übergeht, wenn der Eintritt nicht allein vom Willen und Verhalten des Erwerbers abhängt.

    So sollte das wirtschaftliche Eigentum eines Gesellschaftsanteils beispielsweise dann noch nicht übertragen worden sein, wenn die Übertragung durch die Zustimmung des Bundeskartellamts aufschiebend bedingt war und die Zustimmung noch nicht erteilt wurde (vgl. BFH, Urteil vom 25. Juni 2009 - IV R 3/07 -, BStBl. II 2010, 182 m.w.N.).

  • BFH, 17.09.2014 - IV R 33/11

    Aufnahme neuer Gesellschafter in eine Personengesellschaft gegen Zuzahlung an

    aa) Veräußerungspreis i.S. des § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG und damit Entgelt sind alle Leistungen, die der Veräußerer vom Erwerber für die Übertragung erhält, sowie Leistungen, die der Veräußerer in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Veräußerung vom Erwerber oder --ohne dass dies der Erwerber veranlasst hat-- von einem Dritten erlangt (z.B. BFH-Urteile vom 11. November 2010 IV R 17/08, BFHE 232, 28, BStBl II 2011, 716, und vom 25. Juni 2009 IV R 3/07, BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182, unter II.2.a bb der Gründe, m.w.N.).

    Wenn die Gegenleistung nicht in Geld, sondern in Sachgütern besteht, ist der Veräußerungspreis daher mit dem gemeinen Wert (§ 9 des Bewertungsgesetzes) der erlangten Sachgüter im Zeitpunkt der Veräußerung zu bewerten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182; vom 19. Januar 1978 IV R 61/73, BFHE 124, 327, BStBl II 1978, 295).

    Auf den gemeinen Wert des veräußerten Anteils kommt es demgegenüber nicht an (vgl. BFH-Urteil in BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182).

  • BFH, 25.02.2010 - IV R 49/08

    Tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen -

    Eine Beiladung des Erwerbers der Gesellschaftsanteile (D.Y.) kommt nicht in Betracht, da im anhängigen Rechtsstreit ausschließlich über die Tarifbegünstigung der von den Alt-Gesellschaftern erzielten Veräußerungsgewinne zu entscheiden ist (vgl. auch Senatsurteil vom 25. Juni 2009 IV R 3/07, BFHE 226, 62).
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 38/09

    Voraussetzungen für den Übergang wirtschaftlichen Eigentums - Übertragung von

    Auf die von den Klägern in ihrer Revisionsschrift hervorgehobenen weiteren Fragen, ob die im Streitfall maßgebliche Regelung des § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG von Verfassungs wegen einer korrigierenden Auslegung bedarf und ob ein Erwerber von Kapitalgesellschaftsanteilen auch schon vor Erteilung einer kartellrechtlichen Genehmigung wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile werden kann (s. hierzu BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IV R 3/07, BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182), kommt es danach nicht mehr an.
  • BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09

    Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters

    Ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte einer KG (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO) kann eine Vielzahl selbständiger Regelungen (einzelne Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen) enthalten, die selbständig angefochten werden und in Rechtskraft erwachsen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 19. Februar 2009 IV R 83/06, BFHE 224, 340, BStBl II 2009, 798; vom 25. Juni 2009 IV R 3/07, BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182; vom 1. Juli 2010 IV R 34/07, BFH/NV 2010, 2246).
  • BFH, 19.07.2011 - IV R 42/10

    Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als

  • BFH, 13.10.2015 - IX R 43/14

    Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Aktientausch -

  • BFH, 03.03.2011 - IV R 8/08

    Zur Nachholung der Feststellung des Veräußerungsgewinns eines Mitunternehmers

  • BFH, 15.04.2010 - IV R 5/08

    Umfang der Feststellungen gemäß § 35 EStG - keine Steuerermäßigung für

  • FG Münster, 19.11.2015 - 9 K 3400/13

    Körperschaftsteuerliche Betrachtung des Umfangs der im Zusammenhang mit der

  • BFH, 15.10.2013 - I B 159/12

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Kapitalgesellschaftsanteilen

  • FG Niedersachsen, 20.11.2013 - 4 K 124/13

    Minderung der als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge zur

  • BFH, 24.01.2012 - IX R 69/10

    Wirtschaftliches Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil trotz

  • BFH, 15.04.2010 - IV R 9/08

    Gewinnfeststellung - beschränkter Streitgegenstand - Aussetzung des Verfahrens

  • FG Hessen, 20.07.2015 - 6 K 2258/13

    § 11 EStG

  • FG Hamburg, 25.11.2015 - 2 K 203/13

    Auslegung eines Ergänzungsbescheides - Mitunternehmerschaft bei Beteiligung für

  • BFH, 12.05.2011 - IV R 37/09

    Jahresfrist zur Revisionsbegründung bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung;

  • FG Hamburg, 21.07.2020 - 2 K 206/17

    Einkommensteuer: Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem KG-Anteil

  • BFH, 11.11.2010 - IV R 17/08

    Vorruhestandsbeihilfe des Freistaates Sachsen: Kein Wahlrecht zur

  • FG Hamburg, 18.10.2013 - 6 K 175/11

    Beginn und Ende einer Mitunternehmerschaft bei einer Schiffsgesellschaft, die zur

  • FG Münster, 02.10.2014 - 1 K 1611/11

    Veräußerungsgewinn aus einem Aktientausch - und der Zeitpunkt der Wertermittlung

  • BFH, 19.09.2012 - VIII B 90/12

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Tausch von Geschäftsanteilen

  • FG Hessen, 16.01.2024 - 5 K 64/22
  • FG Schleswig-Holstein, 12.09.2019 - 4 K 113/17

    (Besteuerung nach § 6 AStG i.V.m. § 17 EStG bei Wegzug in die Schweiz - Vorherige

  • FG Hamburg, 02.02.2015 - 6 K 277/12

    Zeitpunkt der Veräußerung eines Kommanditanteils - Wirtschaftliches Eigentum

  • FG Nürnberg, 21.02.2018 - 4 K 1425/15

    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.03.2010 - 6 K 1328/05

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen aus der Bürgschaftsinanspruchnahme des

  • FG Düsseldorf, 28.04.2010 - 7 K 96/07

    Übergang von GmbH-Anteilen unter Mitwirkung des Bundeskartellamts

  • FG Münster, 11.10.2017 - 11 K 1978/15

    Wesentliche Beteiligung - Änderung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG

  • FG Münster, 15.12.2014 - 1 K 1611/11

    Zeitpunkt der Wertermittlung eines Veräußerungsgewinns aus einem Aktientausch

  • FG Hessen, 31.08.2012 - 4 K 1637/09

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei gegenseitigen Optionsrechten zum

  • FG Nürnberg, 11.04.2013 - 6 K 730/10

    Kein tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen bei

  • FG Köln, 15.12.2009 - 12 K 4435/07

    Betriebsveräußerung gegen Leibrente

  • FG Düsseldorf, 31.05.2011 - 6 K 1587/09

    Bestimmung der Höhe eines nach § 8b Abs. 2 KStG 2001 steuerfreien

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.05.2012 - 1 K 288/09

    Im Hinblick auf § 17 EStG maßgeblicher Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bei

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