Rechtsprechung
   BFH, 11.04.2019 - IV R 3/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,23201
BFH, 11.04.2019 - IV R 3/17 (https://dejure.org/2019,23201)
BFH, Entscheidung vom 11.04.2019 - IV R 3/17 (https://dejure.org/2019,23201)
BFH, Entscheidung vom 11. April 2019 - IV R 3/17 (https://dejure.org/2019,23201)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,23201) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    BewG § 68 Abs 2 S 1 Nr 2, EStG § 7 Abs 2 S 1, EStG § 7g Abs 5, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008
    Zuwegung zu einer Windenergieanlage als Betriebsvorrichtung

  • Bundesfinanzhof

    Zuwegung zu einer Windenergieanlage als Betriebsvorrichtung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68 Abs 2 S 1 Nr 2 BewG 1991, § 7 Abs 2 S 1 EStG 2002, § 7g Abs 5 EStG 2002 vom 14.08.2007, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008
    Zuwegung zu einer Windenergieanlage als Betriebsvorrichtung

  • IWW

    § ... 7g des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 7g EStG, § 7 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 7g Abs. 1 EStG, § 52 Abs. 23 Satz 2 EStG, § 7g Abs. 5 EStG, § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG), § 119 Nr. 1 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    AfA der Aufwendungen für eine im Zusammenhang mit der Errichtung einer Windenergieanlage hergestellten Zuwegung

  • Betriebs-Berater

    Zuwegung zu einer Windenergieanlage als Betriebsvorrichtung

  • rewis.io

    Zuwegung zu einer Windenergieanlage als Betriebsvorrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuwegung zu einer Windenergieanlage als Betriebsvorrichtung

  • rechtsportal.de

    AfA der Aufwendungen für eine im Zusammenhang mit der Errichtung einer Windenergieanlage hergestellten Zuwegung

  • datenbank.nwb.de

    Zuwegung zu einer Windenergieanlage als Betriebsvorrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuwegung zu einer Windenergieanlage als Betriebsvorrichtung

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Die Zufahrt zu einer Windenergieanlage kann ein bewegliches Wirtschaftsgut sein

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 68 Abs 2 S 1 Nr 2, EStG § 7 Abs 2, EStG § 7g, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
    Windkraftanlage, Grundstück, Betriebsvorrichtung, Bewegliches Wirtschaftsgut, Absetzung für Abnutzung, Investitionsabzugsbetrag

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 02.06.1971 - III R 18/70

    Umspannwerk eines Elektrizitätsunternehmens - Äußere Einfriedigung - Bestandteile

    Auszug aus BFH, 11.04.2019 - IV R 3/17
    Auch ein späterer Austausch der Anlage würde dieser Wertung nicht entgegenstehen (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juni 1971 III R 18/70, BFHE 102, 560, BStBl II 1971, 673).

    Das FA macht sich die Entscheidungsgründe des FG zu eigen und trägt ergänzend vor, im Unterschied zum Fall des BFH-Urteils in BFHE 102, 560, BStBl II 1971, 673 befinde sich die WEA in einem Park mit von Anderen betriebenen WEA.

    Das setzt voraus, dass die Vorrichtung in einer besonderen Beziehung zu dem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb steht (BFH-Urteile vom 14. August 1958 III 382/57 U, BFHE 67, 325, BStBl III 1958, 400; in BFHE 102, 560, BStBl II 1971, 673).

    Dies hat der BFH für die Platzbefestigung innerhalb eines Umspannwerks angenommen, die nur zur Befahrung für den Aufbau und den Austausch von Umspannungseinrichtungen dienen sollte (BFH-Urteil in BFHE 102, 560, BStBl II 1971, 673).

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 46/09

    Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren

    Auszug aus BFH, 11.04.2019 - IV R 3/17
    Nach einer Außenprüfung ging das FA 1 unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. April 2011 IV R 46/09 (BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696) davon aus, dass die Anschaffungs- und Herstellungskosten auf drei Wirtschaftsgüter aufzuteilen seien, nämlich WEA, Zuwegung und Verkabelung.

    Vielmehr könnten veränderte technische Gegebenheiten zur Folge haben, dass ein anderer Standort auf dem Gelände gewählt werden müsste (vgl. zur Nutzbarkeit eines Standorts bei Neuerrichtung einer WEA BFH-Urteil in BFHE 233, 214, BStBl II 2011, 696).

  • BFH, 19.02.1974 - VIII R 20/73

    Bodenbefestigung ist in der Regel keine Betriebsvorrichtung

    Auszug aus BFH, 11.04.2019 - IV R 3/17
    Eine Verstärkung der Bodenbefestigung, um das Grundstück für schwere Fahrzeuge als Rangiergelände befahrbar zu machen, weist für sich genommen nicht die erforderliche enge Verbindung zu dem mit den Fahrzeugen ausgeübten Gewerbebetrieb auf (BFH-Urteil vom 19. Februar 1974 VIII R 20/73, BFHE 113, 397, BStBl II 1975, 20).

    Die Befestigung muss vielmehr so speziell auf den Betrieb ausgerichtet sein, dass sie ohne den konkreten Betrieb keinen Wert für den Grundstückseigentümer hätte (BFH-Urteil in BFHE 113, 397, BStBl II 1975, 20).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2016 - 2 K 464/14

    Zuwegung zu Windenergieanlage ist keine Betriebsvorrichtung

    Auszug aus BFH, 11.04.2019 - IV R 3/17
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 8. Dezember 2016  2 K 464/14 aufgehoben.

    das Urteil des FG vom 8. Dezember 2016  2 K 464/14 aufzuheben und die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2007 und 2008, den Bescheid für 2008 über den Gewerbesteuermessbetrag und den Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts auf den 31. Dezember 2007, alle vom 11. Dezember 2013 und alle in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18. November 2014, in der Weise zu ändern, dass der Gesamthandsgewinn für 2007 um 36.166 EUR, für 2008 um 6.474 EUR niedriger sowie der vortragsfähige Gewerbeverlust auf den 31. Dezember 2007 auf ... EUR festgestellt sowie der Gewerbesteuermessbetrag 2008 auf ... EUR festgesetzt werden.

  • BFH, 14.03.2019 - V B 34/17

    Besetzungsmangel bei Doppelpräsidentschaft in unterschiedlichen Gerichtszweigen

    Auszug aus BFH, 11.04.2019 - IV R 3/17
    Nach dem BFH-Beschluss vom 14. März 2019 V B 34/17 (BFHE 263, 317) war das FG im Jahr 2017 bei Mitwirkung seines Präsidenten i.S. von § 119 Nr. 1 FGO nicht ordnungsgemäß besetzt, weil der Präsident des FG zugleich Präsident des Oberverwaltungsgerichts war, den Vorsitz in Spruchkörpern beider Gerichte führte und der Geschäftsverteilungsplan des FG nicht erkennen ließ, mit welchem Bruchteil seiner Arbeitskraft der Präsident dem FG zugewiesen war.
  • BFH, 09.03.1993 - VII R 98/91

    Vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Finanzgerichts (FG) - Verletzung von

    Auszug aus BFH, 11.04.2019 - IV R 3/17
    Da der Senat im hiesigen Verfahren bereits aus anderen Gründen zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG gekommen ist, braucht er nicht der Frage nachzugehen, ob ein entsprechender Verfahrensfehler auch im Streitfall vorliegt, in dem der Geschäftsverteilungsplan des FG für das Jahr 2016 maßgeblich wäre, und ob ein solcher Verfahrensfehler auch ohne Rüge bzw. bei Rüge nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist zu berücksichtigen wäre (vgl. zum Rügeerfordernis etwa BFH-Beschluss vom 14. Februar 2002 I R 72-74/00, BFH/NV 2002, 1034; BFH-Urteil vom 9. März 1993 VII R 98/91, BFH/NV 1993, 486).
  • BFH, 14.02.2002 - I R 72/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassung der Revision - Zulassungsfreie Revision -

    Auszug aus BFH, 11.04.2019 - IV R 3/17
    Da der Senat im hiesigen Verfahren bereits aus anderen Gründen zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG gekommen ist, braucht er nicht der Frage nachzugehen, ob ein entsprechender Verfahrensfehler auch im Streitfall vorliegt, in dem der Geschäftsverteilungsplan des FG für das Jahr 2016 maßgeblich wäre, und ob ein solcher Verfahrensfehler auch ohne Rüge bzw. bei Rüge nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist zu berücksichtigen wäre (vgl. zum Rügeerfordernis etwa BFH-Beschluss vom 14. Februar 2002 I R 72-74/00, BFH/NV 2002, 1034; BFH-Urteil vom 9. März 1993 VII R 98/91, BFH/NV 1993, 486).
  • BFH, 23.02.1962 - III 222/58 U

    Platzbefestigung und Einzäunung bei einer auf fremdem Grund und Boden errichteten

    Auszug aus BFH, 11.04.2019 - IV R 3/17
    Eine besonders enge Beziehung zu dem Gewerbebetrieb besteht nach dem BFH-Urteil vom 23. Februar 1962 III 222/58 U (BFHE 74, 474, BStBl III 1962, 179) auch bei der zugleich zur Sicherung unterirdischer Tanks dienenden Platzbefestigung einer Tankstelle, nicht jedoch bei Feuerwehrumfahrten und Zu- und Abfahrten von Hochtanks eines Tanklagers (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1988 III R 133/84, BFH/NV 1989, 570).
  • BFH, 14.08.1958 - III 382/57 U

    Steuerrechtliche Behandlung der Umzäunung eines gewerblich genutzten Grundstücks

    Auszug aus BFH, 11.04.2019 - IV R 3/17
    Das setzt voraus, dass die Vorrichtung in einer besonderen Beziehung zu dem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb steht (BFH-Urteile vom 14. August 1958 III 382/57 U, BFHE 67, 325, BStBl III 1958, 400; in BFHE 102, 560, BStBl II 1971, 673).
  • BFH, 10.10.1990 - II R 171/87

    Neuwagenabstellplätze sind keine Betriebsvorrichtungen

    Auszug aus BFH, 11.04.2019 - IV R 3/17
    Davon ging der BFH auch bei der Befestigung eines Platzes zur verladegerechten Aufstellung von Neufahrzeugen eines PKW-Herstellers aus, die so ausgeführt war, wie es für Parkplätze üblich ist (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1990 II R 171/87, BFHE 162, 367, BStBl II 1991, 59).
  • BFH, 09.12.1988 - III R 133/84

    Einordnung von Bodenbefestigungen in einem Tanklager unter dem Gesichtspunkt von

  • BFH, 10.02.2022 - IV R 33/18

    Verhältnis der Verlustfeststellung zur Messbetragsfestsetzung - Aufwendungen für

    Dies setzt voraus, dass die Vorrichtung in einer besonderen Beziehung zu dem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb steht (BFH-Urteil vom 11.04.2019 - IV R 3/17, Rz 16, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht