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   BFH, 17.09.1987 - IV R 31/87   

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BFH, 17.09.1987 - IV R 31/87 (https://dejure.org/1987,1145)
BFH, Entscheidung vom 17.09.1987 - IV R 31/87 (https://dejure.org/1987,1145)
BFH, Entscheidung vom 17. September 1987 - IV R 31/87 (https://dejure.org/1987,1145)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1, § 13a; AO 1977 §§ 130, 141, 148, 227; FGO § 102; AO § 161 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Buchführungspflicht - Erleichterungen - Vermeidung von Härten - Befreiung von der Buchführungspflicht - Vorübergehende Befreiung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorübergehende Befreiung von der Buchführungspflicht als mögliche Bewilligung von Erleichterungen durch die Finanzbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 151, 64
  • BB 1987, 2342
  • BStBl II 1988, 20
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Schleswig-Holstein, 12.05.1981 - III 35/78
    Auszug aus BFH, 17.09.1987 - IV R 31/87
    Etwaige in diese Richtung gehende großzügigere gesetzgeberische Absichten seien aus dem Wortlaut der Vorschrift aber nicht erkennbar; das FA verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 12. Mai 1981 III 35/78 (EFG 1981, 484).

    Diese sei aber, wie auch das Schleswig-Holsteinische FG im Urteil vom 12. Mai 1981 (a.a.O.) entschieden habe, dem Regelungsbereich des § 148 AO 1977 entzogen.

    Die Rechtsauffassung der Finanzbehörden ist auch vom Niedersächsischen FG u.a. im Urteil vom 20. Mai 1980 VI 354/79 (a.a.O.) und vom Schleswig-Holsteinischen FG im Urteil vom 12. Mai 1981 III 35/78 (a.a.O.) sowie im Schrifttum u.a. von Tipke/Kruse (Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 148 AO 1977 Tz. 1) vertreten worden.

  • BFH, 14.07.1954 - II 63/53 U

    Ordnungsgemäße Buchführung bei Alter und Krankheit des Steuerpflichtigen -

    Auszug aus BFH, 17.09.1987 - IV R 31/87
    Zur Stützung der gegenteiligen Auffassung könne, wie das Niedersächsische FG mit Urteil vom 20. Mai 1980 VI 354/79 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1980, 475) entschieden habe, auch nicht auf § 161 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung (AO) und das dazu ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Juli 1954 II 63/53 U (BFHE 59, 115, BStBl III 1954, 253) verwiesen werden.

    Daß diese Verwaltungspraxis rechtens war, ergibt sich auch aus dem Urteil in BFHE 59, 115, BStBl III 1954, 253.

  • BVerwG, 13.12.1962 - III C 75.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 17.09.1987 - IV R 31/87
    Ein Ermessensfehler in diesem Sinne (Ermessensmangel) liegt auch vor, wenn die Behörde in Verkennung der Reichweite ihrer Ermessensbefugnis angenommen hat, ihr stehe eine Ermessensbefugnis nicht zu, und infolgedessen einen Antrag mit der unzutreffenden Begründung ablehnt, sie habe nach der anzuwendenden Rechtsnorm bei der Bescheidung des ihr vorliegenden Antrags keine Ermessensbefugnis, sondern müsse den Antrag aus Rechtsgründen ablehnen (vgl. z.B. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 13. Dezember 1962 III C 75.59, BVerwGE 15, 196, 201, und vom 18. Oktober 1983 1 C 131.80, BVerwGE 68, 101, 102, sowie Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz, 4. Aufl. 1986, § 40 Rz. 15, m.w.N.).

    Die Behörde hat dann fehlerhaft gehandelt und hat die Entscheidung noch einmal unter Berücksichtigung ihrer Ermessensfreiheit vorzunehmen (BVerwG-Urteil vom 13. Dezember 1962, a.a.O.).

  • BFH, 02.12.1982 - IV R 8/82

    Beginn der Buchführungspflicht - Rechtsgestaltender Verwaltungsakt -

    Auszug aus BFH, 17.09.1987 - IV R 31/87
    Bei der erneuten Prüfung durch das FA wird auch von Bedeutung sein, daß es Sinn und Zweck des § 141 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 ist, ein zu häufiges Wechseln zwischen der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich und der Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen (§ 13a EStG) zu verhindern (vgl. BFH-Urteil vom 2. Dezember 1982 IV R 8/82, BFHE 137, 215, BStBl II 1983, 254).

    Die Rechtskraft des Bescheids des FA vom 27. März 1981 erschöpft sich in der Feststellung, daß wegen Überschreitens der Wirtschaftswertgrenze des § 141 Abs. 1 Nr. 3 AO 1977 der Gewinn künftig auf Grund Buchführung zu ermitteln ist mit der Folge des § 141 Abs. 2 Satz 2 AO 1977, daß die Verpflichtung erst mit Ablauf des Wirtschaftsjahrs endet, das auf das Wirtschaftsjahr folgt, in dem die Finanzbehörde feststellt, daß die Voraussetzungen für die Buchführungspflicht nicht mehr bestehen (vgl. Urteil in BFHE 137, 215, BStBl II 1983, 254).

  • FG Niedersachsen, 20.05.1980 - VI 354/79
    Auszug aus BFH, 17.09.1987 - IV R 31/87
    Zur Stützung der gegenteiligen Auffassung könne, wie das Niedersächsische FG mit Urteil vom 20. Mai 1980 VI 354/79 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1980, 475) entschieden habe, auch nicht auf § 161 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung (AO) und das dazu ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Juli 1954 II 63/53 U (BFHE 59, 115, BStBl III 1954, 253) verwiesen werden.

    Die Rechtsauffassung der Finanzbehörden ist auch vom Niedersächsischen FG u.a. im Urteil vom 20. Mai 1980 VI 354/79 (a.a.O.) und vom Schleswig-Holsteinischen FG im Urteil vom 12. Mai 1981 III 35/78 (a.a.O.) sowie im Schrifttum u.a. von Tipke/Kruse (Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 148 AO 1977 Tz. 1) vertreten worden.

  • BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 131.80

    Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines wegen mehrerer Straftaten verurteilten

    Auszug aus BFH, 17.09.1987 - IV R 31/87
    Ein Ermessensfehler in diesem Sinne (Ermessensmangel) liegt auch vor, wenn die Behörde in Verkennung der Reichweite ihrer Ermessensbefugnis angenommen hat, ihr stehe eine Ermessensbefugnis nicht zu, und infolgedessen einen Antrag mit der unzutreffenden Begründung ablehnt, sie habe nach der anzuwendenden Rechtsnorm bei der Bescheidung des ihr vorliegenden Antrags keine Ermessensbefugnis, sondern müsse den Antrag aus Rechtsgründen ablehnen (vgl. z.B. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 13. Dezember 1962 III C 75.59, BVerwGE 15, 196, 201, und vom 18. Oktober 1983 1 C 131.80, BVerwGE 68, 101, 102, sowie Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz, 4. Aufl. 1986, § 40 Rz. 15, m.w.N.).
  • BFH, 30.04.1981 - VI R 169/78

    Billigkeitsverfahren - Überprüfung der Steuerfestsetzung - Fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 17.09.1987 - IV R 31/87
    Der nach ständiger Rechtsprechung für § 227 AO 1977 geltende Grundsatz, daß eine bestandskräftig festgesetzte Steuer nicht schon dann im Billigkeitsverfahren überprüft werden kann, wenn die Steuerfestsetzung lediglich offensichtlich und eindeutig falsch ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611), ist auch bei Anträgen, mit denen aus Billigkeitsgründen die Rückgängigmachung belastender Wirkungen anderer Verwaltungsakte begehrt wird, zu beachten.
  • FG Niedersachsen, 24.08.1978 - VII 279/78
    Auszug aus BFH, 17.09.1987 - IV R 31/87
    Demgegenüber vertritt das Niedersächsische FG im Urteil vom 24. August 1978 VII 279/78 (EFG 1979, 62) und vertreten im Schrifttum Leingärtner/Zaisch (Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft, Tz. 469), Felsmann (Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft, Abschn. B, Buchführungspflicht, Tz. 110), Schmidt/Seeger (Einkommensteuergesetz, 6. Aufl., § 13 Anm. 40) und Paulick (Finanz-Rundschau - FR - 1978, 329) insbesondere unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des § 148 AO 1977 die Auffassung, die Vorschrift erlaube es der Finanzbehörde auch, im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens ganz von der Buchführungspflicht zu befreien.
  • BFH, 12.07.2017 - VI R 36/15

    Abweichende Steuerfestsetzung bei außergewöhnlichen Belastungen

    Es hat auch nicht angenommen, ihm stehe eine Ermessensbefugnis nicht zu (vgl. BFH-Urteile vom 17. September 1987 IV R 31/87, BFHE 151, 64, BStBl II 1988, 20; in BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820).
  • BFH, 22.07.2010 - V R 4/09

    Anwendung des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG auf buchführungspflichtige

    (2) Ob die Verwaltungsregelung in Abschn. 142 Abs. 1 Nr. 3 EStR mit der gesetzlichen Vorgabe in § 161 Abs. 2 RAO vereinbar war, die nach der Rechtsprechung nur eine Befreiung aufgrund besonderer Härten zuließ, die sich z.B. aus dem Überschreiten der Umsatzgrenze durch außergewöhnliche und einmalige Geschäftsvorfälle ergeben konnten (BFH-Urteil vom 17. September 1987 IV R 31/87, BFHE 151, 64, BStBl II 1988, 20, unter II.2.), ist für den Streitfall nicht entscheidungserheblich.
  • BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10

    Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen - Entscheidung

    Ein Ermessensfehler in diesem Sinne (Ermessensmangel) liegt auch vor, wenn die Behörde zu Unrecht angenommen hat, ihr stehe eine Ermessensbefugnis nicht zu, und infolgedessen einen Antrag mit der unzutreffenden Begründung ablehnt, sie müsse den Antrag aus Rechtsgründen ablehnen (BFH-Urteil vom 17. September 1987 IV R 31/87, BFHE 151, 64, BStBl II 1988, 20, m.w.N.).
  • BFH, 11.02.2010 - V R 38/08

    Keine Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten aufgrund fehlender

    Die nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG 1967 mögliche Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten aufgrund einer nach § 161 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung (RAO) zu erteilenden Befreiung kam nach dem BFH-Urteil vom 17. September 1987 IV R 31/87 (BFHE 151, 64, BStBl II 1988, 20, unter II.2.) nur bei besonderen Härten in Betracht, die sich z.B. aus dem Überschreiten der nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1967 bestehenden Umsatzgrenze von 250.000 DM durch außergewöhnliche und einmalige Geschäftsvorfälle ergeben konnten.
  • BFH, 16.03.2000 - IV R 3/99

    Offenbare Unrichtigkeit bei verletzter Amtsermittlungspflicht?

    Ein Ermessensfehler in diesem Sinne (Ermessensmangel) liegt auch vor, wenn die Behörde in Verkennung der Reichweite ihrer Ermessensbefugnis angenommen hat, ihr stehe eine Ermessensbefugnis nicht zu, und infolgedessen einen Antrag mit der unzutreffenden Begründung ablehnt, sie habe nach der anzuwendenden Rechtsnorm bei der Bescheidung des ihr vorliegenden Antrags keine Ermessensbefugnis, sondern müsse den Antrag aus Rechtsgründen ablehnen (vgl. Senatsurteil vom 17. September 1987 IV R 31/87, BFHE 151, 64, BStBl II 1988, 20, m.w.N.).
  • FG München, 10.10.1996 - 15 K 2752/91

    Ruhender landwirtschaftlicher Betrieb; Konkludente Betriebsaufgabe; Veräußerung

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  • BFH, 22.07.2010 - V R 36/08

    Anwendung des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG auf buchführungspflichtige

    (2) Ob die Verwaltungsregelung in Abschn. 142 Abs. 1 Nr. 3 EStR mit der gesetzlichen Vorgabe in § 161 Abs. 2 RAO vereinbar war, die nach der Rechtsprechung nur eine Befreiung aufgrund besonderer Härten zuließ, die sich z.B. aus dem Überschreiten der Umsatzgrenze durch außergewöhnliche und einmalige Geschäftsvorfälle ergeben konnten (BFH-Urteil vom 17. September 1987 IV R 31/87, BFHE 151, 64, BStBl II 1988, 20, unter II.2.), ist für den Streitfall nicht entscheidungserheblich.
  • BFH, 07.03.1996 - IV R 34/95

    Antrag auf Bilanzänderung zur Bildung einer § 6 b-Rücklage auch noch nach Ablauf

    Ein Ermessensfehler in diesem Sinne liegt auch dann vor, wenn die Behörde in der Verkennung der Reichweite ihrer Ermessensbefugnis angenommen hat, ihr stehe eine Ermessensbefugnis nicht zu (Senatsurteil vom 17. September 1987 IV R 31/87, BFHE 151, 64, BStBl II 1988, 20; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 28. Februar 1975 IV C 30.73, BVerwGE 48, 81; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 5 AO 1977 Tz. 20, m. w. N.).
  • FG Hessen, 05.11.2007 - 6 K 2291/07

    Rücknahme der Genehmigung zur Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann dazu auch die vorübergehende Befreiung von der Buchführungspflicht gehören (BFH-Urteil vom 17.09.1987 IV R 31/87, BStBl II 1988, 20 ff).

    Dabei wurde von einer Heranziehung zur Buchführung insbesondere abgesehen, wenn kleinere Betriebe in einem günstigen Jahr die Grenze des § 161 Abs. 1 Nr. 1 RAO überschritten oder wenn die Einkünfte in einem Wirtschaftsjahr die Gewinngrenze nur deswegen überstiegen, weil in den Einkünften bspw. Veräußerungsgewinne enthalten waren (vgl. BFH-Urteil vom 17.09.1987 IV R 31/87, BStBl II 1988, 20, 222 unter 2c).

  • BFH, 11.03.1992 - X R 116/90

    Bestimmung des Prüfungsortes bei einer vom Finanzamt angesetzten Außenprüfung und

    Ein Ermessensfehler liegt zwar vor, wenn die Behörde irrtümlich annimmt, ihr stehe eine Ermessensbefugnis nicht zu (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 17. September 1987 IV R 31/87, BFHE 151, 64, BStBl II 1988, 20).
  • BFH, 06.04.2006 - XI B 86/05

    Entschädigung - ratenweise Auszahlung, halber Steuersatz

  • BFH, 30.10.1990 - VII R 106/87

    Haftung eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • FG Hamburg, 16.12.2009 - 3 K 38/09

    Einkommensteuerrecht: Duldungsvollmacht des Feststellungsbeteiligten,

  • FG Hessen, 21.07.1998 - 6 K 5414/96

    Anspruch auf Abänderung des Umsatzsteuerbescheides; Begriff des Entgelts für

  • FG München, 17.02.1998 - 7 V 3338/97

    Streit über die Höhe eines betrieblichen Aufgabegewinns; Veräußerung der Anteile

  • FG Nürnberg, 28.11.2007 - III 230/05

    Möglichkeit einer abweichenden Festsetzung einer Einkommensteuer aus

  • FG Thüringen, 05.06.2000 - I 419/00

    Fehlerhafte Ermessensausübung bei der Stundung von Grunderwerbsteuer;

  • FG Saarland, 18.12.1996 - 1 K 55/96

    Abgabenordnung; Bewilligung von Buchführungserleichterungen ,,in größtmöglichem

  • FG München, 27.08.1999 - 7 V 1945/99

    Zulässigkeit eines mit Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des

  • FG München, 02.05.1995 - 1 V 4197/92
  • FG Düsseldorf, 15.03.1995 - 4 K 4039/94

    Anspruch auf Zulassung der Gestellung an einem anderen Ort als dem Amtsplatz der

  • FG Düsseldorf, 06.05.1998 - 4 K 2813/97

    Anspruch auf Erweiterung der bestehenden Zulassung als zugelassener Empfänger auf

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