Rechtsprechung
| BFH, 18.05.1995 - IV R 31/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2
- Alpmann Schmidt
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Teilgewerbliche Tätigkeit einer an sich freiberuflich tätigen GbR - Getränkeverkauf durch Tanzschule - Zur Zuordnung der Räumlichkeiten bei Ermittlung eines Totalgewinns
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Getränkeverkauf in Tanzschule
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2
Keine Einbeziehung der notwendigen Aufwendungen für von GbR geführter Tanzschule bei Berechnung des Totalgewinns aus damit verbundenem Getränkeverkauf
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 178, 69
- BB 1995, 1838
- DB 1995, 2096
- BStBl II 1995, 718
Wird zitiert von ... (15)
- BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94
Einheitlicher Gewerbebetrieb einer Personengesellschaft
Der IV. Senat des BFH ist in seinem Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718 von einer vorrangigen "Färbung" der Tätigkeiten einer Personengesellschaft ausgegangen und hat erst daran anschließend das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht für die jeweils unterschiedlichen Tätigkeiten untersucht.Die Zulässigkeit einer "Segmentierung" der einheitlichen Tätigkeit wird aber in einzelnen Entscheidungen des BFH vorausgesetzt (vgl. BFH in BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718; BFH-Urteil vom 21. August 1990 VIII R 271/84, BFHE 162, 256, BStBl II 1991, 126, 129).
- BFH, 28.10.2008 - VIII R 73/06
Steuerrecht - Freiberufliche Tätigkeit einer Holdinggesellschaft?
Werden Leistungen aber generell zum Selbstkostenpreis abgegeben, dann fehlt die Gewinnerzielungsabsicht (BFH-Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718).Die fehlende Steuerbarkeit führt dann weiter dazu, dass eine gewerbliche Abfärbung auf andere trennbare Tätigkeiten gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG nicht stattfindet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718; Brandt in Herrmann/Heuer/Raupach, § 18 EStG Rz 69;… Schmidt/Wacker, a.a.O., § 15 Rz 192).
- BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95
Vom Freiberufler zur Zahlung von Gewerbesteuer
Die Behauptung, die Überschüsse hätten allenfalls ausgereicht, um die Kosten des Vertriebs zu decken, ist ebenfalls nicht durch nachprüfbare Darlegungen gestützt (vgl. hierzu Senatsurteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718).
- BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05
Prüfung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft - …
(2) Dieses Normverständnis steht nicht nur im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. bereits BFH-Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718, zu dem auch für die Einkommensteuer zu beachtenden § 2 Abs. 2 Nr. 1 GewStG a.F.; heute § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). - BFH, 02.10.2003 - IV R 48/01
Einkünfte eines Arztes aus Privatklinik
Damit wurden die Grundsätze beachtet, die der Senat zur Berechnung des "besonderen" Gewinns entwickelt hat (s. Senatsurteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718, "Tanzschule und Getränkeverkauf" unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 30. Juni 1964 VI 301/62 U, BFHE 80, 436, BStBl III 1964, 630). - BFH, 16.12.1998 - I R 36/98
Gewinnerzielungsabsicht bei einem Lohnsteuerhilfeverein
Diese Absicht fehlt zwar, falls lediglich eine Deckung der Selbstkosten --einschließlich der Kosten der Erhaltung des der Tätigkeit dienenden Vermögens-- angestrebt wird (BFH-Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718). - BFH, 28.06.2006 - IV B 94/04
NZB: Einkünfteerzielungsabsicht, Bestimmung der Einkunftsart
Selbständige Tätigkeitsbereiche, die nicht lediglich bloße Hilfs- oder Nebentätigkeiten zu einer Haupttätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht sind, müssen danach auch selbständig beurteilt werden (vgl. Senatsurteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718;… Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 115 Rz 29, m.w.N.). - BFH, 16.12.1998 - I R 137/97
LSt-Hilfeverein; Einkünfteerzielungsabsicht
Diese Absicht fehlt zwar, falls lediglich eine Deckung der Selbstkosten --einschließlich der Kosten der Erhaltung des der Tätigkeit dienenden Vermögens-- angestrebt wird (BFH-Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718). - BFH, 16.03.2000 - IV R 53/98
Jahr
Werden über mehrere Jahre Geschäftsergebnisse erzielt, die insgesamt zu einem Gewinn führen, liegt darin ein Beweisanzeichen dafür, dass die Tätigkeit mit Gewinnabsicht ausgeübt wurde (Senatsurteile vom 19. Juli 1990 IV R 82/89, BFHE 161, 144, BStBl II 1991, 333, m.w.N., und vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718). - BFH, 10.08.2011 - X B 100/10
Gerügte Beweiswürdigung kein Verfahrensmangel - Antrag auf …
Im Übrigen ist durch die Rechtsprechung geklärt, dass für die Bestimmung der Gewinnerzielungsabsicht selbständige Tätigkeitsbereiche, die nicht lediglich bloße Hilfs- oder Nebentätigkeiten zu einer Haupttätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht sind, auch selbständig beurteilt werden (…BFH-Beschluss vom 28. Juni 2006 IV B 94/04, BFH/NV 2006, 2059, unter 1.; BFH-Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 31/94, BFHE 178, 69, BStBl II 1995, 718). - FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 1/09
Rücknahme der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein bei entgeltlichen Erwerb …
- FG Hessen, 29.03.2001 - 8 K 3307/96
Keine Gewerbesteuerfreiheit für Arzt mit Privatklinik
- FG Niedersachsen, 19.05.1999 - II 479/95
Abfärberegelung
- FG Köln, 16.05.2012 - 10 K 3587/11
Keine Aufwandseinlage bei Betrieb einer Photovoltaikanlage
- FG Köln, 09.09.2010 - 10 K 2460/07
Verluste aus Pferdezucht im Rahmen einer Pensionspferdehaltung
