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BFH, 08.03.1985 - IV R 310/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wert des Streitgegenstandes in Verfahren über die gesonderte Gewinnfeststellung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 20.05.1965 - IV 195/63 U
Berücksichtigung des Wertes einer Einkommensteuer bei der Festlegung des …
Auszug aus BFH, 08.03.1985 - IV R 310/84
In Verfahren, die die gesonderte Gewinnfeststellung betreffen, richtet sich der Wert des Streitgegenstands nach dem Betrag der Einkommensteuer, um den gestritten wird (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Mai 1965 IV 195/63 U, BFHE 82, 598, BStBl III 1965, 462).
- BFH, 10.06.1999 - IV E 2/99
Streitwert; gesonderte Gewinnfeststellung
In ständiger Rechtsprechung stellt der BFH bei dem Rechtsstreit über eine gesonderte Gewinnfeststellung auf die konkreten einkommensteuerlichen Auswirkungen bei dem Kläger ab (Senatsurteil vom 20. Mai 1965 IV 195/63 U, BFHE 82, 595, BStBl III 1965, 462;… Beschlüsse vom 22. Februar 1985 III R 206/83, BFH/NV 1985, 42; vom 8. März 1985 IV R 310/84, BFH/NV 1986, 752;… vom 23. Januar 1989 IV E 1/85, BFH/NV 1989, 718). - BFH, 25.11.1991 - III R 196/90
Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf gerichtliche Festsetzung des …
Der Streitwert entspricht mithin der Minderung der Einkommensteuer, die sich für beide Streitjahre ergibt, wenn die gesondert festgestellten Gewinne bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens jeweils außer Ansatz bleiben (ständige Rechtsprechung; vgl. aus jüngerer Zeit den BFH-Beschluß vom 8. März 1985 IV R 310/84, BFH / NV 1986, 752, zur Ermittlung der Revisionssumme).