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   BFH, 12.05.2011 - IV R 37/09   

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https://dejure.org/2011,19768
BFH, 12.05.2011 - IV R 37/09 (https://dejure.org/2011,19768)
BFH, Entscheidung vom 12.05.2011 - IV R 37/09 (https://dejure.org/2011,19768)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - IV R 37/09 (https://dejure.org/2011,19768)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Jahresfrist zur Revisionsbegründung bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung; Freibetrag für Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebs erfordert Übergang des wirtschaftlichen Eigentums vor dem 1. Januar 2001 - Begriff Rechtsbehelf

  • openjur.de

    Jahresfrist zur Revisionsbegründung bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung; Freibetrag für Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebs erfordert Übergang des wirtschaftlichen Eigentums vor dem 1. Januar 2001; Begriff Rechtsbehelf

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 14 S 2, EStG § 14a Abs 1, EStG § 16 Abs 4, EStG § 23, EStG § 52 Abs 32, FGO § 55 Abs 1, FGO § 55 Abs 2 S 1, FGO § 120 Abs 1 S 1, FGO § 120 Abs 2 S 1, FGO § 136 Abs 2
    Jahresfrist zur Revisionsbegründung bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung; Freibetrag für Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebs erfordert Übergang des wirtschaftlichen Eigentums vor dem 1. Januar 2001 - Begriff Rechtsbehelf

  • Bundesfinanzhof

    Jahresfrist zur Revisionsbegründung bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung; Freibetrag für Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebs erfordert Übergang des wirtschaftlichen Eigentums vor dem 1. Januar 2001 - Begriff Rechtsbehelf

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 S 2 EStG 2002, § 14a Abs 1 EStG 2002, § 16 Abs 4 EStG 2002, § 23 EStG 2002, § 52 Abs 32 EStG 2002
    Jahresfrist zur Revisionsbegründung bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung; Freibetrag für Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebs erfordert Übergang des wirtschaftlichen Eigentums vor dem 1. Januar 2001 - Begriff Rechtsbehelf

  • rewis.io

    Jahresfrist zur Revisionsbegründung bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung; Freibetrag für Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebs erfordert Übergang des wirtschaftlichen Eigentums vor dem 1. Januar 2001 - Begriff Rechtsbehelf

  • ra.de
  • rewis.io

    Jahresfrist zur Revisionsbegründung bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung; Freibetrag für Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebs erfordert Übergang des wirtschaftlichen Eigentums vor dem 1. Januar 2001 - Begriff Rechtsbehelf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit des Zeitpunktes einer Betriebsveräußerung für die Entstehung des Veräußerungsgewinns sowie für die Beurteilung des Veräußerungsobjektes

  • datenbank.nwb.de

    Frist zur Revisionsbegründung bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung; Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums maßgebend für die Inanspruchnahme des Freibetrags bei der Veräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 13.12.2005 - IX R 14/03

    Spekulationsgeschäft - Restitutionsanspruch (VermG) - Erwerb des

    Auszug aus BFH, 12.05.2011 - IV R 37/09
    c) Soweit der BFH bei der Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung bei privaten Veräußerungsgeschäften grundsätzlich auf die Zeitpunkte abstellt, an denen die obligatorischen Verträge abgeschlossen wurden (u.a. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 IX R 14/03, BFHE 212, 127, BStBl II 2006, 513, unter II.1.c der Gründe, m.w.N.), rechtfertigt dies keine andere Beurteilung.

    d) Im Übrigen kann auch nach § 23 EStG ein rechtlich bindendes Verkaufsangebot nur dann als Veräußerung angesehen werden, wenn ein für beide Seiten verbindlicher Vertrag vorliegt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 212, 127, BStBl II 2006, 513, unter II.1.c der Gründe).

    Daran fehlt es, wenn die Vertragsparteien durch die Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung in Verbindung mit tatsächlichen und rechtlichen Ungewissheiten einen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch fehlenden Bindungswillen zum Ausdruck gebracht haben (BFH-Urteil in BFHE 212, 127, BStBl II 2006, 513, unter II.2.b der Gründe).

  • BFH, 28.11.2007 - X R 12/07

    Gewährung eines Freibetrags gemäß § 16 Abs. 4 EStG wegen Vollendung des 55.

    Auszug aus BFH, 12.05.2011 - IV R 37/09
    Das ist der Zeitpunkt, an dem --mindestens-- das wirtschaftliche Eigentum an den wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergeht (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, unter C.II.2.b der Gründe; BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IV R 3/07, BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182, unter II.2.a aa der Gründe; vom 28. November 2007 X R 12/07, BFHE 219, 335, BStBl II 2008, 193, unter II.2.d aa der Gründe, jeweils m.w.N.).

    Der Zeitpunkt, an dem der Tatbestand der Betriebsveräußerung verwirklicht wird, ist für die Entstehung und die Ermittlung des Veräußerungsgewinns sowie die Beurteilung der Frage maßgebend, ob es sich bei dem Veräußerungsobjekt um einen Betrieb im Ganzen, einen Teilbetrieb oder um einen Mitunternehmeranteil handelt; ebenso entscheidet sich danach, ob der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat und deshalb den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG in Anspruch nehmen kann (BFH-Urteil in BFHE 219, 335, BStBl II 2008, 193, unter II.2.d bb der Gründe).

    Als Veräußerungszeitpunkt kommt danach der Tag, an dem das Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen wurde, nicht in Betracht (BFH-Urteil in BFHE 219, 335, BStBl II 2008, 193, unter II.2.d aa der Gründe).

  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 59/81

    Zur Rechtswirksamkeit eines Grundstücks-Kaufvertrags

    Auszug aus BFH, 12.05.2011 - IV R 37/09
    Der Grundstückskaufvertrag sei wirksam, wenn er materiell abgeschlossen worden sei, unabhängig davon, ob aufschiebende Bedingungen erst später einträten (BFH-Urteil vom 2. Februar 1982 VIII R 59/81, BFHE 135, 300, BStBl II 1982, 390).

    Auf die Abgabe der notariellen Vertragserklärungen, auf die sich die Klägerinnen unter Hinweis auf das BFH-Urteil in BFHE 135, 300, BStBl II 1982, 390 berufen, käme es hingegen nicht an, denn jener Entscheidung lag eine Rechtsnorm zugrunde, deren Wortlaut ausdrücklich auf einen rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrag abstellte.

  • BFH, 25.06.2009 - IV R 3/07

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils - Übergang des wirtschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BFH, 12.05.2011 - IV R 37/09
    Das ist der Zeitpunkt, an dem --mindestens-- das wirtschaftliche Eigentum an den wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergeht (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897, unter C.II.2.b der Gründe; BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 IV R 3/07, BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182, unter II.2.a aa der Gründe; vom 28. November 2007 X R 12/07, BFHE 219, 335, BStBl II 2008, 193, unter II.2.d aa der Gründe, jeweils m.w.N.).

    Erfolgt die Veräußerung unter einer aufschiebenden Bedingung, deren Eintritt nicht allein vom Willen und Verhalten des Erwerbers abhängt, geht das wirtschaftliche Eigentum allerdings auch dann erst mit dem Eintritt der Bedingung auf den Erwerber über, wenn ein früherer dinglicher Übergang vereinbart wurde (BFH-Urteil in BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182, unter II.3.a der Gründe, zur Übertragung eines Gesellschaftsanteils).

  • BFH, 21.09.1995 - IV R 1/95

    Der erhöhte Freibetrag nach § 18 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 16 Abs. 4 EStG ist auch

    Auszug aus BFH, 12.05.2011 - IV R 37/09
    e) Auch das BFH-Urteil vom 21. September 1995 IV R 1/95 (BFHE 178, 444, BStBl II 1995, 893) führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • BFH, 02.10.2001 - IX R 45/99

    Spekulationsgeschäft bei vollmachtloser Vertretung

    Auszug aus BFH, 12.05.2011 - IV R 37/09
    Dieser Rechtsprechung liegt der Normzweck des § 23 EStG zu Grunde, im Privatvermögen innerhalb der Frist erzielte Werterhöhungen der Einkommensteuer zu unterwerfen (BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 45/99, BFHE 196, 567, BStBl II 2002, 10, unter II.1.b bb der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 05.02.1985 - VII R 173/82

    Revisionsbegründungsfrist im Fall einer Verletzung zwingenden Zustellungsrechts

    Auszug aus BFH, 12.05.2011 - IV R 37/09
    Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob diese Frist auch für die Begründung der Revision anzuwenden ist (vgl. zur früheren Rechtslage --§ 53 Abs. 2 FGO a.F. i.V.m. §§ 9, 14 des Verwaltungszustellungsgesetzes-- BFH-Beschluss vom 5. Februar 1985 VII R 173/82, BFH/NV 1986, 29).
  • BFH, 23.01.1992 - IV R 95/90

    Veräußerung durch Abgabe eines Verkaufsangebot gegen zinslose Darlehensgewährung

    Auszug aus BFH, 12.05.2011 - IV R 37/09
    Die Veräußerung könne vor dem Erfüllungsgeschäft anzunehmen sein (BFH-Urteil vom 23. Januar 1992 IV R 95/90, BFHE 167, 81, BStBl II 1992, 553; Gmach in Herrmann/Heuer/Raupach, § 14a EStG Rz 58).
  • BFH, 02.05.1974 - IV R 47/73

    Personengesellschaft - Übertragung eines Gesellschaftsanteiles - Vereinbarung der

    Auszug aus BFH, 12.05.2011 - IV R 37/09
    Bei einer Grundstücksübertragung geht das wirtschaftliche Eigentum grundsätzlich zu dem Zeitpunkt über, von dem an nach dem Willen der Beteiligten und nach der tatsächlichen Durchführung Besitz und Gefahr, Nutzungen und Lasten übergehen (BFH-Urteil vom 2. Mai 1974 IV R 47/73, BFHE 113, 195, BStBl II 1974, 707, unter 5. der Gründe).
  • BFH, 15.12.1993 - X R 49/91

    Formunwirksamer Kaufvertrag, maßgebende Veräußerung für Berechnung der

    Auszug aus BFH, 12.05.2011 - IV R 37/09
    Auch bei § 23 EStG sei das obligatorische Geschäft maßgebend (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1993 X R 49/91, BFHE 173, 144, BStBl II 1994, 687).
  • BFH, 18.02.1997 - VII R 96/95

    Zur Auslegung einer Verfügung, mit der die Vollziehung "bis zum Abschluß des

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

  • FG Niedersachsen, 03.06.2009 - 2 K 212/06

    Abzug eines Freibetrages nach § 14a Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bei

  • BSG, 30.03.2017 - B 14 AS 55/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Jahresfrist zur Revisionsbegründung

    Demgemäß haben BVerwG und BFH zu den entsprechenden Bestimmungen in VwGO und FGO bereits entschieden, dass der Begriff "Rechtsmittel" in dem Sinne gebraucht wird, dass Rechtsmittel nebst Begründung als Einheit angesehen werden (BVerwG Urteil vom 8.2.1968 - III C 20.67 - Buchholz 310 § 58 Nr. 13 S 19, 20 zu § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO; BFH Urteil vom 12.5.2011 - IV R 37/09 - BFH/NV 2012, 41, RdNr 19 zu § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO mwN) ; andernfalls wäre eine fristwahrende Begründung eines Rechtsmittels bei Ausnutzung der Jahresfrist schlechterdings unmöglich.
  • BFH, 01.08.2012 - II R 28/11

    Kraftfahrzeugsteuer für ein im Wege der Zwangsverwaltung als Zubehör

    Der Begriff Rechtsbehelf umfasst auch gerichtliche Rechtsbehelfe, darunter die prozessualen Mittel zur Rechtsverwirklichung im Wege gerichtlicher Verfahren einschließlich Antrag, Klage und Rechtsmittel (BFH-Urteil vom 12. Mai 2011 IV R 37/09, BFH/NV 2012, 41).
  • BFH, 14.12.2022 - X R 10/21

    Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit i.S. des § 16 Abs. 4 EStG

    (1) Vorliegend kann offen bleiben, ob die dauernde Berufsunfähigkeit zum Zeitpunkt des Erfüllungsgeschäfts (so für § 14a EStG: BFH-Urteil vom 12.05.2011 - IV R 37/09, BFH/NV 2012, 41, Rz 23 f., m.w.N.; ebenso für den Fall der dauernden Berufsunfähigkeit: Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 575) oder schon bei Abschluss des Kaufvertrags (so für den Fall der dauernden Berufsunfähigkeit: BFH-Urteil vom 21.09.1995 - IV R 1/95, BFHE 178, 444, BStBl II 1995, 893, unter 1.) vorliegen muss.
  • FG Düsseldorf, 28.04.2021 - 2 K 2220/20

    Einkommentsteuerliche Bewertung eines privaten Veräußerungsgeschäfts

    Für die Berechnung der Veräußerungsfristen ist nach der ständigen Rechtsprechung das obligatorische Anschaffungsgeschäft und nicht der dingliche Vollzug maßgebend (vgl. BFH-Urteile vom 04.06.2003 - X R 49/01, BStBl II 2003, 751; vom 13.12.2005 - IX R 14/03, BStBl II 2006, 513; vom 12.05.2011 - IV R 37/09, BFH/NV 2012, 41; vom 08.04.2014 - IX R 18/13, BStBl II 2014, 826; vom 23.07.2019 - IX R 28/18, BStBl II 2019, 701).
  • BFH, 25.02.2021 - III R 23/20

    Keine Anwendung von § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG ohne inländische

    Auch die Frist zur Begründung der Revision nach § 120 Abs. 2 Satz 1 FGO ist eine "Frist für einen Rechtsbehelf" i.S. des § 55 Abs. 1 FGO (BFH-Urteil vom 12.05.2011 - IV R 37/09, BFH/NV 2012, 41, Rz 19, m.w.N.).
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