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   BFH, 13.09.1984 - IV R 38/83   

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BFH, 13.09.1984 - IV R 38/83 (https://dejure.org/1984,20905)
BFH, Entscheidung vom 13.09.1984 - IV R 38/83 (https://dejure.org/1984,20905)
BFH, Entscheidung vom 13. September 1984 - IV R 38/83 (https://dejure.org/1984,20905)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.06.1980 - IV R 124/77

    Ehegatten - Nebeneinkünfte - Berufstätigkeit

    Auszug aus BFH, 13.09.1984 - IV R 38/83
    NV: Die Voraussetzungen des § 34 Abs. 4 EStG sind, da diese Tarifvorschrift eine personenbezogene Vergünstigung ist, trotz gemeinsamer Zurechnung der Einkünfte beider Ehegatten im Falle der Zusammenveranlagung für jeden Ehegatten getrennt zu beurteilen (vgl. BFH-Urteile vom 29.5.1952 IV 83/52 U und vom 12.6.1980 IV R 124/77).
  • BFH, 29.05.1952 - IV 83/52 U
    Auszug aus BFH, 13.09.1984 - IV R 38/83
    NV: Die Voraussetzungen des § 34 Abs. 4 EStG sind, da diese Tarifvorschrift eine personenbezogene Vergünstigung ist, trotz gemeinsamer Zurechnung der Einkünfte beider Ehegatten im Falle der Zusammenveranlagung für jeden Ehegatten getrennt zu beurteilen (vgl. BFH-Urteile vom 29.5.1952 IV 83/52 U und vom 12.6.1980 IV R 124/77).
  • BFH, 30.11.1978 - IV R 34/74

    Selbständige Tätigkeit - Steuervergünstigung - Katalogberufstätigkeit -

    Auszug aus BFH, 13.09.1984 - IV R 38/83
    NV: Die Abgrenzbarkeit i.S. des § 34 Abs. 4 Nr. 2 EStG erfordert, daß die Nebeneinkünfte nicht nur von der freiberuflichen Tätigkeit abgrenzbar sein müssen, aus der der Steuerpflichtige seine Haupteinkünfte bezieht; die Nebeneinkünfte dürfen vielmehr überhaupt nicht aus einer der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten freien Berufstätigkeiten bezogen werden (vgl. BFH-Urteil vom 30.11.1978 IV R 34/74; hier: Tätigkeit als Adaptor).2.
  • BFH, 30.10.1975 - IV R 142/72

    Übersetzer - Werke der Weltliteratur - Schriftstellerische Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 13.09.1984 - IV R 38/83
    NV: Die Tätigkeit eines Adaptors (Übertragung eines vorgegebenen deutschen Filmtextes in eine andere Sprache unter Beachtung von Zeitspannen und Synchronpunkten und unter Anpassung des Originaltextes an das fremde Sprachverständnis) entspricht dem Katalogberuf des Übersetzers i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 30.10.1975 IV R 142/72 zur typischen Berufstätigkeit eines Übersetzers).3.
  • BFH, 18.08.2005 - V R 42/03

    Übersetzungen von Nachrichtensendungen in Gebärdensprache als Werke im Sinne des

    Der Übersetzer muss den Sinngehalt vollständig erfassen und auch Zwischentöne des Originals wiederzugeben versuchen (ausführlich BFH-Urteil vom 13. September 1984 IV R 38/83, nicht veröffentlicht --n.v.--, Juris-Dokument Nr. STRE845064160, unter 2.b, zum sog. "Adaptor"; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 2. Aufl., § 3 UrhG Rz. 21; vgl. auch Abschn. 168 Abs. 12 der Umsatzsteuer-Richtlinien --UStR-- 2005).
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